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   BFH, 21.10.2010 - IV R 21/07   

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https://dejure.org/2010,1275
BFH, 21.10.2010 - IV R 21/07 (https://dejure.org/2010,1275)
BFH, Entscheidung vom 21.10.2010 - IV R 21/07 (https://dejure.org/2010,1275)
BFH, Entscheidung vom 21. Oktober 2010 - IV R 21/07 (https://dejure.org/2010,1275)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Kein ordnungsgemäß durchgeführter Ergebnisabführungsvertrag bei "vergessener" Verrechnung mit vororganschaftlichen Verlusten - Teilwert einer Forderung - Bindung des FG an die Schätzung des Kaufmanns

  • openjur.de

    Kein ordnungsgemäß durchgeführter Ergebnisabführungsvertrag bei "vergessener" Verrechnung mit vororganschaftlichen Verlusten; Teilwert einer Forderung; Bindung des FG an die Schätzung des Kaufmanns

  • Bundesfinanzhof

    KStG § 14 Nr 4 S 2, AktG § 301 S 1, AO § 162, EStG § 6 Abs 1 Nr 2, HGB § 253 Abs 3 S 2, EStG § 5 Abs 1 S 1, KStG § 8 Abs 1
    Kein ordnungsgemäß durchgeführter Ergebnisabführungsvertrag bei "vergessener" Verrechnung mit vororganschaftlichen Verlusten - Teilwert einer Forderung - Bindung des FG an die Schätzung des Kaufmanns

  • Bundesfinanzhof

    Kein ordnungsgemäß durchgeführter Ergebnisabführungsvertrag bei "vergessener" Verrechnung mit vororganschaftlichen Verlusten - Teilwert einer Forderung - Bindung des FG an die Schätzung des Kaufmanns

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Nr 4 S 2 KStG 1996, § 301 S 1 AktG, § 162 AO, § 6 Abs 1 Nr 2 EStG 1997, § 253 Abs 3 S 2 HGB
    Kein ordnungsgemäß durchgeführter Ergebnisabführungsvertrag bei "vergessener" Verrechnung mit vororganschaftlichen Verlusten - Teilwert einer Forderung - Bindung des FG an die Schätzung des Kaufmanns

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Kein ordnungsgemäß durchgeführter Ergebnisabführungsvertrag bei "vergessener" Verrechnung mit vororganschaftlichen Verlusten - Teilwert einer Forderung

  • rewis.io

    Kein ordnungsgemäß durchgeführter Ergebnisabführungsvertrag bei "vergessener" Verrechnung mit vororganschaftlichen Verlusten - Teilwert einer Forderung - Bindung des FG an die Schätzung des Kaufmanns

  • ra.de
  • rewis.io

    Kein ordnungsgemäß durchgeführter Ergebnisabführungsvertrag bei "vergessener" Verrechnung mit vororganschaftlichen Verlusten - Teilwert einer Forderung - Bindung des FG an die Schätzung des Kaufmanns

  • gmbhr.de PDF, S. 50 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    § 14 Nr. 4 S. 2 KStG 1998; § 301 S. 1 AktG
    Organschaft: Kein ordnungsgemäß durchgeführter Ergebnisabführungsvertrag bei "vergessener" Verrechnung mit vororganschaftlichen Verlusten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung einer GmbH zur Gewinnabführung an ein einziges anderes gewerbliches Unternehmen unter Zurechnung des Einkommens an den Träger des Unternehmens (Organträger); Ordnungsgemäß durchgeführter Ergebnisabführungsvertrag im Falle einer "vergessenen" Verrechnung mit ...

  • rechtsportal.de

    Verpflichtung einer GmbH zur Gewinnabführung an ein einziges anderes gewerbliches Unternehmen unter Zurechnung des Einkommens an den Träger des Unternehmens (Organträger); Ordnungsgemäß durchgeführter Ergebnisabführungsvertrag im Falle einer "vergessenen" Verrechnung mit ...

  • datenbank.nwb.de

    Kein ordnungsgemäß durchgeführter Ergebnisabführungsvertrag bei "vergessener" Verrechnung mit vororganschaftlichen Verlusten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein ordnungsgemäß durchgeführter Ergebnisabführungsvertrag bei ?vergessener? Verrechnung mit vororganschaftlichen Verlusten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ergebnisabführungsvertrag bei "vergessenen" vororganschaftlichen Verlusten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verpflichtung einer GmbH zur Gewinnabführung an ein einziges anderes gewerbliches Unternehmen unter Zurechnung des Einkommens an den Träger des Unternehmens (Organträger); Ordnungsgemäß durchgeführter Ergebnisabführungsvertrag im Falle einer "vergessenen" Verrechnung mit ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Keine Anerkennung der Organschaft bei "Vergessen" des Verlustabzugs

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verlustverrechnung für vertragsgemäße Ergebnisabführung zwingend

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ergebnisabführungsvertrag ggf. steuerlich unwirksam

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Ertragsteuerliche Organschaft: tatsächliche Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein ordnungsgemäß durchgeführter Ergebnisabführungsvertrag bei "vergessener" Verrechnung mit vororganschaftlichen Verlusten

Besprechungen u.ä.

  • gmbhr.de PDF, S. 50 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    § 14 Nr. 4 S. 2 KStG 1998; § 301 S. 1 AktG
    Organschaft: Kein ordnungsgemäß durchgeführter Ergebnisabführungsvertrag bei "vergessener" Verrechnung mit vororganschaftlichen Verlusten

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Gewinnabführungsvertrag
    Steuerrechtliche Voraussetzungen
    Durchführungsgebot

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 231, 198
  • BB 2011, 368
  • DB 2010, 2706
  • BStBl II 2014, 481
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 05.04.1995 - I R 156/93

    Ergebnisabführungsvertrag

    Auszug aus BFH, 21.10.2010 - IV R 21/07
    Tatsächlich durchgeführt wird ein EAV i.S. des § 14 Nr. 4 Satz 2 KStG 1998, wenn er entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen vollzogen wird, also die nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ermittelten Gewinne tatsächlich vertragsgemäß an den Organträger abgeführt werden (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. April 1995 I R 156/93, BFHE 177, 429).

    Der tatsächlichen Durchführung steht dabei nicht entgegen, wenn Meinungsverschiedenheiten zwischen der Finanzverwaltung und dem Unternehmen über den Ansatz oder die Bewertung von Bilanzposten entstehen und es später zu Mehrergebnissen aufgrund einer Betriebsprüfung kommt (BFH-Urteil in BFHE 177, 429).

  • BFH, 20.08.2003 - I R 49/02

    Wertberichtigung einer Forderung

    Auszug aus BFH, 21.10.2010 - IV R 21/07
    Soweit die Klägerin unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 20. August 2003 I R 49/02 (BFHE 203, 319, BStBl II 2003, 941) die Auffassung vertritt, das FG habe keine eigene Schätzungsbefugnis gehabt, sondern sei an den im Wege einer Bilanzberichtigung von der B-GmbH herabgesetzten Wert von 500.000 DM gebunden, kann der Senat dem nicht folgen.

    Maßgebend ist, ob ein vorsichtig bewertender Kaufmann nach der allgemeinen Lebenserfahrung aus den jeweiligen Umständen des Einzelfalls die Annahme eines --teilweisen-- Forderungsausfalls herleiten darf (BFH-Urteil in BFHE 203, 319, BStBl II 2003, 941).

  • BFH, 07.04.2010 - I R 77/08

    Anwendung des subjektiven Fehlerbegriffs auf die Beurteilung von Rechtsfragen -

    Auszug aus BFH, 21.10.2010 - IV R 21/07
    Andererseits bewahrt sie den Steuerpflichtigen davor, dass die Finanzverwaltung durch nachträgliche Ermittlungen versucht, die Tatsachengrundlage der Bilanz zu erschüttern (BFH-Beschluss vom 7. April 2010 I R 77/08, BFHE 228, 533, BStBl II 2010, 739).
  • BFH, 11.10.2007 - IV R 52/04

    Verpflichtung von Autohändlern zum Rückkauf von Leasing- und

    Auszug aus BFH, 21.10.2010 - IV R 21/07
    Die Insolvenz einer Personenhandelsgesellschaft berührt das Verfahren der Gewinnfeststellung nicht, da seine steuerlichen Folgen nur die Gesellschafter persönlich und nicht den nach Insolvenzrecht abzuwickelnden Vermögensbereich der Personengesellschaft betreffen (Senatsurteil vom 11. Oktober 2007 IV R 52/04, BFHE 219, 129, BStBl II 2009, 705, m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 27.03.2007 - 3 K 4024/05

    Steuerliche Zurechnung von Einkünften einer Organgesellschaft bzw. einer GmbH;

    Auszug aus BFH, 21.10.2010 - IV R 21/07
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1104 veröffentlicht.
  • BFH, 28.11.2019 - IV R 54/16

    Abtretung einer Darlehensforderung als typisch stille Einlage

    Eine solche Bindung an die Schätzung des Kaufmanns setzt aber voraus, dass die Schätzung auf der erkennbaren und nachvollziehbaren Auswertung aller für den Kaufmann verfügbaren Tatsachen beruht, und diese Tatsachen einen Schluss auf den geschätzten Wert zulassen (BFH-Urteil vom 21.10.2010 - IV R 21/07, BFHE 231, 198, BStBl II 2014, 481, Rz 44).
  • FG Köln, 21.06.2022 - 10 K 1406/18

    Streit über die tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags

    Wird der GAV nicht durchgeführt, so wird die körperschaftsteuerliche Organschaft nicht anerkannt (BFH Urteile vom 5. April 1995 I R 156/93, BFHE 177, 429, und vom 21. Oktober 2010 IV R 21/07, BFHE 231, 198, BStBl II 2014, 481; FG Hamburg Urteil vom 19. Mai 2015, 6 K 236/122, Der Konzern 2015, 558, nachgehend BFH-Beschluss vom 26. April 2016 I B 77/15, BFH/NV 2016, 1177).
  • FG Hamburg, 19.05.2015 - 6 K 236/12

    Körperschaftsteuer: Die steuerliche Berücksichtigung eines

    Wird der Gewinnabführungsvertrag nicht durchgeführt, so wird die körperschaftsteuerliche Organschaft nicht anerkannt (vgl. BFH Urteile vom 05.04.1995 I R 156/93, BFHE 177, 429; vom 21.10.2010 IV R 21/07, BFHE 231, 198, BStBl II 2014, 481; Danelsing in Blümich, EStG, KStG, GewStG, Kommentar, § 14 KStG, Rn. 123, 38; Dötsch in Dötsch / Pung / Möhlenbrock, Die Körperschaftsteuer, KStG § 14, Rn. 210; Neumann in Gosch, Körperschaftsteuergesetz: KStG, 2. Aufl., § 14, Rn. 317; Olbing in Streck, KStG § 14 , Rn. 114; a. A. Kolbe in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, KStG § 14, Rn. 203: Einbuchung der entsprechenden Forderungen und Verbindlichkeiten genügt für die tatsächlichen Durchführung des Gewinnabführungsvertrages).
  • FG Nürnberg, 11.12.2018 - 1 K 483/17

    Körperschaftsteuer 2006 und 2007 sowie Gewerbesteuermessbetrag 2006 und 2007 -

    Der tatsächlichen Durchführung steht dabei nicht entgegen, wenn Meinungsverschiedenheiten zwischen der Finanzverwaltung und dem Unternehmen über den Ansatz oder die Bewertung von Bilanzposten entstehen und es später zu Mehrergebnissen aufgrund einer Betriebsprüfung kommt (BFH-Urteil vom 21.10.2010 IV R 21/07, BStBl II 2014, 481).

    Die Höhe der Gewinnabführung an den Organträger wird nicht durch den festgestellten Jahresabschluss der Organgesellschaft, sondern durch den sich bei objektiv ordnungsgemäßer Bilanzierung zum Bilanzstichtag ergebenden (fiktiven) Jahresüberschuss bestimmt (BFH-Urteile vom 05.04.1995 I R 156/93, BFHE 177, 429 und vom 21.10.2010 IV R 21/07, BStBl II 2014, 481; Rosenberg in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, 290. Lfg.

  • FG Münster, 20.08.2014 - 10 K 2192/13

    Verzicht auf Abführung des Jahresüberschusses, der als Gewinnerhöhung zu erfassen

    Bei einem Verzicht auf den Anspruch auf Gewinnabführung ist der Gewinnabführungsvertrag für den betreffenden Zeitraum nicht durchgeführt und sind die steuerlichen Regelungen der ertragsteuerlichen Organschaft nicht anzuwenden (Dötsch in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, KStG § 14 Rz. 212; BFH vom 21.10.2010 - IV R 21/07, BStBl II 2014, 481).
  • FG Rheinland-Pfalz, 19.08.2020 - 1 K 1585/15

    Finanzielle Eingliederung bei rückwirkender Verschmelzung des Organträgers

    Die im Streitfall entscheidungserhebliche Frage nach der (grundsätzlichen) Anerkennung einer steuerlichen Organschaft ist danach - zumindest auch - in dem an die Organgesellschaft gerichteten Körperschaftsteuerbescheid zu behandeln (vgl. dazu Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 27. März 2007 3 K 4024/05 F, EFG 2007, 1104, Rev. mit BFH-Urteil vom 21. Oktober 2010 IV R 21/07, BStBl II 2014, 481, BFHE 231, 198 zurückgewiesen).
  • FG Hamburg, 30.06.2022 - 6 K 182/20

    Körperschaftsteuer: Durchführung einer körperschaftsteuerlichen Organschaft;

    Wird der Gewinnabführungsvertrag nicht durchgeführt, so wird die körperschaftsteuerliche Organschaft nicht anerkannt (vgl. BFH, Urteile vom 5. April 1995, I R 156/93, BFHE 177, 429; vom 21. Oktober 2010, IV R 21/07, BStBl. II 2014, 481; FG Hamburg, Urteil vom 19. Mai 2015, 6 K 236/12, Der Konzern 2015, 558, m.w.N.; a. A. Kolbe in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, KStG § 14, Rn. 203, Stand: Januar 2015: Einbuchung der entsprechenden Forderungen und Verbindlichkeiten genügt für die tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrages).
  • FG München, 18.04.2012 - 9 K 1249/09

    Abgrenzung selbständige/nichtselbständige Arbeit im Rahmen eines

    47 Hinsichtlich der Höhe der Wertberichtigung entspricht der vom Kläger im Rahmen der Schätzung der Einzelwertberichtigung angesetzte Teilwert i.H.v. 50 % der nach Abzug der gemäß Ziffer VI Nr. 1 des Partnerschaftsvertrags bereits entnommenen Darlehensbeträge verbliebenen Darlehensforderung einer vorsichtigen Bewertung nach den Umständen des Einzelfalls und ist daher nicht zu beanstanden (vgl. BFH-Urteil vom 21. Oktober 2010 IV R 21/07, BFH/NV 2011, 151).
  • FG Köln, 15.06.2011 - 7 K 3709/07

    Fehlerhaftigkeit einer Teilwertabschreibung

    Ein wegen eines Ausfallrisikos unter dem Nennbetrag liegender Teilwert von Geldforderungen kann im Allgemeinen nur im Wege der Schätzung ermittelt werden, wobei dem Ermessen des Kaufmanns eine besondere Bedeutung zukommt (vgl. dazu nur BFH-Urteile 21. Oktober 2010 IV R 21/07, BFHE 231, 198; DStR 2010, 2505 und vom 20. August 2003 I R 49/02, BFHE 203, 319; BStBl. II 2003, 941).
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