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   BFH, 26.07.2012 - VI R 98/10   

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https://dejure.org/2012,31872
BFH, 26.07.2012 - VI R 98/10 (https://dejure.org/2012,31872)
BFH, Entscheidung vom 26.07.2012 - VI R 98/10 (https://dejure.org/2012,31872)
BFH, Entscheidung vom 26. Juli 2012 - VI R 98/10 (https://dejure.org/2012,31872)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Kindergeld: Meldung als Arbeitsuchender

  • openjur.de

    Kindergeld: Meldung als Arbeitsuchender

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 1, EStG § 62 Abs 1, EStG § 63 Abs 1 S 2, SGB 2 § 2, SGB 2 § 3 Abs 2 S 1, SGB 2 § 10 Abs 1 Nr 3, SGB 2 § 37, SGB 3 § 118, SGB 3 § 119 Abs 1, SGB 3 § 122 Abs 1
    Kindergeld: Meldung als Arbeitsuchender

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeld für das volljährige Kind - und die Meldung als Arbeitsuchender

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kindergeld und die Meldung als Arbeitsuchender

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Meldung eines Kindes als Arbeitsuchender

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kindergeld: Antrags auf Leistungen nach dem SGB II kann gleichzeitig Meldung als Arbeitsuchender sein

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Anforderung an die Meldung als Arbeitsuchender

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Kinder
    Berücksichtigung von Kindern
    Volljährige Kinder
    Arbeitslose Kinder

Sonstiges

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 238, 126
  • NJW 2012, 3808
  • FamRZ 2012, 1876
  • DB 2012, 2560
  • BStBl II 2013, 443
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 22.09.2011 - III R 78/08

    Kindergeld: Meldung als Arbeitsuchender - Billigkeitserlass bei Rückforderung

    Auszug aus BFH, 26.07.2012 - VI R 98/10
    Wird ein Kind nach Ende der Berufsausbildung arbeitslos und teilt es dies im Rahmen des Antrags auf Bezug von Leistungen nach dem SGB II der dafür zuständigen Stelle mit, ist gleichzeitig eine Meldung als Arbeitsuchender i.S. des § 122 SGB III anzunehmen (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 22. September 2011 III R 78/08, BFH/NV 2012, 204) .

    Die Meldung als Arbeitsuchender kann allerdings nicht nur bei einer Agentur für Arbeit im Inland, sondern auch bei einer nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stelle --wie im Streitfall der ARGE-- erfolgen (BFH-Urteil vom 22. September 2011 III R 78/08, BFH/NV 2012, 204).

    Neben der Bescheinigung der Meldung als Arbeitsuchender durch die Agentur für Arbeit dient auch der Nachweis der Arbeitslosigkeit oder des Bezugs von Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch als Nachweis der Meldung als Arbeitsuchender (BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 204).

    c) Die Auffassung des Senats steht nicht im Widerspruch zum BFH-Urteil in BFH/NV 2012, 204.

  • BFH, 19.06.2008 - III R 68/05

    Kindergeld: Die Meldung des Kindes bei der Agentur für Arbeit als Nachweis für

    Auszug aus BFH, 26.07.2012 - VI R 98/10
    a) Seit der Neufassung des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG durch Art. 8 Nr. 5 des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2002 (BGBl I 2002, 4621, BStBl I 2003, 3) genügt die Meldung als Arbeitsuchender bei einer Agentur für Arbeit (s. § 118 Abs. 1 i.V.m. § 122, § 119 Abs. 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch --Arbeitsförderung-- in der für 2006 geltenden Fassung --SGB III--); die übrigen Merkmale der Arbeitslosigkeit i.S. des § 119 Abs. 1SGB III, wie Eigenbemühungen und Verfügbarkeit, müssen nicht mehr nachgewiesen werden (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Juni 2008 III R 68/05, BFHE 222, 349, BStBl II 2009, 1008).
  • BFH, 25.09.2008 - III R 91/07

    Bescheinigung der Agentur für Arbeit über Meldung des Kindes als Arbeitsuchender

    Auszug aus BFH, 26.07.2012 - VI R 98/10
    Entscheidend ist vielmehr, ob sich das Kind im konkreten Fall tatsächlich bei der Arbeitsvermittlung als Arbeitsuchender gemeldet bzw. diese Meldung alle drei Monate erneuert hat (BFH-Urteil vom 25. September 2008 III R 91/07, BFHE 223, 354, BStBl II 2010, 47).
  • FG Sachsen, 24.03.2009 - 5 K 2355/06

    Voraussetzungen einer Gewährung von Kindergeld für volljährige Kinder;

    Auszug aus BFH, 26.07.2012 - VI R 98/10
    Das Finanzgericht (FG) gab der gegen die Einspruchsentscheidung gerichteten Klage statt (Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1326).
  • BFH, 07.07.2016 - III R 19/15

    Kindergeld: Kindergeldanspruch für volljähriges, beschäftigungsloses Kind bei

    Für die Berücksichtigung eines volljährigen, nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehenden Kindes beim Kindergeld ist erforderlich, dass sich das Kind tatsächlich bei der Agentur für Arbeit als Arbeitsuchender gemeldet und die Tatsache seiner künftigen oder gegenwärtigen Arbeitslosigkeit angezeigt hat (Anschluss an die BFH-Urteile vom 26. Juli 2012 VI R 98/10, BFHE 238, 126, BStBl II 2013, 443, und vom 18. Juni 2015 VI R 10/14, BFHE 250, 145, BStBl II 2015, 940).

    Als Arbeitsuchender gemeldet ist, wer gegenüber der zuständigen Agentur für Arbeit persönlich die Tatsache einer künftigen oder gegenwärtigen Arbeitslosigkeit anzeigt (vgl. BFH-Urteile vom 26. Juli 2012 VI R 98/10, BFHE 238, 126, BStBl II 2013, 443, Rz 13, m.w.N., und in BFHE 250, 145, BStBl II 2015, 940, Rz 21, m.w.N.).

    Entscheidend ist, ob sich das Kind im konkreten Fall tatsächlich bei der Arbeitsvermittlung als Arbeitsuchender gemeldet bzw. diese Meldung alle drei Monate erneuert hat (BFH-Urteil in BFHE 238, 126, BStBl II 2013, 443, Rz 10, m.w.N.).

    a) Gegen eine solche Gleichstellung spricht zunächst der Wortlaut des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG ("gemeldet ist"), wonach es entscheidend darauf ankommt, dass sich das Kind im konkreten Fall tatsächlich bei der Arbeitsvermittlung als Arbeitsuchender meldet (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 238, 126, BStBl II 2013, 443, Rz 10).

    Nach der Rechtsprechung des BFH dient zwar neben der Bescheinigung der Meldung als Arbeitsuchender durch die Agentur für Arbeit auch der Nachweis der Arbeitslosigkeit oder des Bezugs von Arbeitslosengeld nach dem SGB III als Nachweis der Meldung als Arbeitsuchender (Senatsurteil vom 22. September 2011 III R 78/08, BFH/NV 2012, 204, Rz 17, m.w.N., und BFH-Urteil in BFHE 238, 126, BStBl II 2013, 443, Rz 11).

  • BFH, 18.06.2015 - VI R 10/14

    Kindergeld, Anforderungen an den Nachweis als Ausbildungsuchender - Anforderungen

    Entscheidend ist vielmehr die nach Maßgabe des § 38 SGB III n.F. tatsächlich zu beurteilende Meldesituation (BFH-Urteile vom 10. April 2014 III R 37/12, BFH/NV 2014, 1726; vom 26. Juli 2012 VI R 98/10, BFHE 238, 126, BStBl II 2013, 443, und in BFH/NV 2012, 1971).

    Als Arbeitsuchender gemeldet ist, wer gegenüber der zuständigen Agentur für Arbeit persönlich die Tatsache einer künftigen oder gegenwärtigen Arbeitslosigkeit anzeigt (BFH-Urteil in BFHE 238, 126, BStBl II 2013, 443; ebenso Urteile des Bundessozialgerichts vom 7. Oktober 2004 B 11 AL 23/04 R, BSGE 93, 209, und vom 19. Januar 2005 B 11a/11 AL 41/04 R, juris).

  • BFH, 18.02.2016 - V R 22/15

    Kindergeldanspruch: Meldung als Arbeitsuchender

    c) Nach der ab 1. Januar 2003 geltenden Neuregelung müssen die sozialrechtlichen Merkmale der Arbeitslosigkeit i.S. des § 119 Abs. 1 SGB III, wie Eigenbemühungen und Verfügbarkeit, nicht mehr nachgewiesen werden (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Juli 2012 VI R 98/10, BFHE 238, 126, BStBl II 2013, 443, Rz 10; vom 19. Juni 2008 III R 68/05, BFHE 222, 349, BStBl II 2009, 1008).

    Entscheidend ist vielmehr, ob sich das Kind im konkreten Fall tatsächlich bei der Arbeitsvermittlung als arbeitsuchend gemeldet hat (BFH-Urteile in BFHE 238, 126, BStBl II 2013, 443, Rz 10; vom 25. September 2008 III R 91/07, BFHE 223, 354, BStBl II 2010, 47, Rz 16).

    Als Arbeitsuchender gemeldet ist, wer gegenüber der zuständigen Agentur für Arbeit oder der Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung Arbeitsuchender persönlich die Tatsache einer künftigen oder gegenwärtigen Arbeitslosigkeit anzeigt (BFH-Urteile vom 18. Juni 2015 VI R 10/14, BFHE 250, 145BStBl II 2015, 940, und in BFHE 238, 126, BStBl II 2013, 443).

  • FG Berlin-Brandenburg, 28.08.2014 - 10 K 10159/10

    Kindergeldanspruch für volljähriges Kind, das sich nur wegen des

    Vielmehr unterstellt das Gesetz typisierend, dass die Voraussetzungen der §§ 118 ff. SGB III in der im Streitzeitraum geltenden Fassung vorliegen (vgl. BFH, Urteil vom 19. Juni 2008 III R 68/05, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs/Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2008, 1610 ; BFH, Urteil vom 26. Juli 2012 VI R 98/10, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2013, 443; Selder in Blümich, Kommentar zum EStG , 122. Auflage 2014, § 32 EStG Rz 30; Bauhaus in Korn, Kommentar zum EStG , Stand: 1.7.2013, § 32 EStG Rz 39).

    Als Arbeitsuchende bei einer Agentur für Arbeit gemeldet ist, wer gegenüber der zuständigen Agentur für Arbeit persönlich die Tatsache einer künftigen oder gegenwärtigen Arbeitslosigkeit anzeigt (vgl. BFH, Urteil vom 26. Juli 2012 VI R 98/10, BStBl II 2013, 443).

    Entscheidend ist vielmehr, ob sich das Kind im konkreten Fall tatsächlich bei der Arbeitsvermittlung als Arbeitsuchende gemeldet (vgl. BFH, Urteil vom 26. Juli 2012 VI R 98/10, BStBl II 2013, 443).

  • FG Köln, 10.03.2016 - 1 K 560/14

    Voraussetzungen für die Berücksichtigung eines volljährigen Kindes im Rahmen des

    Aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift ergibt sich zudem, dass sie typisierend unterstellt, dass das beschäftigungslose Kind arbeitsfähig und -willig ist und verzichtet demgemäß auf eine nähere Erforschung dieser Umstände (Seiler in Kirchhof, Einkommensteuergesetz, 15. Aufl. 2016, § 32 EStG, Rz. 10; vgl. BFH-Urteil vom 26.7.2012, VI R 98/10, BFHE 238, 126).
  • FG Düsseldorf, 06.11.2014 - 14 K 1085/13

    Kindergeld: Berücksichtigung eines arbeitsunfähigen Kindes gemäß § 32 Abs. 4 Satz

    Hierbei handelt es sich zudem um eine typisierende Regelung (vgl. BFH, Urteil vom 26.07.2012 VI R 98/10, Bundessteuerblatt Teil II - BStBl II - 2013, 443).
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