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   BFH, 06.03.1952 - IV 33/52 U   

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https://dejure.org/1952,699
BFH, 06.03.1952 - IV 33/52 U (https://dejure.org/1952,699)
BFH, Entscheidung vom 06.03.1952 - IV 33/52 U (https://dejure.org/1952,699)
BFH, Entscheidung vom 06. März 1952 - IV 33/52 U (https://dejure.org/1952,699)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Forderung der Leistung eines Offenbarungseides durch eine Verfügung des Finanzamtes - Rechtmäßigkeit der Aufforderung bei Ausübung des Ermessens - Offenbarungseid als Einblick in die wirtschaftlichen Vermögensverhältnisse

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 56, 233
  • NJW 1952, 759
  • DB 1952, 407
  • BStBl III 1952, 92
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 09.05.1989 - VII B 205/88

    Anordnung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über die aktuellen

    Aus § 284 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 folgt, daß die Anordnung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zur Bekräftigung des vorzulegenden Vermögensverzeichnisses eine behördliche Ermessenentscheidung darstellt (vgl. Schwarz in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 284 AO 1977 Anm. 27; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 13. Aufl., § 284 AO 1977 Tz. 4; Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 6. März 1952 IV 33/52 U, BFHE 56, 233, BStBl III 1952, 92; a. A.: FG Berlin, Urteil vom 19. Juni 1979 V 121/79, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1980, 57, 58), bei der das FA gemäß § 5 AO 1977 sein Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten hat.
  • BFH, 04.03.1999 - VII B 307/98

    Divergenz; Ermessensausübung des FA bei Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

    Im übrigen geht das FG übereinstimmend mit den bezeichneten Entscheidungen des BFH davon aus, daß es sich bei der Verfügung des FA, mit der die Leistung einer eidesstattlichen Versicherung gefordert wird, um eine Ermessensentscheidung handelt (s. die vom Kläger angegebenen BFH-Entscheidungen vom 6. März 1952 IV 33/52 U, BStBl III 1952, 92; vom 27. Juni 1956 II 284/55 U, BStBl III 1956, 228; vom 26. März 1991 VII R 66/90, BFHE 164, 7, BStBl II 1991, 545, und vom 24. September 1991 VII R 34/90, BFHE 165, 477, BStBl II 1992, 57) und befindet sich --entgegen der Auffassung des Klägers-- im Einklang mit der angeführten BFH-Rechtsprechung, wenn es urteilt, das FA habe sich im Rahmen der Ermessensausübung ermessensfehlerfrei mit der Problematik des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes befaßt und auch die Tatsache, daß der Kläger im Verwaltungsverfahren nicht bereit gewesen sei, ein Vermögensverzeichnis vorzulegen, in die Ermessensüberprüfung einbezogen (vgl. dazu BFHE 165, 477, BStBl II 1992, 57).
  • BFH, 13.06.1958 - III 207/57 U

    Wirkungen eines "vorsorglich" eingelegten Rechtsmittels - Zurücknahme eines

    Die richtige Ermessensentscheidung muß beiden Erfordernissen gerecht werden, d.h. die Belange des einzelnen und der Allgemeinheit sind gegeneinander abzuwägen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs IV 33/52 U vom 6. März 1952, Slg. Bd. 56 S. 233, BStBl 1952 III S. 92).
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