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   BFH, 19.04.2012 - III R 85/09   

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https://dejure.org/2012,14373
BFH, 19.04.2012 - III R 85/09 (https://dejure.org/2012,14373)
BFH, Entscheidung vom 19.04.2012 - III R 85/09 (https://dejure.org/2012,14373)
BFH, Entscheidung vom 19. April 2012 - III R 85/09 (https://dejure.org/2012,14373)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Erstattung oder Abzweigung von Kindergeld an einen Sozialleistungsträger, der von dem Kindergeldberechtigten nach § 94 Abs. 2 SGB XII einen Unterhaltsbeitrag fordert - Prüfung der Ermessensausübung bei behaupteter Unterhaltspflichtverletzung des Kindergeldberechtigten - ...

  • openjur.de

    Erstattung oder Abzweigung von Kindergeld an einen Sozialleistungsträger, der von dem Kindergeldberechtigten nach § 94 Abs. 2 SGB XII einen Unterhaltsbeitrag fordert; Prüfung der Ermessensausübung bei behaupteter Unterhaltspflichtverletzung des Kindergeldberechtigten; ...

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 74 Abs 1 S 4, EStG § 74 Abs 2, SGB 10 § 104 Abs 1, SGB 10 § 104 Abs 2, SGB 12 § 94 Abs 2, FGO § 96 Abs 1 S 2 Halbs 2, FGO § 102 S 1, FGO § 118
    Erstattung oder Abzweigung von Kindergeld an einen Sozialleistungsträger, der von dem Kindergeldberechtigten nach § 94 Abs. 2 SGB XII einen Unterhaltsbeitrag fordert - Prüfung der Ermessensausübung bei behaupteter Unterhaltspflichtverletzung des Kindergeldberechtigten - ...

  • Bundesfinanzhof

    Erstattung oder Abzweigung von Kindergeld an einen Sozialleistungsträger, der von dem Kindergeldberechtigten nach § 94 Abs. 2 SGB XII einen Unterhaltsbeitrag fordert - Prüfung der Ermessensausübung bei behaupteter Unterhaltspflichtverletzung des Kindergeldberechtigten - ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 74 Abs 1 S 4 EStG 2002, § 74 Abs 2 EStG 2002, § 104 Abs 1 SGB 10, § 104 Abs 2 SGB 10, § 94 Abs 2 SGB 12
    Erstattung oder Abzweigung von Kindergeld an einen Sozialleistungsträger, der von dem Kindergeldberechtigten nach § 94 Abs. 2 SGB XII einen Unterhaltsbeitrag fordert - Prüfung der Ermessensausübung bei behaupteter Unterhaltspflichtverletzung des Kindergeldberechtigten - ...

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Erstattung oder Abzweigung von Kindergeld an einen Sozialleistungsträger, der von dem Kindergeldberechtigten nach § 94 Abs. 2 SGB XII einen Unterhaltsbeitrag fordert – Prüfung der Ermessensausübung bei behaupteter Unterhaltspflichtverletzung des ...

  • rewis.io

    Erstattung oder Abzweigung von Kindergeld an einen Sozialleistungsträger, der von dem Kindergeldberechtigten nach § 94 Abs. 2 SGB XII einen Unterhaltsbeitrag fordert - Prüfung der Ermessensausübung bei behaupteter Unterhaltspflichtverletzung des Kindergeldberechtigten - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen einer Abzweigung oder Erstattung durch Ermittlung in Form der Auslegung bei Auszahlungsbegehren eines Sozialleistungsträgers von zugunsten eines Berechtigten festgesetztem Kindergeld

  • datenbank.nwb.de

    Erstattung oder Abzweigung von Kindergeld an einen Sozialleistungsträger, der von dem Kindergeldberechtigten nach § 94 Abs. 2 SGB XII einen Unterhaltsbeitrag fordert

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erstattung oder Abzweigung von Kindergeld an einen Sozialleistungsträger, der von dem Kindergeldberechtigten nach § 94 Abs. 2 SGB XII einen Unterhaltsbeitrag fordert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abzweigung von Kindergeld an einen Sozialleistungsträger

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorliegen einer Abzweigung oder Erstattung durch Ermittlung in Form der Auslegung bei Auszahlungsbegehren eines Sozialleistungsträgers von zugunsten eines Berechtigten festgesetztem Kindergeld

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Erstattung/Abzweigung an Sozialleistungsträger

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 237, 145
  • NJW 2012, 2384
  • FamRZ 2012, 1302
  • DB 2012, 2084
  • BStBl II 2013, 19
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 27.01.2011 - III R 65/09

    Auslegung eines Klagebegehrens als Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage

    Auszug aus BFH, 19.04.2012 - III R 85/09
    Nach § 96 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 FGO ist das Gericht an die Fassung des Klageantrags nicht gebunden, sondern hat im Wege der Auslegung den Willen der Partei anhand der erkennbaren Umstände zu ermitteln (vgl. Senatsurteil vom 27. Januar 2011 III R 65/09, BFH/NV 2011, 991, m.w.N.).

    Nur eine solche Auslegung trägt dem Grundsatz der Rechtsschutz gewährenden Auslegung nach Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes Rechnung (Senatsurteil in BFH/NV 2011, 991, m.w.N.).

  • BFH, 22.02.1972 - VII R 80/69

    Ermessensentscheidungen - Gerichtliche Nachprüfung - Feststellungen des

    Auszug aus BFH, 19.04.2012 - III R 85/09
    Insofern hätte das FG jedoch im Rahmen der nach § 102 Satz 1 FGO durchzuführenden Überprüfung feststellen müssen, ob die Familienkasse ihre Entscheidung auf der Grundlage des einwandfrei und erschöpfend ermittelten Sachverhalts getroffen und dabei die Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art berücksichtigt hat, die nach Sinn und Zweck der Norm, die das Ermessen einräumt, maßgeblich sind (vgl. BFH-Urteile vom 22. Februar 1972 VII R 80/69, BFHE 105, 220, BStBl II 1972, 544, und vom 22. Juni 1990 III R 150/85, BFHE 161, 4, BStBl II 1991, 864; Kruse in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 102 FGO Rz 5).
  • BFH, 22.06.1990 - III R 150/85

    Erlaß von Säumniszuschlägen zumindest teilweise möglich, ohne daß

    Auszug aus BFH, 19.04.2012 - III R 85/09
    Insofern hätte das FG jedoch im Rahmen der nach § 102 Satz 1 FGO durchzuführenden Überprüfung feststellen müssen, ob die Familienkasse ihre Entscheidung auf der Grundlage des einwandfrei und erschöpfend ermittelten Sachverhalts getroffen und dabei die Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art berücksichtigt hat, die nach Sinn und Zweck der Norm, die das Ermessen einräumt, maßgeblich sind (vgl. BFH-Urteile vom 22. Februar 1972 VII R 80/69, BFHE 105, 220, BStBl II 1972, 544, und vom 22. Juni 1990 III R 150/85, BFHE 161, 4, BStBl II 1991, 864; Kruse in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 102 FGO Rz 5).
  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 88/01

    Kindergeld; Erstattungsverfahren nach § 74 Abs. 5 EStG 1996

    Auszug aus BFH, 19.04.2012 - III R 85/09
    Auf die insoweit ergangenen Entscheidungen des BFH zur Sozialhilfe (vgl. Urteil vom 14. Mai 2002 VIII R 88/01, BFH/NV 2002, 1156) und zur Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (vgl. Urteil vom 7. Dezember 2004 VIII R 57/04, BFH/NV 2005, 862) wird verwiesen.
  • BFH, 25.05.2004 - VIII R 21/03

    Kindergeld: Abzweigung bei Kinderbetreuung in einem Mutter-Kind-Heim

    Auszug aus BFH, 19.04.2012 - III R 85/09
    Voraussetzung für diesen Erstattungsanspruch nach § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. § 104 Abs. 1 Satz 4, Abs. 2 SGB X ist nur, dass der Kläger gegenüber dem Beigeladenen einen Kostenbeitrag festgesetzt hat (vgl. BFH-Urteil vom 25. Mai 2004 VIII R 21/03, BFH/NV 2005, 171, m.w.N.) und der Beigeladene diesen nicht oder nicht in vollem Umfang erbracht hat.
  • BFH, 07.12.2004 - VIII R 57/04

    Kindergeld: Erstattungsansprüche des Sozialleistungsträgers

    Auszug aus BFH, 19.04.2012 - III R 85/09
    Auf die insoweit ergangenen Entscheidungen des BFH zur Sozialhilfe (vgl. Urteil vom 14. Mai 2002 VIII R 88/01, BFH/NV 2002, 1156) und zur Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (vgl. Urteil vom 7. Dezember 2004 VIII R 57/04, BFH/NV 2005, 862) wird verwiesen.
  • BFH, 26.01.2006 - III R 89/03

    Klage der Familienkasse gegen den Sozialleistungsträger auf Rückerstattung von

    Auszug aus BFH, 19.04.2012 - III R 85/09
    Zu berücksichtigen ist dabei in verfahrensrechtlicher Hinsicht, dass der Erstattungsanspruch ohne Durchführung eines Vorverfahrens im Wege der nicht fristgebundenen allgemeinen Leistungsklage geltend gemacht werden kann (Senatsurteil vom 26. Januar 2006 III R 89/03, BFHE 212, 1, BStBl II 2006, 544, m.w.N.).
  • BFH, 23.02.2006 - III R 65/04

    Abzweigung des Kindergeldes bei vollstationärer Unterbringung des Kindes auf

    Auszug aus BFH, 19.04.2012 - III R 85/09
    In dieser Entscheidung hat der Senat die aus dem Senatsurteil vom 23. Februar 2006 III R 65/04 (BFHE 212, 481, BStBl II 2008, 753) zu ziehenden Folgerungen nochmals erläutert.
  • BFH, 25.09.2008 - III R 16/06

    Ermessensreduzierung auf Null bei Abzweigung des Kindergeldes zugunsten des

    Auszug aus BFH, 19.04.2012 - III R 85/09
    Für den Fall, dass ein Sozialleistungsträger das Begehren auf Auszahlung des zugunsten des Berechtigten festgesetzten Kindergelds erhebt, die Anspruchsgrundlage für dieses Begehren jedoch nicht eindeutig oder unzutreffend darlegt, hat der Senat bereits entschieden, dass im Wege der Auslegung zu ermitteln ist, ob eine Abzweigung nach § 74 Abs. 1 Satz 4 EStG oder eine Erstattung nach § 74 Abs. 2 EStG begehrt wird (vgl. Urteil vom 25. September 2008 III R 16/06, BFH/NV 2009, 164).
  • BFH, 09.02.2009 - III R 37/07

    Keine Auszahlung des Kindergeldes an den Sozialleistungsträger, wenn dem

    Auszug aus BFH, 19.04.2012 - III R 85/09
    Insoweit ist das FG bei der Prüfung, ob die Familienkasse ihr Ermessen im Rahmen der durch die Einspruchsentscheidung vom 3. November 2006 erfolgten Ablehnung der Abzweigung ordnungsgemäß ausgeübt hat, von anderen Rechtsgrundsätzen ausgegangen, als sie der Senat in dem --nach der FG-Entscheidung ergangenen-- Urteil vom 9. Februar 2009 III R 37/07 (BFHE 224, 290, BStBl II 2009, 928) zugrunde gelegt hat.
  • BFH, 29.04.2009 - X R 35/08

    Zugang eines Steuerbescheids - Beweislast - Auslegung eines Klageantrags

  • BFH, 21.01.2010 - VI R 51/08

    Vorteil aus unentgeltlicher Verpflegung an Bord eines Flusskreuzfahrtschiffes

  • BFH, 18.04.2013 - V R 48/11

    Abzweigungsberechtigung beim Kindergeld - Berücksichtigung von

    Nicht entscheidungserheblich ist daher, ob die Familienkasse bei der Ablehnung der Abzweigung zu Recht und ohne Verstoß gegen die Verpflichtung zur einwandfreien und erschöpfenden Sachverhaltsermittlung (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 19. April 2012 III R 85/09, BFHE 237, 145, BFH/NV 2012, 1369, unter II.4.b) davon ausgegangen ist, dass der Beigeladenen für den Unterhalt ihres Sohnes --neben der Haushaltsaufnahme-- monatliche Aufwendungen von mehr als dem Kindergeldbetrag von monatlich 184 EUR entstanden sind.
  • BFH, 05.06.2014 - VI R 15/12

    Kindergeld: Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers bei nachträglicher

    Außerdem muss zwischen ihnen ein Verhältnis von vorrangiger und nachrangiger Verpflichtung zur Leistung bestehen (BFH-Urteil vom 19. April 2012 III R 85/09, BFHE 237, 145, BStBl II 2013, 19).

    Gleichartigkeit setzt voraus, dass die Sozialleistungen für denselben Zeitraum (BFH-Urteil in BFHE 237, 145, BStBl II 2013, 19) bestimmt sind wie das Kindergeld (unter aa) und in der Leistungsart dem Kindergeld entsprechen (unter bb).

  • BFH, 15.07.2020 - III R 62/19

    Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines PKW bei der

    Führt die Revision --wie im Streitfall-- aus materiellen Gründen zur Aufhebung der Vorentscheidung, muss nicht mehr darüber entschieden werden, ob außerdem ein Verfahrensfehler vorliegt (vgl. BFH-Urteile vom 21.01.2010 - VI R 51/08, BFHE 228, 85, BStBl II 2010, 700, Rz 11, und vom 19.04.2012 - III R 85/09, BFHE 237, 145, BStBl II 2013, 19, Rz 18).
  • BFH, 18.04.2023 - VII R 35/19

    Zahlung von Arbeitslohn als anfechtbare Rechtshandlung

    Insbesondere ist die vorherige Durchführung eines außergerichtlichen Vorverfahrens nach § 44 FGO nicht erforderlich (vgl. auch BFH-Urteile vom 14.04.2021 - X R 25/19, BFHE 272, 319, Rz 23 und vom 19.04.2012 - III R 85/09, BFHE 237, 145, BStBl II 2013, 19, Rz 10).
  • BFH, 20.06.2023 - VII R 22/19

    Zu den Voraussetzungen einer Anfechtung nach § 133 InsO

    Insbesondere ist die vorherige Durchführung eines außergerichtlichen Vorverfahrens nach § 44 FGO nicht erforderlich (vgl. auch BFH-Urteile vom 14.04.2021 - X R 25/19, BFHE 272, 319, Rz 23 und vom 19.04.2012 - III R 85/09, BFHE 237, 145, BStBl II 2013, 19, Rz 10, m.w.N.; Senatsurteil vom 18.04.2023 - VII R 35/19, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BFH, 22.11.2012 - III R 24/11

    Erstattungsanspruch des Sozialleistungsträgers beim Bezug von Leistungen nach dem

    Außerdem muss zwischen ihnen ein Verhältnis von vorrangiger und nachrangiger Verpflichtung zur Leistung bestehen (Senatsurteile vom 17. April 2008 III R 33/05, BFHE 221, 47, BStBl II 2009, 919; vom 17. Juli 2008 III R 87/06, BFH/NV 2008, 1833; vom 19. Juni 2008 III R 89/07, BFH/NV 2008, 1995; vom 19. April 2012 III R 85/09, BFHE 237, 145, BFH/NV 2012, 1369; vom 26. Juli 2012 III R 28/10, BFH/NV 2012, 1874).
  • BFH, 26.07.2012 - III R 28/10

    Erstattungsanspruch des Sozialleistungsträgers bei nachträglicher

    Außerdem muss zwischen ihnen ein Verhältnis von vorrangiger und nachrangiger Verpflichtung zur Leistung bestehen (Senatsurteil vom 19. April 2012 III R 85/09, BFH/NV 2012, 1369, BFHE 237, 145).
  • BFH, 12.11.2020 - III R 6/20

    Kindergeld - Beibehaltung des inländischen Wohnsitzes des Kindergeldberechtigten

    Führt die Revision --wie im Streitfall-- aus materiell-rechtlichen Gründen zur Aufhebung der Vorentscheidung, muss nicht mehr darüber entschieden werden, ob außerdem ein Verfahrensfehler vorliegt (Senatsurteil vom 19.04.2012 - III R 85/09, BFHE 237, 145, BStBl II 2013, 19).
  • BFH, 27.05.2020 - III R 58/18

    Ermessensausübung bei Abzweigungsentscheidung

    Im Rahmen dieser Überprüfung muss das FG auch feststellen, ob die Familienkasse ihre Entscheidung auf der Grundlage eines einwandfrei und erschöpfend ermittelten Sachverhalts getroffen hat und dabei die Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art berücksichtigt hat, die nach Sinn und Zweck der Norm, die das Ermessen einräumt, maßgeblich sind (Senatsurteil vom 19.04.2012 - III R 85/09, BFHE 237, 145, BStBl II 2013, 19, m.w.N.).
  • FG Nürnberg, 14.07.2022 - 6 K 174/20

    Erledigung der Hauptsache in Steuersache

    Voraussetzung für eine fachlich vom FG zu beachtende Ausübung des Ermessens ist nämlich die Vollständigkeit der Tatsachenermittlung als Voraussetzung für eine umfassende Ermessensausübung (ständige Rspr. z.B. BFH-Urteil v. 09.04.2012, III R 85/09).

    Die nach § 102 FGO vorzunehmende gerichtliche Prüfung, ob die Behörde ihr Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt hat, erstreckt sich auch darauf, ob diese ihre Entscheidung auf der Grundlage des einwandfrei und erschöpfend ermittelten Sachverhalts getroffen und dabei die Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art berücksichtigt hat, die nach Sinn und Zweck der Ermessen gewährenden Vorschrift, hier § 227 AO, maßgeblich sind (BFH Urteil v. 19.04.2012, III R 85/09).

  • FG Nürnberg, 26.11.2013 - 5 K 1008/11

    Abzweigung von Kindergeld an den dem behinderten Kind Sozialhilfe gewährenden

  • FG Sachsen, 13.04.2016 - 8 K 1246/10

    Berücksichtigung der Einkünfte und Bezüge der mit dem Kind im Haushalt lebenden

  • BFH, 14.02.2013 - III B 133/12

    Anforderungen an einen Anspruch des Jugendhilfeträgers auf Erstattung des

  • FG Düsseldorf, 11.01.2019 - 15 K 2506/18

    Erlass einer Kindergeldrückforderung aus sachlichen Billigkeitsgründen -

  • FG Niedersachsen, 15.03.2019 - 2 K 65/18

    Streit über die Rückforderung rechtsgrundlos gezahlten Kindergeldes

  • FG Nürnberg, 17.07.2013 - 5 K 1429/11

    Keine Abzweigung von Kindergeld: Berücksichtigung von geschätzten Aufwendungen

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