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   BFH, 09.07.2013 - IX R 48/12   

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https://dejure.org/2013,18850
BFH, 09.07.2013 - IX R 48/12 (https://dejure.org/2013,18850)
BFH, Entscheidung vom 09.07.2013 - IX R 48/12 (https://dejure.org/2013,18850)
BFH, Entscheidung vom 09. Juli 2013 - IX R 48/12 (https://dejure.org/2013,18850)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem, strukturell bedingtem Leerstand von Wohnungen

  • openjur.de

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem, strukturell bedingtem Leerstand von Wohnungen

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 1 S 2, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG VZ 2010, EStG VZ 2011
    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem, strukturell bedingtem Leerstand von Wohnungen

  • Bundesfinanzhof

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem, strukturell bedingtem Leerstand von Wohnungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 9 Abs 1 S 2 EStG 2002, § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, EStG VZ 2010, EStG VZ 2011
    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem, strukturell bedingtem Leerstand von Wohnungen

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem, strukturell bedingtem Leerstand von Wohnungen

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Wegfall der Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem, strukturell bedingtem Leerstand

  • Betriebs-Berater

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem, strukturell bedingtem Leerstand von Wohnungen

  • rewis.io

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem, strukturell bedingtem Leerstand von Wohnungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem, strukturell bedingtem Leerstand von Wohnungen

  • datenbank.nwb.de

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem, strukturell bedingtem Leerstand von Wohnungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Langjähriger, strukturell bedingter Leerstand: Vermietungsabsicht?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem, strukturell bedingtem Leerstand von Wohnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Wegfall der Einkünfteerzielungsabsicht bei unverschuldetem Leerstand einer Wohnimmobilie

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Langjähriger, strukturell bedingter Wohnungsleerstand

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem, strukturell bedingtem Leerstand von Wohnungen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem strukturell bedingtem Leerstand von Wohnungen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem, strukturell bedingtem Leerstand von Wohnungen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei strukturellem Leerstand

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Wegfall der Einkunftserzielungabsicht auch ohne Ver-schulden des Vermieters

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Einkünfteerzielungsabsicht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wegfall der Einkunftserzielungabsicht auch ohne Verschulden des Vermieters

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand einer Immobilie

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem strukturbedingten Wohnungsleerstand! (IMR 2014, 1040)

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 241, 572
  • NZM 2013, 773
  • BB 2013, 1941
  • DB 2013, 1760
  • BStBl II 2013, 693
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 11.12.2012 - IX R 14/12

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen

    Auszug aus BFH, 09.07.2013 - IX R 48/12
    Unbeschadet davon kann auch ein besonders lang andauernder Leerstand nach vorheriger, auf Dauer angelegter Vermietung dazu führen, dass eine vom Steuerpflichtigen aufgenommene Einkünfteerzielungsabsicht ohne sein Zutun oder Verschulden wegfällt; davon kann im Einzelfall aber nur ausgegangen werden, wenn absehbar ist, dass das maßgebliche (dem Grunde nach betriebsbereite) Objekt entweder wegen fehlender --und unter zumutbaren Umständen auch nicht herbeizuführender-- Marktgängigkeit oder aufgrund anderweitiger struktureller Vermietungshindernisse in absehbarer Zeit nicht wieder vermietet werden kann (grundlegend Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11. Dezember 2012 IX R 14/12, BFHE 239, 453, BStBl II 2013, 279, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 19.07.2012 - 10 K 41/12

    Vermietungsabsicht bei jahrelangem Leerstand eines ohne Sanierung nicht

    Auszug aus BFH, 09.07.2013 - IX R 48/12
    Das FG vertrat in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 624 veröffentlichten Urteil die Auffassung, dass eine Vermietungsabsicht des Klägers im Streitjahr nicht feststellbar sei.
  • BFH, 31.01.2017 - IX R 17/16

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand einer Wohnung - vergebliche

    Dies hat das FG aus zahlreichen Tatsachen, u.a. auch dem Zustand der Immobilie hergeleitet (vgl. zu einer Würdigung bei fehlender Vermietbarkeit auch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 9. Juli 2013 IX R 48/12, BFHE 241, 572, BStBl II 2013, 693, unter II.3.b).
  • BFH, 16.06.2015 - IX R 27/14

    Vermietung und Verpachtung - Vorläufige Steuerfestsetzung - Beseitigung der

    Es ist aber andererseits auch entschieden, dass die Vermietungsabsicht durch bloßen Zeitablauf und Untätigkeit des Steuerpflichtigen entfallen kann (vgl. Senatsurteile in BFHE 239, 453, BStBl II 2013, 279; vom 9. Juli 2013 IX R 48/12, BFHE 241, 572, BStBl II 2013, 693, und vom 13. Januar 2015 IX R 46/13, BFH/NV 2015, 668).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 06.04.2016 - 3 K 44/14

    Nachweis einer Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich einer seit 1999

    Der Steuerpflichtige trägt die Feststellungslast für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht (vgl. BFH-Urteil vom 09. Juli 2013 IX R 48/12, BFHE 241, 572, BStBl II 2013, 693).

    Ausgehend von diesen Grundsätzen ist eine Einkünfteerzielungsabsicht des Klägers nicht bereits deshalb zu verneinen, weil der Kläger sich möglicherweise nicht hinreichend um eine Vermietung der Wohnung bemüht hat, denn es hat sich bei der Wohnung in den Streitjahren nicht mehr um ein "betriebsbereites" Objekt gehandelt (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 11. Dezember 2012 IX R 14/12, a. a. O.; vom 09. Juli 2013 IX R 48/12, a. a. O.).

    Voraussetzung hierfür ist, dass eine Marktgängigkeit der dem Grunde nach betriebsbereiten Wohnung unter wirtschaftlich zumutbaren Bedingungen nicht herbeizuführen ist und ihre Vermietung aufgrund vorhandener struktureller Vermietungshindernisse in absehbarer Zeit objektiv nicht möglich sein wird (vgl. BFH-Urteil vom 09. Juli 2013 a. a. O.).

  • FG Sachsen, 10.11.2014 - 6 K 687/12

    Darlegung der Vermietungsabsicht bei gescheitertem Erwerb einer Eigentumswohnung

    Danach können Aufwendungen für eine nach Herstellung, Anschaffung oder Selbstnutzung leerstehende Wohnung als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar sein, wenn der Steuerpflichtige die Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich dieses Objekts erkennbar aufgenommen (und sie später nicht aufgegeben) hat (zum Ganzen: Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. Juli 2013, IX R 48/12, BStBl. II 2013, 693 m. w. N.).

    Für die Feststellung des Bestehens oder der Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht als innere Tatsache können äußere Umstände als Indizien herangezogen werden; im Rahmen der Gesamtbeurteilung sind überdies spätere Tatsachen und Ereignisse zu berücksichtigen (Urteil des BFH vom 9. Juli 2013, IX R 48/12, BStBl. II 2013, 693 m. w. N.).

    Der Steuerpflichtige trägt die Feststellungslast für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht (Urteil des BFH vom 9. Juli 2013, IX R 48/12, BStBl. II 2013, 693 m. w. N.).

  • FG Düsseldorf, 02.12.2021 - 15 K 1653/20

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand eines Mietobjekts -

    Andererseits kann die Vermietungsabsicht durch bloßen Zeitablauf und Untätigkeit des Steuerpflichtigen entfallen (vgl. BFH, Urteile vom 11.12.2012 IX R 14/12, BStBl II 2013, 279; vom 09.07.2013 IX R 48/12, BStBl II 2013, 693, vom 13.01.2015 IX R 46/13, BFH/NV 2015, 668).
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