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   BFH, 31.05.2012 - IV R 14/09   

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https://dejure.org/2012,18335
BFH, 31.05.2012 - IV R 14/09 (https://dejure.org/2012,18335)
BFH, Entscheidung vom 31.05.2012 - IV R 14/09 (https://dejure.org/2012,18335)
BFH, Entscheidung vom 31. Mai 2012 - IV R 14/09 (https://dejure.org/2012,18335)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Reihenfolge der Verrechnung verrechenbarer Verluste im Zeitraum der Tonnagebesteuerung - Keine Saldierung von nach § 15a Abs. 2 EStG verrechenbaren Verlusten mit nach § 5a Abs. 4 Satz 3 EStG hinzuzurechnenden Unterschiedsbeträgen - Zurückverweisung wegen unterbliebener ...

  • openjur.de

    Reihenfolge der Verrechnung verrechenbarer Verluste im Zeitraum der Tonnagebesteuerung; Keine Saldierung von nach § 15a Abs. 2 EStG verrechenbaren Verlusten mit nach § 5a Abs. 4 Satz 3 EStG hinzuzurechnenden Unterschiedsbeträgen; Zurückverweisung wegen unterbliebener ...

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 5a, EStG § 15a, EStG § 4 Abs 1, EStG § 5, FGO § 60 Abs 3, FGO § 48 Abs 1 Nr 5, FGO § 126 Abs 3 S 1 Nr 2, GG Art 3 Abs 1
    Reihenfolge der Verrechnung verrechenbarer Verluste im Zeitraum der Tonnagebesteuerung - Keine Saldierung von nach § 15a Abs. 2 EStG verrechenbaren Verlusten mit nach § 5a Abs. 4 Satz 3 EStG hinzuzurechnenden Unterschiedsbeträgen - Zurückverweisung wegen unterbliebener ...

  • Bundesfinanzhof

    Reihenfolge der Verrechnung verrechenbarer Verluste im Zeitraum der Tonnagebesteuerung - Keine Saldierung von nach § 15a Abs. 2 EStG verrechenbaren Verlusten mit nach § 5a Abs. 4 Satz 3 EStG hinzuzurechnenden Unterschiedsbeträgen - Zurückverweisung wegen unterbliebener ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5a EStG 1997 vom 22.12.1999, § 15a EStG 1997, § 4 Abs 1 EStG 1997, § 5 EStG 1997, § 60 Abs 3 FGO
    Reihenfolge der Verrechnung verrechenbarer Verluste im Zeitraum der Tonnagebesteuerung - Keine Saldierung von nach § 15a Abs. 2 EStG verrechenbaren Verlusten mit nach § 5a Abs. 4 Satz 3 EStG hinzuzurechnenden Unterschiedsbeträgen - Zurückverweisung wegen unterbliebener ...

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Reihenfolge der Verrechnung verrechenbarer Verluste im Zeitraum der Tonnagebesteuerung – Keine Saldierung von nach § 15a Abs. 2 EStG verrechenbaren Verlusten mit nach § 5a Abs. 4 Satz 3 EStG hinzuzurechnenden Unterschiedsbeträgen – Zurückverweisung wegen ...

  • Betriebs-Berater

    Keine Verrechnung verrechenbarer Verluste mit aufgelösten Unterschiedsbeträgen gemäß § 5a Abs. 4 EStG

  • rewis.io

    Reihenfolge der Verrechnung verrechenbarer Verluste im Zeitraum der Tonnagebesteuerung - Keine Saldierung von nach § 15a Abs. 2 EStG verrechenbaren Verlusten mit nach § 5a Abs. 4 Satz 3 EStG hinzuzurechnenden Unterschiedsbeträgen - Zurückverweisung wegen unterbliebener ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 5a; EStG § 15a
    Verrechnung eines im Zeitraum der Tonnagebesteuerung verrechenbaren Verlustes vorrangig mit ("fiktiven") Steuerbilanzgewinnen oder mit einem dem Tonnagegewinn (tatsächlich) hinzuzurechnenden Unterschiedsbetrag

  • rechtsportal.de

    EStG § 5a; EStG § 15a
    Verrechnung eines im Zeitraum der Tonnagebesteuerung verrechenbaren Verlustes vorrangig mit ("fiktiven") Steuerbilanzgewinnen oder mit einem dem Tonnagegewinn (tatsächlich) hinzuzurechnenden Unterschiedsbetrag

  • datenbank.nwb.de

    Reihenfolge der Verrechnung verrechenbarer Verluste im Zeitraum der Tonnagebesteuerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verrechnung eines im Zeitraum der Tonnagebesteuerung verrechenbaren Verlustes vorrangig mit ("fiktiven") Steuerbilanzgewinnen oder mit einem dem Tonnagegewinn (tatsächlich) hinzuzurechnenden Unterschiedsbetrag

  • beck.de (Kurzmitteilung)

    Reihenfolge der Verrechnung verrechenbarer Verluste im Zeitraum der Tonnagebesteuerung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verrechenbare Verluste im Zeitraum der Tonnagebesteuerung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 238, 38
  • BB 2012, 2046
  • BStBl II 2013, 673
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 20.11.2006 - VIII R 33/05

    Saldierung des "Schattengewinns" mit verrechenbaren Verlusten aus der Zeit vor

    Auszug aus BFH, 31.05.2012 - IV R 14/09
    Ob zu diesen Gewinnen auch Unterschiedsbeträge nach § 5a Abs. 4 Satz 3 EStG gehören, ist danach im Verfahren zur Feststellung des verrechenbaren Verlusts nach § 15a Abs. 4 EStG zu entscheiden (vgl. BFH-Urteil vom 20. November 2006 VIII R 33/05, BFHE 216, 89, BStBl II 2007, 261 für die Frage, ob zu solchen Gewinnen der während der Tonnagebesteuerung gemäß § 5a Abs. 5 Satz 4 EStG im Wege einer "Schattenberechnung" zu ermittelnde "fiktive" Steuerbilanzgewinn gehört).

    Dies wird dadurch sichergestellt, dass der verrechenbare Verlust auch während der pauschalen Gewinnermittlung auf der Grundlage der fortgeführten Steuerbilanz gesondert festgestellt wird (vgl. BFH-Urteil in BFHE 216, 89, BStBl II 2007, 261).

    Danach ist ein verrechenbarer Verlust nach § 15a Abs. 2 EStG mit dem während der Tonnagebesteuerung nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG im Wege einer "Schattenberechnung" zu ermittelnden, der Besteuerung jedoch nicht zugrunde zu legenden Gewinn zu saldieren, und nicht mit dem nach § 5a Abs. 1 EStG ermittelten Tonnagegewinn (BFH-Urteil in BFHE 216, 89, BStBl II 2007, 261).

    § 5a EStG stellt eine regelmäßig steuerentlastend wirkende Subventionsvorschrift dar (z.B. BFH-Urteil in BFHE 216, 89, BStBl II 2007, 261, unter II.3.c aa der Gründe).

  • BFH, 09.02.2011 - IV R 37/08

    Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB nicht als Veräußerungsgewinn steuerbegünstigt -

    Auszug aus BFH, 31.05.2012 - IV R 14/09
    Eine notwendige Beiladung der nicht klagenden Kommanditisten ist nur dann nicht geboten, wenn sie steuerrechtlich unter keinem denkbaren Gesichtspunkt betroffen sind (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 9. Februar 2011 IV R 37/08, BFH/NV 2011, 1120).

    Auch wenn eine unterlassene notwendige Beiladung nach § 123 Abs. 1 Satz 2 FGO im Revisionsverfahren nachgeholt werden kann, übt der Senat das ihm insoweit zustehende Ermessen (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 2011, 1120) dahin aus, dass er die Sache an das FG zurückverweist und diesem die Nachholung der unterbliebenen Beiladung überträgt.

  • BFH, 19.07.2011 - IV R 42/10

    Hinzurechnung des Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 EStG nicht als

    Auszug aus BFH, 31.05.2012 - IV R 14/09
    Damit liegt dem FG-Urteil ein nicht mehr existierender Bescheid zugrunde mit der Folge, dass das FG-Urteil keinen Bestand haben kann (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Juli 2011 IV R 42/10, BFHE 234, 226, BStBl II 2011, 878, m.w.N.).

    Es liegt innerhalb des dem Gesetzgeber zuzubilligenden Gestaltungsspielraums, die Reichweite einer solchen Steuerbegünstigung zu bestimmen (z.B. BFH-Urteile vom 21. Oktober 2010 IV R 23/08, BFHE 231, 544, BStBl II 2011, 277; in BFHE 234, 226, BStBl II 2011, 878).

  • BFH, 13.07.2006 - IV R 67/04

    Gewinnzurechnung nach § 15a Abs. 3 EStG - Gesetzlicher Beteiligtenwechsel -

    Auszug aus BFH, 31.05.2012 - IV R 14/09
    Die Kommanditisten, um deren verrechenbare Verluste es geht, sind in einem solchen Fall jedoch notwendig beizuladen (§ 60 Abs. 3 i.V.m. § 48 Abs. 1 Nr. 5 FGO; z.B. BFH-Urteil vom 13. Juli 2006 IV R 67/04, BFHE 214, 337, BStBl II 2006, 878).
  • BFH, 03.02.2010 - IV R 61/07

    Formwechsel einer GmbH in eine KG - Verrechenbare Verluste nach § 15a EStG -

    Auszug aus BFH, 31.05.2012 - IV R 14/09
    Demgemäß sind selbst dann, wenn --wie hier-- die Bescheide gemäß § 15a Abs. 4 Satz 5 EStG formell miteinander verbunden werden, Streitfragen zur Höhe der festzustellenden verrechenbaren Verluste durch Anfechtung des Bescheids i.S. von § 15a Abs. 4 EStG zu klären (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 3. Februar 2010 IV R 61/07, BFHE 229, 94, BStBl II 2010, 942, unter II.1.a der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 21.10.2010 - IV R 23/08

    Kein Hinzurechnungswahlrecht nach § 5a Abs. 4 Satz 3 EStG 1999 -

    Auszug aus BFH, 31.05.2012 - IV R 14/09
    Es liegt innerhalb des dem Gesetzgeber zuzubilligenden Gestaltungsspielraums, die Reichweite einer solchen Steuerbegünstigung zu bestimmen (z.B. BFH-Urteile vom 21. Oktober 2010 IV R 23/08, BFHE 231, 544, BStBl II 2011, 277; in BFHE 234, 226, BStBl II 2011, 878).
  • FG Schleswig-Holstein, 25.02.2009 - 5 K 242/05

    Reihenfolge der Verrechnung verrechenbarer Verluste nach § 15a EStG mit

    Auszug aus BFH, 31.05.2012 - IV R 14/09
    Das Finanzgericht (FG) wies die hiergegen gerichtete Klage nach Beiladung der im Jahr 2002 ausgeschiedenen Kommanditistin Y-GmbH & Co. KG (Beigeladene) mit Urteil vom 25. Februar 2009  5 K 242/05 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 919) ab.
  • BFH, 25.10.2018 - IV R 35/16

    Teilwert gemäß § 5a Abs. 6 EStG als neue AfA-Bemessungsgrundlage; Kürzung nach §

    Insoweit unterscheidet sich der Gewinn, der aus dem Teilwertansatz gemäß § 5a Abs. 6 EStG folgt, von dem Hinzurechnungsgewinn eines Unterschiedsbetrags gemäß § 5a Abs. 4 Satz 3 EStG, der gemäß § 5a Abs. 5 Satz 4 EStG nicht mit einem verrechenbaren Verlust nach § 15a Abs. 2 EStG verrechnet werden kann (BFH-Urteil vom 31. Mai 2012 IV R 14/09, BFHE 238, 38, BStBl II 2013, 673, Rz 27 ff.).
  • BFH, 13.04.2017 - IV R 14/14

    Gewinnermittlung nach der Tonnage, Zinseinnahmen in der Investitionsphase

    So ist nach § 5a Abs. 5 Satz 4 EStG für die Anwendung des § 15a EStG nur der im Wege einer "Schattenberechnung" nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG ermittelte Gewinn zugrunde zu legen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Mai 2012 IV R 14/09, BFHE 238, 38, BStBl II 2013, 673).

    § 5a EStG stellt eine regelmäßig erheblich steuerentlastend wirkende Subventionsvorschrift dar, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen nicht annähernd wirklichkeitsgerecht widerspiegelt (vgl. BFH-Urteile vom 20. November 2006 VIII R 33/05, BFHE 216, 89, BStBl II 2007, 261, und in BFHE 238, 38, BStBl II 2013, 673, Rz 37).

  • BFH, 19.09.2019 - IV R 32/16

    Anwendung des § 15a EStG bei Beteiligung der KG an Zebragesellschaft

    Wird, wie im Streitfall, der Feststellungsbescheid nach § 15a Abs. 4 EStG mit der gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einkünften (Gewinnfeststellung) verbunden, so ist sowohl nach § 48 Abs. 1 Nr. 5 FGO der einzelne Kommanditist, um dessen verrechenbaren Verlust es geht, als auch nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO die Gesellschaft selbst zur Klage befugt (BFH-Urteile vom 07.04.2005 - IV R 24/03, BFHE 209, 353, BStBl II 2005, 598, unter I.; vom 22.06.2006 - IV R 31, 32/05, BFHE 214, 239, BStBl II 2007, 687, unter II.2.b, und vom 31.05.2012 - IV R 14/09, BFHE 238, 38, BStBl II 2013, 673, Rz 24).
  • BFH, 25.10.2018 - IV R 41/16

    Teilwert gemäß § 5a Abs. 6 EStG als neue AfA-Bemessungsgrundlage; Kürzung nach §

    Insoweit unterscheidet sich der Gewinn, der aus dem Teilwertansatz gemäß § 5a Abs. 6 EStG folgt, von dem Hinzurechnungsgewinn eines Unterschiedsbetrags gemäß § 5a Abs. 4 Satz 3 EStG, der gemäß § 5a Abs. 5 Satz 4 EStG nicht mit einem verrechenbaren Verlust nach § 15a Abs. 2 EStG verrechnet werden kann (BFH-Urteil vom 31. Mai 2012 IV R 14/09, BFHE 238, 38, BStBl II 2013, 673, Rz 27 ff.).
  • BFH, 23.03.2023 - IV B 31/22

    Berechnung der berücksichtigungsfähigen Außenhaftung nicht selbständig anfechtbar

    bb) Klagen nicht alle von mehreren nach § 48 FGO Klagebefugten gegen eine selbständig anfechtbare Feststellung, müssen im Grundsatz die übrigen nach dieser Vorschrift Klagebefugten zu dem Verfahren beigeladen werden (z.B. BFH-Urteile vom 08.11.2018 - IV R 38/16, Rz 24, zum Gewinnfeststellungsbescheid i.S. des § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO; vom 31.05.2012 - IV R 14/09, BFHE 238, 38, BStBl II 2013, 673, Rz 24, zum Verlustfeststellungsbescheid i.S. des § 15a Abs. 4 EStG).

    Der BFH geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass nach § 48 FGO Klagebefugte, die steuerrechtlich unter keinem denkbaren Gesichtspunkt von dem Ausgang des Rechtsstreits betroffen sind, nicht zu dem Verfahren beigeladen werden müssen (z.B. BFH-Urteile vom 08.11.2018 - IV R 38/16, Rz 24, zum Gewinnfeststellungsbescheid i.S. des § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO; in BFHE 238, 38, BStBl II 2013, 673, Rz 24, zum Verlustfeststellungsbescheid i.S. des § 15a Abs. 4 EStG).

  • FG Hamburg, 16.12.2009 - 3 K 38/09

    Einkommensteuerrecht: Duldungsvollmacht des Feststellungsbeteiligten,

    Die Kläger weisen allerdings darauf hin, dass die Verfassungskonformität der Tonnagebesteuerung zweifelhaft sei und insoweit mehrere Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig seien (IV R 23/08, IV R 40/08, IV R 14/09).

    Ruhen des Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Revisionsverfahren beim BFH zu den Aktenzeichen IV R 23/08, IV R 40/08 und IV R 14/09.

  • FG Bremen, 11.02.2016 - 1 K 49/13

    Entstehung abzugsfähiger Sonderausgaben für Gesellschafter im Rahmen der

    Der Gesetzgeber sei deshalb auch nicht gehalten, die Regelungen des § 5a EStG auf und mit anderen Steuertatbeständen abzustimmen (vgl. BFH-Urteil vom 31. Mai 2012 IV R 14/09, BFH/NV 2012, 1533).
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