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   BFH, 19.09.2012 - VI R 55/11   

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https://dejure.org/2012,36811
BFH, 19.09.2012 - VI R 55/11 (https://dejure.org/2012,36811)
BFH, Entscheidung vom 19.09.2012 - VI R 55/11 (https://dejure.org/2012,36811)
BFH, Entscheidung vom 19. September 2012 - VI R 55/11 (https://dejure.org/2012,36811)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn - Erholungsbeihilfen - Mindestmaß an Vergewisserung über den Verwendungszweck - Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19. 09. 2012 VI R 54/11

  • openjur.de

    Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn; Erholungsbeihilfen; Mindestmaß an Vergewisserung über den Verwendungszweck; Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.09.2012 VI R 54/11

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 40 Abs 2 S 1 Nr 3, EStG § 40 Abs 2 S 1 Nr 5, EStG § 40 Abs 2 S 2, EStG § 3 Nr 33, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG VZ 2006
    Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn - Erholungsbeihilfen - Mindestmaß an Vergewisserung über den Verwendungszweck - Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.09.2012 VI R 54/11

  • Bundesfinanzhof

    Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn - Erholungsbeihilfen - Mindestmaß an Vergewisserung über den Verwendungszweck - Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.09.2012 VI R 54/11

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 40 Abs 2 S 1 Nr 3 EStG 2002, § 40 Abs 2 S 1 Nr 5 EStG 2002, § 40 Abs 2 S 2 EStG 2002, § 3 Nr 33 EStG 2002, § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002
    Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn - Erholungsbeihilfen - Mindestmaß an Vergewisserung über den Verwendungszweck - Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.09.2012 VI R 54/11

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn – Erholungsbeihilfen – Mindestmaß an Vergewisserung über den Verwendungszweck – Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.09.2012 VI R 54/11

  • Betriebs-Berater

    Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn (Erholungsbeihilfe)

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn - Erholungsbeihilfen - Mindestmaß an Vergewisserung über den Verwendungszweck - Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.09.2012 VI R 54/11

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des ohnehin geschuldeten Arbeitslohns im Sinne von §§ 3 Nr. 33, 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG

  • datenbank.nwb.de

    Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn; Erholungsbeihilfen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erholungsbeihilfen als Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fahrtkostenzuschüsse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Begriff des ohnehin geschuldeten Arbeitslohns im Sinne von §§ 3 Nr. 33, 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn (Erholungsbeihilfe)

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Stellungnahme zum Tatbestandsmerkmal "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn"

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Zuschüsse zum Arbeitslohn

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Pauschalbesteuerung von freiwilligen Zusatzleistungen durch Arbeitgeber

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 239, 91
  • BB 2012, 3041
  • BStBl II 2013, 398
  • NZA-RR 2013, 93
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 11.11.2010 - VI R 26/08

    Sachbezug i. S. des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG auch bei Warenbezug aus allen

    Auszug aus BFH, 19.09.2012 - VI R 55/11
    Das Finanzgericht (FG) hob den streitigen Haftungsbescheid auf Grundlage der Rechtsprechung des erkennenden Senats vom 11. November 2010 VI R 26/08 (BFH/NV 2011, 589) und VI R 27/09 (BFHE 232, 56, BStBl II 2011, 386) insoweit auf, als die Zusatzleistungen für die Verwendung von Tankkarten besteuert worden waren.
  • BFH, 11.11.2010 - VI R 27/09

    Sachbezug i. S. des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG jede nicht in Geld bestehende Einnahme

    Auszug aus BFH, 19.09.2012 - VI R 55/11
    Das Finanzgericht (FG) hob den streitigen Haftungsbescheid auf Grundlage der Rechtsprechung des erkennenden Senats vom 11. November 2010 VI R 26/08 (BFH/NV 2011, 589) und VI R 27/09 (BFHE 232, 56, BStBl II 2011, 386) insoweit auf, als die Zusatzleistungen für die Verwendung von Tankkarten besteuert worden waren.
  • BFH, 19.09.2012 - VI R 54/11

    Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn - Steuerbefreiung von

    Auszug aus BFH, 19.09.2012 - VI R 55/11
    a) Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Zusatzleistungen sind nur solche, die der Arbeitgeber erbringt, ohne dass darauf der Arbeitnehmer einen Anspruch hat; zur weiteren Begründung wird insoweit auf das Senatsurteil vom 19. September 2012 VI R 54/11 (BFHE 239, 85) Bezug genommen.
  • FG Köln, 04.06.1996 - 7 K 4967/93
    Auszug aus BFH, 19.09.2012 - VI R 55/11
    aa) § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG bestimmt nicht ausdrücklich, unter welchen Voraussetzungen der Verwendungszweck der Zuwendungen durch den Arbeitgeber hinreichend sichergestellt ist (so bereits FG Köln, Urteil vom 4. Juni 1996  7 K 4967/93, EFG 1997, 110, das die Norm insgesamt als anachronistische Subventionsvorschrift bezeichnete).
  • FG Niedersachsen, 16.06.2011 - 11 K 81/10

    Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für eine Pauschalversteuerung bei

    Auszug aus BFH, 19.09.2012 - VI R 55/11
    Sie beantragt, das Urteil des Niedersächsischen FG vom 16. Juni 2011  11 K 81/10 dahingehend abzuändern, dass der im Haftungsbescheid über Lohnsteuer und sonstige Lohnabzugsbeträge vom 6. Mai 2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 4. Februar 2010 ausgewiesene Haftungsbetrag auf 2.046 EUR (zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) herabgesetzt wird.
  • LSG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - L 11 R 4048/15

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - beitragsrechtliche Berücksichtigung

    Dies habe auch die Finanzverwaltung anerkannt und am 22.05.2013 einen Nichtanwendungserlass betreffend die Urteile des BFH vom 19.09.2012 (aaO) veröffentlicht.

    Die Vorschrift fordert damit nicht nur einen ganz bestimmten Verwendungszweck der insoweit gewährten Leistungen, nämlich die Mittelverwendung für Zwecke der Erholung, sondern auch eine Überprüfung durch den Arbeitgeber, dass seine Arbeitnehmer diese als Erholungsbeihilfen gewährten Leistungen tatsächlich zu diesem Zweck verwenden (BFH 19.09.2012, VI R 55/11, BFHE 239, 91).

  • BFH, 01.08.2019 - VI R 21/17

    Im Wesentlichen Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 01.08.2019 VI R 32/18 -

    Danach ist der "ohnehin geschuldete Arbeitslohn" der lohnsteuerrechtlich erhebliche Vorteil, der arbeitsrechtlich geschuldet ist; das ist der Arbeitslohn, auf den zumindest im Zeitpunkt der Zahlung ein verbindlicher Rechtsanspruch besteht (Senatsurteile vom 19.09.2012 - VI R 54/11, BFHE 239, 85, BStBl II 2013, 395, Rz 10 ff., und VI R 55/11, BFHE 239, 91, BStBl II 2013, 398, Rz 11, sowie vom 01.10.2009 - VI R 41/07, BFHE 227, 40, BStBl II 2010, 487, Rz 17 ff., m.w.N.; kritisch Thomas, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2013, 233, und 2018, 1342; Obermair, DStR 2013, 1118; Plenker, Der Betrieb 2013, 1202; Steiner in Lademann, EStG, § 3 Rz 251).
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.03.2014 - 3 Sa 388/13

    Mutterschaftsgeld, Zuschuss, Berechnung, Sachbezüge, Arbeitsentgelt,

    Steuerrechtlich ist für die Steuerfreiheit bzw. Steuerpauschalierung erforderlich, dass die Leistungen freiwillig sind und nicht dem ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zuzurechnen sind (vgl. nur BFH vom 19.09.2012, VI R 54/11 und BFH vom 19.09.2012, VI R 55/11).

    Denn es spricht sehr viel dafür, dass der zwischen den Parteien vereinbarte Kindergartenzuschuss aufgrund der getroffenen individuellen Vereinbarungen hier steuerlich tatsächlich dem "ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" zuzurechnen ist (vgl. hierzu BFH vom 19.09.2012, VI R 54/11 und BFH vom 19.09.2012, VI R 55/11 - jeweils zitiert nach Juris).

  • BFH, 01.08.2019 - VI R 32/18

    Lohnsteuerpauschalierung bei zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

    Danach ist der "ohnehin geschuldete Arbeitslohn" der lohnsteuerrechtlich erhebliche Vorteil, der arbeitsrechtlich geschuldet ist; das ist der Arbeitslohn, auf den zumindest im Zeitpunkt der Zahlung ein verbindlicher Rechtsanspruch besteht (Senatsurteile vom 19.09.2012 - VI R 54/11, BFHE 239, 85, BStBl II 2013, 395, Rz 10 ff., und VI R 55/11, BFHE 239, 91, BStBl II 2013, 398, Rz 11, sowie vom 01.10.2009 - VI R 41/07, BFHE 227, 40, BStBl II 2010, 487, Rz 17 ff., m.w.N.; kritisch Thomas, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2013, 233, und 2018, 1342; Obermair, DStR 2013, 1118; Plenker, Der Betrieb 2013, 1202; Steiner in Lademann, EStG, § 3 Rz 251).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.11.2016 - 2 K 1180/16

    Lohnsteuerhaftung nach Abschluss geänderter Arbeitsverträge mit Zusatzleistungen

    43 Nach neuerer Rechtsprechung des BFH (vgl. das Urteil vom 19. September 2012, VI R 55/11, BStBl. II 2013, 398), der sich der Senat anschließt, reichen hierfür bloße (ggfs. auch plausible) Vermutungen über die Mittelverwendung nicht aus.
  • BFH, 16.10.2013 - VI R 57/11

    Keine Lohnsteuerpauschalierung für nicht steuerpflichtige Zuwendungen

    So erfasst § 37b Abs. 2 Satz 1 EStG nur zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Sachleistungen, also Bezüge, auf die zwar kein Rechtsanspruch besteht (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 19. September 2012 VI R 54/11, BFHE 239, 85, BStBl II 2013, 395; VI R 55/11, BFHE 239, 91, BStBl II 2013, 398), die aber nach § 19 Abs. 1 Satz 2 EStG dennoch einkommensteuerbar sind.
  • BFH, 01.08.2019 - VI R 40/17

    Lohnsteuerpauschalierung bei zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn

    Danach ist der "ohnehin geschuldete Arbeitslohn" der lohnsteuerrechtlich erhebliche Vorteil, der arbeitsrechtlich geschuldet ist; das ist der Arbeitslohn, auf den zumindest im Zeitpunkt der Zahlung ein verbindlicher Rechtsanspruch besteht (Senatsurteile vom 19.09.2012 - VI R 54/11, BFHE 239, 85, BStBl II 2013, 395, Rz 10 ff., und VI R 55/11, BFHE 239, 91, BStBl II 2013, 398, Rz 11, sowie vom 01.10.2009 - VI R 41/07, BFHE 227, 40, BStBl II 2010, 487, Rz 17 ff., m.w.N.; kritisch Thomas, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2013, 233, und 2018, 1342; Obermair, DStR 2013, 1118; Plenker, Der Betrieb 2013, 1202; Steiner in Lademann, EStG, § 3 Rz 251).
  • FG Sachsen, 09.01.2018 - 3 K 511/17

    Zufluss von Arbeitslohn bei Ausgabe von Tankgutscheinen hinsichtlich

    In diesen Fällen tritt ein Zufluss grundsätzlich erst mit Einlösung des Gutscheines ein (vgl. mwN BFH-Urteile vom 12. April 2007 VI R 89/04, BStBl. II 2007, S. 719 - Jahresnetzkarte; BFH-Urteil vom 21. August 2012 IX R 55/10, BFH/NV 2013, S. 126 ).
  • BFH, 16.10.2013 - VI R 78/12

    Keine Lohnsteuerpauschalierung für nicht steuerpflichtige Zuwendungen an

    b) Im Ergebnis erfasst § 37b Abs. 2 EStG die betrieblich veranlassten, nicht in Geld bestehenden Zuwendungen an Arbeitnehmer, soweit sie grundsätzlich einkommensteuerbar und einkommensteuerpflichtig sind und zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden (dazu Senatsurteile vom 19. September 2012 VI R 55/11, BFHE 239, 91, BStBl II 2013, 398; VI R 54/11, BFHE 239, 85, BStBl II 2013, 395).
  • FG Düsseldorf, 24.05.2018 - 11 K 3448/15

    Keine Lohnsteuerpauschalierung im Fall der Gehaltsumwandlung

    Dies setze nach geänderter Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) voraus, dass die zusätzliche Leistung auf freiwilliger Basis erfolgen müsse (Hinweis auf BFH, Urteile vom 19.09.2012, VI R 54, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2013, 395; VI R 55/11, BStBl II 2013, 398).
  • FG Niedersachsen, 18.02.2015 - 9 K 64/13

    Anforderungen an die Versteuerung von in geänderten Arbeitsverträgen vereinbarten

  • LSG Baden-Württemberg, 12.05.2023 - L 8 BA 373/22

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Entgeltumwandlung - Lohnverzicht -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2017 - L 2 R 247/17

    Beitragspflicht zur Sozialversicherung; Reisekosten; Befreiung von Zahlungen des

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2017 - L 8 R 109/16

    Betriebsprüfungsbescheid

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.06.2023 - L 2 BA 66/22

    Erholungsbeihilfe; Lohnumwandlung; Sozialversicherungsbeitrag; Vertrauensschutz;

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