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   BFH, 06.02.2018 - IX R 33/17   

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https://dejure.org/2018,5159
BFH, 06.02.2018 - IX R 33/17 (https://dejure.org/2018,5159)
BFH, Entscheidung vom 06.02.2018 - IX R 33/17 (https://dejure.org/2018,5159)
BFH, Entscheidung vom 06. Februar 2018 - IX R 33/17 (https://dejure.org/2018,5159)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 20 Abs 1 Nr 7, EStG § 20 Abs 2 S 1 Nr 7, EStG § 20 Abs 2 S 2, EStG § 22 Nr 2, EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG VZ 2011
    Kein privates Veräußerungsgeschäft: Einlösung der Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibung und Erfüllung des Sachleistungsanspruchs

  • Bundesfinanzhof

    Kein privates Veräußerungsgeschäft: Einlösung der Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibung und Erfüllung des Sachleistungsanspruchs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 Abs 1 Nr 7 EStG 2009, § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG 2009, § 20 Abs 2 S 2 EStG 2009, § 22 Nr 2 EStG 2009, § 23 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2009
    Kein privates Veräußerungsgeschäft: Einlösung der Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibung und Erfüllung des Sachleistungsanspruchs

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ertragsteuerliche Behandlung der Auslieferung von physischem Gold aufgrund einer Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibungen

  • Betriebs-Berater

    Kein privates Veräußerungsgeschäft - Einlösung der Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibung und Erfüllung des Sachleistungsanspruchs

  • rewis.io

    Kein privates Veräußerungsgeschäft: Einlösung der Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibung und Erfüllung des Sachleistungsanspruchs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ertragsteuerliche Behandlung der Auslieferung von physischem Gold aufgrund einer Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibungen

  • datenbank.nwb.de

    Kein privates Veräußerungsgeschäft: Einlösung der Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibung und Erfüllung des Sachleistungsanspruchs

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein privates Veräußerungsgeschäft: Einlösung der Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibung und Erfüllung des Sachleistungsanspruchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Einlösung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen ist nicht steuerbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen - und ihre Einlösung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Einlösung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen ist nicht steuerbar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einlösung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen ist nicht steuerbar

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Eintausch von Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibung steuerfrei

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kein privates Veräußerungsgeschäft - Einlösung der Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibung und Erfüllung des Sachleistungsanspruchs

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einlösung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen nicht steuerbar

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Einlösung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen ist nicht steuerbar

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Einlösung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen ist nicht steuerbar

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen sind steuerlich beachtenswert

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Einlösung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen ist nicht steuerbar

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Xetra-Gold bleibt (nach einem Jahr) steuerfrei

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gold-ETCs bleiben steuerfrei

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einlösen einer Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibung keine entgeltliche Veräußerung

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 2
    Gold, Inhaberschuldverschreibung, Veräußerungsgeschäft, Veräußerung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 260, 485
  • WM 2018, 665
  • BB 2018, 661
  • DB 2018, 607
  • BStBl II 2018, 525
  • NZG 2018, 1320
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 12.05.2015 - VIII R 4/15

    Besteuerung des Gewinns aus der Einlösung von Xetra-Gold

    Auszug aus BFH, 06.02.2018 - IX R 33/17
    Sie verwiesen auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Mai 2015 VIII R 4/15 (BFHE 250, 75, BStBl II 2015, 835), wonach die Erlöse aus der Auslieferung des Xetra-Goldes nicht im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerbar seien.

    Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen erfüllen keines dieser Tatbestandsmerkmale (gleicher Ansicht BFH-Urteil in BFHE 250, 75, BStBl II 2015, 835; vgl. auch BFH-Urteile vom 12. Mai 2015 VIII R 35/14, BFHE 250, 71, BStBl II 2015, 834; VIII R 19/14, BFH/NV 2015, 1559).

    Zur weiteren Begründung und zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der erkennende Senat insoweit auf das BFH-Urteil in BFHE 250, 75, BStBl II 2015, 835, Rz 10 bis 12, dem er sich anschließt.

    Ebenso wenig ergibt sich eine abweichende Beurteilung aus dem Urteil des BFH in BFHE 250, 75, BStBl II 2015, 835.

  • BFH, 01.10.2014 - IX R 55/13

    Privates Veräußerungsgeschäft: Umtausch von Wandelschuldverschreibungen in Aktien

    Auszug aus BFH, 06.02.2018 - IX R 33/17
    Unter Veräußerung i.S. des § 23 EStG ist nach der Rechtsprechung des BFH die entgeltliche Übertragung eines angeschafften Wirtschaftsguts zu verstehen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 8. April 2003 IX R 1/01, BFH/NV 2003, 1171; vom 1. Oktober 2014 IX R 55/13, BFHE 247, 397, BStBl II 2015, 265).

    In Ermangelung einer Realisierung der Werterhöhung ist der Normzweck des § 23 EStG, innerhalb der Haltefrist realisierte Werterhöhungen eines bestimmten Wirtschaftsgutes im Privatvermögen der Einkommensteuer zu unterwerfen (ständige Rechtsprechung, s. z.B. BFH-Urteil in BFHE 247, 397, BStBl II 2015, 265, m.w.N.), in solchen Fällen nicht erfüllt.

  • FG Schleswig-Holstein, 06.09.2017 - 5 K 152/16

    Kein Veräußerungsgewinn bei Erwerb von Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibungen

    Auszug aus BFH, 06.02.2018 - IX R 33/17
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 6. September 2017  5 K 152/16 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage statt und führte in seinem Urteil vom 6. September 2017  5 K 152/16 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2018, 113) im Wesentlichen aus, dass --anders als beim Verkauf der Inhaberschuldverschreibungen-- allein in der Einlösung der Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen verbunden mit der Auslieferung des physischen Goldes innerhalb der Frist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG keine Veräußerung i.S. der §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu sehen sei.

  • BFH, 12.05.2015 - VIII R 19/14

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12.5.2015 VIII R 35/14 - Besteuerung des Gewinns

    Auszug aus BFH, 06.02.2018 - IX R 33/17
    Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen erfüllen keines dieser Tatbestandsmerkmale (gleicher Ansicht BFH-Urteil in BFHE 250, 75, BStBl II 2015, 835; vgl. auch BFH-Urteile vom 12. Mai 2015 VIII R 35/14, BFHE 250, 71, BStBl II 2015, 834; VIII R 19/14, BFH/NV 2015, 1559).
  • BFH, 12.05.2015 - VIII R 35/14

    Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung von Xetra-Gold

    Auszug aus BFH, 06.02.2018 - IX R 33/17
    Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen erfüllen keines dieser Tatbestandsmerkmale (gleicher Ansicht BFH-Urteil in BFHE 250, 75, BStBl II 2015, 835; vgl. auch BFH-Urteile vom 12. Mai 2015 VIII R 35/14, BFHE 250, 71, BStBl II 2015, 834; VIII R 19/14, BFH/NV 2015, 1559).
  • BFH, 13.12.1961 - VI 133/60 U

    Einbeziehung eines angeschafften Sperrmarkguthabens als Veräußerung im Sinne des

    Auszug aus BFH, 06.02.2018 - IX R 33/17
    Angesichts der im Streitfall fehlenden Realisierung einer Wertveränderung muss der Senat auch nicht entscheiden, ob er an der Rechtsprechung festhalten könnte, es als Veräußerung zu werten, wenn der Steuerpflichtige eine von ihm erworbene Forderung innerhalb der Spekulationsfrist einzieht, um eine "Gewinnmöglichkeit zu realisieren" (dazu s. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1961 VI 133/60 U, BFHE 74, 331, BStBl III 1962, 127).
  • BFH, 24.01.2012 - IX R 62/10

    Beteiligung an einer ausländischen Kapitalgesellschaft in Fremdwährung;

    Auszug aus BFH, 06.02.2018 - IX R 33/17
    bb) Eine andere Beurteilung folgt nicht aus dem Urteil des Senats vom 24. Januar 2012 IX R 62/10 (BFHE 236, 362, BStBl II 2012, 564).
  • BFH, 18.10.2006 - IX R 7/04

    Vereinnahmung des Auseinandersetzungsguthabens (§ 235 HGB) keine entgeltliche

    Auszug aus BFH, 06.02.2018 - IX R 33/17
    cc) Fehlt es im Streitfall bereits an einem entgeltlichen Vorgang, kommt es nicht auf die Frage an, ob eine "Veräußerung" --wie bei der bloßen Einziehung einer Forderung-- auch im Verbrauch des Wirtschaftsguts liegen kann (offen gelassen bereits im BFH-Urteil vom 18. Oktober 2006 IX R 7/04, BFHE 215, 193, BStBl II 2007, 258, unter II.2.b, Rz 16, m.w.N. zum Diskussionsstand).
  • BFH, 08.04.2003 - IX R 1/01

    Spekulationsfrist; Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus BFH, 06.02.2018 - IX R 33/17
    Unter Veräußerung i.S. des § 23 EStG ist nach der Rechtsprechung des BFH die entgeltliche Übertragung eines angeschafften Wirtschaftsguts zu verstehen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 8. April 2003 IX R 1/01, BFH/NV 2003, 1171; vom 1. Oktober 2014 IX R 55/13, BFHE 247, 397, BStBl II 2015, 265).
  • BFH, 03.09.2019 - IX R 12/18

    Einziehung einer Forderung stellt keine Veräußerung dar

    Unter Anschaffung bzw. Veräußerung i.S. des § 23 EStG ist danach der   entgeltliche   Erwerb und die   entgeltliche   Übertragung eines Wirtschaftsguts auf einen Dritten --d.h.   auf eine andere Person-- zu verstehen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 23.07.2019 - IX R 28/18, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, www.bundesfinanzhof.de; vom 06.02.2018 - IX R 33/17, BFHE 260, 485, BStBl II 2018, 525; vom 08.11.2017 - IX R 25/15, BFHE 260, 202, BStBl II 2018, 518; vom 08.04.2003 - IX R 1/01, BFH/NV 2003, 1171).

    Der Normzweck des § 23 EStG, innerhalb der Haltefrist realisierte Werterhöhungen eines bestimmten Wirtschaftsguts im Privatvermögen der Einkommensteuer zu unterwerfen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 01.10.2014 - IX R 55/13, BFHE 247, 397, BStBl II 2015, 265, und in BFHE 260, 485, BStBl II 2018, 525, jeweils m.w.N.), ist in solchen Fällen mithin nicht erfüllt.

    c) Die jüngere höchstrichterliche Rechtsprechung hat die Frage, ob die Einziehung angeschaffter Forderungen innerhalb der Veräußerungsfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG a.F. bzw. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG eine "Veräußerung" darstellt, bislang offengelassen (BFH-Urteile vom 30.11.2010 - VIII R 58/07, BFHE 232, 337, BStBl II 2011, 491, zur Aufnahme und Tilgung von Fremdwährungsdarlehen; vom 02.05.2000 - IX R 73/98, BFHE 192, 435, BStBl II 2000, 614, zur Anschaffung und Veräußerung von Festgeldern und Darlehensforderungen; vom 18.10.2006 - IX R 7/04, BFHE 215, 193, BStBl II 2007, 258, zur Vereinnahmung eines Auseinandersetzungsguthabens nach § 235 HGB), im Übrigen aber den Veräußerungsbegriff des § 23 EStG weiter konkretisiert und dabei insbesondere die Rückgabe und Einlösung von Wertpapieren nicht als Veräußerungstatbestände gewertet (BFH-Urteile in BFHE 252, 341, BStBl II 2016, 351, und in BFHE 260, 485, BStBl II 2018, 525).

  • FG Köln, 25.11.2021 - 14 K 1178/20

    Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen sind einkommensteuerpflichtig

    Unter Anschaffung bzw. Veräußerung im Sinne des § 23 EStG ist danach der entgeltliche Erwerb und die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts auf eine andere Person zu verstehen (vgl. BFH-Urteile vom 08.04.2003 IX R 1/01, BFH/NV 2003, 1171; vom 08.11.2017 IX R 25/15, BStBl II 2018, 518; vom 06.02.2018 IX R 33/17, BStBl II 2018, 525; vom 23.07.2019 IX R 28/18,).
  • FG Münster, 12.12.2023 - 6 K 2489/22

    Nießbrauch: Keine Veräußerung nach § 23 EStG bei entgeltlichem

    Unter Anschaffung bzw. Veräußerung i.S. des § 23 EStG ist danach der entgeltliche Erwerb und die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts auf einen Dritten --d.h. auf eine andere Person-- zu verstehen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 23.07.2019 - IX R 28/18, BFHE 265, 258, BStBl II 2019, 701; BFH-Urteil vom 06.02.2018 - IX R 33/17, BFHE 260, 485, BStBl II 2018, 525; BFH-Urteil vom 08.11.2017 - IX R 25/15, BFHE 260, 202, BStBl II 2018, 518; BFH-Urteil vom 08.04.2003 - IX R 1/01, BFH/NV 2003, 1171).
  • BFH, 23.04.2021 - IX R 20/19

    Einkünfte aus (echten) Edelmetall-Pensionsgeschäften im Privatvermögen

    c) Auch Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG liegen im Streitfall nicht vor, da eine auf eine Sachleistung (hier: Rückübereignung von Edelmetall) gerichtete Forderung keine Kapitalforderung im Sinne der Vorschrift ist (BFH-Urteile vom 12.05.2015 - VIII R 4/15, BFHE 250, 75, BStBl II 2015, 835, und vom 06.02.2018 - IX R 33/17, BFHE 260, 485, BStBl II 2018, 525).
  • FG München, 29.09.2020 - 5 K 2870/19

    Wertpapiereigenschaft von Xetra-Gold

    Lediglich Anleger, die durch Gesetz, Verordnung, Satzung oder Anlagerichtlinien nicht in den Besitz physischen Goldes gelangen durften, konnten Xetra-Gold an das emissionsbegleitende Institut zurückgeben, welches das für die Wertpapiere hinterlegte Gold am Markt verwertete (vgl. BFH-Urteile vom 6. Februar 2018 IX R 33/17, BStBl II 2018, 525, und vom 12. Mai 2015 VIII R 4/15, BStBl II 2015, 835; dafür, dass für das im Jahr 2016 durch den Kläger erworbene Xetra-Gold andere Bedingungen gegeben waren, bestehen weder nachdem Inhalt der Akten noch nach dem Sachvortrag der Beteiligten Anhaltspunkte).

    Denn bei wirtschaftlicher Betrachtung schließt der Kläger mit der Emittentin des Xetra-Golds in dem Zeitpunkt, in dem ihm das Xetra-Gold geliefert wird, einen Kaufvertrag über die Lieferung einer bestimmten Menge Gold (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 2018, 525).

  • FG Sachsen-Anhalt, 07.07.2022 - 2 K 265/20

    Klagebegehren gerichtet auf eine gesonderte und einheitliche Feststellung

    Aus demselben Grund betone der BFH (in seinen Urteilen v. 6. Februar 2018 IX R 33/17 zu Xetra-Gold; und vom 16.06.2020-VIII R 7/17 - dem Thüringer FG folgend zu Bullion Securities), dass der Erwerb und die Einlösung oder der Verkauf verbrieften Goldes wie der Erwerb und die Veräußerung physischen Goldes zu beurteilen und zu besteuern sei.
  • FG Berlin-Brandenburg, 04.06.2021 - 5 K 5188/19

    Anerkennung eines Verlustes aus der Aufgabe von Anteilen an einer

    Die Vorschrift des § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG ist mithin nur auf Sachverhalte anwendbar, für die der Anwendungsbereich der durch das UntStRefG 2008 neu eingeführten Veräußerungstatbestände in § 20 Abs. 2 Satz 1 EStG eröffnet ist (vgl. BFH, Urteile vom 06.02.2018 - IX R 33/17 -, BStBl. II 2018, 525, Rz. 17; vom 12.05.2015 - VIII R 4/15-, BStBl. II 2015, 835, Rz 9).
  • FG Berlin-Brandenburg, 15.03.2018 - 13 K 13030/17

    Veräußerung der Beteiligung eines Fondanlegers an einem Gold-ETF: Steuerpflicht

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