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   BFH, 04.10.2016 - IX R 8/16   

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https://dejure.org/2016,47036
BFH, 04.10.2016 - IX R 8/16 (https://dejure.org/2016,47036)
BFH, Entscheidung vom 04.10.2016 - IX R 8/16 (https://dejure.org/2016,47036)
BFH, Entscheidung vom 04. Oktober 2016 - IX R 8/16 (https://dejure.org/2016,47036)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • lexetius.com

    Fremdvergleich bei Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 2 Abs 1 S 1 Nr 6, EStG § 12, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, BGB § 530, BGB § 535, BGB § 558, BGB § 566a, BGB § 573c, EStG VZ 2006, EStG VZ 2007, AO § 85, AO § 88, FGO § 76 Abs 1
    Fremdvergleich bei Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen

  • Bundesfinanzhof

    Fremdvergleich bei Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 S 1 Nr 6 EStG 2002, § 12 EStG 2002, § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 530 BGB, § 535 BGB
    Fremdvergleich bei Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen

  • IWW

    § 21 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § ... 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 21 Abs. 2 EStG, § 42 der Abgabenordnung (AO), § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, §§ 85, 88 AO, § 76 Abs. 1 FGO, § 12 des EStG, § 530 Abs. 1 BGB, § 556b BGB, § 535 BGB, § 573c BGB, § 558 BGB, § 566a BGB, § 118 Abs. 2 FGO, § 90 Abs. 2 FGO, § 135 Abs. 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der steuerlichen Berücksichtigung eines Mietverhältnisses zwischen nahen Angehörigen

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    EStG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, §§ 12, 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; BGB §§ 530, 535, 558, 566a, 573c
    Fehlender Fremdvergleich eines Mietvertrags zwischen nahen Angehörigen bei erheblichen Abweichungen von üblichen Vertragsinhalten

  • Betriebs-Berater

    Fremdvergleich bei Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen

  • rewis.io

    Fremdvergleich bei Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fremdvergleich bei Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der steuerlichen Berücksichtigung eines Mietverhältnisses zwischen nahen Angehörigen

  • datenbank.nwb.de

    Fremdvergleich bei Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unüblicher Vertragsinhalt: Mietverhältnis zwischen Angehörigen hält Fremdvergleich nicht stand!

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fremdvergleich bei Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mietverhältnisse zwischen nahen Angehörigen - und der Fremdvergleich

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Fremdvergleich bei Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Fremdvergleich bei Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Fremdvergleich bei Mietverhältnis zwischen nahen Angehörigen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hält Mietverhältnis zwischen Angehörigen Fremdvergleich stand? (IMR 2017, 1080)

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 21 Abs 2
    Verbilligte Vermietung, Nahestehende Person, Nahe Angehörige, Fremdvergleich, Schenkung, Widerruf

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 255, 259
  • NJW 2017, 1840
  • NZM 2017, 452
  • BB 2017, 85
  • DB 2017, 39
  • BStBl II 2017, 273
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 21.11.2013 - IX R 26/12

    Fremdvergleich bei Beteiligung einer GbR

    Auszug aus BFH, 04.10.2016 - IX R 8/16
    Die steuerliche Anerkennung von Vertragsverhältnissen zwischen nahe stehenden Personen ist u.a. davon abhängig, dass die Verträge bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl die Gestaltung als auch die tatsächliche Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. zuletzt Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. November 2013 IX R 26/12, BFH/NV 2014, 529, unter II.1., und 16. Februar 2016 IX R 28/15, BFH/NV 2016, 1006, unter II.1.b, jeweils m.w.N.).

    Erst das Ergebnis dieser der Tatsachenfeststellung zuzuordnenden Indizienwürdigung ermöglicht die nachfolgende rechtliche Subsumtion, ob es sich bei den Aufwendungen des Steuerpflichtigen um nicht abziehbare Privatausgaben oder aber um Werbungskosten oder Betriebsausgaben handelt (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Urteil in BFH/NV 2014, 529, unter II.1., m.w.N.).

    Die revisionsrechtliche Überprüfung der (hierfür notwendigen) Gesamtwürdigung des FG durch den BFH beschränkt sich darauf, ob das FG von zutreffenden Kriterien ausgegangen ist, alle maßgeblichen Beweisanzeichen (Indizien) einbezogen und dabei nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. BFH-Urteile vom 1. August 2012 IX R 18/11, juris, unter II.1.; in BFH/NV 2014, 529, unter II.1., und in BFH/NV 2016, 1006, unter II.1.b, jeweils m.w.N.).

    Jedenfalls die Hauptpflichten der Vertragsparteien müssen klar und eindeutig vereinbart worden sein und entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BFH-Urteil in BFH/NV 2014, 529, unter II.1., m.w.N.).

  • BFH, 01.08.2012 - IX R 18/11

    Mietvertrag zwischen Eltern und Kind - Fremdvergleich - Vorbehaltsklausel zur

    Auszug aus BFH, 04.10.2016 - IX R 8/16
    Die revisionsrechtliche Überprüfung der (hierfür notwendigen) Gesamtwürdigung des FG durch den BFH beschränkt sich darauf, ob das FG von zutreffenden Kriterien ausgegangen ist, alle maßgeblichen Beweisanzeichen (Indizien) einbezogen und dabei nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. BFH-Urteile vom 1. August 2012 IX R 18/11, juris, unter II.1.; in BFH/NV 2014, 529, unter II.1., und in BFH/NV 2016, 1006, unter II.1.b, jeweils m.w.N.).

    Im Rahmen der bei der Prüfung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen nötigen Gesamtwürdigung aller Umstände (vgl. BFH-Urteil vom 1. August 2012 IX R 18/11, juris) hat es die in zeitlichem Zusammenhang mit dem Mietvertrag abgeschlossene Schenkungsabrede nicht ausreichend in seine Betrachtung einbezogen, sondern fehlerhaft allein auf den abgeschlossenen Mietvertrag abgestellt und dessen tatsächliche Durchführung überprüft.

    Sie ist Ausdruck eines den Gleichklang wirtschaftlicher Interessen indizierenden Näheverhältnisses und dokumentiert die private Veranlassung der gewählten Vertragsgestaltung (vgl. BFH-Urteil vom 1. August 2012 IX R 18/11, juris).

  • BFH, 16.02.2016 - IX R 28/15

    Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung an nahe stehende Person -

    Auszug aus BFH, 04.10.2016 - IX R 8/16
    Die steuerliche Anerkennung von Vertragsverhältnissen zwischen nahe stehenden Personen ist u.a. davon abhängig, dass die Verträge bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl die Gestaltung als auch die tatsächliche Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. zuletzt Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. November 2013 IX R 26/12, BFH/NV 2014, 529, unter II.1., und 16. Februar 2016 IX R 28/15, BFH/NV 2016, 1006, unter II.1.b, jeweils m.w.N.).

    Die revisionsrechtliche Überprüfung der (hierfür notwendigen) Gesamtwürdigung des FG durch den BFH beschränkt sich darauf, ob das FG von zutreffenden Kriterien ausgegangen ist, alle maßgeblichen Beweisanzeichen (Indizien) einbezogen und dabei nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. BFH-Urteile vom 1. August 2012 IX R 18/11, juris, unter II.1.; in BFH/NV 2014, 529, unter II.1., und in BFH/NV 2016, 1006, unter II.1.b, jeweils m.w.N.).

  • FG Berlin-Brandenburg, 01.10.2015 - 7 K 7216/13

    Einkommensteuer 2006, 2007

    Auszug aus BFH, 04.10.2016 - IX R 8/16
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 1. Oktober 2015  7 K 7216/13 aufgehoben.
  • BFH, 11.12.2012 - IX R 33/11

    Verkauf von Aktien - Treuhandverhältnis - Feststellung der Voraussetzungen einer

    Auszug aus BFH, 04.10.2016 - IX R 8/16
    Der Senat kann die im Streitfall erforderliche Würdigung auf der Grundlage der vom FG hinreichend getroffenen Feststellungen selbst vornehmen (vgl. BFH-Urteil vom 22. Januar 2013 IX R 70/10, BFH/NV 2013, 1057, unter II.3.).
  • BFH, 22.01.2013 - IX R 70/10

    Steuerliche Nichtanerkennung eines nicht vertragsgemäß durchgeführten

    Auszug aus BFH, 04.10.2016 - IX R 8/16
    Der Senat kann die im Streitfall erforderliche Würdigung auf der Grundlage der vom FG hinreichend getroffenen Feststellungen selbst vornehmen (vgl. BFH-Urteil vom 22. Januar 2013 IX R 70/10, BFH/NV 2013, 1057, unter II.3.).
  • BFH, 11.04.2017 - IX R 24/15

    Tatsächliche Verständigung - Wegfall der Geschäftsgrundlage bei beiderseitigem

    Die erforderliche Würdigung kann der Senat auf der Grundlage der vom FG hinreichend getroffenen Feststellungen selbst vornehmen (vgl. BFH-Urteil vom 4. Oktober 2016 IX R 8/16, BFHE 255, 259, BStBl II 2017, 273).
  • BFH, 13.07.2017 - VI R 62/15

    Abzinsung von Angehörigendarlehen

    bb) Die revisionsrechtliche Überprüfung der (hierfür notwendigen) Gesamtwürdigung des FG durch den BFH beschränkt sich darauf, ob das FG von zutreffenden Kriterien ausgegangen ist, alle maßgeblichen Beweisanzeichen (Indizien) einbezogen und dabei nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. Senatsurteil vom 12. Juli 2017 VI R 59/15, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; BFH-Urteil vom 4. Oktober 2016 IX R 8/16, BFHE 255, 259, BStBl II 2017, 273, m.w.N.).
  • BFH, 11.07.2017 - IX R 42/15

    Mietverhältnis unter nahen Angehörigen - Einkünfteerzielungsabsicht - Aufgabe der

    Der Senat kann die im Streitfall erforderliche Würdigung auf der Grundlage der vom FG hinreichend getroffenen Feststellungen selbst vornehmen (vgl. BFH-Urteil vom 4. Oktober 2016 IX R 8/16, BFHE 255, 259, BStBl II 2017, 273).
  • FG München, 17.07.2017 - 7 K 1888/16

    Steuerliche Berücksichtigung eines Verlustes aus der Veräußerung von Aktien nach

    Soweit die Finanzverwaltung offensichtlich in bestimmten Veräußerungsfällen die Berücksichtigung von Aktienverlusten einschränken will (so BMF-Schreiben vom 18.01.2016, BStBl I 2016, 85 Rn. 59), gibt es hierfür nach Auffassung des Gerichts über die allgemeinen steuerlichen Grundsätze zur steuerlichen Anerkennung von Rechtsgeschäften (u.a. §§ 40 ff AO, Anerkennung von Verträgen naher Angehörigen: hierzu vgl. BFH-Urteil vom 04.10.2016 IX R 8/16, BFHE 255, 259, BStBl II 2017, 273) hinaus keine Rechtfertigung.
  • BFH, 01.09.2022 - IV R 25/19

    Absetzungen für Substanzverringerung durch eine KG nach Erwerb eines

    Der Senat kann auf Grundlage der getroffenen Feststellungen selbst entscheiden (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 04.10.2016 - IX R 8/16, BFHE 255, 259, BStBl II 2017, 273) und weist die Klage als unbegründet ab (§ 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FGO).
  • BFH, 22.03.2017 - IX B 94/16

    Grundsätzliche Bedeutung - Mietverhältnis mit einer von nahestehenden Personen

    Es ist höchstrichterlich geklärt und damit nicht mehr von grundsätzlicher Bedeutung, wann ein Mietvertrag mit einer nahestehenden Person vorliegt und dass dieser einem Fremdvergleich zu unterwerfen ist (vgl. u.a. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Februar 2016 IX R 28/15, BFH/NV 2016, 1006, und vom 4. Oktober 2016 IX R 8/16, BFHE 255, 259, BStBl II 2017, 273).
  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 B 64.16

    Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung; Aufwandsbegriff; Innehaben

    Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs macht die steuerliche Anerkennung von Vertragsverhältnissen zwischen nahestehenden Personen zwar regelmäßig davon abhängig, dass die Verträge bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl in ihrer Gestaltung als auch in ihrer tatsächlichen Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (s. nur BFH, Urteil vom 4. Oktober 2016 - IX R 8/16 - BFHE 255, 259 Rn. 19 m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 08.11.2017 - 7 K 7252/15

    Einkünfteerzielungsabsicht bei einer Wohnung, die nach vorheriger Vermietung leer

    Für die Zeit nach dem Auszug der Mutter ist das Mietverhältnis damit faktisch nicht mehr den zivilrechtlichen Vereinbarungen entsprechend durchgeführt worden, sodass es ab diesem Zeitpunkt nach den Grundsätzen über Mietverträge zwischen nahen Angehörigen (vgl. BFH, Urteil vom 04.10.2016 IX R 8/16, BStBl II 2017, 273, II. 1. der Gründe m. w. N.) nicht mehr beachtlich war.
  • FG München, 23.10.2018 - 12 K 1097/15

    Einkommenssteuer

    Der Mietvertrag ist zivilrechtlich wirksam vereinbart worden und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten entspricht dem zwischen Fremden Üblichen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 4. Oktober 2016 IX R 8/16, BFHE 255, 259, BStBl II 2017, 273; vom 7. Juni 2006 IX R 4/04, BFHE 214, 173, BStBl II 2007, 294; vom 21. November 2013 IX R 26/12, BFH/NV 2014, 529; vom 11. Juli 2017 IX R 42/15, BFH/NV 2017, 1422).
  • FG Münster, 24.01.2018 - 7 K 1884/16

    Einkommensteuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen Ehegatten

    Bei der Beurteilung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen ist vielmehr stets eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmen (BFH-Urteil vom 4.10.2016 IX R 8/16, BStBl. II 2017, 273 m.w.N.).
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