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   BFH, 10.10.2017 - X R 1/16   

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https://dejure.org/2017,53051
BFH, 10.10.2017 - X R 1/16 (https://dejure.org/2017,53051)
BFH, Entscheidung vom 10.10.2017 - X R 1/16 (https://dejure.org/2017,53051)
BFH, Entscheidung vom 10. Oktober 2017 - X R 1/16 (https://dejure.org/2017,53051)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 62 Abs 4, FGO § 118 Abs 2, EStG § 4 Abs 1 S 1, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b, EStG § 5, EStG § 6 Abs 1, EStG VZ 2009
    Teilweise betrieblich genutzte Doppelgarage; Widmung als Voraussetzung für die Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen - Rückwirkung einer im Revisionsverfahren nachgereichten Vollmacht

  • Bundesfinanzhof

    Teilweise betrieblich genutzte Doppelgarage; Widmung als Voraussetzung für die Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen - Rückwirkung einer im Revisionsverfahren nachgereichten Vollmacht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 4 FGO, § 118 Abs 2 FGO, § 4 Abs 1 S 1 EStG 2009, § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b EStG 2009, § 5 EStG 2009
    Teilweise betrieblich genutzte Doppelgarage; Widmung als Voraussetzung für die Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen - Rückwirkung einer im Revisionsverfahren nachgereichten Vollmacht

  • IWW

    § 4 Abs. 1, § ... 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 62 Abs. 6 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 FGO, § 118 Abs. 2 FGO, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 EStG, § 143 Abs. 2 FGO, § 90 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zuordnung einer gemischt genutzten Doppelgarage zum Betriebsvermögen

  • Betriebs-Berater

    Teilweise betrieblich genutzte Doppelgarage

  • rewis.io

    Teilweise betrieblich genutzte Doppelgarage; Widmung als Voraussetzung für die Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen - Rückwirkung einer im Revisionsverfahren nachgereichten Vollmacht

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilweise betrieblich genutzte Doppelgarage; Widmung als Voraussetzung für die Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen

  • rechtsportal.de

    Zuordnung einer gemischt genutzten Doppelgarage zum Betriebsvermögen

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise betrieblich genutzte Doppelgarage; Widmung als Voraussetzung für die Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gewillkürtes Betriebsvermögen einer teilweise betrieblich genutzten Doppelgarage nur bei entsprechender Widmung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Gewinnermittlung | Ein untergestellter Betriebs-Pkw macht aus einer Garagenhälfte noch kein notwendiges Betriebsvermögen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die teilweise betrieblich genutzte Doppelgarage - und das gewillkürte Betriebsvermögen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die erst im Revisionsverfahren vorgelegte Vollmacht - und ihre Rückwirkung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zuordnung einer Doppelgarage zum Betriebsvermögen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Widmung als Voraussetzung für die Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 1, EStG § 5 Abs 1
    Gewillkürtes Betriebsvermögen, Garage, Bilanzierung, Wirtschaftsgut

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 259, 511
  • NZM 2018, 576
  • BB 2018, 226
  • DB 2018, 351
  • BStBl II 2018, 181
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (26)

  • BFH, 23.08.1999 - GrS 5/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 10.10.2017 - X R 1/16
    a) Teile eines Gebäudes, die in verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen stehen, sind selbständige Wirtschaftsgüter (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 23. August 1999 GrS 5/97, BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774, unter C.1., m.w.N.).

    b) Die Aufteilung ist grundsätzlich nach dem Größenverhältnis der für den einen oder anderen Zweck eingesetzten Nutzflächen vorzunehmen (vgl. Schmidt/Heinicke, EStG, 36. Aufl., § 4 Rz 194, unter Hinweis auf den Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774, unter C.3.).

    Denn ein selbständiger Gebäudeteil ist weiter in so viele Wirtschaftsgüter aufzuteilen, wie Gebäudeeigentümer vorhanden sind (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 189, 174, BStBl II 1999, 774, unter C.1.).

  • BFH, 19.09.2016 - X B 159/15

    Sachaufklärung - Beweislastentscheidung

    Auszug aus BFH, 10.10.2017 - X R 1/16
    Die --objektive-- Zugehörigkeit eines solchen Wirtschaftsguts zum notwendigen Betriebsvermögen hängt jedoch nicht davon ab, dass es in der Bilanz aktiviert worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 19. September 2016 X B 159/15, BFH/NV 2017, 54, Rz 23, m.w.N.).

    Unabhängig von der Gewinnermittlungsart verlangt eine Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen allerdings, dass dies unmissverständlich, zeitnah und unumkehrbar dokumentiert wird (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2017, 54, Rz 24, m.w.N.).

  • BFH, 20.10.2015 - VIII R 33/13

    Anwendbarkeit der Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs nach Realteilung

    Auszug aus BFH, 10.10.2017 - X R 1/16
    Diesen Grundsätzen liegt der sog. Stornierungsgedanke zugrunde (vgl. weiterführend BFH-Urteil vom 20. Oktober 2015 VIII R 33/13, BFHE 253, 28, BStBl II 2016, 596, Rz 35, m.w.N.).

    Sie können allerdings unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben durchbrochen werden (s. zum Ganzen BFH-Urteil in BFHE 253, 28, BStBl II 2016, 596, Rz 35, m.w.N.), wenn das FA dem Kläger unrichtige Bilanzansätze aufgedrängt hat (BFH-Urteil vom 19. Januar 1982 VIII R 21/77, BFHE 135, 282, BStBl II 1982, 456, unter I.3.c).

  • BFH, 27.07.2015 - GrS 1/14

    Zur Berücksichtigung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im

    Auszug aus BFH, 10.10.2017 - X R 1/16
    Ein solcher Raum ist typischerweise mit Büromöbeln eingerichtet, wobei der Schreibtisch regelmäßig das zentrale Möbelstück ist (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 27. Juli 2015 GrS 1/14, BFHE 251, 408, BStBl II 2016, 265, Rz 62 bis 64).

    Selbst wenn Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach allgemeinen Grundsätzen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar wären, schließt die Spezialregelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 EStG den Abzug aus (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 251, 408, BStBl II 2016, 265, Rz 74).

  • BFH, 28.06.1983 - VIII R 179/79

    Einheitliche AfA für Zweifamilienhaus und freistehende Doppelgarage auch bei

    Auszug aus BFH, 10.10.2017 - X R 1/16
    Soweit der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 28. Juni 1983 VIII R 179/79 (BFHE 139, 509, BStBl II 1984, 196) entschieden habe, eine zu einem Wohnhaus gehörende Doppelgarage sei als unselbständiges Nebengebäude anzusehen, so dass die Einstellung eines zum Betriebsvermögen gehörenden PKW nicht zu Betriebsvermögen führen könne, betreffe dies nur die Qualifikation einer Garage als notwendiges Betriebsvermögen.

    Eine endgültige Funktionszuweisung der Doppelgarage zum (notwendigen) Betriebsvermögen ist in einem solchen Fall gerade nicht möglich (so im Ergebnis auch BFH-Urteil in BFHE 139, 509, BStBl II 1984, 196, unter 2. a.E.).

  • BFH, 09.03.2016 - X R 46/14

    Behandlung des eigenen Aufwands des Unternehmer-Ehegatten für die Errichtung

    Auszug aus BFH, 10.10.2017 - X R 1/16
    Dem Betriebsvermögen des Klägers könnte aber nur das in seinem zivilrechtlichen Eigentum stehende Wirtschaftsgut "hälftiger Garagenanteil" zuzuordnen sein; zu einer abweichenden Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums kommt es in derartigen Fällen nicht (vgl. Senatsurteil vom 9. März 2016 X R 46/14, BFHE 253, 156, BStBl II 2016, 976, Rz 38, m.w.N.).
  • BFH, 28.10.2015 - X R 22/13

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Einbringung von Grundstücken in eine

    Auszug aus BFH, 10.10.2017 - X R 1/16
    a) Notwendiges Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebs sind die Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb dergestalt unmittelbar dienen, dass sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb selbst bestimmt sind (Senatsurteil vom 28. Oktober 2015 X R 22/13, BFHE 251, 369, BStBl II 2016, 95, Rz 34).
  • BFH, 14.08.2014 - IV R 56/11

    Verbilligt vermietete Wohnungen als gewillkürtes Betriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 10.10.2017 - X R 1/16
    Fehlt es --wie hier-- an einer eindeutigen Beziehung zu dem einen oder dem anderen Bereich, steht es dem Unternehmer weitgehend frei zu bestimmen, ob er ein solches Wirtschaftsgut der Förderung betrieblicher Zwecke widmen will oder nicht (BFH-Urteil vom 14. August 2014 IV R 56/11, BFH/NV 2015, 317, Rz 22, m.w.N.).
  • BFH, 21.08.2012 - VIII R 11/11

    Keine Entnahme betrieblicher und in Vorjahren zu mehr als 10 % genutzter PKW

    Auszug aus BFH, 10.10.2017 - X R 1/16
    a) Zum gewillkürten Betriebsvermögen können Wirtschaftsgüter gehören, die objektiv dazu geeignet und erkennbar dazu bestimmt sind, den Betrieb zu fördern (vgl. nur BFH-Urteil vom 21. August 2012 VIII R 11/11, BFHE 239, 195, BStBl II 2013, 117).
  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Auszug aus BFH, 10.10.2017 - X R 1/16
    Liegt ein solches häusliches Arbeitszimmer vor, so sind die vom Großen Senat des BFH in seinem Beschluss vom 21. September 2009 GrS 1/06 (BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672) entwickelten Maßstäbe zur Aufteilung von Aufwendungen nicht anwendbar.
  • BFH, 18.10.1989 - X R 99/87

    Anforderungen an ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens - Voraussetzungen für

  • BFH, 18.07.1974 - IV R 187/69

    Anwesen - Gewerbetreibender - Gebäudegrundstück - Forstrecht - Ausdrückliche

  • BFH, 02.07.1969 - I R 143/66

    Erfordernis der Einlagehandlung eines - nicht notwendigen - Wirtschaftsgutes für

  • BFH, 22.11.2006 - X R 1/05

    Häusliches Arbeitszimmer: Aufwendungen für einen zugleich als Büroarbeitsplatz

  • BFH, 19.01.1982 - VIII R 21/77

    Auflösung einer Gesellschaft - Realteilung - Wahlrecht - Aufgabegewinn - Stille

  • BFH, 23.05.1991 - IV R 58/90

    Kein gewillkürtes Betriebsvermögen bei Gewinnermittlung nach § 13a EStG

  • BFH, 06.03.1991 - X R 57/88

    Notwendiges Betriebsvermögen nur bei endgültiger Zuweisung einer betrieblichen

  • FG München, 03.02.2015 - 6 K 3817/13

    Halbe, zum Parken eines betrieblichen PKW eines Ehegatten genutzte Doppelgarage

  • BFH, 12.09.1991 - V R 76/90

    Festsetzung von Hinterziehungszinsen gegen eine Kapitalgesellschaft

  • BFH, 31.10.1991 - X R 126/90

    Bindungswirkung eines Grundlagenbescheides für den Folgebescheid

  • GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83

    Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht

  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des

  • BFH, 22.09.2005 - IX R 26/04

    Abschreibung von nachträglich errichteten Garagen eines Mietwohnkomplexes

  • BFH, 04.07.1984 - II R 188/82

    Unzulässigkeit der Klage - Fehlender Nachweis der Prozeßvollmacht - Mangel der

  • BFH, 29.09.1994 - III R 80/92

    Ein eigenbetrieblich genutztes Gebäude ist auch dann ein einheitliches

  • BFH, 17.02.1995 - VI R 41/92

    Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann Arbeitgeber im lohnsteuerlichen

  • BFH, 12.06.2019 - X R 38/17

    Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen eines

    Bereits die Abgrenzung zum gewillkürten Betriebsvermögen, das ebenfalls eine gewisse betriebliche Förderung durch das Wirtschaftsgut voraussetzt (vgl. statt vieler Senatsurteil vom 10. Oktober 2017 - X R 1/16, BFHE 259, 511, BStBl II 2018, 181, Rz 31, m.w.N.), gebietet es, dass sich die von der Kapitalgesellschaft ausgehende Förderung des Einzelgewerbetreibenden im Falle notwendigen Betriebsvermögens nicht in einer auch zwischen fremden Dritten üblichen Geschäftsbeziehung erschöpft, sondern deutlich intensiver ist.

    Insofern bedarf es keiner Entscheidung des Senats, ob die vom Kläger ab dem Jahr 2007 fortgeführte Aktivierung der Beteiligung den Anforderungen an die Bildung gewillkürten Betriebsvermögens genügte, insbesondere ob --wie zwischen den Beteiligten streitig beurteilt-- ein hierfür erforderlicher Widmungsakt des Klägers vorlag (vgl. insoweit Senatsurteil in BFHE 259, 511, BStBl II 2018, 181, Rz 32).

  • BFH, 16.06.2020 - VIII R 9/18

    Zur Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines zum Betriebsvermögen

    Diese Zuordnung war auch zulässig (vgl. BFH-Urteile vom 02.10.2003 - IV R 13/03, BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985, unter 4.c, und vom 10.10.2017 - X R 1/16, BFHE 259, 511, BStBl II 2018, 181, Rz 31 f.).
  • BFH, 16.06.2020 - VIII R 15/17

    Zur Berücksichtigung von beschränkt abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches

    Das zum notwendigen Betriebsvermögen gehörende häusliche Arbeitszimmer war als selbständiges Wirtschaftsgut des Anlagevermögens (vgl. BFH-Urteil vom 10.10.2017 - X R 1/16, BFHE 259, 511, BStBl II 2018, 181, Rz 17 f., m.w.N.; Schmidt/Loschelder, EStG, 39. Aufl., § 4 Rz 120 ff.; Kanzler, Neue Wirtschafts-Briefe --NWB-- 2018, 2249, 2255 f.) gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG mit den Anschaffungskosten, vermindert um die AfA, in die Schlussbilanz aufzunehmen.
  • FG Münster, 20.09.2019 - 11 K 4132/15

    Einkommensteuer - Unter welchen Voraussetzungen führen die Vereinbarung eines

    Es ist dabei auch festzustellen, ob die Aktivierung allein aufgrund einer bewussten Zuordnung zu seinem gewillkürten Betriebsvermögen oder aufgrund einer gegebenenfalls irrigen Ansicht geschah (vgl. BFH-Urteil vom 10.10.2017 X R 1/16, BFHE 259, 511, BStBl II 2018, 181).
  • FG Niedersachsen, 17.03.2023 - 15 K 17/21

    Absetzungen für Abnutzung; nachträgliche Herstellungskosten; Wesentliche über den

    Die kleinste mögliche der Wirtschaftsgutseigenschaft fähige Untereinheit in einem Gebäude ist ein einzelner durch Wände, Decken, Fenster und Türen umschlossener Raum ( BFH, Urteil vom 10. Oktober 2017 - X R 1/16 -, BFHE 259, 511, BStBl II 2018, 181, Rz. 16 ff., 21 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.02.2021 - 4 LA 208/19

    Gerichtsgebäude; öffentlich-rechtliches Hausrecht; Vertretung der Gerichtsleitung

    Die Heilung ist bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung (bzw. bis zur Entscheidung im schriftlichen Verfahren) möglich (so auch BVerwG, Zwischenurt. v. 21.01.2004 - 6 A 1/04 - NVwZ 2004, 887, in juris Rn. 17; OVG Hamburg, Beschl. v. 01.12.1997 - Bs VI 11/97 -, juris Rn. 5; BFH, Urt. v. 10.10.2017 - X R 1/16 -, BFHE 259, 511, in juris Rn. 12).
  • FG Münster, 18.10.2022 - 2 K 3203/19

    Ermittlung des Betriebsaufgabegewinnes; Berücksichtigung eines im Zusammenhang

    Teile eines Gebäudes, die in verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen stehen, wie im Streitfall die von H betrieblich genutzten Büroflächen und die privat genutzten Wohnflächen des streitgegenständlichen Gebäudes, sind selbständige Wirtschaftsgüter (BFH, Beschluss vom 23.08.1999 GrS 5/97, juris; Urteil vom 10.10.2017 X R 1/16, juris).

    Die Aufteilung ist grundsätzlich nach dem Größenverhältnis der für den einen oder anderen Zweck eingesetzten Nutzflächen vorzunehmen (BFH, Beschluss vom 23.08.1999 GrS 5/97, juris; Urteil vom 10.10.2017 X R 1/16, juris; ebenso das vom Beklagten angeführte Urteil vom 15.02.2001 III R 20/99).

  • FG Köln, 26.04.2018 - 1 K 1896/17

    Rechtsstreit um die Berücksichtigung von Wertpapieren als Sonderbetriebsvermögen;

    Die Folgerechtsprechung des BFH hat diese Anforderungen an den Widmungsakt, insbesondere auch das Merkmal der Unumkehrbarkeit, allgemein für das gewillkürte Betriebsvermögen bekräftigt (vgl. BFH-Beschluss vom 19.09.2016, X B 159/15, BFH/NV 2017, 54; BFH-Urteil vom 10.10.2017, X R 1/16, BFHE 259, 511, BStBl II 2018, 181).
  • AG Landshut, 25.03.2022 - 14 C 1593/21

    Einholung von Vergleichsangeboten vor Beschlussfassung einer

    Die Anfechtung des Beschlusses zu TOP 11 ist begründet, weil grundsätzlich vor der Beschlussfassung mindestens drei Vergleichsangebote verschiedener Unternehmen vorliegen müssen (LG Berlin, NZM 2018, 874; LG Itzehoe, NJW-RR 2018, 1036 = NZM 2018, 574 mit Anm. Zschieschack, NZM 2018, 576; LG Dortmund, ZWE 2015, 182; LG Frankfurt a. M., ZWE 2017, 321; LG Karlsruhe, ZWE 2013, 417; Drasdo NJW-Spezial 2018, 673), was hier nicht der Fall war.
  • FG München, 19.04.2023 - 4 K 271/20

    Bewertung von Betriebsvermögen für Zwecke der Erbschaftsteuer

    Wirtschaftsgüter, die ihrem Betrieb dergestalt unmittelbar dienen, dass sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb selbst bestimmt sind, zählen zum notwendigen Betriebsvermögen; Wirtschaftsgüter, die objektiv dazu geeignet und erkennbar dazu bestimmt sind, den Betrieb zu fördern, und weder notwendiges Betriebsvermögen noch notwendiges Privatvermögen sind, zählen zum gewillkürten Betriebsvermögen (für viele: Bundesfinanzhof -BFHUrteil vom 10. Oktober 2017 X R 1/16, BFHE 259, 511, BStBl II 2018, 181).
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