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   BFH, 12.05.2015 - VIII R 4/15   

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BFH, 12.05.2015 - VIII R 4/15 (https://dejure.org/2015,23076)
BFH, Entscheidung vom 12.05.2015 - VIII R 4/15 (https://dejure.org/2015,23076)
BFH, Entscheidung vom 12. Mai 2015 - VIII R 4/15 (https://dejure.org/2015,23076)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Besteuerung des Gewinns aus der Einlösung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen - Termingeschäft i. S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 20 Abs 1 Nr 7, EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 3, EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 7, EStG § 20 Abs 2 S 2, EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 52a Abs 10 S 3, EStG § 52a Abs 10 S 6, EStG VZ 2011, WpHG § 2 Abs 2 Nr 1
    Besteuerung des Gewinns aus der Einlösung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen - Termingeschäft i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG

  • Bundesfinanzhof

    Besteuerung des Gewinns aus der Einlösung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen - Termingeschäft i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 Abs 1 Nr 7 EStG 2009, § 20 Abs 2 S 1 Nr 3 EStG 2009, § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG 2009, § 20 Abs 2 S 2 EStG 2009, § 23 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2009
    Besteuerung des Gewinns aus der Einlösung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen - Termingeschäft i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuerliche Behandlung des Gewinns aus der Einlösung einer an der Börse gehandelten, einen Anspruch auf Lieferung von Gold verbriefenden Schuldverschreibung

  • Betriebs-Berater

    Besteuerung des Gewinns aus der Einlösung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen - Termingeschäft i.S. des § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 EStG

  • rewis.io

    Besteuerung des Gewinns aus der Einlösung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen - Termingeschäft i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkommensteuerliche Behandlung des Gewinns aus der Einlösung einer an der Börse gehandelten, einen Anspruch auf Lieferung von Gold verbriefenden Schuldverschreibung

  • datenbank.nwb.de

    Besteuerung des Gewinns aus der Einlösung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Besteuerung des Gewinns aus der Einlösung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen: Gewinne aus der Veräußerung oder Einlösung sind ein Jahr nach der Anschaffung nicht steuerbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen - und der Einlösungsgewinn

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen: Gewinne aus der Veräußerung oder Einlösung sind ein Jahr nach der Anschaffung nicht steuerbar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen - Gewinne aus der Veräußerung oder Einlösung sind ein Jahr nach der Anschaffung nicht steuerbar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Besteuerung der Rückgabe einer Inhaberschuldverschreibung und einer Lieferung von Gold

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen: Gewinne aus der Veräußerung oder Einlösung sind ein Jahr nach der Anschaffung nicht steuerbar

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Abgeltungssteuer bei Xetra-Gold

  • wohlleben-partner.de (Kurzinformation)

    Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen: Gewinne aus der Veräußerung oder Einlösung sind ein Jahr nach der Anschaffung nicht steuerbar

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen: Gewinne aus der Veräußerung oder Einlösung sind ein Jahr nach der Anschaffung nicht steuerbar

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Gewinne aus der Veräußerung oder Einlösung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen ein Jahr nach Anschaffung nicht steuerbar

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 07.09.2015)

    Inhaberschuldverschreibung auf Xetra-Gold steuerfrei

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Keine Besteuerung des Gewinns aus Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Spekulieren Ihre Mandanten mit Gold?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 250, 75
  • ZIP 2015, 69
  • BB 2015, 2196
  • DB 2015, 2056
  • BStBl II 2015, 835
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Münster, 10.12.2014 - 10 K 2030/13

    Einlösung einer "Xetra-Gold"-Inhaberschuldverschreibung nicht steuerbar

    Auszug aus BFH, 12.05.2015 - VIII R 4/15
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 10. Dezember 2014  10 K 2030/13 E wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Nach erfolglosem Einspruchsverfahren hat das Finanzgericht (FG) der dagegen gerichteten Klage mit Urteil vom 10. Dezember 2014  10 K 2030/13 E (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2015, 484) stattgegeben.

  • BFH, 13.01.2015 - IX R 13/14

    Zurechnung von Einnahmen aus Finanztermingeschäften zu den Einkünften aus

    Auszug aus BFH, 12.05.2015 - VIII R 4/15
    Der Begriff des Termingeschäfts folgt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) den Regelungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG); Termingeschäfte in diesem Sinne sind nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 WpHG u.a. Festgeschäfte oder Optionsgeschäfte, die zeitlich verzögert zu erfüllen sind und deren Wert sich unmittelbar oder mittelbar vom Preis oder Maß eines bestimmten Basiswertes ableitet (BFH-Urteil vom 13. Januar 2015 IX R 13/14, BFHE 248, 340).
  • BFH, 24.01.2012 - IX R 62/10

    Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft in Fremdwährung;

    Auszug aus BFH, 12.05.2015 - VIII R 4/15
    Die Rückgabe der Inhaberschuldverschreibung und die Lieferung des Goldes könnten danach allenfalls zu einer Besteuerung nach § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG führen (vgl. BFH-Urteil vom 24. Januar 2012 IX R 62/10, BFHE 236, 362, BStBl II 2012, 564).
  • BFH, 12.05.2015 - VIII R 35/14

    Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung von Xetra-Gold

    Auszug aus BFH, 12.05.2015 - VIII R 4/15
    Auf die Ausführungen hierzu im Senatsurteil vom 12. Mai 2015 VIII R 35/14 (BFHE 250, 71) wird verwiesen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 05.12.2023 - 1 V 1674/23

    Aussetzung der Vollziehung: Verfassungsmäßigkeit der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) folgt der Begriff des Termingeschäftes den Regelungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG); Termingeschäfte in diesem Sinne sind nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 WpHG u.a. Festgeschäfte oder Optionsgeschäfte, die zeitlich verzögert zu erfüllen sind und deren Wert sich unmittelbar oder mittelbar vom Preis oder Maß eines bestimmten Basiswertes ableitet (BFH-Urteil vom 24.10.2017 VIII R 35/15, BFHE 259, 540, BStBl II 2018, 189 mit Verweis auf BFH-Urteil vom 12.05.2015 VIII R 4/15, BFHE 250, 75, BStBl II 2015, 835, unter Verweis auf BFH-Urteil vom 13.01.2015 IX R 13/14, BFHE 248, 340, BStBl II 2015, 827).
  • BFH, 16.06.2020 - VIII R 7/17

    Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung von "Gold Bullion Securities"

    Der Streitfall sei nicht mit den Senatsurteilen zu den XETRA-Gold Inhaberschuldverschreibungen vom 12.05.2015 - VIII R 35/14 (BFHE 250, 71, BStBl II 2015, 834), VIII R 19/14 (BFH/NV 2015, 1559) und VIII R 4/15 (BFHE 250, 75, BStBl II 2015, 835) vergleichbar, da nach den Emissionsbedingungen der "Gold Bullion Securities" gegen die Emittentin der Inhaberschuldverschreibungen nicht nur ein Anspruch auf die Lieferung von Gold, sondern wahlweise auch ein Anspruch auf Auszahlung des Goldwertes in Geld bestanden habe.

    Nicht darunter fallen jedoch Ansprüche auf die Lieferung anderer Wirtschaftsgüter, insbesondere auf eine Sachleistung gerichtete Forderungen (s. hierzu die Senatsurteile in BFHE 250, 75, BStBl II 2015, 835; in BFH/NV 2015, 1559, und in BFHE 250, 71, BStBl II 2015, 834; s.a. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 06.02.2018 - IX R 33/17, BFHE 260, 485, BStBl II 2018, 525).

    Sie hatte danach kein eigenständiges Kapitalnutzungsrecht i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG (s. hierzu die Senatsurteile in BFHE 250, 75, BStBl II 2015, 835, und in BFHE 250, 71, BStBl II 2015, 834).

    Die Veräußerung begründet lediglich ein weiteres Rechtsverhältnis, das unabhängig vom schuldrechtlichen Lieferungsanspruch, der Gegenstand der Inhaberschuldverschreibungen ist, zu beurteilen ist (s. hierzu die Senatsurteile in BFHE 250, 75, BStBl II 2015, 835, und in BFHE 250, 71, BStBl II 2015, 834).

    Unabhängig davon, dass die Vorschrift nach der Anwendungsregelung in § 52a Abs. 10 Satz 3 EStG im vorliegenden Fall nicht anwendbar ist, da der Kläger die Inhaberschuldverschreibungen im Jahr 2008 und somit vor dem 01.01.2009 erworben hat, handelt es sich bei den "Gold Bullion Securities" Inhaberschuldverschreibungen nicht um ein als Termingeschäft ausgestaltetes Finanzinstrument (s. hierzu Senatsurteil in BFHE 250, 75, BStBl II 2015, 835).

    Der BFH beurteilt diese Goldgeschäfte auch nach der Einführung der Abgeltungsteuer als private Veräußerungsgeschäfte i.S. von § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG (Senatsurteile in BFHE 250, 75, BStBl II 2015, 835; in BFH/NV 2015, 1559, und in BFHE 250, 71, BStBl II 2015, 834; BFH-Urteil in BFHE 260, 485, BStBl II 2018, 525).

  • BFH, 14.01.2020 - IX R 9/18

    Berücksichtigung eines Verlusts aus dem Verzicht auf ein Gesellschafterdarlehen

    Die Vorschrift des § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG ist mithin nur auf Sachverhalte anwendbar, für die der Anwendungsbereich der durch das UntStRefG 2008 neu eingeführten Veräußerungstatbestände in § 20 Abs. 2 Satz 1 EStG eröffnet ist (vgl. BFH-Urteile vom 06.02.2018 - IX R 33/17, BFHE 260, 485, BStBl II 2018, 525, Rz 17; vom 12.05.2015 - VIII R 4/15, BFHE 250, 75, BStBl II 2015, 835, Rz 9).
  • BFH, 06.02.2018 - IX R 33/17

    Einlösung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen ist nicht steuerbar

    Sie verwiesen auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Mai 2015 VIII R 4/15 (BFHE 250, 75, BStBl II 2015, 835), wonach die Erlöse aus der Auslieferung des Xetra-Goldes nicht im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerbar seien.

    Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen erfüllen keines dieser Tatbestandsmerkmale (gleicher Ansicht BFH-Urteil in BFHE 250, 75, BStBl II 2015, 835; vgl. auch BFH-Urteile vom 12. Mai 2015 VIII R 35/14, BFHE 250, 71, BStBl II 2015, 834; VIII R 19/14, BFH/NV 2015, 1559).

    Zur weiteren Begründung und zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der erkennende Senat insoweit auf das BFH-Urteil in BFHE 250, 75, BStBl II 2015, 835, Rz 10 bis 12, dem er sich anschließt.

    Ebenso wenig ergibt sich eine abweichende Beurteilung aus dem Urteil des BFH in BFHE 250, 75, BStBl II 2015, 835.

  • BFH, 24.10.2017 - VIII R 35/15

    Zum Termingeschäft i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a EStG

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) folgt der Begriff des Termingeschäftes den Regelungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG); Termingeschäfte in diesem Sinne sind nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 WpHG u.a. Festgeschäfte oder Optionsgeschäfte, die zeitlich verzögert zu erfüllen sind und deren Wert sich unmittelbar oder mittelbar vom Preis oder Maß eines bestimmten Basiswertes ableitet (BFH-Urteil vom 12. Mai 2015 VIII R 4/15, BFHE 250, 75, BStBl II 2015, 835, unter Verweis auf BFH-Urteil vom 13. Januar 2015 IX R 13/14, BFHE 248, 340, BStBl II 2015, 827).
  • FG Thüringen, 27.06.2017 - 2 K 60/16

    Veräußerung von Gold Bullion Securities führt nicht zu Einkünften aus

    Sie verweisen zur Begründung auf die BFH-Urteile vom 12.05.2015 VIII R 4/15 und VIII R 35/14.

    Ergänzend ist er der Auffassung, der Streitfall sei nicht mit den vom BFH zur Steuerbarkeit von XTRA-Gold Inhaberschuldverschreibungen (Urteile vom 12.05.2015 VIII R 4/15 und VIII R 35/14) entschiedenen Sachverhalt vergleichbar, da nach den Emissionsbedingungen gegen die Emittentin der Inhaberschuldverschreibung kein ausschließlicher, sondern ein wahlweiser Anspruch auf Lieferung von Gold bestehe.

    Insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt von dem im BFH-Urteil vom 12.05.2015 (VIII R 4/15) entschiedenen.

    Ebenso wie bei dem im BFH-Urteil vom 12.05.2015 (VIII R 4/15) zugrundeliegenden Sachverhalt hatte die Emittentin im Streitfall nach den Emissionsbedingungen kein eigenständiges Kapitalnutzungsrecht i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG.

    Die Revision war wegen einer möglichen Abweichung von den Urteilen VIII R 4/15 und VIII R 35/14 vom 12.05.2015 zuzulassen, § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO.

  • FG München, 27.10.2023 - 8 K 797/22

    Fehlerhaftes Ansetzen von Kapitalvermögen bei Einkommenssteuerbescheid

    Nicht unter den Begriff der Kapitalforderung fallen Ansprüche auf die Lieferung anderer Wirtschaftsgüter, insbesondere auf eine Sachleistung gerichtete Forderungen (BFH-Urteile vom 12.05.2015 VIII R 35/14, BFHE 250, 71, BStBl II 2015, 834; vom 12.05.2015 VIII R 19/14, BFH/NV 2015, 1559; vom 12.05.2015 VIII R 4/15, BFHE 250, 75, BStBl II 2015, 835 - jeweils m.w.N.; vom 29.10.2019 VIII R 16/16, BFHE 266, 550, BStBl II 2020, 254, Rn. 14 f.; vom 16.06.2020 VIII R 7/17, BFHE 269, 188, BStBl II 2021, 9, Rn. 11; s. auch BFH-Urteil vom 06.02.2018 IX R 33/17, BFHE 260, 485, BStBl II 2018, 525; Jochum, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Kommentar zum EStG, § 20 Rn. C/7 10).

    Dessen spätere Entwicklung (Kurswert bzw. Marktpreis des Basiswerts) bis zum ... ("Expiration Date") bzw. ... ("Maturity Date") war danach nicht relevant für die Bestimmung der Menge physischen Goldes ("Physical Settlement Amount", hier: x....,xx Unzen), sondern nur für den "inneren Wert" der Kaufoptionsscheine (Warrants) (vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 12.05.2015 VIII R 4/15, BFHE 250, 75, BStBl II 2015, 835, Rn. 12).

    USD pro Kaufoptionsschein (Warrant) (vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 12.05.2015 VIII R 4/15, BFHE 250, 75, BStBl II 2015, 835, Rn. 12), verbunden mit der "ratio" (§§ 1, 4 der Warrant-Terms), begründet auch eine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung der Kaufoptionsscheine (Warrants).

  • FG München, 29.09.2020 - 5 K 2870/19

    Wertpapiereigenschaft von Xetra-Gold

    Der BFH (Urteile vom 12. Mai 2015 VIII R 4/15, BStBl II 2015, 835, und VIII R 35/14, BStBl II 2015, 834) stelle den Erwerb und den Verkauf von Xetra-Gold dem unmittelbaren Erwerb bzw. dem Verkauf physischen Golds gleich, weshalb ein erzielter Gewinn nicht nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG steuerpflichtig sei, sondern allenfalls nach § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG.

    Die Wertpapiereigenschaft stelle auch das FA nicht in Frage, ebenso wenig tue dies der BFH; soweit dieser in BStBl II 2015, 835, ausführe, dass es sich bei Xetra-Gold nicht um eine Kapitalforderung i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG handle, habe das für dessen Qualifikation als Wertpapier keine Auswirkung.

    Lediglich Anleger, die durch Gesetz, Verordnung, Satzung oder Anlagerichtlinien nicht in den Besitz physischen Goldes gelangen durften, konnten Xetra-Gold an das emissionsbegleitende Institut zurückgeben, welches das für die Wertpapiere hinterlegte Gold am Markt verwertete (vgl. BFH-Urteile vom 6. Februar 2018 IX R 33/17, BStBl II 2018, 525, und vom 12. Mai 2015 VIII R 4/15, BStBl II 2015, 835; dafür, dass für das im Jahr 2016 durch den Kläger erworbene Xetra-Gold andere Bedingungen gegeben waren, bestehen weder nachdem Inhalt der Akten noch nach dem Sachvortrag der Beteiligten Anhaltspunkte).

    Dies ist jedoch bei der Wandelung der Kapitalforderung in Xetra-Gold, dessen Veräußerung nach der Rechtsprechung des BFH in BStBl II 2015, 835 nicht § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 1 Nr. 7 EStG unterfällt, nach Ablauf der Haltefrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht mehr der Fall.

  • BFH, 12.04.2021 - VIII R 15/18

    Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung von Gold ETF-Fondsanteilen

    Die Veräußerung des Fondsanteils begründet keinen Anspruch auf die Lieferung von physischem Gold (Abgrenzung zu BFH-Urteilen vom 12.05.2015 - VIII R 35/14, BFHE 250, 71, BStBl II 2015, 834 "Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen", und VIII R 4/15, BFHE 250, 75, BStBl II 2015, 835; vom 16.06.2020 - VIII R 7/17, BFHE 269, 188, BStBl II 2021, 9 "Gold Bullion Securities").

    Entsprechend den vom Bundesfinanzhof (BFH) aufgestellten Grundsätzen zur Besteuerung des Gewinns aus der Einlösung und Veräußerung von "Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen" (BFH-Urteile jeweils vom 12.05.2015 - VIII R 4/15, BFHE 250, 75, BStBl II 2015, 835, und VIII R 35/14, BFHE 250, 71, BStBl II 2015, 834) seien die veräußerten Gold ETF-Anteile keine sonstigen Kapitalforderungen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG, da sie nicht einen Anspruch auf Geld, sondern auf eine Sachleistung verkörperten.

  • FG Schleswig-Holstein, 06.09.2017 - 5 K 152/16

    Kein Veräußerungsgewinn bei Erwerb von Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibungen

    Sie verwiesen dabei auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12. Mai 2015 (Aktenzeichen VIII R 4/15), wonach die Veräußerungsgewinne aus der Auslieferung des Xetra-Goldes nicht im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern seien.

    Zwar hat der Bundesfinanzhof in mehreren Entscheidungen vom 12. Mai 2005 entschieden, dass "im Ergebnis der Erwerb und die Einlösung oder der Verkauf von Xetra-Gold wie ein unmittelbarer Erwerb und unmittelbarer Verkauf physischen Goldes zu beurteilen sei" und zur Stützung dieser Auffassung darauf hingewiesen, dass der Bundesfinanzhof derartige Goldgeschäfte im Geltungsbereich der Vorgängerregelung stets als private Veräußerungsgeschäfte im Sinne von § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG angesehen habe (vgl. BFH Urteile vom 12. Mai 2015 VIII R 19/14, BFH/NV 2015, 1559; VIII R 35/14, BFHE 250, 71, BStBl II 2015, 834; VIII R 4/15, BFHE 250, 75; BStBl II 2015, 835).

    Hinsichtlich der hier in Rede stehenden Fallkonstellation der Rückgabe der Inhaberschuldverschreibung und Lieferung physischen Goldes hat der BFH in dem Urteil VIII R 4/15 jedoch lediglich ausgeführt, dass dies "allenfalls" zu einer Besteuerung nach § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG führen könnte, die aber bereits im Hinblick auf die im dortigen Streitfall überschrittene Jahresfrist nicht zum Tragen kam.

  • BFH, 23.04.2021 - IX R 20/19

    Einkünfte aus (echten) Edelmetall-Pensionsgeschäften im Privatvermögen

  • FG Berlin-Brandenburg, 15.03.2018 - 13 K 13030/17

    Veräußerung der Beteiligung eines Fondanlegers an einem Gold-ETF: Steuerpflicht

  • FG Berlin-Brandenburg, 04.06.2021 - 5 K 5188/19

    Anerkennung eines Verlustes aus der Aufgabe von Anteilen an einer

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