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   BFH, 04.06.1996 - IX R 59/94   

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https://dejure.org/1996,1869
BFH, 04.06.1996 - IX R 59/94 (https://dejure.org/1996,1869)
BFH, Entscheidung vom 04.06.1996 - IX R 59/94 (https://dejure.org/1996,1869)
BFH, Entscheidung vom 04. Juni 1996 - IX R 59/94 (https://dejure.org/1996,1869)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7 i. V. m. § 7 Abs. 4, § 21 Abs. 1; BGB § 1953
    AfA-Befugnis bei Ausschlagung einer Erbschaft gegen Einräumung eines Nießbrauchsrechts

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 i.V.m. § 7 Abs. 4, § 21 Abs. 1; BGB § 1953

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nießbrauch bei Erbschaft - AfA als Werbungskosten - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 7 Abs 4
    AfA-Berechtigung; Erbschaftsausschlagung; Vorbehaltsnießbrauch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 181, 119
  • NJW 1997, 152 (Ls.)
  • BB 1996, 2398
  • BB 1996, 2663
  • DB 1996, 2367
  • BStBl II 1998, 31
  • BStBl II 1998, 431
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 28.07.1981 - VIII R 35/79

    Zur Berechtigung des Vorbehaltsnießbrauchers zur Inanspruchnahme der AfA

    Auszug aus BFH, 04.06.1996 - IX R 59/94
    Er nutzt nämlich das Grundstück ununterbrochen aufgrund eigenen Rechts (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. Juli 1981 VIII R 35/79, BFHE 134, 133, BStBl II 1982, 380).
  • BFH, 28.03.1995 - IX R 126/89

    AfA-Berechtigung bei Vorbehalt eines obligatorischen Nutzungsrechts

    Auszug aus BFH, 04.06.1996 - IX R 59/94
    Dasselbe gilt nach dem Senatsurteil vom 28. März 1995 IX R 126/89 (BFHE 177, 412) auch dann, wenn ein Steuerpflichtiger ein Grundstück unter Vorbehalt eines schuldrechtlichen Nutzungsrechts überträgt.
  • BFH, 15.05.1990 - IX R 21/86

    Erhöhte Absetzungen bei mittelbarer Grundstücksschenkung durch einen

    Auszug aus BFH, 04.06.1996 - IX R 59/94
    Schließlich ist nach dem Senatsurteil vom 15. Mai 1990 IX R 21/86 (BFHE 162, 26, BStBl II 1992, 67) einem zur Inanspruchnahme von AfA berechtigten Vorbehaltsnießbraucher auch ein Schenker gleichzustellen, der mit seinen Mitteln einem zu Beschenkenden den Kauf eines von ihm, dem Schenker, im voraus bestimmten Grundstücks ermöglicht, sich bei der Schenkung ein Nießbrauchsrecht an dem Grundstück vorbehält und dieses anschließend zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nutzt.
  • BFH, 24.04.1990 - IX R 9/86

    AfA bei einem unentgeltlich zugewendeten dinglichen Wohnungsrecht

    Auszug aus BFH, 04.06.1996 - IX R 59/94
    Die Befugnis setzt nicht zwingend voraus, daß er bürgerlich-rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer ist (Senatsurteil vom 24. April 1990 IX R 9/86, BFHE 160, 522, BStBl II 1990, 888).
  • FG Niedersachsen, 16.11.2016 - 9 K 316/15

    Rechtsstreit um die steuerliche Beurteilung der Überlassung eines Pkw im Rahmen

    Soweit ersichtlich war der IX. Senat des BFH bereits im Urteil vom 7. Mai 1996 (IX R 59/94, BStBl II 1997, 196) davon ausgegangen, dass Mietverträge unter nahestehenden Personen der Besteuerung nicht zugrunde zu legen seien, wenn die Gestaltung oder die tatsächliche Durchführung nicht dem zwischen Fremden Üblichen entspreche.
  • BFH, 26.11.1996 - IX R 33/94

    AfA bei entgeltlichem Erwerb eines Nießbrauchsrechts

    Grundsätzlich ist derjenige befugt, AfA nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 i. V. m. § 7 Abs. 4 und 5 EStG geltend zu machen, der den Tatbestand der Vermietung nach § 21 Abs. 1 EStG erfüllt und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das Wirtschaftsgut getragen hat (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 30. Januar 1995 GrS 4/92, BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281; Senatsurteil vom 4. Juni 1996 IX R 59/94, Der Betrieb -- DB -- 1996, 2367; BFH- Urteil vom 28. September 1995 IV R 7/94, BFHE 180, 255, BStBl II 1996, 440, mit Nachweisen).

    Deshalb hat die Rechtsprechung das Recht auf die Inanspruchnahme von AfA einem Vorbehaltsnießbraucher zugesprochen, sofern und soweit er die Anschaffungs- oder Herstellungskosten getragen hat, bevor er das Grundstück unter dem Vorbehalt des Nießbrauchs übereignete, wenn er nunmehr aufgrund seines dinglichen Rechts Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt (zuletzt Senatsurteil in DB 1996, 2367).

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