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   BFH, 27.11.2019 - III R 44/17   

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https://dejure.org/2019,57265
BFH, 27.11.2019 - III R 44/17 (https://dejure.org/2019,57265)
BFH, Entscheidung vom 27.11.2019 - III R 44/17 (https://dejure.org/2019,57265)
BFH, Entscheidung vom 27. November 2019 - III R 44/17 (https://dejure.org/2019,57265)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 62, EStG § 63 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3, EStG § 52 Abs 40 S 5, SGB 9 § 2 Abs 1, SGB 12 § 53 Abs 2, EStG VZ 2011, EStG VZ 2012, EStG VZ 2013, EStG VZ 2014, EStG VZ 2015
    Kindergeld für ein volljähriges behindertes Kind; Feststellung eines Gendefektes nach Vollendung des 27. Lebensjahres

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 EStG 2009, § 63 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2009, § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG 2009, § 52 Abs 40 S 5 EStG 2009 vom 19.07.2006, § 2 Abs 1 SGB 9
    Kindergeld für ein volljähriges behindertes Kind; Feststellung eines Gendefektes nach Vollendung des 27. Lebensjahres

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Begriff der Behinderung i.S. von § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG, SGB IX § 2 Abs. 1; Kindergeldberechtigung eines an einer erblich bedingten Muskelerkrankung erkrankten Kindes

  • rewis.io

    Kindergeld für ein volljähriges behindertes Kind; Feststellung eines Gendefektes nach Vollendung des 27. Lebensjahres

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der Behinderung i.S. von § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG , SGB IX § 2 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de

    Kindergeld für ein volljähriges behindertes Kind; Feststellung eines Gendefektes nach Vollendung des 27. Lebensjahres

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeld für behinderte Kinder - bei Feststellung eines Gendefekts nach Vollendung des 27. Lebensjahres

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kindergeld für behinderte Kinder bei Feststellung eines Gendefektes nach Vollendung ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen eines Kindergeldanspruchs bei einem Gendefekt

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Kindergeld für behinderte Kinder bei Feststellung eines Gendefekts nach Vollendung des 27. Lebensjahres

  • datev.de (Kurzinformation)

    Kindergeld für behinderte Kinder bei Feststellung eines Gendefekts nach Vollendung des 27. Lebensjahres

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Kindergeld für behinderte Kinder

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Kindergeld für behindertes Kind auch nach Vollendung des 27. Lebensjahres - Behinderung muss bereits vor Erreichen der Altersgrenze vorgelegen haben

In Nachschlagewerken

Sonstiges (4)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3
    Kindergeld, Behinderung, Altersgrenze, Selbstunterhalt

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    Altersgrenze; Behinderung; Kindergeld; Selbstunterhalt

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 3

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 267, 337
  • NJW 2020, 2357
  • FamRZ 2020, 1320
  • BStBl II 2020, 558
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 19.01.2017 - III R 44/14

    Kindergeld: Anspruch auf Kindergeld für ein volljähriges, psychisch erkranktes

    Auszug aus BFH, 27.11.2019 - III R 44/17
    Danach ist ein Mensch behindert, wenn seine körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher seine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist (z.B. Senatsurteil vom 19.01.2017 - III R 44/14, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2017, 412, Rz 16; BFH-Urteile vom 23.02.2012 - V R 39/11, BFH/NV 2012, 1584, Rz 22; vom 28.05.2013 - XI R 44/11, BFH/NV 2013, 1409, Rz 14, m.w.N., und vom 21.10.2015 - XI R 17/14, BFH/NV 2016, 190, Rz 27, m.w.N.).

    Dabei entspricht die dauerhaft altersuntypische Gesundheitsbeeinträchtigung einem im herkömmlichen, rein medizinischen Sinn zu verstehenden Behinderungsbegriff (BSG-Urteile vom 22.04.2015 - B 3 KR 3/14 R, SozR 4-2500, § 33 Nr. 45, Rz 21, und vom 30.09.2015 - B 3 KR 14/14 R, SozR 4-2500, § 33 Nr.  48, Rz 19; Schaumberg/Seidel, SGb 2017, 572, 573; Avvento, HFR 2017, 412).

    Demgegenüber stellt die Teilhabebeeinträchtigung als Folge des Funktionsdefizits eine Erweiterung des herkömmlichen Behinderungsbegriffs dar (BSG-Urteil in SozR 4-2500, § 33 Nr. 45, Rz 21), die auch eine Einbeziehung anderer, insbesondere soziologischer und pädagogischer Beurteilungsmaßstäbe ermöglicht (BSG-Urteil in SozR 4-2500, §  33 Nr.  48, Rz 21; Schaumberg/Seidel, SGb 2017, 572, 574; Avvento, HFR 2017, 412; Welti in Handkommentar zum Sozialgesetzbuch IX --HK-SGB IX--, 3. Aufl., § 2 Rz 33, der etwa auch auf arbeits- und pflegewissenschaftliche Expertise verweist).

    Zur Beurteilung dieser Frage ist (ggf.) eine Prognose zur (weiteren) Entwicklung der Funktionsbeeinträchtigung zu stellen (Senatsurteil in HFR 2017, 412, Rz 18, m.w.N.).

    Die Prüfung einer Teilhabebeeinträchtigung hat aufgrund einer umfassenden Kenntnis des sozialen Umfelds des betroffenen Kindes zu erfolgen, wobei ggf. neben medizinischem Sachverstand auch der anderer Wissensgebiete (insbesondere sozialpädagogischer und psychologischer Art) heranzuziehen ist (Senatsurteil in HFR 2017, 412, Rz 20, m.w.N.).

  • BFH, 18.06.2015 - VI R 31/14

    Außergewöhnliche Belastungen bei Unterbringung einer Jugendlichen in einer

    Auszug aus BFH, 27.11.2019 - III R 44/17
    Erforderlich ist insoweit ein Vergleich der körperlichen, geistigen und seelischen Fähigkeiten mit denen eines altersentsprechenden nicht behinderten Kindes (BFH-Urteil vom 18.06.2015 - VI R 31/14, BFHE 251, 147, BStBl II 2016, 40, Rz 23, m.w.N.).

    cc) Zur Feststellung einer Behinderung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG i.V.m. § 2 Abs. 1 SGB IX kann das Gesundheitsproblem grundsätzlich auf der Grundlage der Internationalen Klassifikation der Krankheiten im Rahmen der ICD-10 beschrieben werden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 251, 147, BStBl II 2016, 40, Rz 19; Welti in HK-SGB IX, § 2 Rz 20; so explizit auch § 35a Abs. 1a Satz 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch).

    Entscheidend ist insoweit nicht die seit Beginn der Erkrankung oder gar seit ihrer erstmaligen ärztlichen Feststellung abgelaufene Zeit, sondern die ihrer Art nach zu erwartende Dauer der von ihr ausgehenden Funktionsbeeinträchtigung (BFH-Urteil in BFHE 251, 147, BStBl II 2016, 40, Rz 22).

    cc) Nichts anderes ergibt sich aus der vom Kläger zitierten Passage aus dem BFH-Urteil in BFHE 251, 147, BStBl II 2016, 40, Rz 22. Danach setzt eine Behinderung nach § 2 Abs. 1 SGB IX eine sich auf mehr als sechs Monate erstreckende Gesundheitsstörung voraus, wobei insoweit nicht die seit Beginn der Erkrankung oder gar die seit ihrer erstmaligen ärztlichen Feststellung abgelaufene Zeit entscheidend ist, sondern die ihrer Art nach zu erwartende Dauer der von ihr ausgehenden Funktionsbeeinträchtigung.

  • BFH, 11.10.1984 - VI R 69/83

    In Berufsausbildung i. S. des § 32 ABs. 6 Nr. 1 1975 ff. befindet sich nicht, wer

    Auszug aus BFH, 27.11.2019 - III R 44/17
    Bei Kindern, die das 18., aber noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, geht der Gesetzgeber typisierend davon aus, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des steuerpflichtigen Elternteils nur noch unter besonderen Umständen gemindert ist (vgl. BFH-Urteil vom 11.10.1984 - VI R 69/83, BFHE 142, 140, BStBl II 1985, 91).
  • BFH, 09.06.2011 - III R 61/08

    Kindergeld für ein über 27 (bzw. 25) Jahre altes behindertes Kind -

    Auszug aus BFH, 27.11.2019 - III R 44/17
    In den vom FG insoweit zitierten Senatsurteilen vom 09.06.2011 - III R 61/08 (BFHE 234, 143, BStBl II 2012, 141, Rz 17 ff.) und vom 04.08.2011 - III R 24/09 (BFH/NV 2012, 199, Rz 17) wurde nur ausgeführt, dass die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt nach Erreichen der Altersgrenze eintreten kann.
  • BFH, 04.08.2011 - III R 24/09

    Kindergeld für ein über 27 (bzw. 25) Jahre altes behindertes Kind - kein

    Auszug aus BFH, 27.11.2019 - III R 44/17
    In den vom FG insoweit zitierten Senatsurteilen vom 09.06.2011 - III R 61/08 (BFHE 234, 143, BStBl II 2012, 141, Rz 17 ff.) und vom 04.08.2011 - III R 24/09 (BFH/NV 2012, 199, Rz 17) wurde nur ausgeführt, dass die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt nach Erreichen der Altersgrenze eintreten kann.
  • BFH, 23.02.2012 - V R 39/11

    Zum Nachweis der Behinderung i. S. d. § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG - kein

    Auszug aus BFH, 27.11.2019 - III R 44/17
    Danach ist ein Mensch behindert, wenn seine körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher seine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist (z.B. Senatsurteil vom 19.01.2017 - III R 44/14, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2017, 412, Rz 16; BFH-Urteile vom 23.02.2012 - V R 39/11, BFH/NV 2012, 1584, Rz 22; vom 28.05.2013 - XI R 44/11, BFH/NV 2013, 1409, Rz 14, m.w.N., und vom 21.10.2015 - XI R 17/14, BFH/NV 2016, 190, Rz 27, m.w.N.).
  • BFH, 21.10.2015 - XI R 17/14

    Kein Kindergeld für behindertes Kind bei Fehlen hinreichender Nachweise

    Auszug aus BFH, 27.11.2019 - III R 44/17
    Danach ist ein Mensch behindert, wenn seine körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher seine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist (z.B. Senatsurteil vom 19.01.2017 - III R 44/14, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2017, 412, Rz 16; BFH-Urteile vom 23.02.2012 - V R 39/11, BFH/NV 2012, 1584, Rz 22; vom 28.05.2013 - XI R 44/11, BFH/NV 2013, 1409, Rz 14, m.w.N., und vom 21.10.2015 - XI R 17/14, BFH/NV 2016, 190, Rz 27, m.w.N.).
  • FG Köln, 12.01.2017 - 6 K 889/15

    Kindergeld bei Gendefekt auch nach Erreichen der Altersgrenze

    Auszug aus BFH, 27.11.2019 - III R 44/17
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 12.01.2017 - 6 K 889/15 aufgehoben.
  • BFH, 26.07.2001 - VI R 56/98

    Wegfall des Kindergelds wegen zu hoher Einkünfte und Bezüge

    Auszug aus BFH, 27.11.2019 - III R 44/17
    Sie wurde nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteil vom 26.07.2001 - VI R 56/98, BFHE 196, 161, BStBl II 2001, 832), die an eine entsprechende Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum sozialrechtlichen Kindergeld anknüpfte (BSG-Urteile vom 23.06.1977 - 8/12 RKg 7/77, SozR 5780, § 2 Nr. 5, und vom 14.08.1984 - 10 RKg 6/83, SozR 5870, § 2 Nr. 35) aber bereits vor der gesetzlichen Festschreibung angewandt.
  • BSG, 30.09.2015 - B 3 KR 14/14 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - keine Leistungspflicht für

    Auszug aus BFH, 27.11.2019 - III R 44/17
    Dabei entspricht die dauerhaft altersuntypische Gesundheitsbeeinträchtigung einem im herkömmlichen, rein medizinischen Sinn zu verstehenden Behinderungsbegriff (BSG-Urteile vom 22.04.2015 - B 3 KR 3/14 R, SozR 4-2500, § 33 Nr. 45, Rz 21, und vom 30.09.2015 - B 3 KR 14/14 R, SozR 4-2500, § 33 Nr.  48, Rz 19; Schaumberg/Seidel, SGb 2017, 572, 573; Avvento, HFR 2017, 412).
  • BFH, 28.05.2013 - XI R 44/11

    Kindergeldanspruch für ein volljähriges, beeinträchtigtes Kind -

  • BSG, 22.04.2015 - B 3 KR 3/14 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Anspruch eines Mannes auf Perücke bei

  • BSG, 23.06.1977 - 12 RKg 7/77
  • BSG, 14.08.1984 - 10 RKg 6/83

    Kindergeldanspruch - Behindertes Kind - Erwerbsunfähigkeit - Begriff des

  • BFH, 31.08.2021 - III R 42/19

    Kindergeld; Berücksichtigung eines Kindes nach krankheitsbedingtem

    Zweck dieses Kriteriums ist es, vorübergehende Gesundheitsstörungen aus dem Behinderungsbegriff auszuschließen und damit nur Beeinträchtigungen eines bestimmten Schweregrades zu erfassen (Senatsurteil vom 27.11.2019 - III R 44/17, BFHE 267, 337, BStBl II 2020, 558, Rz 26).

    Dabei ist --um den Gleichlauf mit der Feststellung einer Behinderung zu gewährleisten-- nicht die (rückblickend) seit Beginn der Erkrankung oder gar seit ihrer erstmaligen ärztlichen Feststellung tatsächlich abgelaufene Zeit, sondern die ihrer Art nach zu erwartende Dauer der von ihr ausgehenden Funktionsbeeinträchtigung maßgebend (BFH-Urteil vom 18.06.2015 - VI R 31/14, BFHE 251, 147, BStBl II 2016, 40, Rz 22; Senatsurteil in BFHE 267, 337, BStBl II 2020, 558, Rz 26).

  • BFH, 31.08.2021 - III R 41/19

    Kindergeld; Berücksichtigung eines Kindes nach krankheitsbedingtem

    Zweck dieses Kriteriums ist es, vorübergehende Gesundheitsstörungen aus dem Behinderungsbegriff auszuschließen und damit nur Beeinträchtigungen eines bestimmten Schweregrades zu erfassen (Senatsurteil vom 27.11.2019 - III R 44/17, BFHE 267, 337, BStBl II 2020, 558, Rz 26).

    Dabei ist --um den Gleichlauf mit der Feststellung einer Behinderung zu gewährleisten-- nicht die (rückblickend) seit Beginn der Erkrankung oder gar seit ihrer erstmaligen ärztlichen Feststellung tatsächlich abgelaufene Zeit, sondern die ihrer Art nach zu erwartende Dauer der von ihr ausgehenden Funktionsbeeinträchtigung maßgebend (BFH-Urteil vom 18.06.2015 - VI R 31/14, BFHE 251, 147, BStBl II 2016, 40, Rz 22; Senatsurteil in BFHE 267, 337, BStBl II 2020, 558, Rz 26).

  • BFH, 31.08.2021 - III R 13/20

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 31.08.2021 III R 41/19 - Kindergeld;

    Zweck dieses Kriteriums ist es, vorübergehende Gesundheitsstörungen aus dem Behinderungsbegriff auszuschließen und damit nur Beeinträchtigungen eines bestimmten Schweregrades zu erfassen (Senatsurteil vom 27.11.2019 - III R 44/17, BFHE 267, 337, BStBl II 2020, 558, Rz 26).

    Dabei ist --um den Gleichlauf mit der Feststellung einer Behinderung zu gewährleisten-- nicht die (rückblickend) seit Beginn der Erkrankung oder gar seit ihrer erstmaligen ärztlichen Feststellung tatsächlich abgelaufene Zeit, sondern die ihrer Art nach zu erwartende Dauer der von ihr ausgehenden Funktionsbeeinträchtigung maßgebend (BFH-Urteil vom 18.06.2015 - VI R 31/14, BFHE 251, 147, BStBl II 2016, 40, Rz 22; Senatsurteil in BFHE 267, 337, BStBl II 2020, 558, Rz 26).

  • BFH, 15.12.2021 - III R 43/20

    Kindergeld für ein langfristig erkranktes Kind bei fortbestehendem

    Zweck dieses Kriteriums ist es, vorübergehende Gesundheitsstörungen aus dem Behinderungsbegriff auszuschließen und damit nur Beeinträchtigungen eines bestimmten Schweregrades zu erfassen (Senatsurteil vom 27.11.2019 - III R 44/17, BFHE 267, 337, BStBl II 2020, 558, Rz 26).

    Dabei ist --um den Gleichlauf mit der Feststellung einer Behinderung zu gewährleisten-- nicht die (rückblickend) seit Beginn der Erkrankung oder die seit ihrer erstmaligen ärztlichen Diagnose tatsächlich verstrichene Zeit, sondern die ihrer Art nach zu erwartende Dauer der von ihr ausgehenden Funktionsbeeinträchtigung maßgebend (BFH-Urteil vom 18.06.2015 - VI R 31/14, BFHE 251, 147, BStBl II 2016, 40, Rz 22; Senatsurteil in BFHE 267, 337, BStBl II 2020, 558, Rz 26).

  • BFH, 07.10.2021 - III R 48/19

    Kindergeld; Berücksichtigung eines Kindes nach krankheitsbedingtem

    Zweck dieses Kriteriums ist es, vorübergehende Gesundheitsstörungen aus dem Behinderungsbegriff auszuschließen und damit nur Beeinträchtigungen eines bestimmten Schweregrades zu erfassen (Senatsurteil vom 27.11.2019 - III R 44/17, BFHE 267, 337, BStBl II 2020, 558, Rz 26).

    Dabei ist --um den Gleichlauf mit der Feststellung einer Behinderung zu gewährleisten-- nicht die (rückblickend) seit Beginn der Erkrankung oder gar seit ihrer erstmaligen ärztlichen Feststellung tatsächlich abgelaufene Zeit, sondern die ihrer Art nach zu erwartende Dauer der von ihr ausgehenden Funktionsbeeinträchtigung maßgebend (BFH-Urteil vom 18.06.2015 - VI R 31/14, BFHE 251, 147, BStBl II 2016, 40, Rz 22; Senatsurteil in BFHE 267, 337, BStBl II 2020, 558, Rz 26).

  • FG Bremen, 10.11.2022 - 2 K 16/21

    Rechtswidrige Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung für Unter-25-Jährigen bei

    Für die Frage des Vorliegens einer Behinderung ist auf die in § 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch ( SGB IX ) in der im Streitzeitraum geltenden Fassung enthaltene Legaldefinition zurückzugreifen (BFH, Urteil vom 27. November 2019 - III R 44/17 -, BFHE 267, 337 , BStBl II 2020, 558 ).

    Das Gesundheitsproblem kann dabei grundsätzlich auf der Grundlage der Internationalen Klassifikation der Krankheiten im Rahmen der ICD-10 beschrieben werden (BFH, Urteil vom 27. November 2019 - III R 44/17 -, BFHE 267, 337 , BStBl II 2020, 558 ).

    Zur Beurteilung dieser Frage ist ggf. eine Prognose zur Entwicklung der Funktionsbeeinträchtigung zu stellen (BFH, Urteil vom 27. November 2019 - III R 44/17 -, BFHE 267, 337 , BStBl II 2020, 558 ).

  • FG Köln, 15.03.2021 - 6 K 889/15

    Gewährung von Kindergeld gegenüber einem behinderten Kind; Eintritt der

    Auf die gegen dieses Urteil eingelegte Revision hat der Bundesfinanzhof (BFH) durch Urteil vom 27.11.2019 (Az. III R 44/17) das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    Danach ist ein Mensch behindert, wenn seine körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher seine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist (BFH-Urteil vom 27.11.2019 III R 44/17 mit weiteren Nachweisen).

    Die Prüfung einer Teilhabebeeinträchtigung hat aufgrund einer umfassenden Kenntnis des sozialen Umfelds des betroffenen Kindes zu erfolgen, wobei ggf. neben medizinischem Sachverstand auch der anderer Wissensgebiete (insbesondere sozialpädagogischer und psychologischer Art) heranzuziehen ist (BFH-Urteil vom 27.11.2019 III R 44/17).

  • BFH, 07.10.2021 - III R 8/20

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 31.08.2021 III R 41/19 - Kindergeld;

    Zweck dieses Kriteriums ist es, vorübergehende Gesundheitsstörungen aus dem Behinderungsbegriff auszuschließen und damit nur Beeinträchtigungen eines bestimmten Schweregrades zu erfassen (Senatsurteil vom 27.11.2019 - III R 44/17, BFHE 267, 337, BStBl II 2020, 558, Rz 26).

    Dabei ist --um den Gleichlauf mit der Feststellung einer Behinderung zu gewährleisten-- nicht die (rückblickend) seit Beginn der Erkrankung oder gar seit ihrer erstmaligen ärztlichen Feststellung tatsächlich abgelaufene Zeit, sondern die ihrer Art nach zu erwartende Dauer der von ihr ausgehenden Funktionsbeeinträchtigung maßgebend (BFH-Urteil vom 18.06.2015 - VI R 31/14, BFHE 251, 147, BStBl II 2016, 40, Rz 22; Senatsurteil in BFHE 267, 337, BStBl II 2020, 558, Rz 26).

  • BFH, 31.08.2021 - III R 43/19

    Kindergeld; Berücksichtigung eines Kindes nach krankheitsbedingtem

    Zweck dieses Kriteriums ist es, vorübergehende Gesundheitsstörungen aus dem Behinderungsbegriff auszuschließen und damit nur Beeinträchtigungen eines bestimmten Schweregrades zu erfassen (Senatsurteil vom 27.11.2019 - III R 44/17, BFHE 267, 337, BStBl II 2020, 558, Rz 26).

    Dabei ist --um den Gleichlauf mit der Feststellung einer Behinderung zu gewährleisten-- nicht die (rückblickend) seit Beginn der Erkrankung oder gar seit ihrer erstmaligen ärztlichen Feststellung tatsächlich abgelaufene Zeit, sondern die ihrer Art nach zu erwartende Dauer der von ihr ausgehenden Funktionsbeeinträchtigung maßgebend (BFH-Urteil vom 18.06.2015 - VI R 31/14, BFHE 251, 147, BStBl II 2016, 40, Rz 22; Senatsurteil in BFHE 267, 337, BStBl II 2020, 558, Rz 26).

  • BFH, 31.08.2021 - III R 52/20

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 31.08.2021 III R 41/19 - Kindergeld;

    Zweck dieses Kriteriums ist es, vorübergehende Gesundheitsstörungen aus dem Behinderungsbegriff auszuschließen und damit nur Beeinträchtigungen eines bestimmten Schweregrades zu erfassen (Senatsurteil vom 27.11.2019 - III R 44/17, BFHE 267, 337, BStBl II 2020, 558, Rz 26).

    Dabei ist --um den Gleichlauf mit der Feststellung einer Behinderung zu gewährleisten-- nicht die (rückblickend) seit Beginn der Erkrankung oder gar seit ihrer erstmaligen ärztlichen Feststellung tatsächlich abgelaufene Zeit, sondern die ihrer Art nach zu erwartende Dauer der von ihr ausgehenden Funktionsbeeinträchtigung maßgebend (BFH-Urteil vom 18.06.2015 - VI R 31/14, BFHE 251, 147, BStBl II 2016, 40, Rz 22; Senatsurteil in BFHE 267, 337, BStBl II 2020, 558, Rz 26).

  • FG Hamburg, 23.02.2023 - 5 K 191/19

    Zur Feststellung einer seelischen Behinderung im Rahmen der

  • FG Bremen, 10.11.2022 - 2 K 37/20

    Rechtswidrige Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung für Unter-25-Jährigen bei

  • FG Hessen, 09.06.2022 - 1 K 1168/21

    Kindergeld wegen Behinderung ohne förmliche Bescheinigung der Behinderung durch

  • FG Hamburg, 12.11.2020 - 6 K 314/19

    Kindergeld für ein volljähriges Kind mit Asperger-Syndrom

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