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   BFH, 20.01.2016 - VI R 24/15   

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https://dejure.org/2016,21884
BFH, 20.01.2016 - VI R 24/15 (https://dejure.org/2016,21884)
BFH, Entscheidung vom 20.01.2016 - VI R 24/15 (https://dejure.org/2016,21884)
BFH, Entscheidung vom 20. Januar 2016 - VI R 24/15 (https://dejure.org/2016,21884)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier eines Dienstjubiläums

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 5, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 2 S 1
    Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier eines Dienstjubiläums

  • Bundesfinanzhof

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier eines Dienstjubiläums

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 9 Abs 5 EStG 2002, § 4 Abs 5 S 1 Nr 2 S 1 EStG 2002
    Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier eines Dienstjubiläums

  • IWW

    § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 9 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes, § 118 Abs. 2 FGO, § 9 Abs. 5 EStG, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG, § 135 Abs. 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Abzugsfähigkeit der Kosten einer betriebsinternen Feier anlässlich eines Dienstjubiläums als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

  • Betriebs-Berater

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier eines Dienstjubiläums

  • rewis.io

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier eines Dienstjubiläums

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • blogspot.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    Einkommensteuer: Aufwendungen für Dienstjubiläum können abzugsfähige Werbungskosten aus nichtselbständiger Tätigkeit sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier eines Dienstjubiläums

  • rechtsportal.de

    Abzugsfähigkeit der Kosten einer betriebsinternen Feier anlässlich eines Dienstjubiläums als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

  • datenbank.nwb.de

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier eines Dienstjubiläums

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier eines Dienstjubiläums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Das Dienstjubiläum des Finanzbeamten und seine bösen Kollegen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dienstjubiläums - und die Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Jubiläumsfeier

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kosten eines Arbeitnehmers für die Feier eines Dienstjubiläums können als Werbungskosten berücksichtigt werden

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Aufwendungen für ein Dienstjubiläum

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier eines Dienstjubiläums

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Dienstjubiläum als berufsbezogenes Ereignis

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Kosten für Dienstjubiläum sind Werbungskosten!

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier eines Dienstjubiläums

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier eines Dienstjubiläums

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen für Feier eines Dienst-jubiläums können Werbungskosten sein

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen für die Feier eines Dienstjubiläums

Besprechungen u.ä.

  • blogspot.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    Einkommensteuer: Aufwendungen für Dienstjubiläum können abzugsfähige Werbungskosten aus nichtselbständiger Tätigkeit sein

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12
    Werbungskosten, Jubiläum, Aufteilung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 253, 326
  • NJW 2016, 2910
  • NZA 2016, 1322
  • BB 2016, 1813
  • BB 2016, 2340
  • DB 2016, 1729
  • BStBl II 2016, 744
  • NZA-RR 2016, 541
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH - IV R 46/14 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
    Auszug aus BFH, 20.01.2016 - VI R 24/15
    Dabei bilden die Gründe, die den Steuerpflichtigen zu den Aufwendungen bewogen haben, das auslösende Moment (Senatsurteil vom 8. Juli 2015 VI R 46/14, BFHE 250, 392, BStBl II 2015, 1013).

    Zu berücksichtigen ist außerdem, an welchem Ort die Veranstaltung stattfindet, ob sich die finanziellen Aufwendungen im Rahmen vergleichbarer betrieblicher Veranstaltungen bewegen und ob das Fest den Charakter einer privaten Feier aufweist oder ob das nicht der Fall ist (Senatsurteile vom 11. Januar 2007 VI R 52/03, BFHE 216, 320, BStBl II 2007, 317; vom 1. Februar 2007 VI R 25/03, BFHE 216, 522, BStBl II 2007, 459; vom 10. Juli 2008 VI R 26/07, BFH/NV 2008, 1831; in BFHE 250, 392, BStBl II 2015, 1013; Senatsbeschluss vom 24. September 2013 VI R 35/11, BFH/NV 2014, 500).

    Werden demgegenüber nur einzelne Arbeitskollegen eingeladen, kann dies auf eine nicht nur unerhebliche private Mitveranlassung der Aufwendungen für diese Gäste schließen lassen und ein Abzug deshalb ausscheiden (Senatsurteil in BFHE 250, 392, BStBl II 2015, 1013).

    Zum anderen hat es außer Acht gelassen, dass nach der Senatsentscheidung in BFHE 250, 392, BStBl II 2015, 1013, die das FG bei seiner Entscheidung allerdings noch nicht kennen konnte, der Schluss naheliegt, dass Aufwendungen für eine Feier (nahezu) ausschließlich beruflich veranlasst sind, wenn nicht nur ausgesuchte Gäste aus dem beruflichen Umfeld eingeladen, sondern die Einladungen nach abstrakten berufsbezogenen Kriterien (z.B. alle Auszubildenden, alle Zugehörigen einer bestimmten Abteilung) ausgesprochen werden.

  • BFH, 10.07.2008 - VI R 26/07

    Bewirtungsaufwendungen eines Arbeitnehmers als Werbungskosten - Anwendung des § 4

    Auszug aus BFH, 20.01.2016 - VI R 24/15
    Zu berücksichtigen ist außerdem, an welchem Ort die Veranstaltung stattfindet, ob sich die finanziellen Aufwendungen im Rahmen vergleichbarer betrieblicher Veranstaltungen bewegen und ob das Fest den Charakter einer privaten Feier aufweist oder ob das nicht der Fall ist (Senatsurteile vom 11. Januar 2007 VI R 52/03, BFHE 216, 320, BStBl II 2007, 317; vom 1. Februar 2007 VI R 25/03, BFHE 216, 522, BStBl II 2007, 459; vom 10. Juli 2008 VI R 26/07, BFH/NV 2008, 1831; in BFHE 250, 392, BStBl II 2015, 1013; Senatsbeschluss vom 24. September 2013 VI R 35/11, BFH/NV 2014, 500).

    Die Abzugsbeschränkung gemäß § 9 Abs. 5 EStG i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG kommt nicht zur Anwendung, wenn --wie vorliegend-- ein Arbeitnehmer aus beruflichem Anlass Aufwendungen für die Bewirtung von Arbeitskollegen trägt (Senatsurteil in BFH/NV 2008, 1831).

  • FG Niedersachsen, 03.12.2014 - 4 K 28/14

    Abzug von Aufwendungen bei der Ausrichtung einer Feier anlässlich eines

    Auszug aus BFH, 20.01.2016 - VI R 24/15
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 3. Dezember 2014  4 K 28/14 aufgehoben und der Einkommensteuerbescheid 2006 vom 16. Juli 2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 11. Februar 2014 insoweit abgeändert, als Aufwendungen in Höhe von 833, 73 EUR als weitere Werbungskosten bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt werden.

    Er beantragt, das Urteil des Niedersächsischen FG vom 3. Dezember 2014  4 K 28/14 sowie die Einspruchsentscheidung vom 11. Februar 2014 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid 2006 vom 16. Juli 2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 11. Februar 2014 dahingehend zu ändern, dass Aufwendungen für ein Dienstjubiläum in Höhe von insgesamt 833, 73 EUR als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt werden.

  • BFH, 08.03.1990 - IV R 108/88

    Bewirtungskosten als Werbungskosten ohne Bezug zu Einkünften aus selbständiger

    Auszug aus BFH, 20.01.2016 - VI R 24/15
    Auch weicht der Senat mit der Auffassung, dass ein Dienstjubiläum ein berufsbezogenes Ereignis ist, nicht vom BFH-Urteil vom 8. März 1990 IV R 108/88 (BFH/NV 1991, 436) ab.

    Es handelte sich bei der in dem BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 436 zu beurteilenden Feier um eine gesellschaftliche Veranstaltung (Empfang) mit rund 250 geladenen Personen des öffentlichen Lebens, die vom dortigen Kläger --ebenfalls einer Persönlichkeit des öffentlichen Lebens-- zur Erfüllung seiner Repräsentationspflichten, die die gehobene berufliche Position mit sich brachte, ausgerichtet wurde.

  • BFH, 24.09.2013 - VI R 35/11

    Kosten aus Anlass eines Priesterjubiläums als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 20.01.2016 - VI R 24/15
    Zu berücksichtigen ist außerdem, an welchem Ort die Veranstaltung stattfindet, ob sich die finanziellen Aufwendungen im Rahmen vergleichbarer betrieblicher Veranstaltungen bewegen und ob das Fest den Charakter einer privaten Feier aufweist oder ob das nicht der Fall ist (Senatsurteile vom 11. Januar 2007 VI R 52/03, BFHE 216, 320, BStBl II 2007, 317; vom 1. Februar 2007 VI R 25/03, BFHE 216, 522, BStBl II 2007, 459; vom 10. Juli 2008 VI R 26/07, BFH/NV 2008, 1831; in BFHE 250, 392, BStBl II 2015, 1013; Senatsbeschluss vom 24. September 2013 VI R 35/11, BFH/NV 2014, 500).

    Dieser Erkenntnis steht der Senatsbeschluss in BFH/NV 2014, 500 zum "Priesterjubiläum" nicht entgegen.

  • BFH, 05.11.2013 - VIII R 20/11

    Arbeitslohn im Zusammenhang mit der Veräußerung von Genussrechten

    Auszug aus BFH, 20.01.2016 - VI R 24/15
    Eine Ausnahme gilt jedoch dann, wenn das FG alle für die Tatsachenwürdigung erforderlichen Tatsachen festgestellt hat und diese Feststellungen nach den Denkgesetzen und allgemeinen Erfahrungssätzen für eine bestimmte Schlussfolgerung sprechen, die das FG nicht gezogen hat (BFH-Urteil vom 5. November 2013 VIII R 20/11, BFHE 243, 481, BStBl II 2014, 275; Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 118 Rz 57).
  • BFH, 18.06.2015 - VI R 77/12

    Telefoninterviewer als Arbeitnehmer, Revisibilität der Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 20.01.2016 - VI R 24/15
    Da die Revision in der Sache Erfolg hat, kann offenbleiben, ob dem FG die von der Revision gerügten Verfahrensfehler unterlaufen sind (dazu Senatsurteil vom 18. Juni 2015 VI R 77/12, BFHE 250, 132, BStBl II 2015, 903, m.w.N.).
  • BFH, 08.07.2015 - VI R 46/14

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier des Geburtstages und der

    Auszug aus BFH, 20.01.2016 - VI R 24/15
    Dabei bilden die Gründe, die den Steuerpflichtigen zu den Aufwendungen bewogen haben, das auslösende Moment (Senatsurteil vom 8. Juli 2015 VI R 46/14, BFHE 250, 392, BStBl II 2015, 1013).
  • BFH, 11.01.2007 - VI R 52/03

    Bewirtungsaufwendungen können als Werbungskosten abziehbar sein

    Auszug aus BFH, 20.01.2016 - VI R 24/15
    Zu berücksichtigen ist außerdem, an welchem Ort die Veranstaltung stattfindet, ob sich die finanziellen Aufwendungen im Rahmen vergleichbarer betrieblicher Veranstaltungen bewegen und ob das Fest den Charakter einer privaten Feier aufweist oder ob das nicht der Fall ist (Senatsurteile vom 11. Januar 2007 VI R 52/03, BFHE 216, 320, BStBl II 2007, 317; vom 1. Februar 2007 VI R 25/03, BFHE 216, 522, BStBl II 2007, 459; vom 10. Juli 2008 VI R 26/07, BFH/NV 2008, 1831; in BFHE 250, 392, BStBl II 2015, 1013; Senatsbeschluss vom 24. September 2013 VI R 35/11, BFH/NV 2014, 500).
  • BFH, 01.02.2007 - VI R 25/03

    Bewirtungsaufwendungen können bei variablem Gehalt Werbungskosten sein

    Auszug aus BFH, 20.01.2016 - VI R 24/15
    Zu berücksichtigen ist außerdem, an welchem Ort die Veranstaltung stattfindet, ob sich die finanziellen Aufwendungen im Rahmen vergleichbarer betrieblicher Veranstaltungen bewegen und ob das Fest den Charakter einer privaten Feier aufweist oder ob das nicht der Fall ist (Senatsurteile vom 11. Januar 2007 VI R 52/03, BFHE 216, 320, BStBl II 2007, 317; vom 1. Februar 2007 VI R 25/03, BFHE 216, 522, BStBl II 2007, 459; vom 10. Juli 2008 VI R 26/07, BFH/NV 2008, 1831; in BFHE 250, 392, BStBl II 2015, 1013; Senatsbeschluss vom 24. September 2013 VI R 35/11, BFH/NV 2014, 500).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.1994 - 4 S 2410/93

    Berechnung der Jubiläumsdienstzeit gemäß JubV - unterhälftige

  • BFH, 10.11.2016 - VI R 7/16

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier seines Geburtstags

    Dabei bilden die Gründe, die den Steuerpflichtigen zu den Aufwendungen bewogen haben, das auslösende Moment (Senatsurteile vom 8. Juli 2015 VI R 46/14, BFHE 250, 392, BStBl II 2015, 1013, und vom 20. Januar 2016 VI R 24/15, BFHE 253, 326, BStBl II 2016, 744).

    Zu berücksichtigen ist außerdem, an welchem Ort die Veranstaltung stattfindet, ob sich die finanziellen Aufwendungen im Rahmen vergleichbarer betrieblicher Veranstaltungen bewegen und ob das Fest den Charakter einer privaten Feier aufweist oder ob das nicht der Fall ist (Senatsurteile vom 11. Januar 2007 VI R 52/03, BFHE 216, 320, BStBl II 2007, 317; vom 1. Februar 2007 VI R 25/03, BFHE 216, 522, BStBl II 2007, 459; vom 10. Juli 2008 VI R 26/07, BFH/NV 2008, 1831; in BFHE 250, 392, BStBl II 2015, 1013, und in BFHE 253, 326, BStBl II 2016, 744).

    Werden demgegenüber nur einzelne Arbeitskollegen eingeladen, kann dies auf eine nicht nur unerhebliche private Mitveranlassung der Aufwendungen für diese Gäste schließen lassen und ein Abzug deshalb ausscheiden (Senatsurteile in BFHE 250, 392, BStBl II 2015, 1013, und in BFHE 253, 326, BStBl II 2016, 744).

    c) Die Abzugsbeschränkung gemäß § 9 Abs. 5 i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG kommt nicht zur Anwendung, wenn --wie vorliegend-- ein Arbeitnehmer aus beruflichem Anlass Aufwendungen für die Bewirtung von Arbeitskollegen trägt (Senatsurteil in BFHE 253, 326, BStBl II 2016, 744, m.w.N.).

  • BFH, 19.12.2019 - VI R 8/18

    Krankheitskosten aufgrund eines Wegeunfalls sind als Werbungskosten abziehbar

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs liegen Werbungskosten vor, wenn zwischen den Aufwendungen und den steuerpflichtigen Einnahmen ein Veranlassungszusammenhang besteht (z.B. Senatsurteile vom 16.01.2019 - VI R 24/16, BFHE 263, 449, BStBl II 2019, 376, Rz 8, und vom 20.01.2016 - VI R 24/15, BFHE 253, 326, BStBl II 2016, 744, Rz 8).
  • FG München, 07.12.2017 - 13 K 3477/16

    Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für eine Primizfeier als Werbungskosten

    Dabei bilden die Gründe, die den Steuerpflichtigen zu den Aufwendungen bewogen haben, das auslösende Moment (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 20.01.2016 VI R 24/15, BStBl II 2016, 744).

    Zu berücksichtigen ist außerdem, an welchem Ort die Veranstaltung stattfindet, ob sich die finanziellen Aufwendungen im Rahmen vergleichbarer betrieblicher Veranstaltungen bewegen und ob das Fest den Charakter einer privaten Feier aufweist oder ob das nicht der Fall ist (vgl. BFH-Urteil vom 20.01.2016 VI R 24/15, BStBl II 2016, 744 m.w.N.; BFH-Beschluss vom 24.09.2013 VI R 35/11, BFH/NV 2014, 500).

    Durch die Priesterweihe als Sakrament der katholischen Kirche wird der Geweihte beauftragt, in besonderer Weise dem kirchlichen Leben zu dienen, nicht jedoch in ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis oder Beschäftigungsverhältnis im kirchlichen Dienst berufen (vgl. BFH-Urteil vom 20.01.2016 VI R 24/15, BStBl II 2016, 744 Rz. 13).

    Dies wiederum unterscheidet sich von der Priesterweihe, die nur die Möglichkeit eröffnet, ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis als Pfarrer einzugehen (vgl. BFH-Urteil vom 20.01.2016 VI R 24/15, BStBl II 2016, 744 Rz. 13).

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