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   BFH, 13.10.1993 - X R 86/89   

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https://dejure.org/1993,839
BFH, 13.10.1993 - X R 86/89 (https://dejure.org/1993,839)
BFH, Entscheidung vom 13.10.1993 - X R 86/89 (https://dejure.org/1993,839)
BFH, Entscheidung vom 13. Oktober 1993 - X R 86/89 (https://dejure.org/1993,839)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    EStG §§ 10 Abs. 1 Nr. 1a S. 1; 12 Nr. 2; HGB § 255 Abs. 1 S. 1
    Ablösung eines Wohnungsrechts durch Kombination von Miete und dauernder Last

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a Satz 1, § 12 Nr. 2; HGB § 255 Abs. 1 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Nutzungsrecht - Erbfolge - Mietzinsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 174, 45
  • BB 1994, 1069
  • BB 1994, 1982
  • DB 1994, 1499
  • BStBl II 1994, 451
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 13.08.1985 - IX R 10/80

    Zum Sonderausgabenabzug einer gegen Gegenleistung übernommenen dauernden Last

    Auszug aus BFH, 13.10.1993 - X R 86/89
    Eine Verrechnung mit dem Wert der Gegenleistung scheide vorliegend aus, weil im Streitfall kein kauf- oder darlehensähnlicher Vorgang und darüber hinaus kein Fall eines originären Leistungsaustauschs i. S. des BFH-Urteils vom 13. August 1985 IX R 10/80 (BFHE 144, 423, BStBl II 1985, 709) vorliege.
  • BFH, 26.06.1991 - XI R 5/85

    Aufhebung der Vorentscheidung und Zurückverweisung der Streitsache an das

    Auszug aus BFH, 13.10.1993 - X R 86/89
    Deshalb liegen Anschaffungskosten mangels Aufwendungen nicht vor, wenn beispielsweise der Veräußerer aus privaten Gründen auf die Entrichtung des Entgelts verzichtet (BFH-Urteile vom 20. Dezember 1990 XI R 4/86, BFH/NV 1991, 384; vom 30. Januar 1991 XI R 6/84, BFH/NV 1991, 453) oder wenn eine Geldzahlung wieder an den Aufwendenden zurückfließt (BFH-Urteil vom 26. Juni 1991 XI R 5/85, BFH/NV 1992, 24).
  • BFH, 12.02.1992 - X R 121/88

    Nicht abziehbare Zuwendungen durch Zuwendungen an Kinder (§ 12 Nr. 2 EStG )

    Auszug aus BFH, 13.10.1993 - X R 86/89
    Vor allem bei Verträgen zwischen einander unterhaltspflichtigen Personen bedarf es für den Ausschluß des § 12 Nr. 2 EStG einer "wirtschaftlich ausreichend gewichtigen Leistung", um Aufwendungen, die nach der Behauptung des Steuerpflichtigen keine freiwilligen Zuwendungen oder Unterhaltsleistungen sind, dem Einkünftebereich zuordnen zu können (vgl. Senatsurteil vom 12. Februar 1992 X R 121/88, BFHE 167, 119, 125, BStBl II 1992, 468, unter 6. b).
  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus BFH, 13.10.1993 - X R 86/89
    Der Große Senat des BFH hat in seinem Beschluß vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89 (BFHE 161, 317, 326 f., BStBl II 1990, 847) den zivilrechtlichen Übergabevertrag dahin gekennzeichnet, daß Eltern "ihr Vermögen, insbesondere ihren Betrieb oder ihren privaten Grundbesitz" übertragen und dabei u. a. "für sich einen ausreichenden Lebensunterhalt" ausbedingen.
  • BFH, 21.07.1992 - IX R 169/87

    Geltendmachung von Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und

    Auszug aus BFH, 13.10.1993 - X R 86/89
    Hierfür gelten die Grundsätze über die Ablösung gegen Einmalbetrag (BFH-Urteile vom 21. Juli 1992 IX R 72/90, BFHE 169, 317, BStBl II 1993, 486, unter 3.; IX R 14/89, BFHE 169, 313, BStBl II 1993, 484; IX R 169/87, BFH/NV 1993, 93) mit der Maßgabe, daß - soweit dies steuerrechtlich erforderlich ist - der Kapitalwert - als AfA-Bemessungsgrundlage - und der Zinsanteil (Ertragsanteil) zu ermitteln sind.
  • BFH, 25.11.1992 - X R 34/89

    Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs als unentgeltliche Vermögensübergabe

    Auszug aus BFH, 13.10.1993 - X R 86/89
    Die wiederkehrenden Zahlungen können aber auch - wie das FG im Streitfall angenommen hat - dauernde Lasten sein, wenn das dingliche Nutzungsrecht Gegenstand einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ist; dies unter der Voraussetzung, daß das Recht für den Inhaber eine existenzsichernde Wirtschaftseinheit ist und der Verzicht einer Hof- und Betriebsübergabe gleichzustellen ist (Senatsurteil vom 25. November 1992 X R 34/89, BFHE 170, 76, 79 ff.).
  • BFH, 11.03.1992 - X R 141/88

    Vermögensübertragung gegen lebenslängliche Geldrente

    Auszug aus BFH, 13.10.1993 - X R 86/89
    Für diesen ist charakteristisch die Verknüpfung der beiderseitigen Lebensverhältnisse infolge der Übertragung von existenzsicherndem Vermögen (vgl. hierzu Senatsurteil vom 11. März 1992 X R 141/88, BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499).
  • BFH, 16.03.1988 - X R 27/86

    Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten - Einzelunternehmer - Handwerker - GmbH -

    Auszug aus BFH, 13.10.1993 - X R 86/89
    Dies gilt insbesondere dann, wenn die formalen Erklärungen ein Bündel von Willenserklärungen sind, die auf ganz oder teilweise einander widersprechende - gegenläufige - Rechtsfolgen abzielen und sich insoweit in ihrer Wirkung aufheben (vgl. zur Anwendung des § 42 der Abgabenordnung - AO 1977 - Senatsurteil vom 16. März 1988 X R 27/86, BFHE 153, 46, BStBl II 1988, 629).
  • BFH, 21.07.1992 - IX R 72/90

    Anschaffungskosten durch Zahlungen zur Verhinderung der Wiedereintragung eines

    Auszug aus BFH, 13.10.1993 - X R 86/89
    Hierfür gelten die Grundsätze über die Ablösung gegen Einmalbetrag (BFH-Urteile vom 21. Juli 1992 IX R 72/90, BFHE 169, 317, BStBl II 1993, 486, unter 3.; IX R 14/89, BFHE 169, 313, BStBl II 1993, 484; IX R 169/87, BFH/NV 1993, 93) mit der Maßgabe, daß - soweit dies steuerrechtlich erforderlich ist - der Kapitalwert - als AfA-Bemessungsgrundlage - und der Zinsanteil (Ertragsanteil) zu ermitteln sind.
  • BFH, 27.02.1992 - X R 136/88

    Keine dauernde Last durch Eltern-Unterhalt bei Geldbetrag als Gegenleistung

    Auszug aus BFH, 13.10.1993 - X R 86/89
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 27. Februar 1992 X R 136/88 (BFHE 167, 375, 379, BStBl II 1992, 609) ausgeführt, daß sich die rechtliche Umschreibung der "existenzsichernden Wirtschaftseinheit" am Modellfall der Hof- und Geschäftsübergabe zu orientieren hat, aber auch auf die Wahrung der Rechtskontinuität und die Einfachheit der Rechtsanwendung Bedacht zu nehmen ist.
  • BFH, 30.01.1991 - XI R 6/84

    Einkommensteuerrechtliche Bewertung der Übertragung eines Grundstücks im Wege der

  • BFH, 21.07.1992 - IX R 14/89

    Anschaffungskosten durch Zahlungen zur Ablösung eines Wohnungsrechts

  • BFH, 20.12.1990 - XI R 4/86

    Rechtmäßigkeit der Beurteilung des Erwerbs eines Grundstücks als voll

  • BFH, 22.10.2013 - X R 14/11

    Zwangsweise Beendigung einer Betriebsaufspaltung - teilentgeltliche und

    Nach Sinn und Zweck des steuerrechtlichen Begriffs der Anschaffungskosten ist weniger auf die formalen Erklärungen als auf den mit ihnen bewirkten wirtschaftlichen Sachverhalt abzustellen (z.B. BFH-Urteil vom 13. Oktober 1993 X R 86/89, BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn die formalen Erklärungen ein Bündel von Willenserklärungen sind, die auf ganz oder teilweise einander widersprechende   gegenläufige   Rechtsfolgen abzielen und sich insoweit in ihrer Wirkung aufheben (vgl. Senatsurteile in BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451; vom 16. März 1988 X R 27/86, BFHE 153, 46, BStBl II 1988, 629   zu § 42 AO  ).

    der Veräußerer aus privaten Gründen auf die Entrichtung des Entgelts verzichtet hat (BFH-Urteile in BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451; vom 20. Dezember 1990 XI R 4/86, BFH/NV 1991, 384; vom 30. Januar 1991 XI R 6/84, BFH/NV 1991, 453),.

  • BFH, 17.12.2003 - IX R 56/03

    Mietvertrag nach Gundstücksübertragung unter Angehörigen

    So verhält es sich, wenn der Abschluss eines Mietvertrages mit der entgeltlichen Aufgabe des unentgeltlichen Wohnungsrechts verbunden wird und dieses Vertragsgeflecht den Verzichtenden im Ergebnis so stellt, wie er stünde, wenn die vertraglichen Vereinbarungen auf der Nutzungsebene nicht abgeschlossen worden wären und er unverändert sein unentgeltliches Nutzungsrecht ausüben würde (vgl. BFH-Urteile vom 13. Oktober 1993 X R 86/89, BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451; vom 25. Juli 1995 IX R 66/93, BFH/NV 1996, 123).
  • BFH, 27.08.1997 - X R 54/94

    Übertragung eines ertraglosen Grundstücks

    Für diesen ist charakteristisch, daß infolge der Übertragung von existenzsicherndem Vermögen zur Weiterführung durch die nachfolgende Generation die Lebensverhältnisse von Übergeber und Übernehmer in besonderer Weise miteinander verknüpft sind (vgl. BFH-Urteile in BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499; vom 13. Oktober 1993 X R 86/89, BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451).

    Ob wiederkehrende Leistungen auf einer steuerrechtlich privilegierten Vermögensübergabe beruhen oder den kauf- und darlehensähnlichen Geschäften und deshalb als im Austausch mit einer Gegenleistung stehend zu beurteilen sind, bedarf eines wertenden Vergleichs am Modelltypus des Hof- und Betriebsübergabevertrages, bei dem grundsätzlich auch Rechtskontinuität und die Einfachheit der Rechtsanwendung zu berücksichtigen sind (vgl. z. B. BFH-Urteile in BFHE 167, 375, BStBl II 1992, 609, und in BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451, m. w. N.).

  • BFH, 13.12.2005 - X R 61/01

    (Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

    Die grundsätzliche Nichtanwendbarkeit der in § 10 Abs. 1 Nr. 1a/§ 22 Nr. 1 EStG normierten Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen lässt sich im Streitfall nur mit dem Argument begründen, dass dem Verzicht auf den Nießbrauch seitens der S der "Charakter der ... Rückgängigmachung einer --entgeltlichen oder unentgeltlichen-- Bestellung eines Nutzungsrechts (zukäme)" (vgl. Senatsurteil vom 13. Oktober 1993 X R 86/89, BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451, unter 3., letzter Absatz).
  • FG Köln, 06.05.1998 - 10 V 2394/98

    Änderung einer vorläufigen Einkommensteuerfestsetzung; Anknüpfungspunkt der

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  • BFH, 22.04.1998 - X R 163/94

    Wohneigentumsförderung bei Erwerb von Verlobten

    Sinn und Zweck des steuerrechtlichen Begriffs der Anschaffungskosten gebieten es daher, weniger auf die formalen Erklärungen als auf den mit ihnen bewirkten wirtschaftlichen Sachverhalt abzustellen (z.B. BFH-Urteil vom 13. Oktober 1993 X R 86/89, BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn die formalen Erklärungen ein Bündel von Willenserklärungen sind, die auf ganz oder teilweise einander widersprechende --gegenläufige-- Rechtsfolgen abzielen und sich insoweit in ihrer Wirkung aufheben (vgl. Senatsurteile in BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451; vom 16. März 1988 X R 27/86, BFHE 153, 46, BStBl II 1988, 629 --zu § 42 AO 1977--).

    - der Veräußerer aus privaten Gründen auf die Entrichtung des Entgelts verzichtet hat (BFH-Urteile in BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451; vom 20. Dezember 1990 XI R 4/86, BFH/NV 1991, 384; vom 30. Januar 1991 XI R 6/84, BFH/NV 1991, 453),.

  • BFH, 22.02.2005 - X B 164/04

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz

    Insoweit wäre es für den Kläger --woran es mangelt-- geboten gewesen, sich mit der zu diesem Problem vorhandenen umfänglichen BFH-Rechtsprechung (vgl. nur BFH-Urteile vom 20. Dezember 1990 XI R 4/86, BFH/NV 1991, 384; vom 30. Januar 1991 XI R 6/84, BFH/NV 1991, 453; vom 26. Juni 1991 XI R 5/85, BFH/NV 1992, 24; vom 13. Oktober 1993 X R 86/89, BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451; vom 22. April 1998 X R 163/94, BFH/NV 1999, 24, jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung) auseinander zu setzen und (schlüssig) aufzuzeigen, warum trotz der dort entwickelten Rechtsgrundsätze ein weiterer Klärungsbedarf bestehe.

    Sinn und Zweck des steuerrechtlichen Begriffs der Anschaffungskosten gebieten es daher, weniger auf die formalen Erklärungen als auf den mit ihnen bewirkten wirtschaftlichen Sachverhalt abzustellen (z.B. Senatsurteil in BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn die formalen Erklärungen ein Bündel von Willenserklärungen sind, die auf ganz oder teilweise einander widersprechende --gegenläufige-- Rechtsfolgen abzielen und sich insoweit in ihrer Wirkung aufheben (vgl. Senatsurteile in BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451; vom 16. März 1988 X R 27/86, BFHE 153, 46, BStBl II 1988, 629, zu § 42 der Abgabenordnung --AO 1977--).

    - der Veräußerer aus privaten Gründen auf die Entrichtung des Entgelts verzichtet hat (BFH-Urteile in BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451; in BFH/NV 1991, 384; in BFH/NV 1991, 453),.

  • BFH, 17.06.1998 - X R 104/94

    Versorgungsleistungen nach Veräußerung des Vermögens

    Für diesen ist charakteristisch, daß infolge der Übertragung von existenzsicherndem Vermögen zur Weiterführung durch die nachfolgende Generation die Lebensverhältnisse von Übergeber und Übernehmer in besonderer Weise miteinander verknüpft sind (vgl. BFH-Urteile vom 11. März 1992 X R 141/88, BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499; vom 13. Oktober 1993 X R 86/89, BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451): Die Vereinbarung bezweckt die Vorwegnahme der künftigen Erbregelung und die wirtschaftliche Sicherung der übergebenden Generation.

    Ob wiederkehrende Leistungen auf einer steuerrechtlich privilegierten Vermögensübergabe beruhen oder den kauf- und darlehensähnlichen Geschäften und deshalb als im Austausch mit einer Gegenleistung stehend zu beurteilen sind, bedarf eines wertenden Vergleichs am Typus des Hof- und Betriebsübergabevertrages; hierbei sind grundsätzlich auch Rechtskontinuität und die Einfachheit der Rechtsanwendung zu berücksichtigen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 27. Februar 1992 X R 136/88, BFHE 167, 375, BStBl II 1992, 609, und in BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451, m.w.N.).

  • BFH, 10.11.1999 - X R 10/99

    Vermögensübertragung bei Selbstnutzung durch Übernehmer

    Für diesen ist charakteristisch, daß infolge der Übertragung von existenzsicherndem Vermögen zur Weiterführung durch die nachfolgende Generation die Lebensverhältnisse von Übergeber und Übernehmer in besonderer Weise miteinander verknüpft sind (ausführlich vgl. z.B. BFH-Urteile vom 11. März 1992 X R 141/88, BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499; vom 13. Oktober 1993 X R 86/89, BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451; in BFHE 180, 87, BStBl II 1996, 687; in BFHE 186, 280, m.w.N.).

    Ob wiederkehrende Leistungen auf einer steuerrechtlich privilegierten Vermögensübergabe beruhen oder den kauf- und darlehensähnlichen Geschäften zuzuordnen sind, bedarf eines wertenden Vergleichs am Typus des Hof- und Betriebsübergabevertrages (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 27. Februar 1992 X R 136/88, BFHE 167, 375, BStBl II 1992, 609; in BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451, m.w.N.; in BFHE 186, 280, m.w.N.).

  • BFH, 13.12.1995 - X R 261/93

    Vereinbarungen unter nahen Angehörigen sind nur dann der Besteuerung zugrunde zu

    Dies gilt insbesondere dann, wenn die abgegebenen Erklärungen ihrer äußeren Form nach ein Bündel von Willenserklärungen sind, die auf ganz oder teilweise einander widersprechende - gegenläufige - Rechtsfolgen abzielen und einander infolgedessen zumindest teilweise in ihrer Wirkung aufheben (vgl. BFH-Urteil vom 13. Oktober 1993 X R 86/89, BFHE 174, 45, BStBl II 1994, 451 unter 4.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 21.05.1996 - 2 K 1921/94
  • BFH, 17.09.2003 - I B 18/03

    NZB: Verfahrensmangel, Sachaufklärungspflicht

  • BFH, 16.09.2004 - X R 54/99

    Sofort beginnende Leibrente; aufgeschobene Leibrente

  • BFH, 28.06.2000 - X R 48/98

    Gesellschafterwechsel bei einer KG; Vermögensübergabe

  • FG Nürnberg, 19.10.1995 - IV 12/95
  • BFH, 17.12.2003 - IX R 11/01

    VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Gestaltungsmissbrauch

  • FG Nürnberg, 11.12.1997 - IV 126/96

    Einkommensteuer; Mietvertrag und dauernde Last

  • FG Nürnberg, 15.12.1997 - IV 224/96

    Grundstücksübergabe und Rückanmietung

  • FG Thüringen, 12.11.1998 - II 118/95

    Mietvertrag unter nahen Angehörigen bei vorweggenommener Erbfolge; zum

  • FG Münster, 13.12.2000 - 13 K 6776/97

    Anerkennungsfähigkeit von Verlusten aus Mietverträgen zwischen ahen Angehörigen;

  • FG Sachsen, 23.09.1999 - 4 K 210/98

    Anerkennung eines Darlehens zwischen von einander wirtschaftlich unabhängigen

  • FG Nürnberg, 06.12.2007 - IV 200/06

    Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten durch Abschluss eines Mietvertrages unter

  • FG München, 07.08.1997 - 11 K 2242/96

    Steuerliche Anerkennung von Mietverträgen unter nahen Verwandten; Üblichkeit

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