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   BFH, 18.07.2012 - X R 41/11   

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https://dejure.org/2012,22136
BFH, 18.07.2012 - X R 41/11 (https://dejure.org/2012,22136)
BFH, Entscheidung vom 18.07.2012 - X R 41/11 (https://dejure.org/2012,22136)
BFH, Entscheidung vom 18. Juli 2012 - X R 41/11 (https://dejure.org/2012,22136)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Keine Abziehbarkeit der sog. "Praxisgebühr" als Sonderausgabe

  • openjur.de

    Keine Abziehbarkeit der sog. "Praxisgebühr" als Sonderausgabe

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 10 Abs 1 Nr 3 Buchst a, SGB 5 § 28 Abs 4, EStG § 33 Abs 1, SGB 5 § 61 S 2
    Keine Abziehbarkeit der sog. "Praxisgebühr" als Sonderausgabe

  • Bundesfinanzhof

    Keine Abziehbarkeit der sog. "Praxisgebühr" als Sonderausgabe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 Abs 1 Nr 3 Buchst a EStG 2002, § 28 Abs 4 SGB 5, § 33 Abs 1 EStG 2002, § 61 S 2 SGB 5
    Keine Abziehbarkeit der sog. "Praxisgebühr" als Sonderausgabe

  • IWW
  • rewis.io

    Keine Abziehbarkeit der sog. "Praxisgebühr" als Sonderausgabe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a
    Abziehbarkeit der sog. "Praxisgebühr" als Sonderausgabe

  • datenbank.nwb.de

    Keine Abziehbarkeit der sog. "Praxisgebühr" als Sonderausgabe

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Abziehbarkeit der sog. ?Praxisgebühr? als Sonderausgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    "Praxisgebühr" nicht als Sonderausgabe abziehbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Praxisgebühr ist keine Sonderausgabe

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Praxisgebühren sind nicht als Sonderausgaben abziehbar

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Einkommenssteuer - "Praxisgebühr" nicht als Sonderausgabe abziehbar

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abziehbarkeit der sog. "Praxisgebühr" als Sonderausgabe

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Praxisgebühr ist nicht steuerlich absetzbar

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    "Praxisgebühr" keine Sonderausgabe

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Praxisgebühr nicht als Sonderausgabe abziehbar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    "Praxisgebühr" nicht als Sonderausgabe abziehbar

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    "Praxisgebühr" nicht als Sonderausgabe abziehbar

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Praxisgebühr ist kein Beitrag zur Krankenversicherung

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    "Praxis-gebühr” nicht als Sonder-ausgabe abziehbar

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Praxisgebühr zählt nicht zu den Sonderausgaben

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    "Praxisgebühr" nicht als Sonderausgabe abziehbar

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Praxisgebühr nicht als Sonderausgabe abziehbar

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Praxisgebühr nicht als Sonderausgabe abziehbar

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    "Praxisgebühr" nicht als Sonderausgabe abziehbar

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Praxisgebühr nicht als Sonderausgabe abziehbar

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine Abziehbarkeit der "Praxisgebühr" als Sonderausgabe

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Praxisgebühr zählt nicht zu den Sonderausgaben

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 238, 103
  • DB 2012, 15
  • DB 2012, 2197
  • BStBl II 2012, 821
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 3/08 R

    Krankenversicherung - Verfassungsmäßigkeit der Praxisgebühr

    Auszug aus BFH, 18.07.2012 - X R 41/11
    Unter Verweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 25. Juni 2009 B 3 KR 3/08 R (BSGE 103, 275) führte das FG insbesondere aus, die Zuzahlung nach § 28 Abs. 4 SGB V sei nicht als --verdeckter-- zusätzlicher Krankenversicherungsbeitrag einzuordnen.

    Sie stellt also --wie die anderen Zuzahlungen nach dem SGB V-- eine Form der Selbstbeteiligung dar (BSG-Urteil in BSGE 103, 275; Sichert in Becker/Kingreen, SGB V, 2. Aufl., § 28 Rz 62, m.w.N.).

    cc) Auch aus dem Umstand, dass gemäß § 43b Abs. 2 SGB V Gläubiger der Zuzahlung nach § 28 Abs. 4 SGB V nicht der Vertragsarzt selbst, sondern die Krankenkasse ist (BSG-Urteil in BSGE 103, 275), ergibt sich nichts anderes.

    Zudem kommt ein Vergleich von Versicherten der PKV mit solchen der GKV nicht in Betracht, da PKV und GKV --wie die Kläger im Übrigen selbst ausführen-- ihre Beiträge nach unterschiedlichen Grundsätzen erheben (vgl. BSG-Urteil in BSGE 103, 275).

  • BFH, 01.02.1957 - VI 78/55 U

    Ausfertigungsgebühr und Versicherungssteuer als berücksichtigungsfähige

    Auszug aus BFH, 18.07.2012 - X R 41/11
    Zu den Beiträgen zu Versicherungen i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG gehören nicht nur die eigentlichen Prämien, sondern auch die üblichen mit dem Versicherungsverhältnis zusammenhängenden und vom Versicherungsnehmer zu tragenden Nebenleistungen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Februar 1957 VI 78/55 U, BFHE 64, 268, BStBl III 1957, 103, in Bezug auf einen Lebensversicherungsvertrag; Stöcker in Bordewin/Brandt, § 10 EStG Rz 496; vgl. auch Kulosa in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 10 EStG Rz 152).
  • BFH, 19.04.2012 - VI R 74/10

    Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall - Neuregelung im

    Auszug aus BFH, 18.07.2012 - X R 41/11
    c) Da die von den Klägern geltend gemachten Zuzahlungen nach § 28 Abs. 4 SGB V in Höhe von 140 EUR sich auch bei einer Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung nach § 33 Abs. 1 EStG nicht auf die Höhe der festgesetzten Einkommensteuer ausgewirkt hätten, weil sie die zumutbare Belastung (§ 33 Abs. 3 EStG) nicht überstiegen, kann der erkennende Senat offenlassen, ob sie außergewöhnliche Belastungen in Form von Krankheitskosten darstellen und ob deren Zwangsläufigkeit nach § 33 Abs. 4 EStG i.V.m. § 64 Abs. 1 und § 84 Abs. 3f der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung i.d.F. des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 vom 1. November 2011 (BGBl I 2011, 2131) formalisiert nachzuweisen wäre (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschriften BFH-Urteil vom 19. April 2012 VI R 74/10, Deutsches Steuerrecht 2012, 1269).
  • FG Hessen, 12.12.1974 - VIII 61/74
    Auszug aus BFH, 18.07.2012 - X R 41/11
    Zahlungen aufgrund von Selbst- bzw. Eigenbeteiligungen an entstehenden Kosten sind somit keine Beiträge zu einer Versicherung (Urteil des Hessischen FG vom 12. Dezember 1974 VIII 61/74, Entscheidungen der Finanzgerichte 1975, 200, zur Zahlung des Versicherten aufgrund einer Selbstbeteiligungsvereinbarung; ebenso Söhn, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, a.a.O., § 10 Rz E 129, sowie HHR/Kulosa, § 10 EStG Rz 152).
  • BFH, 01.06.2016 - X R 17/15

    Steuerliche Behandlung der Bonusleistungen einer gesetzlichen Krankenkasse

    Dass durch das Bonusprogramm des § 65a SGB V insgesamt Einsparungen für die Beitragszahler bezweckt sind, die damit --als Folgewirkung-- auch die für die Basisversorgung benötigten Mittel verringern könnten, stellt als (mittelbare) Finanzierungswirkung kein geeignetes Kriterium für die steuerliche Einordnung einer Zahlung dar (so zur Finanzierungswirkung der sog. Praxisgebühr Senatsurteil vom 18. Juli 2012 X R 41/11, BFHE 238, 103, BStBl II 2012, 821, Rz 23).
  • BFH, 02.09.2015 - VI R 32/13

    Außergewöhnliche Belastungen, zumutbare Belastung, Krankheitskosten, Zuzahlungen

    Nach diesen Grundsätzen ist es zwischen den Beteiligten zu Recht nicht streitig, dass die streitbefangenen Zuzahlungen Krankheitskosten darstellen und daher grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind (offen gelassen im BFH-Urteil vom 18. Juli 2012 X R 41/11, BFHE 238, 103, BStBl II 2012, 821).
  • BFH, 01.06.2016 - X R 43/14

    Steuerliche Berücksichtigung eines Selbstbehalts bei einer privaten

    Daraus folgt, dass nur solche Ausgaben als Beiträge zu Krankenversicherungen anzusehen sind, die zumindest im Zusammenhang mit der Erlangung des Versicherungsschutzes stehen und damit --als Vorsorgeaufwendungen-- letztlich der Vorsorge dienen (vgl. Senatsurteil vom 18. Juli 2012 X R 41/11, BFHE 238, 103, BStBl II 2012, 821, Rz 11, m.w.N.).

    Aufgrund dessen hat der erkennende Senat bei der Prüfung, ob die sog. Praxisgebühr als Sonderausgabe abziehbar ist, entschieden, dass Zahlungen aufgrund von Selbst- bzw. Eigenbeteiligungen an entstehenden Kosten keine Beiträge zu einer Versicherung sind (Senatsurteil in BFHE 238, 103, BStBl II 2012, 821, a.a.O).

  • BFH, 06.05.2020 - X R 16/18

    Einkommensteuerliche Behandlung pauschaler Bonuszahlungen einer gesetzlichen

    Aus dem Wortlaut des § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG, der Beiträge "zu" einer Krankenversicherung voraussetzt, folgt allerdings, dass nur solche Beiträge tatbestandlich sind, die zumindest im Zusammenhang mit der Erlangung des Versicherungsschutzes stehen (abgelehnt für die sog. Praxisgebühr nach § 28 Abs. 4 SGB V a.F., vgl. Senatsurteil vom 18.07.2012 - X R 41/11, BFHE 238, 103, BStBl II 2012, 821; ebenso für einen Selbstbehalt bei einer privaten Krankenversicherung, Senatsurteil vom 01.06.2016 - X R 43/14, BFHE 254, 536, BStBl II 2017, 55).
  • FG Rheinland-Pfalz, 28.04.2015 - 3 K 1387/14

    Bonuszahlungen der Krankenkasse mindern den Sonderausgabenabzug für

    Eine solche Finanzierungswirkung stelle nach dem Urteil des BFH vom 18. Juli 2012 (X R 41/11) kein geeignetes Kriterium für die steuerliche Einordnung einer Zahlung von bzw. (hier) an Versicherte als Vorsorgeaufwand nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 a EStG dar.

    Denn "Beiträge zu Krankenversicherungen" sind nur solche Ausgaben, die zumindest im Zusammenhang mit der Erlangung des Versicherungsschutzes stehen und damit - als Vorsorgeaufwendungen - letztlich der Vorsorge dienen (vgl. BFH-Urteil vom 18.07.2012 X R 41/11, BFHE 238, 103, BStBl II 2012, 821 zur Praxisgebühr und BFH-Beschluss vom 08.10.2013 X B 110/13 , BFH/NV 2014, 154 zum Selbstbehalt).

  • BFH, 29.11.2017 - X R 3/16

    Selbst getragene Krankheitskosten können nicht beim Sonderausgabenabzug

    Verzichtet ein Steuerpflichtiger auf die Erstattung seiner Krankheitskosten, um von seiner privaten Krankenversicherung eine Beitragserstattung zu erhalten, können diese Kosten nicht von den erstatteten Beiträgen abgezogen werden, die ihrerseits die Höhe der abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a Satz 3 EStG reduzieren (Anschluss an die Senatsrechtsprechung zum Selbstbehalt, vgl. Urteile vom 18. Juli 2012 X R 41/11, BFHE 238, 103, BStBl II 2012, 821, und vom 1. Juni 2016 X R 43/14, BFHE 254, 536, BStBl II 2017, 55).

    Aufgrund dessen hat der erkennende Senat bereits entschieden, dass Zahlungen aufgrund von Selbst- bzw. Eigenbeteiligungen an entstehenden Kosten keine Beiträge zu einer Versicherung sind (vgl. Senatsentscheidungen vom 18. Juli 2012 X R 41/11, BFHE 238, 103, BStBl II 2012, 821, Rz 11, m.w.N.; vom 8. Oktober 2013 X B 110/13, BFH/NV 2014, 154, Rz 6 ff., und in BFHE 254, 536, BStBl II 2017, 55, Rz 18 ff.).

  • BFH, 02.09.2015 - VI R 33/13

    Außergewöhnliche Belastungen: Verfassungsmäßigkeit der Kürzung um zumutbare

    Nach diesen Grundsätzen ist es zwischen den Beteiligten zu Recht nicht streitig, dass Zuzahlungen Krankheitskosten darstellen und daher grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind (offen gelassen im BFH-Urteil vom 18. Juli 2012 X R 41/11, BFHE 238, 103, BStBl II 2012, 821).
  • FG Rheinland-Pfalz, 06.09.2012 - 4 K 1970/10

    Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen

    Der Bundesfinanzhof -BFH- hat mit Urteil vom 18. Juli 2012 (X R 41/11, DStR 2012, 1696) entschieden, dass die Zuzahlungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung nach § 28 Abs. 4 SGB V, die sog. "Praxisgebühren", nicht als Sonderausgaben abgezogen werden können.

    Auch der X. Senat des BFH äußert in seinem Urteil vom 18. Juli 2012 X R 41/11 (DStR 2012, 1696, 1698) keine verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich des Ansatzes einer zumutbaren Belastung für die Berücksichtigungsfähigkeit von Zuzahlungen nach § 28 Abs. 4 SGB V. Diese Einschätzung hat das BVerfG geteilt.

  • FG Berlin-Brandenburg, 19.04.2017 - 11 K 11327/16

    Von privat Versicherten selbst getragene Krankenbehandlungskosten steuerlich

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), dem der Senat folgt, bedeutet dies, dass nur solche Ausgaben als Beiträge zu Krankenversicherungen anzusehen sind, die zumindest im Zusammenhang mit der Erlangung des Versicherungsschutzes stehen und damit - als Vorsorgeaufwendungen - letztlich der Vorsorge dienen (vgl. BFH, Urteile vom 18. Juli 2012 - X R 41/11, Bundessteuerblatt [BStBl.] II 2012, 821; vom 1. Juni 2016 - X R 43/14, BStBl. II 2017, 55).

    Auf dieser Grundlage stellen etwa Zahlungen des Versicherten aufgrund von Selbst- bzw. Eigenbeteiligungen an entstehenden Kosten keine "Beiträge zu" einer Versicherung dar (BFH, Urteile vom 18. Juli 2012 - X R 41/11, a.a.O.; vom 1. Juni 2016 - X R 43/14, a.a.O.).

  • BFH, 06.05.2020 - X R 30/18

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06.05.2020 X R 16/18 -

    Aus dem Wortlaut des § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG, der Beiträge "zu" einer Krankenversicherung voraussetzt, folgt allerdings, dass nur solche Beiträge tatbestandlich sind, die zumindest im Zusammenhang mit der Erlangung des Versicherungsschutzes stehen (abgelehnt für die sog. Praxisgebühr nach § 28 Abs. 4 SGB V a.F., vgl. Senatsurteil vom 18.07.2012 - X R 41/11, BFHE 238, 103, BStBl II 2012, 821; ebenso für einen Selbstbehalt bei einer privaten Krankenversicherung, Senatsurteil vom 01.06.2016 - X R 43/14, BFHE 254, 536, BStBl II 2017, 55).
  • BFH, 06.06.2018 - X R 41/17

    Verminderter Sonderausgabenabzug bei Prämiengewährung durch gesetzliche

  • FG Thüringen, 23.05.2019 - 3 K 74/19

    Einkommensteuer: Minderung des Sonderausgabenabzugs um von der privaten

  • BFH, 05.07.2012 - VI R 99/10

    Kindergeld: Minderung der Einkünfte um Zuzahlungen im Sinne des SGB V - Begriff

  • BFH, 08.10.2013 - X B 110/13

    Kein Sonderausgabenabzug von im Rahmen einer Selbstbeteiligung getragenen

  • FG Düsseldorf, 06.06.2014 - 1 K 2873/13

    Sonderausgabenabzug von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung - Kürzung um

  • FG Köln, 15.08.2013 - 15 K 1858/12

    Selbstbehalt im Rahmen von Krankenversicherungsbeiträgen nicht abziehbar

  • FG Niedersachsen, 06.05.2013 - 9 K 265/12

    Keine Berücksichtigung des i.R. eines privaten Krankenversicherungsverhältnisses

  • FG Münster, 17.11.2014 - 5 K 149/14

    Selbst getragene Krankheitskosten zur Erlangung einer Beitragsrückerstattung der

  • FG Nürnberg, 27.11.2012 - 1 K 229/11

    Abfindungszahlung für eine Pensionsanwartschaft in Höhe des Barwerts als

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