Rechtsprechung
   BFH, 07.02.2013 - VI R 83/10, VI R 12/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,14042
BFH, 07.02.2013 - VI R 83/10, VI R 12/11 (https://dejure.org/2013,14042)
BFH, Entscheidung vom 07.02.2013 - VI R 83/10, VI R 12/11 (https://dejure.org/2013,14042)
BFH, Entscheidung vom 07. Februar 2013 - VI R 83/10, VI R 12/11 (https://dejure.org/2013,14042)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,14042) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge

  • openjur.de

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge

  • Bundesfinanzhof

    GG Art 3 Abs 1, GG Art 100 Abs 1... S 1, BVerfGG § 80 Abs 1, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 19 Abs 2 S 1, EStG § 19 S 2 Nr 1 Buchst a S 3, EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa S 5, EStG § 9a S 1 Nr 1 Buchst b, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006
    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge

  • Bundesfinanzhof

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 100 Abs 1 S 1 GG, § 80 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2002 vom 05.07.2004, § 19 Abs 2 S 1 EStG 2002 vom 05.07.2004
    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge

  • datenbank.nwb.de

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Lohnsteuer: Besteuerung von Pensionen und Betriebsrenten verfassungsrechtlich unbedenklich

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Die Besteuerung beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge ist verfassungsgemäß

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Besteuerung von Pensionen und Betriebsrenten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit der steuerrechtlichen Gleichbehandlung von beamtenrechtlichen Ruhegehältern mit Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Lohnsteuer: Besteuerung von Pensionen und Betriebsrenten verfassungsrechtlich unbedenklich

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Derzeitige Besteuerung von Pensionen und Betriebsrenten unbedenklich

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Lohnsteuer: Besteuerung von Pensionen und Betriebsrenten verfassungsrechtlich unbedenklich

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Besteuerung von Pensionen und Betriebsrenten verfassungsrechtlich unbedenklich

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Lohnsteuer: Besteuerung von Pensionen und Betriebsrenten verfassungsrechtlich unbedenklich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Besteuerung von Pensionen und Betriebsrenten verfassungsrechtlich unbedenklich

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Besteuerung von Renten und Pensionen verstößt nicht gegen die Verfassung

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 240, 549
  • NJW 2013, 2624
  • NVwZ 2013, 1632
  • NZA 2013, 834
  • DB 2013, 1455
  • BStBl II 2013, 573
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 2192/05

    Übergangsregeln vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren bei der

    Auszug aus BFH, 07.02.2013 - VI R 83/10
    Er gilt für ungleiche Belastungen wie auch für ungleiche Begünstigungen (vgl. BVerfG-Urteil vom 9. Dezember 2008  2 BvL 1, 2/07, 1, 2/08, BVerfGE 122, 210, 230; BVerfG-Beschluss vom 17. November 2009  1 BvR 2192/05, BVerfGE 125, 1, 17).

    Aus ihm ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 120, 1, 29; vom 14. Oktober 2008  1 BvR 2310/06, BVerfGE 122, 39, 52; in BVerfGE 125, 1, 17, ständige Rechtsprechung).

    Ausnahmen von dem jedenfalls für die Ertragsteuern geltenden Gebot gleicher Besteuerung bei gleicher Ertragskraft bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (vgl. BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 116, 164, 180 f.; in BVerfGE 120, 1, 45; in BVerfGE 125, 1, 17 f.).

    Bei der Bestimmung der Bindung des Gesetzgebers an den Gleichheitssatz ist allerdings zu berücksichtigen, dass das BVerfG dem Gesetzgeber gerade bei der Umstrukturierung komplexer Regelungssysteme stets einen besonders weiten Spielraum bei der Ausgestaltung der Übergangsvorschriften einräumt (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 125, 1, 17 f., m.w.N.).

    Art. 3 Abs. 1 GG ist jedenfalls dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (vgl. BVerfG-Urteil vom 6. März 2002  2 BvL 17/99, BVerfGE 105, 73, 110, BStBl II 2002, 618; BVerfG-Beschluss in BVerfGE 125, 1, 18, m.w.N.).

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus BFH, 07.02.2013 - VI R 83/10
    Art. 3 Abs. 1 GG ist jedenfalls dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (vgl. BVerfG-Urteil vom 6. März 2002  2 BvL 17/99, BVerfGE 105, 73, 110, BStBl II 2002, 618; BVerfG-Beschluss in BVerfGE 125, 1, 18, m.w.N.).

    aa) Das BVerfG hat dem Gesetzgeber in seinem Urteil in BVerfGE 105, 73, BStBl II 2002, 618 aufgegeben, sich im Rahmen der Neuregelung der Besteuerung von Renten und Pensionen für ein Lösungsmodell zu entscheiden und dieses folgerichtig auszugestalten.

    Bezieher von Beamtenversorgungsbezügen bedurften demgegenüber keines besonderen Vertrauensschutzes, da die Versorgungsbezüge der Beamten bereits vor dem Urteil des BVerfG in BVerfGE 105, 73, BStBl II 2002, 618 und den daraufhin folgenden gesetzlichen Regelungen der vollen Besteuerung unterlagen und nur ein Versorgungsfreibetrag gewährt wurde.

    Ferner konnte und musste der Gesetzgeber beachten, dass Rentner über unterschiedliche Rentenerwerbsbiographien verfügen und ein höherer Besteuerungsanteil oder ein sich während des Rentenbezugs erhöhender Besteuerungsanteil bei zahlreichen Rentnern dem Verbot der Doppelbesteuerung zuwiderliefe (vgl. BVerfG-Urteil in BVerfGE 105, 73, 134 f., BStBl II 2002, 618; BTDrucks 15/2150, 38; vgl. auch BFH-Urteile vom 26. November 2008 X R 15/07, BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710; in BFH/NV 2010, 1253).

  • BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04

    Abfärberegelung

    Auszug aus BFH, 07.02.2013 - VI R 83/10
    a) Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebietet, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. z.B. BVerfG-Beschlüsse vom 21. Juni 2006  2 BvL 2/99, BVerfGE 116, 164; vom 15. Januar 2008  1 BvL 2/04, BVerfGE 120, 1, 29, ständige Rechtsprechung).

    Aus ihm ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 120, 1, 29; vom 14. Oktober 2008  1 BvR 2310/06, BVerfGE 122, 39, 52; in BVerfGE 125, 1, 17, ständige Rechtsprechung).

    Ausnahmen von dem jedenfalls für die Ertragsteuern geltenden Gebot gleicher Besteuerung bei gleicher Ertragskraft bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (vgl. BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 116, 164, 180 f.; in BVerfGE 120, 1, 45; in BVerfGE 125, 1, 17 f.).

  • BFH, 18.11.2009 - X R 6/08

    Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen und von sonstigen

    Auszug aus BFH, 07.02.2013 - VI R 83/10
    Da jedoch die Alterseinkünfte bis zu dieser Neuregelung vollkommen unterschiedlich besteuert wurden, sind zur Verwirklichung einer einkommensteuerrechtlichen Gleichbehandlung jeweils unterschiedliche Zwischenschritte notwendig (vgl. BFH-Urteil vom 18. November 2009 X R 6/08, BFHE 227, 137, BStBl II 2010, 282).

    Nachdem hinsichtlich der Besteuerung von Versorgungsbezügen das Ziel des AltEinkG also bereits in der Übergangsphase erreicht wurde, liefe ihre einkommensteuerliche Erfassung mit einem Besteuerungsanteil --sei es auch nur für eine Übergangszeit-- dem Leitgedanken des AltEinkG zuwider und entspräche nicht dem Gebot der Folgerichtigkeit (vgl. BFH-Urteile vom 18. November 2009 X R 45/07, BFH/NV 2010, 421; X R 34/07, BFHE 227, 99, BStBl II 2010, 414; in BFHE 227, 137, BStBl II 2010, 282; vom 9. Dezember 2009 X R 28/07, BFHE 227, 165, BStBl II 2010, 348).

  • BFH, 04.02.2010 - X R 52/08

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Altersrenten

    Auszug aus BFH, 07.02.2013 - VI R 83/10
    Diese Entscheidung des Gesetzgebers ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Januar 2010 X R 53/08, BFHE 228, 223, BStBl II 2011, 567; vom 4. Februar 2010 X R 58/08, BFHE 228, 326, BStBl II 2011, 579; vom 4. Februar 2010 X R 52/08, BFH/NV 2010, 1253).

    Ferner konnte und musste der Gesetzgeber beachten, dass Rentner über unterschiedliche Rentenerwerbsbiographien verfügen und ein höherer Besteuerungsanteil oder ein sich während des Rentenbezugs erhöhender Besteuerungsanteil bei zahlreichen Rentnern dem Verbot der Doppelbesteuerung zuwiderliefe (vgl. BVerfG-Urteil in BVerfGE 105, 73, 134 f., BStBl II 2002, 618; BTDrucks 15/2150, 38; vgl. auch BFH-Urteile vom 26. November 2008 X R 15/07, BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710; in BFH/NV 2010, 1253).

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus BFH, 07.02.2013 - VI R 83/10
    a) Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gebietet, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. z.B. BVerfG-Beschlüsse vom 21. Juni 2006  2 BvL 2/99, BVerfGE 116, 164; vom 15. Januar 2008  1 BvL 2/04, BVerfGE 120, 1, 29, ständige Rechtsprechung).

    Ausnahmen von dem jedenfalls für die Ertragsteuern geltenden Gebot gleicher Besteuerung bei gleicher Ertragskraft bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes (vgl. BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 116, 164, 180 f.; in BVerfGE 120, 1, 45; in BVerfGE 125, 1, 17 f.).

  • FG Köln, 26.08.2010 - 1 K 1557/08

    Besteuerung von Alterseinkünften nach dem AltEinkG verfassungsgemäß

    Auszug aus BFH, 07.02.2013 - VI R 83/10
    Die daraufhin erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 250 veröffentlichten Gründen ab.
  • BFH, 26.11.2008 - X R 15/07

    Besteuerung der Altersrenten verfassungsmäßig

    Auszug aus BFH, 07.02.2013 - VI R 83/10
    Ferner konnte und musste der Gesetzgeber beachten, dass Rentner über unterschiedliche Rentenerwerbsbiographien verfügen und ein höherer Besteuerungsanteil oder ein sich während des Rentenbezugs erhöhender Besteuerungsanteil bei zahlreichen Rentnern dem Verbot der Doppelbesteuerung zuwiderliefe (vgl. BVerfG-Urteil in BVerfGE 105, 73, 134 f., BStBl II 2002, 618; BTDrucks 15/2150, 38; vgl. auch BFH-Urteile vom 26. November 2008 X R 15/07, BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710; in BFH/NV 2010, 1253).
  • BFH, 18.11.2009 - X R 34/07

    Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß -

    Auszug aus BFH, 07.02.2013 - VI R 83/10
    Nachdem hinsichtlich der Besteuerung von Versorgungsbezügen das Ziel des AltEinkG also bereits in der Übergangsphase erreicht wurde, liefe ihre einkommensteuerliche Erfassung mit einem Besteuerungsanteil --sei es auch nur für eine Übergangszeit-- dem Leitgedanken des AltEinkG zuwider und entspräche nicht dem Gebot der Folgerichtigkeit (vgl. BFH-Urteile vom 18. November 2009 X R 45/07, BFH/NV 2010, 421; X R 34/07, BFHE 227, 99, BStBl II 2010, 414; in BFHE 227, 137, BStBl II 2010, 282; vom 9. Dezember 2009 X R 28/07, BFHE 227, 165, BStBl II 2010, 348).
  • BFH, 18.11.2009 - X R 45/07

    Verfassungsmäßigkeit der begrenzten Abzugsfähigkeit der

    Auszug aus BFH, 07.02.2013 - VI R 83/10
    Nachdem hinsichtlich der Besteuerung von Versorgungsbezügen das Ziel des AltEinkG also bereits in der Übergangsphase erreicht wurde, liefe ihre einkommensteuerliche Erfassung mit einem Besteuerungsanteil --sei es auch nur für eine Übergangszeit-- dem Leitgedanken des AltEinkG zuwider und entspräche nicht dem Gebot der Folgerichtigkeit (vgl. BFH-Urteile vom 18. November 2009 X R 45/07, BFH/NV 2010, 421; X R 34/07, BFHE 227, 99, BStBl II 2010, 414; in BFHE 227, 137, BStBl II 2010, 282; vom 9. Dezember 2009 X R 28/07, BFHE 227, 165, BStBl II 2010, 348).
  • BFH, 09.12.2009 - X R 28/07

    Beschränkte Abziehbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen verfassungsgemäß; keine

  • BFH, 19.01.2010 - X R 53/08

    Verfassungsmäßigkeit der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung; Anwendung der

  • BFH, 04.02.2010 - X R 58/08

    Anwendung der Öffnungsklausel bei der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung -

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06

    Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

  • BFH, 06.04.2016 - X R 2/15

    Verfassungsmäßigkeit des AltEinkG bestätigt

    Dabei erforderte die gleitende Überführung der Besteuerung von Sozialversicherungsrenten wie der bisherigen Ertragsanteilsbesteuerung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG a.F. hin zur vollständigen nachgelagerten Besteuerung steigende Besteuerungsanteile, wohingegen Versorgungsbezüge bereits dem tragenden Element des AltEinkG entsprechend nachgelagert besteuert wurden (so BFH-Urteil vom 7. Februar 2013 VI R 83/10, BFHE 240, 549, BStBl II 2013, 573, Rz 16).

    bb) Der BFH hat sowohl die Verfassungsmäßigkeit dieser Maßnahmen in Bezug auf die Besteuerung der Beamtenpensionen bestätigt (Urteile in BFHE 240, 549, BStBl II 2013, 573, Rz 14 ff., und vom 16. September 2013 VI R 67/12, BFH/NV 2014, 37, Rz 14 f.) als auch entschieden, dass eine Ungleichbehandlung zu Lasten der Sozialversicherungsrentner in deren Übergangsregelung nicht gesehen werden kann, sofern gewährleistet ist, dass Rentenzahlungen, die auf Beiträgen beruhen, die sich nicht steuermindernd ausgewirkt haben, nicht erneut der Besteuerung unterworfen werden (z.B. Senatsurteil in BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710, unter II.2.b bb; siehe zu letzterem unten II.4.).

  • BFH, 25.04.2016 - X B 134/15

    Erörterung in der mündlichen Verhandlung

    Überraschend habe das FG erst in der mündlichen Verhandlung auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. Mai 2010 X R 29/09 (BFHE 229, 309, BStBl II 2011, 591) und vom 7. Februar 2013 VI R 83/10 (BFHE 240, 549, BStBl II 2013, 573) hingewiesen, die dem allein anwesenden Kläger unbekannt gewesen seien.

    b) Auch die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Versorgungsbezüge ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt (vgl. insoweit nur BFH-Urteil in BFHE 240, 549, BStBl II 2013, 573, unter II.2.).

    a) Soweit die Kläger auf die Ausführungen des FG in der mündlichen Verhandlung und nachfolgend im Urteil abstellen, die die BFH-Urteile in BFHE 229, 309, BStBl II 2011, 591 und in BFHE 240, 549, BStBl II 2013, 573 betreffen, machen sie --allerdings zu Unrecht-- geltend, das FG habe eine Überraschungsentscheidung erlassen und dadurch ihren Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt.

  • FG Nürnberg, 24.10.2012 - 3 K 792/11

    Verfassungsmäßigkeit der fortgesetzten unterschiedlichen Besteuerung von

    In der weiteren Folge ist es auch nicht geboten, in verfassungskonformer Auslegung des § 19 Abs. 2 EStG für Bestandspensionäre einen höheren Versorgungsfreibetrag als gesetzlich vorgesehen zu berücksichtigen (so auch FG Köln, Urteil vom 26.08.2010 1 K 1557/08, DStRE 2011, 796; Revision beim BFH VI R 83/10).

    Der vom Gesetzgeber mit dem AltEinkG eingeführte Systemwechsel mit dem für die Bestandsrentner seit dem 01.01.2005 normierten Steuersatz von 50 % schränkt die vom BVerfG festgestellte Ungleichbehandlung nunmehr ein, beseitigt sie aber nicht gänzlich (so auch FG Köln, Urteil vom 26.08.2010 1 K 1557/08, DStRE 2011, 796; Revision beim BFH VI R 83/10).

    Die Revision wird wegen dem zur Streitfrage dem BFH unter dem Aktenzeichen VI R 83/10 vorliegenden Revisionsverfahren wegen grundsätzlicher Bedeutung der Streitsache zugelassen.

  • FG Schleswig-Holstein, 06.12.2017 - 3 K 184/14

    Besteuerung der Versorgungsbezüge eines Tarifbeschäftigten bei einer gesetzlichen

    102 ? abzuziehen, wenn nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden (vgl. u. a. BFH-Urteil vom 07. Februar 2013 VI R 83/10, BStBl. II 2013, 573).

    Nachdem hinsichtlich der Besteuerung von Versorgungsbezügen das Ziel des AltEinkG also bereits in der Übergangsphase erreicht wurde, liefe ihre einkommensteuerliche Erfassung mit einem Besteuerungsanteil - sei es auch nur für eine Übergangszeit - dem Leitgedanken des AltEinkG zuwider und entspräche nicht dem Gebot der Folgerichtigkeit (vgl. u. a. BFH-Urteile vom 07. Februar 2013 VI R 83/10, BStBl. II 2013, 573 m.w.N.; vom 18. November 2009 X R 45/07, BFH/NV 2010, 421; vom 18. November 2009 X R 34/07, BStBl. II 2010, 414).

    Obwohl Sozialversicherungsrenten bereits ab dem Jahr 2005 nicht mehr mit dem Ertragsanteil, sondern mit dem regelmäßig höheren Besteuerungsanteil erfasst werden, werden einkommensteuerrechtliche Ungleichbehandlungen für bis zum Jahr 2005 beginnende Versorgungsbezüge durch einen weitgehend unveränderten Versorgungsfreibetrag reduziert (vgl. u. a. BFH-Urteil vom 07. Februar 2013 VI R 83/10, BStBl. II 2013, 573 m.w.N.).

  • FG Schleswig-Holstein, 28.02.2014 - 5 K 183/11

    Einkünftequalifikation bei Bezügen eines Kassenzahnarztes aus sog. erweiterter

    Auch der BFH habe nochmals mit seinem zuletzt ergangenen Urteil vom 07. Februar 2013 VI R 83/10, BStBl. II 2013, 573, die Entscheidung des Gesetzgebers auf unterschiedslose Unterwerfung sämtlicher Basis-Altersversorgungssysteme der nachgelagerten Besteuerung bekräftigt.
  • BFH, 16.09.2013 - VI R 67/12

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge

    Dies hat der Senat bereits mit Urteil vom 7. Februar 2013 VI R 83/10 (BFHE 240, 549, BStBl II 2013, 573) entschieden.
  • FG Berlin-Brandenburg, 30.10.2014 - 15 K 1193/10

    Verfassungsmäßigkeit des Alterseinkünftegesetzes

    (5) Ferner konnte und musste der Gesetzgeber beachten, dass Rentner über unterschiedliche Rentenerwerbsbiographien verfügen und ein höherer Besteuerungsanteil oder ein sich während des Rentenbezugs erhöhender Besteuerungsanteil bei zahlreichen Rentnern dem Verbot der Doppelbesteuerung zuwiderliefe (vgl. BVerfG-Urteil in BVerfGE 105, 73, 134 f., BStBl II 2002, 618; BTDrucks 15/2150, 38; vgl. auch BFH-Urteile vom 26. November 2008 X R 15/07, BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710; in BFH/NV 2010, 1253; vom 7. Februar 2013 VI R 83/10, BStBl. II 2013, 573).
  • BFH, 18.07.2013 - X B 242/12

    Verfassungsmäßigkeit des AltEinkG - grundsätzliche Bedeutung

    Insoweit hat der VI. Senat des BFH jüngst ebenfalls entschieden, dass die in der Übergangsphase fortbestehende Ungleichbehandlung in der Besteuerung der beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung verfassungsgemäß ist (vgl. BFH-Urteil vom 7. Februar 2013 VI R 83/10, BFHE 240, 549).
  • FG Berlin-Brandenburg, 29.10.2014 - 15 K 1193/10
    (5) Ferner konnte und musste der Gesetzgeber beachten, dass Rentner über unterschiedliche Rentenerwerbsbiographien verfügen und ein höherer Besteuerungsanteil oder ein sich während des Rentenbezugs erhöhender Besteuerungsanteil bei zahlreichen Rentnern dem Verbot der Doppelbesteuerung zuwiderliefe (vgl. BVerfG-Urteil in BVerfGE 105, 73, 134 f., BStBl II 2002, 618; BTDrucks 15/2150, 38; vgl. auch BFH-Urteile vom 26. November 2008 X R 15/07, BFHE 223, 445, BStBl II 2009, 710; in BFH/NV 2010, 1253; vom 7. Februar 2013 VI R 83/10, BStBl. II 2013, 573).
  • FG Hamburg, 26.08.2015 - 3 K 291/14

    Kein Versorgungsfreibetrag für Sozialversicherungsrenten

    dd) Ob die Abschmelzungsregelung des § 19 Abs. 2 Satz 3 EStG entsprechend der Auffassung des Klägers gleichheitswidrig ist, braucht vorliegend nicht entschieden zu werden (verneint vom FG Köln vom 26.08.2010, 1 K 1557/08, EFG 2011, 250, welches die Übergangsregelung, insbesondere auch deren Umsetzung in § 19 Abs. 2 Satz 3 EStG, als mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsgebot vereinbar hält; bestätigt durch BFH-Urteil vom 07.02.2013, VI R 83/10, BStBl II 2013, 576), da der Kläger als "Bestandsrentner" beziehungsweise "Bestands-Versorgungsempfänger" hiervon grundsätzlich nicht betroffen ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht