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   BFH, 11.07.2013 - VI R 37/12   

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https://dejure.org/2013,22080
BFH, 11.07.2013 - VI R 37/12 (https://dejure.org/2013,22080)
BFH, Entscheidung vom 11.07.2013 - VI R 37/12 (https://dejure.org/2013,22080)
BFH, Entscheidung vom 11. Juli 2013 - VI R 37/12 (https://dejure.org/2013,22080)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Werbungskosten bei beruflich veranlassten Krankheiten

  • openjur.de

    Werbungskosten bei beruflich veranlassten Krankheiten

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 4 Abs 4
    Werbungskosten bei beruflich veranlassten Krankheiten

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Werbungskosten bei beruflich veranlassten Krankheiten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen zur Wiederherstellung der Gesundheit bei beruflich veranlassten Krankheiten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Werbungskosten bei beruflich veranlassten Krankheiten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Werbungskosten bei beruflich veranlassten Krankheiten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Werbungskosten bei beruflich veranlassten Krankheiten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Werbungskosten bei beruflich veranlassten Krankheiten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Werbungskosten bei beruflich veranlassten Krankheiten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beruflich veranlasste Krankheitskosten können Werbungskosten sein

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 242, 56
  • NJW 2013, 3328
  • NZA 2013, 1344
  • BB 2013, 2197
  • DB 2013, 2310
  • BStBl II 2013, 815
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 09.02.1962 - VI 10/61 U

    Voraussetzungen für die Anerkenung von Krankheitskosten als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 11.07.2013 - VI R 37/12
    Ungeachtet der Frage, ob die in ihrer einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung streitigen Aufwendungen als Fortbildungsmaßnahmen zu Werbungskosten führen können, entspricht es auch der ständigen und unverändert fortgeltenden Rechtsprechung des erkennenden Senats, dass Aufwendungen zur Verminderung oder Behebung gesundheitlicher Störungen, die typischerweise mit der betreffenden Berufstätigkeit verbunden sind, Werbungskosten sein können, wenn es sich um typische Berufskrankheiten handelt oder der Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Beruf eindeutig feststeht (vgl. Senatsentscheidungen vom 17. Juli 1992 VI R 96/88, BFH/NV 1993, 19; vom 23. Oktober 1992 VI R 31/92, BFHE 169, 350, BStBl II 1993, 193; vom 9. Februar 1962 VI 10/61 U, BFHE 74, 632, BStBl III 1962, 235; vom 22. April 2003 VI B 275/00, BFH/NV 2003, 1052).
  • BFH, 17.07.1992 - VI R 96/88

    Voraussetzungen der Einordnung von sowohl den Beruf als auch die private

    Auszug aus BFH, 11.07.2013 - VI R 37/12
    Ungeachtet der Frage, ob die in ihrer einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung streitigen Aufwendungen als Fortbildungsmaßnahmen zu Werbungskosten führen können, entspricht es auch der ständigen und unverändert fortgeltenden Rechtsprechung des erkennenden Senats, dass Aufwendungen zur Verminderung oder Behebung gesundheitlicher Störungen, die typischerweise mit der betreffenden Berufstätigkeit verbunden sind, Werbungskosten sein können, wenn es sich um typische Berufskrankheiten handelt oder der Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Beruf eindeutig feststeht (vgl. Senatsentscheidungen vom 17. Juli 1992 VI R 96/88, BFH/NV 1993, 19; vom 23. Oktober 1992 VI R 31/92, BFHE 169, 350, BStBl II 1993, 193; vom 9. Februar 1962 VI 10/61 U, BFHE 74, 632, BStBl III 1962, 235; vom 22. April 2003 VI B 275/00, BFH/NV 2003, 1052).
  • BFH, 23.10.1992 - VI R 31/92

    Anschaffung von Brille für Bildschirmtätigkeit nicht als Werbungskosten absetzbar

    Auszug aus BFH, 11.07.2013 - VI R 37/12
    Ungeachtet der Frage, ob die in ihrer einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung streitigen Aufwendungen als Fortbildungsmaßnahmen zu Werbungskosten führen können, entspricht es auch der ständigen und unverändert fortgeltenden Rechtsprechung des erkennenden Senats, dass Aufwendungen zur Verminderung oder Behebung gesundheitlicher Störungen, die typischerweise mit der betreffenden Berufstätigkeit verbunden sind, Werbungskosten sein können, wenn es sich um typische Berufskrankheiten handelt oder der Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Beruf eindeutig feststeht (vgl. Senatsentscheidungen vom 17. Juli 1992 VI R 96/88, BFH/NV 1993, 19; vom 23. Oktober 1992 VI R 31/92, BFHE 169, 350, BStBl II 1993, 193; vom 9. Februar 1962 VI 10/61 U, BFHE 74, 632, BStBl III 1962, 235; vom 22. April 2003 VI B 275/00, BFH/NV 2003, 1052).
  • BFH, 22.04.2003 - VI B 275/00

    Anschaffung eines Hörgeräts keine Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 11.07.2013 - VI R 37/12
    Ungeachtet der Frage, ob die in ihrer einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung streitigen Aufwendungen als Fortbildungsmaßnahmen zu Werbungskosten führen können, entspricht es auch der ständigen und unverändert fortgeltenden Rechtsprechung des erkennenden Senats, dass Aufwendungen zur Verminderung oder Behebung gesundheitlicher Störungen, die typischerweise mit der betreffenden Berufstätigkeit verbunden sind, Werbungskosten sein können, wenn es sich um typische Berufskrankheiten handelt oder der Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Beruf eindeutig feststeht (vgl. Senatsentscheidungen vom 17. Juli 1992 VI R 96/88, BFH/NV 1993, 19; vom 23. Oktober 1992 VI R 31/92, BFHE 169, 350, BStBl II 1993, 193; vom 9. Februar 1962 VI 10/61 U, BFHE 74, 632, BStBl III 1962, 235; vom 22. April 2003 VI B 275/00, BFH/NV 2003, 1052).
  • BFH, 27.10.2011 - VI R 52/10

    Ausbildung zum Rettungssanitäter als Berufsausbildung

    Auszug aus BFH, 11.07.2013 - VI R 37/12
    Diese Voraussetzungen können sogar bei Aufwendungen für berufsbezogene Bildungsmaßnahmen erfüllt sein, die zur Erlangung eines künftigen Berufs getätigt werden (zuletzt Senatsurteile vom 9. Februar 2012 VI R 42/11, BFHE 236, 439, BStBl II 2013, 236; vom 27. Oktober 2011 VI R 52/10, BFHE 235, 444, BStBl II 2012, 825).
  • BFH, 09.02.2012 - VI R 42/11

    Fahrtkosten im Rahmen einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme

    Auszug aus BFH, 11.07.2013 - VI R 37/12
    Diese Voraussetzungen können sogar bei Aufwendungen für berufsbezogene Bildungsmaßnahmen erfüllt sein, die zur Erlangung eines künftigen Berufs getätigt werden (zuletzt Senatsurteile vom 9. Februar 2012 VI R 42/11, BFHE 236, 439, BStBl II 2013, 236; vom 27. Oktober 2011 VI R 52/10, BFHE 235, 444, BStBl II 2012, 825).
  • FG Hessen, 13.12.2011 - 12 K 2569/10

    Aufwendungen eines Berufsmusikers für Dispokinesis keine Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 11.07.2013 - VI R 37/12
    Sie beantragen sinngemäß, das Urteil des Hessischen FG vom 13. Dezember 2011  12 K 2569/10 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid des FA i.d.F. der Einspruchsentscheidung vom 10. September 2010 dahingehend abzuändern, dass weitere Werbungskosten in Höhe von 1.876 EUR berücksichtigt werden und die Einkommensteuer dementsprechend herabgesetzt wird.
  • FG Sachsen, 26.10.2010 - 5 K 435/06

    Werbungskostenabzug der Behandlungskosten für die Mensendieck-Methode einer an

    Auszug aus BFH, 11.07.2013 - VI R 37/12
    Diese Rechtsgrundsätze hat etwa das Sächsische FG in einem Urteil vom 26. Oktober 2010  5 K 435/06 (juris, mit umfassenden Nachweisen zur Senatsrechtsprechung) in einem vergleichbaren Fall angewandt, in dem eine Geigerin ebenfalls Aufwendungen für berufliche Gymnastik als Werbungskosten mit der Begründung geltend gemacht hatte, dass bei ihr eine musikerspezifische Erkrankung vorgelegen habe.
  • BFH, 09.11.2015 - VI R 36/13

    Steuerliche Behandlung von Krankheitskosten - Feststellung des Zusammenhangs

    Die Rechtsprechung des BFH erkennt darüber hinaus Krankheitskosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten an, wenn im einzelnen Fall der Zusammenhang zwischen dem Beruf und der Entstehung der Erkrankung offenkundig ist (vgl. Senatsentscheidungen in BFHE 74, 632, BStBl III 1962, 235; in BFH/NV 1993, 19; vom 23. Oktober 1992 VI R 31/92, BFHE 169, 350, BStBl II 1993, 193; vom 11. Juli 2013 VI R 37/12, BFHE 242, 56, BStBl II 2013, 815).
  • BFH, 14.04.2016 - III R 23/14

    Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten

    b) Der Abzug von Werbungskosten, die § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG als "Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen" definiert, setzt lediglich voraus, dass sie durch den Beruf oder die Erzielung steuerpflichtiger Einkünfte veranlasst sind (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Juli 2013 VI R 37/12, BFHE 242, 56, BStBl II 2013, 815, betr. Werbungskosten bei beruflich veranlassten Krankheiten; Kreft in Herrmann/Heuer/Raupach, § 9 EStG Rz 115; von Beckerath in Kirchhof, EStG, 15. Aufl., § 9 Rz 21).
  • FG Düsseldorf, 02.02.2021 - 10 K 3253/17

    Berücksichtigung von Aufwendungen für den Bezug der Frankfurter Allgemeine

    Dies ist der Fall, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf besteht und die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 11. Juli 2013 VI R 37/12, BStBl II 2013, 815).
  • FG Hessen, 11.03.2019 - 9 K 593/18

    Ein Schaden, den ein Arbeitnehmer dadurch erleidet, dass er im Rahmen eines

    Aufwendungen sind beruflich veranlasst, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf besteht und sie subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden (vgl. nur BFH-Urteil vom 11.07.2013 - VI R 37/12, BStBl. II 2013 815 m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 12.01.2021 - 10 K 2192/17

    Beiträge eines Profi-Fußballers für eine Sportunfähigkeitsversicherung sind keine

    c) Soweit der Kläger darauf verweist, dass Aufwendungen zur Behandlung von beruflich veranlassten Erkrankungen Werbungskosten darstellen können, ist ihm zwar zuzustimmen (so z.B. BFH, Urteil vom 11.07.2013 - VI R 37/12, BStBl II 2013, 815).
  • BFH, 02.04.2014 - VIII R 26/11

    Refinanzierungszinsen für Zahlungen an eigene Kapitalgesellschaft als

    Eine solche Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen objektiv mit den steuerbaren Einnahmen zusammenhängen und subjektiv zu deren Förderung getätigt werden (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 11. Juli 2013 VI R 37/12, BFHE 242, 56, BStBl II 2013, 815; ferner BFH-Urteile vom 22. Juni 2006 VI R 61/02, BFHE 213, 566, BStBl II 2006, 782; vom 19. Dezember 2005 VI R 65/04, BFH/NV 2006, 1075, und VI R 63/01, BFH/NV 2006, 728, jeweils m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 29.07.2014 - 6 K 767/14

    Zinsen für fremdfinanzierten Beteiligungserwerb am Arbeitgeber als Werbungskosten

    Sie liegen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) dann vor, wenn sie durch die Erzielung steuerpflichtiger Einnahmen veranlasst sind (vgl. zuletzt z. B. BFH-Urteile vom 19. März 2013 - IX R 41/12, BFHE 240, 389, BStBl II 2013, 536, vom 11. Juli 2013 - VI R 37/12, BFHE 242, 56, BStBl II 2013, 815, und vom 27. August 2013 - VIII R 3/11, BFHE 243, 192, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2014, 25).
  • FG München, 26.04.2013 - 8 K 3159/10

    Burn-Out-Behandlung als Werbungskosten

    Auch ist derzeit ein Verfahren vor dem BFH zur Anerkennung von Krankheitskosten als Werbungskosten unter dem Az. VI R 37/12 anhängig.
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