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   BFH, 05.07.2012 - VI R 50/10   

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https://dejure.org/2012,38574
BFH, 05.07.2012 - VI R 50/10 (https://dejure.org/2012,38574)
BFH, Entscheidung vom 05.07.2012 - VI R 50/10 (https://dejure.org/2012,38574)
BFH, Entscheidung vom 05. Juli 2012 - VI R 50/10 (https://dejure.org/2012,38574)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Kosten für Telefongespräche eines Soldaten der Marine während des Einsatzes auf einem Schiff

  • openjur.de

    Kosten für Telefongespräche eines Soldaten der Marine während des Einsatzes auf einem Schiff

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1 S 2, EStG § 4 Abs 4
    Kosten für Telefongespräche eines Soldaten der Marine während des Einsatzes auf einem Schiff

  • Bundesfinanzhof

    Kosten für Telefongespräche eines Soldaten der Marine während des Einsatzes auf einem Schiff

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 12 Nr 1 S 2 EStG 2002, § 4 Abs 4 EStG 2002
    Kosten für Telefongespräche eines Soldaten der Marine während des Einsatzes auf einem Schiff

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kosten für Telefongespräche während Auswärtstätigkeit können als Werbungskosten abzugsfähig sein

  • cpm-steuerberater.de

    Kosten für Telefongespräche eines Soldaten der Marine während des Einsatzes auf einem Schiff

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Kosten für Telefongespräche eines Soldaten der Marine während des Einsatzes auf einem Schiff

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; EStG § 12 Nr. 1 Satz 2
    Abzugsfähigkeit der Kosten eines Soldaten der Marine für Telefongespräche während des Einsatzes auf einem Schiff als Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de

    Kosten für Telefongespräche eines Soldaten der Marine während des Einsatzes auf einem Schiff

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kosten für Telefongespräche eines Soldaten der Marine während des Einsatzes auf einem Schiff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Lohnsteuer: Telefonkosten als Werbungskosten bei längerer Auswärtstätigkeit

  • heise.de (Pressebericht, 19.12.2012)

    Private Telefonkosten als Werbungskosten abziehbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Telefonkosten eines Marinesoldaten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu längerer Tätigkeit im Ausland - Private Telefonate als Werbungskosten absetzbar

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abzugsfähigkeit der Kosten eines Soldaten der Marine für Telefongespräche während des Einsatzes auf einem Schiff als Werbungskosten

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Private Anrufe steuerlich absetzbar?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Werbungskosten: Telefonkosten bei längerer Auswärtstätigkeit

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Telefonkosten als Werbungskosten bei längerer Auswärtstätigkeit

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Lohnsteuer: Telefonkosten als Werbungskosten bei längerer Auswärtstätigkeit

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Telefonkosten auf Dienstreise eventuell als Werbungskosten absetzbar

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Telefonkosten als Werbungskosten bei längerer Auswärtstätigkeit

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Telefonkosten bei längerer Auswärtstätigkeit absetzbar

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Telefonkosten sind bei längerer Auswärtstätigkeit als Werbungskosten abzugsfähig

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Telefonkosten bei längerer Auswärtstätigkeit als Werbungkosten

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Lohnsteuer: Telefonkosten als Werbungskosten bei längerer Auswärtstätigkeit

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Kosten für Telefongespräche eines Marinesoldaten als Werbungskosten

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 238, 405
  • NZA 2013, 26
  • DB 2012, 2910
  • BStBl II 2013, 282
  • NZA-RR 2013, 209
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Auszug aus BFH, 05.07.2012 - VI R 50/10
    Ein Werbungskostenabzug kommt jedoch grundsätzlich dann nicht in Betracht, wenn die Aufwendungen zwar den Beruf fördern, daneben aber auch der Lebensführung dienen, es sei denn, dass der den Beruf fördernde Teil der Aufwendungen sich nach objektiven Maßstäben zutreffend und in leicht nachprüfbarer Weise abgrenzen lässt und nicht nur von untergeordneter Bedeutung ist (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 21. September 2009 GrS 1/06, BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672).

    Derartige Aufwendungen sind, wenn sie nach den Vorschriften über das steuerliche Existenzminimum als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind, grundsätzlich dem Anwendungsbereich des § 4 Abs. 4 und des § 9 EStG entzogen, um eine doppelte Berücksichtigung zu vermeiden (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672).

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

    Auszug aus BFH, 05.07.2012 - VI R 50/10
    Danach gehören --hinreichend folgerichtig-- vor allem Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG) zu den im Rahmen des objektiven Nettoprinzips abzugsfähigen beruflichen Aufwendungen, obwohl solche Aufwendungen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) wegen der privaten Wahl des Wohnorts zwangsläufig auch privat mitveranlasst sind (BVerfG-Urteil vom 9. Dezember 2008  2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08, BVerfGE 122, 210; a.A. noch BFH-Vorlagebeschluss vom 10. Januar 2008 VI R 17/07, BFHE 219, 358, BStBl II 2008, 234, unter B.VI.1.c bb allein berufliche Veranlassung der Wegekosten).

    Auch wenn die Begründung des zweiten Haushalts am Arbeitsort im Wesentlichen beruflich veranlasst sein mag, so ist doch die Entscheidung, zusätzlich den alten Hausstand als Wohnsitz beizubehalten, aus der Sicht des Steuerpflichtigen in aller Regel der Privatsphäre zuzuordnen (BVerfG-Entscheidungen in BVerfGE 122, 210, und vom 4. Dezember 2002  2 BvR 400/98, 2 BvR 1735/00, BVerfGE 107, 27).

  • FG Niedersachsen, 02.09.2009 - 7 K 2/07

    Telefonkosten eines Soldaten während eines Einsatzes auf See als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 05.07.2012 - VI R 50/10
    Das FG gab der Klage aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 706 veröffentlichten Gründen statt.

    Das FA beantragt, das Urteil des FG vom 2. September 2009  7 K 2/07 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BFH, 09.03.1979 - VI R 171/77

    Aufwendung für Berufskleidung - Oberkellner - Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 05.07.2012 - VI R 50/10
    Gemäß dieser gesetzgeberischen Grundentscheidung lässt auch die Rechtsprechung privat veranlasste Aufwendungen wegen der Überlagerung durch berufliche Gründe zum Werbungskostenabzug zu (z.B. BFH-Urteil vom 9. März 1979 VI R 171/77, BFHE 127, 522, BStBl II 1979, 519 zu den besonderen Umständen, die die Berücksichtigung bürgerlicher Kleidung als typische Berufskleidung rechtfertigen; BFH-Urteil vom 28. März 2012 VI R 48/11, BFHE 237, 82 zu den Aufwendungen eines LKW-Fahrers für Dusche, Toilette und Reinigung der Schlafkabine; BFH-Urteil vom 18. März 1988 VI R 90/84, BFHE 153, 526, BStBl II 1988, 988 zu den Kosten für ein Ferngespräch wöchentlich bis zu einer Dauer von 15 Minuten statt einer Familienheimfahrt), obwohl die Befriedigung dieser allgemein menschlichen Bedürfnisse in erster Linie Ausfluss der Lebensführung ist.
  • BFH, 18.03.1988 - VI R 90/84

    Bei doppelter Haushaltsführung Kosten eines Telefongesprächs anstelle einer

    Auszug aus BFH, 05.07.2012 - VI R 50/10
    Gemäß dieser gesetzgeberischen Grundentscheidung lässt auch die Rechtsprechung privat veranlasste Aufwendungen wegen der Überlagerung durch berufliche Gründe zum Werbungskostenabzug zu (z.B. BFH-Urteil vom 9. März 1979 VI R 171/77, BFHE 127, 522, BStBl II 1979, 519 zu den besonderen Umständen, die die Berücksichtigung bürgerlicher Kleidung als typische Berufskleidung rechtfertigen; BFH-Urteil vom 28. März 2012 VI R 48/11, BFHE 237, 82 zu den Aufwendungen eines LKW-Fahrers für Dusche, Toilette und Reinigung der Schlafkabine; BFH-Urteil vom 18. März 1988 VI R 90/84, BFHE 153, 526, BStBl II 1988, 988 zu den Kosten für ein Ferngespräch wöchentlich bis zu einer Dauer von 15 Minuten statt einer Familienheimfahrt), obwohl die Befriedigung dieser allgemein menschlichen Bedürfnisse in erster Linie Ausfluss der Lebensführung ist.
  • BFH, 10.01.2008 - VI R 17/07

    BFH ruft wegen sog. "Pendlerpauschale" BVerfG an: Versagung des

    Auszug aus BFH, 05.07.2012 - VI R 50/10
    Danach gehören --hinreichend folgerichtig-- vor allem Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG) zu den im Rahmen des objektiven Nettoprinzips abzugsfähigen beruflichen Aufwendungen, obwohl solche Aufwendungen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) wegen der privaten Wahl des Wohnorts zwangsläufig auch privat mitveranlasst sind (BVerfG-Urteil vom 9. Dezember 2008  2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08, BVerfGE 122, 210; a.A. noch BFH-Vorlagebeschluss vom 10. Januar 2008 VI R 17/07, BFHE 219, 358, BStBl II 2008, 234, unter B.VI.1.c bb allein berufliche Veranlassung der Wegekosten).
  • BFH, 06.05.2010 - VI R 25/09

    Aufwendungen für das Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV sind Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 05.07.2012 - VI R 50/10
    Maßgebend dafür, ob ein solcher Zusammenhang besteht, ist zum einen die wertende Beurteilung des die betreffenden Aufwendungen auslösenden Moments und zum anderen die Zuweisung dieses maßgebenden Besteuerungsgrundes zur einkommensteuerrechtlich relevanten Erwerbssphäre (BFH-Urteil vom 6. Mai 2010 VI R 25/09, BFHE 229, 297, BStBl II 2010, 851, m.w.N.).
  • BFH, 28.03.2012 - VI R 48/11

    Übernachtungskosten und regelmäßige Arbeitsstätte bei LKW-Fahrern

    Auszug aus BFH, 05.07.2012 - VI R 50/10
    Gemäß dieser gesetzgeberischen Grundentscheidung lässt auch die Rechtsprechung privat veranlasste Aufwendungen wegen der Überlagerung durch berufliche Gründe zum Werbungskostenabzug zu (z.B. BFH-Urteil vom 9. März 1979 VI R 171/77, BFHE 127, 522, BStBl II 1979, 519 zu den besonderen Umständen, die die Berücksichtigung bürgerlicher Kleidung als typische Berufskleidung rechtfertigen; BFH-Urteil vom 28. März 2012 VI R 48/11, BFHE 237, 82 zu den Aufwendungen eines LKW-Fahrers für Dusche, Toilette und Reinigung der Schlafkabine; BFH-Urteil vom 18. März 1988 VI R 90/84, BFHE 153, 526, BStBl II 1988, 988 zu den Kosten für ein Ferngespräch wöchentlich bis zu einer Dauer von 15 Minuten statt einer Familienheimfahrt), obwohl die Befriedigung dieser allgemein menschlichen Bedürfnisse in erster Linie Ausfluss der Lebensführung ist.
  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 05.07.2012 - VI R 50/10
    Auch wenn die Begründung des zweiten Haushalts am Arbeitsort im Wesentlichen beruflich veranlasst sein mag, so ist doch die Entscheidung, zusätzlich den alten Hausstand als Wohnsitz beizubehalten, aus der Sicht des Steuerpflichtigen in aller Regel der Privatsphäre zuzuordnen (BVerfG-Entscheidungen in BVerfGE 122, 210, und vom 4. Dezember 2002  2 BvR 400/98, 2 BvR 1735/00, BVerfGE 107, 27).
  • FG Münster, 28.08.2013 - 12 K 339/10

    Fahrtkosten der Ehefrau zum Beschäftigungsort des Ehemannes als Werbungskosten

    Entsprechend dieser gesetzgeberischen Grundentscheidung lässt die Rechtsprechung privat veranlasste Aufwendungen wegen der Überlagerung durch berufliche Gründe zum Werbungskostenabzug zu (Beispiele s. BFH, Urteil vom 05.07.2012 VI R 50/10, BStBl II 2013, 282 unter Rz. 14).
  • BFH, 27.10.2015 - I B 27/14

    Abkommensrechtliche Beurteilung von Werbeeinkünften eines Berufssportlers - Zweck

    Dem BFH-Urteil vom 5. Juli 2012 VI R 50/10 (BFHE 238, 405, BStBl II 2013, 282) ist jedenfalls nicht zu entnehmen, dass der VI. Senat des BFH zu einer veränderten Rechtsauffassung gekommen sein könnte.
  • FG Köln, 22.09.2021 - 12 K 1016/19
    Die Beurteilung der Abziehbarkeit der Aufwendungen für bürgerliche Kleidung entspricht damit im Ergebnis der BFH-Rechtsprechung vor Ergehen des Großen Senats Beschlusses in BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672 zur Abkehr vom Aufteilungs- und Abzugsverbot (z.B. BFH-Urteile vom 6. Juli 1989 IV R 91-92/87, BFHE 158, 221, BStBl II 1990, 49; vom 18. April 1991 IV R 13/90, BFHE 164, 419, BStBl II 1991, 751; BFH, Urteile vom 20. März 1992 VI R 55/89, BFHE 168, 83, BStBl II 1993, 192; vom 27. Mai 1994 VI R 67/92, BFHE 175, 57, BStBl II 1995, 17; vgl. auch BFH, Urteil vom 5. Juli 2012 VI R 50/10, BFHE 238, 405, BStBl II 2013, 282; BFH, Beschluss vom 13. November 2013 - VI B 40/13; Fuhrmann in: Korn, Einkommensteuergesetz, 1. Aufl. 2000, 132.
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