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   BFH, 25.09.2014 - IV R 44/11   

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https://dejure.org/2014,35454
BFH, 25.09.2014 - IV R 44/11 (https://dejure.org/2014,35454)
BFH, Entscheidung vom 25.09.2014 - IV R 44/11 (https://dejure.org/2014,35454)
BFH, Entscheidung vom 25. September 2014 - IV R 44/11 (https://dejure.org/2014,35454)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Berücksichtigung einer Versicherungsentschädigung als Sondergewinn bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

  • openjur.de

    Berücksichtigung einer Versicherungsentschädigung als Sondergewinn bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4a Abs 2 Nr 1, EStG § 13a Abs 3, EStG § 13a Abs 6 S 1 Nr 2, EStG § 13a Abs 6 S 1 Nr 4, EStG § 13a Abs 4, EStG § 13a Abs 5
    Berücksichtigung einer Versicherungsentschädigung als Sondergewinn bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

  • Bundesfinanzhof

    Berücksichtigung einer Versicherungsentschädigung als Sondergewinn bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4a Abs 2 Nr 1 EStG 1997, § 13a Abs 3 EStG 1997 vom 24.03.1999, § 13a Abs 6 S 1 Nr 2 EStG 1997 vom 24.03.1999, § 13a Abs 6 S 1 Nr 4 EStG 1997 vom 24.03.1999, § 13a Abs 4 EStG 1997 vom 24.03.1999
    Berücksichtigung einer Versicherungsentschädigung als Sondergewinn bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

  • IWW
  • rewis.io

    Berücksichtigung einer Versicherungsentschädigung als Sondergewinn bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung einer Versicherungsentschädigung als Sondergewinn bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

  • rechtsportal.de

    Einkommensteuerliche Behandlung von Gewinnen aus Entschädigungen für die Zerstörung eines Wirtschaftsguts des Anlagevermögens

  • datenbank.nwb.de

    Berücksichtigung einer Versicherungsentschädigung als Sondergewinn bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versicherungsentschädigung - und die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einkommensteuerliche Behandlung von Gewinnen aus Entschädigungen für die Zerstörung eines Wirtschaftsguts des Anlagevermögens

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gewinne aus bestimmten Entschädigungen können in Durchschnittssatzgewinn einzubeziehen sein

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Entschädigung und Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 246, 470
  • BStBl II 2015, 470
  • NZG 2015, 288
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 21.10.2010 - IV R 23/08

    Kein Hinzurechnungswahlrecht nach § 5a Abs. 4 Satz 3 EStG 1999 -

    Auszug aus BFH, 25.09.2014 - IV R 44/11
    der Gründe, m.w.N.; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Oktober 2010 IV R 23/08, BFHE 231, 544, BStBl II 2011, 277).

    Ziel jeder Auslegung ist die Feststellung des Inhalts einer Norm, wie er sich aus dem Wortlaut und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist (vgl. BFH-Urteile vom 9. April 2008 II R 39/06, BFH/NV 2008, 1529, und in BFHE 231, 544, BStBl II 2011, 277, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 12.01.2012 - IV R 4/09

    Rücklage für Ersatzbeschaffung: Reinvestitionsfrist und Anforderungen an

    Auszug aus BFH, 25.09.2014 - IV R 44/11
    Mit den von der Rechtsprechung entwickelten und von der Finanzverwaltung in R 35 der Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) a.F. (jetzt R 6.6 EStR) übernommenen Grundsätzen zur sog. Rücklage für Ersatzbeschaffung kann eine Gewinnrealisierung durch Aufdeckung stiller Reserven vermieden werden, wenn ein Wirtschaftsgut aufgrund höherer Gewalt oder infolge oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs gegen eine Entschädigung aus dem Betriebsvermögen ausscheidet und alsbald ein funktionsgleiches Ersatzwirtschaftsgut angeschafft wird (BFH-Urteil vom 12. Januar 2012 IV R 4/09, BFHE 236, 332, BStBl II 2014, 443, mit umfangreichen Nachweisen zur Rechtsprechung).

    Die Bildung der Rücklage bewirkt, dass der durch die Ersatzforderung bzw. Ersatzleistung realisierte Gewinn neutralisiert wird (BFH-Urteil in BFHE 236, 332, BStBl II 2014, 443).

  • BFH, 09.04.2008 - II R 39/06

    Anteilsvereinigung bei lediglich mittelbarer Beteiligung an grundbesitzender

    Auszug aus BFH, 25.09.2014 - IV R 44/11
    Ziel jeder Auslegung ist die Feststellung des Inhalts einer Norm, wie er sich aus dem Wortlaut und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist (vgl. BFH-Urteile vom 9. April 2008 II R 39/06, BFH/NV 2008, 1529, und in BFHE 231, 544, BStBl II 2011, 277, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 19.05.2005 - IV R 17/02

    Zum Zeitpunkt der Aufstellung einer Aufgabebilanz und Gewinnrealisierung im

    Auszug aus BFH, 25.09.2014 - IV R 44/11
    Insoweit verweist der Senat hinsichtlich des Zeitpunkts der Gewinnrealisierung im Rahmen einer zeitlich gestreckten Betriebsaufgabe, die nach Aktenlage im Streitfall vorliegen dürfte, auf das BFH-Urteil vom 19. Mai 2005 IV R 17/02 (BFHE 209, 384, BStBl II 2005, 637).
  • BFH, 17.05.1990 - IV R 21/89

    Entschädigung für Wirtschaftserschwernisse sind bei Land- und Forstwirten mit

    Auszug aus BFH, 25.09.2014 - IV R 44/11
    Durch diese Regelung war sichergestellt, dass einmalige außerordentliche Erträge, die bei der Ermittlung des Durchschnittssatzgewinns nach § 13a Abs. 4 bis Abs. 7 EStG keine Berücksichtigung gefunden hatten, in die pauschalierte Gewinnermittlung einbezogen wurden (vgl. dazu im Einzelnen BFH-Urteil vom 17. Mai 1990 IV R 21/89, BFHE 161, 56, BStBl II 1990, 891).
  • BFH, 01.12.1998 - VII R 21/97

    Mineralölsteuer - Erstattung und Vergütung - Verfassungskonforme Auslegung -

    Auszug aus BFH, 25.09.2014 - IV R 44/11
    Der Feststellung des zum Ausdruck gekommenen objektivierten Willens des Gesetzgebers dienen die Auslegung aus dem Wortlaut der Norm (grammatikalische Auslegung), aus dem Zusammenhang (systematische Auslegung), aus ihrem Zweck (teleologische Auslegung) sowie aus den Gesetzesmaterialien und der Entstehungsgeschichte (historische Auslegung); zur Erfassung des Inhalts einer Norm darf sich der Richter dieser verschiedenen Auslegungsmethoden gleichzeitig und nebeneinander bedienen (z.B. BFH-Urteil vom 1. Dezember 1998 VII R 21/97, BFHE 187, 177, m.w.N.).
  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvR 243/86

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Veranlagung einer Hinterbliebenenrente zur

    Auszug aus BFH, 25.09.2014 - IV R 44/11
    aa) Maßgebend für die Interpretation eines Gesetzes ist der in ihm zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers (vgl. z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 1988  1 BvR 243/86, BVerfGE 79, 106, unter B.II.1.
  • FG Düsseldorf, 14.03.2017 - 13 K 1216/16

    Kosten für die Einrichtung der Wohnung stellen keine nur begrenzt abzugsfähigen

    Maßgebend für die Interpretation eines Gesetzes ist der in ihm zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers (BFH-Urteil vom 25.09.2014 IV R 44/11, BStBl II 2015, 470, unter II.1.a aa).
  • BFH, 23.02.2017 - V R 16/16

    Korrektur der Umsatzsteuerfestsetzung in Bauträgerfällen

    der Gründe, m.w.N.; BFH-Urteile vom 21. Oktober 2010 IV R 23/08, BFHE 231, 544, BStBl II 2011, 277; vom 25. September 2014 IV R 44/11, BFHE 246, 470, BStBl II 2015, 470).
  • BFH, 09.06.2015 - VIII R 18/12

    Einkünfte aus Kapitalvermögen - Zinsen gemäß § 44 Abs. 1 SGB I

    Dieser ist neben der Auslegung aus dem Wortlaut heraus auch aus dem systematischen Zusammenhang der Norm, ihrem Zweck und aus den Gesetzesmaterialien und der Entstehungsgeschichte der Norm zu ermitteln (vgl. z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 9. November 1988  1 BvR 243/86, BVerfGE 79, 106, unter B.II.1. der Gründe; BFH-Urteil vom 25. September 2014 IV R 44/11, BFHE 246, 470, BStBl II 2015, 470, m.w.N.).
  • BFH, 06.12.2017 - VI R 68/15

    Grundstückstausch: Ermittlung der Anschaffungskosten bei Grundstücksentnahme

    Dies rechtfertigt jedoch nicht den Schluss, E habe diesen Gewinn auf die Anschaffungskosten der eingetauschten Grundstücke übertragen wollen (BFH-Urteil vom 25. September 2014 IV R 44/11, BFHE 246, 470, BStBl II 2015, 470, Rz 30, zur Rücklage für Ersatzbeschaffung).
  • FG Saarland, 20.05.2020 - 2 K 1251/17

    Umfang der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen in doppelter Haushaltsführung

    Maßgebend für die Auslegung von Gesetzen ist der in der Norm zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, wie er sich aus dem Wortlaut der Vorschrift und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist (BFH vom 25. September 2014 IV R 44/11, BStBl II 2015, 470 ).
  • BFH, 18.12.2014 - IV R 22/12

    Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Veräußerung eines

    a) Maßgebend für die Interpretation eines Gesetzes ist der in ihm zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers (vgl. z.B. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 1988  1 BvR 243/86, BVerfGE 79, 106, unter B.II.1. der Gründe, m.w.N.; BFH-Urteile vom 21. Oktober 2010 IV R 23/08, BFHE 231, 544, BStBl II 2011, 277; vom 25. September 2014 IV R 44/11, BFHE 246, 470).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2020 - 1 S 702/18

    Mitwirkungsrechte und Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen;

    Denn in der Regel entspricht nur eine solche Auslegung dem vom Gesetzgeber Gewollten (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 14.04.1983 - 5 C 110/79 - DVBl. 1983, 1249; BFH, Urt. v. 25.09.2014 - IV R 44/11 - BFHE 246, 470;VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.02.2019 - 2 S 929/17 - juris Rn. 68;SächsOVG, Urt. v. 22.02.2019 - 2 A 313/17 - juris Rn. 24).
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