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   BFH, 21.07.1972 - III R 44/70   

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BFH, 21.07.1972 - III R 44/70 (https://dejure.org/1972,672)
BFH, Entscheidung vom 21.07.1972 - III R 44/70 (https://dejure.org/1972,672)
BFH, Entscheidung vom 21. Juli 1972 - III R 44/70 (https://dejure.org/1972,672)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Leistung des Pflichtteils - Schuld - Wirtschaftlicher Zusammenhang - Erbschaft - Anfall der Pflichtteilsanspruch - Inlandsvermögen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 107, 147
  • DB 1972, 2384
  • BStBl II 1973, 3
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 27.08.1971 - III R 94/70

    Pflichtteilsansprüche - Bürgerlich-rechtliche Wirksamkeit -

    Auszug aus BFH, 21.07.1972 - III R 44/70
    Wenn das FA dagegen einwendet, der wirtschaftliche Zusammenhang bestehe deshalb nicht, weil der Pflichtteilsanspruch erst dann beim Erben zu einem Schuldabzug führen könne, wenn der Anspruch geltend gemacht werde (vgl. BFH-Entscheidung III R 94/70 vom 27. August 1971, BFH 103, 445, BStBl II 1972, 100), so verkennt es, daß es für die Frage des wirtschaftlichen Zusammenhangs nicht darauf ankommt, von welchem Zeitpunkt ab nach Bewertungsrecht ein Schuldabzug möglich ist, sondern mit welchem Sachverhalt der Pflichtteilsanspruch verbunden ist.
  • BFH, 17.12.1965 - III 342/60 U
    Auszug aus BFH, 21.07.1972 - III R 44/70
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem mit Urteil des BFH III 342/60 U vom 17. Dezember 1965 (BFH 86, 191, BStBl III 1966, 483) entschiedenen Fall, in dem der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen dem Anfall einer Erbschaft und der Belastung mit Vermächtnissen verneint wurde.
  • BFH, 28.01.1972 - III R 4/71

    Schachtelbeteiligung - Schulden - Wirtschaftlicher Zusammenhang -

    Auszug aus BFH, 21.07.1972 - III R 44/70
    Nach der Rechtsprechung des Senats setzt der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen einem Vermögensgegenstand und einer Schuld voraus, daß die Entstehung der Schuld ursächlich und unmittelbar auf Vorgängen beruht, die diesen Vermögensgegenstand betreffen (vgl. BFH-Entscheidung III R 4/71 vom 28. Januar 1972, BFH 104, 569, BStBl II 1972, 416).
  • BFH, 19.05.1967 - III 319/63

    Abzugsfähigkeit von steuerlichen Verpflichtungen als Schulden vom inländischen

    Auszug aus BFH, 21.07.1972 - III R 44/70
    Für die Ermittlung des Inlandsvermögens bedeutet dies, daß eine Schuld nur insoweit vom Rohvermögen abgezogen werden kann, als sie Wirtschaftsgüter belastet, die nach § 77 Abs. 2 BewG zum Inlandsvermögen gehören (BFH-Entscheidung III 319/63 vom 19. Mai 1967, BFH 89, 244, BStBl III 1967, 596).
  • BFH, 22.07.2015 - II R 12/14

    Verbindlichkeiten aus Pflichtteil und Zugewinnausgleich des überlebenden

    Dem BFH-Urteil vom 21. Juli 1972 III R 44/70 (BFHE 107, 147, BStBl II 1973, 3) lässt sich nichts anderes entnehmen.
  • FG Münster, 11.04.2013 - 3 K 604/11

    Untervermächtnis, wirtschaftlicher Zusammenhang mit begünstigtem Vermögen

    Die Argumentation des BFH im Urteil vom 21.07.1972 (III R 44/70, BStBl II 1973, 3) in Bezug auf Pflichtteile könne nicht auf Fälle mit Versorgungsrenten übertragen werden, weil der BFH in dem genannten Urteil den wirtschaftlichen Zusammenhang dadurch herstelle, dass ein Pflichtteilsanspruch gesetzlich zwingend entstehe, sobald ein gesetzlicher Erbe durch Testament oder Vertrag von der Erbfolge ausgeschlossen werde.

    Eine wirtschaftliche Belastung des begünstigten Vermögens ergibt sich insbesondere auch daraus, dass die Höhe der Verbindlichkeit nach dem begünstigten Vermögen bemessen worden ist (vgl. BFH, Urteil in BStBl II 1973, 3 sowie FG Rheinland-Pfalz in EFG 2004, 1467, beide zu Pflichtteilsansprüchen).

    Hinzu kommt, dass die ausdrücklich im Übertragungsvertrag vorgenommene Bemessung der Versorgungsrente anhand des Vermächtnisses ebenfalls dessen wirtschaftliche Belastung reflektiert (vgl. BFH, Urteil in BStBl II 1973, 3).

    Im umgekehrten Fall, dass wegen der Schuld auch in andere Wirtschaftsgüter vollstreckt werden könne, sei der wirtschaftliche Zusammenhang hingegen nicht ausgeschlossen (BFH, Urteil in BStBl II 1973, 3).

  • FG Rheinland-Pfalz, 03.06.2004 - 4 K 2085/01

    Zur anteiligen Kürzung des als Nachlassverbindlichkeit geltend gemachten

    Ein wirtschaftlicher Zusammenhang im Sinne von § 10 Absatz 6 ErbStG liege nach der Entscheidung des BFH vom 21. Juli 1972 (BStBl II 1973 Seite 3 ) dann vor, wenn die Entstehung der Schuld unmittelbar auf Vorgängen beruhe, die die Anteile an Kapitalgesellschaften betreffen.

    In seinem Urteil vom 21. Juli 1972 (BStBl II 1973 S. 3 ) habe der BFH entschieden, dass die Erbschaft durch den Pflichtteilsanspruch in ihrer Gesamtheit wirtschaftlich belastet werde und die Schuld zur Leistung des Pflichtteils nur insoweit auf dem Inlandsvermögen laste, als die Erbschaft zum Inland gehöre.

    Er ist wirtschaftlich ein Ersatz für den Vermögens-entgang, der dadurch eintritt, dass ein gesetzlicher Erbe von der Erbfolge durch letztwillige Verfügung des Erblassers ausgeschlossen ist, und begründet daher zwischen der Schuld zur Leistung des Pflichtteils und der Erbschaft einen wirtschaftlichen Zusammenhang (so ausdrücklich: BFH vom 21. Juli 1972 III R 44/70, BStBl II 1973 S. 3 ), denn der durch letztwillige Verfügung eingesetzte Erbe kann nicht Erbe werden, ohne dass der Pflichtteilsanspruch entsteht.

    Maßgeblich ist vielmehr, mit welchem Sachverhalt der Pflichtteilsanspruch verbunden ist (BFH vom 21. Juli 1972 III R 44/70, a.a.O.).

    Dementsprechend hat der BFH entscheiden, dass der Pflichtteilsanspruch mit der Erbschaft in wirtschaftlichem Zusammenhang steht und hat es abgelehnt, für die Frage des wirtschaftlichen Zusammenhangs auf den Zeitpunkt des Schuldabzugs abzustellen (vgl. BFH vom 21. Juli 1972 III R 44/70, a.a.O.; BFH vom 8. Oktober 2003 II R 46/01, BFH/NV 2004 S. 431 zu § 10 Absatz 5 Nr. 2 und 3 ErbStG ).

  • BFH, 18.02.2015 - II R 12/14

    Beitrittsaufforderung an das BMF: Kürzung der abziehbaren Pflichtteilslast nach §

    Wie sich aus H 31 der Hinweise zu den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2003 (BStBl I 2003, Sondernummer 1, 91) "Wirtschaftlicher Zusammenhang von Schulden und Lasten mit Vermögensgegenständen" letzter Satz und H 10.10 ErbStH 2011 "Wirtschaftlicher Zusammenhang von Schulden und Lasten mit Vermögensgegenständen" letzter Satz ergibt, stützt die Finanzverwaltung die in R 31 Abs. 2 Satz 1 ErbStR 2003 und R E 10.10 Abs. 2 Satz 1 ErbStR 2011 getroffene Anordnung, nach der bei Pflichtteilsansprüchen ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit den einzelnen erworbenen Vermögensgegenständen unabhängig davon besteht, inwieweit sie steuerpflichtig oder steuerbefreit sind, auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Juli 1972 III R 44/70 (BFHE 107, 147, BStBl II 1973, 3).

    a) Entgegen der vom BFH im Urteil in BFHE 107, 147, BStBl II 1973, 3 vertretenen Ansicht setzen das Entstehen eines Pflichtteilsanspruchs und die Pflicht zur Erfüllung dieses Anspruchs keine Verfügung des Erblassers von Todes wegen voraus, durch die ein gesetzlicher Erbe von der Erbfolge ausgeschlossen und der zur Zahlung des Pflichtteils verpflichtete Erbe eingesetzt wurde.

  • FG Baden-Württemberg, 06.07.2012 - 11 K 4190/11

    Begriff der Pflegeleistung in § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG - Schätzung der

    Ein wirtschaftlicher Zusammenhang von Schulden (und Lasten) mit Vermögensgegenständen im Sinne des § 10 Abs. 6 ErbStG setzt voraus, dass die Entstehung der Schuld ursächlich und unmittelbar auf Vorgängen beruht, die diesen Vermögensgegenstand betreffen und die Schuld den Vermögensgegenstand wirtschaftlich belastet (BFH-Urteile vom 21. Juli 1972III R 44/70, BFHE 107, 147, BStBl II 1973, 3; vom 28. Januar 1972III R 4/71, BFHE 104, 569, BStBl II 1972, 416).
  • BFH, 18.02.2015 - II R 15/14

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 18. 02. 2015 II R 12/14 -

    Wie sich aus H 31 der Hinweise zu den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2003 (BStBl I 2003, Sondernummer 1, 91) "Wirtschaftlicher Zusammenhang von Schulden und Lasten mit Vermögensgegenständen" letzter Satz und H 10.10 ErbStH 2011 "Wirtschaftlicher Zusammenhang von Schulden und Lasten mit Vermögensgegenständen" letzter Satz ergibt, stützt die Finanzverwaltung die in R 31 Abs. 2 Satz 1 ErbStR 2003 und R E 10.10 Abs. 2 Satz 1 ErbStR 2011 getroffene Anordnung, nach der bei Pflichtteilsansprüchen ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit den einzelnen erworbenen Vermögensgegenständen unabhängig davon besteht, inwieweit sie steuerpflichtig oder steuerbefreit sind, auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Juli 1972 III R 44/70 (BFHE 107, 147, BStBl II 1973, 3).

    a) Entgegen der vom BFH im Urteil in BFHE 107, 147, BStBl II 1973, 3 vertretenen Ansicht setzen das Entstehen eines Pflichtteilsanspruchs und die Pflicht zur Erfüllung dieses Anspruchs keine Verfügung des Erblassers von Todes wegen voraus, durch die ein gesetzlicher Erbe von der Erbfolge ausgeschlossen und der zur Zahlung des Pflichtteils verpflichtete Erbe eingesetzt wurde.

  • BFH, 30.07.1997 - II R 9/95

    Schuldenabzug bei erweitert beschränkter Vermögensteuerpflicht (§ 3 AStG )

    Solch ein wirtschaftlicher Zusammenhang besteht, wenn die Schulden nach Entstehung und Zweckbestimmung mit dem erweiterten Inlandsvermögen verknüpft sind und dieses Vermögen oder Teile davon wirtschaftlich belasten (BFH-Urteile vom 19. Mai 1967 III 319/63, BFHE 89, 244, BStBl III 1967, 596, sowie vom 21. Juli 1972 III R 44/70, BFHE 107, 147, BStBl II 1973, 3).
  • BFH, 22.07.2015 - II R 15/14

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22. 07. 2015 II R 12/14 -

    Dem BFH-Urteil vom 21. Juli 1972 III R 44/70 (BFHE 107, 147, BStBl II 1973, 3) lässt sich nichts anderes entnehmen.
  • FG Baden-Württemberg, 01.03.1996 - 9 K 276/93

    Kein Wohnsitz im Inland trotz der regelmäßigen bis zu sechswöchigen Nutzung einer

    Ein rechtlicher Zusammenhang ist für den Schuldabzug aber auch nicht erforderlich (BFH-Urteil vom 21. Juli 1972 III R 44/70, BStBl II 1973, 3 ).
  • FG Hessen, 19.11.2013 - 1 K 3364/10

    Übertragung von Gesellschaftsanteilen an einen Pflichtteilsberechtigten zum

    Nach dem Urteil des BFH vom 21. Juli 1972 (III R 44/70, BStBl II 1973, 3) besteht der wirtschaftliche Zusammenhang zwischen einer Erbschaft und der Verpflichtung zur Leistung des Pflichtteils auch dann, wenn der Pflichtteilsanspruch dadurch entsteht, dass ein gesetzlicher Erbe von der Erbfolge durch letztwillige Verfügung ausgeschlossen wird.
  • FG Düsseldorf, 28.05.2003 - 4 K 2649/01

    Schenkung; Nießbrauchsvorbehalt; Stundung; Erbschafsteuer-Stundung; Kapitalwert;

  • BFH, 19.02.1982 - III R 108/80

    Kein wirtschaftlicher Zusammenhang einer Leibrentenverpflichtung mit dem

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