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   BFH, 16.10.1953 - III 145/52 U   

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https://dejure.org/1953,1191
BFH, 16.10.1953 - III 145/52 U (https://dejure.org/1953,1191)
BFH, Entscheidung vom 16.10.1953 - III 145/52 U (https://dejure.org/1953,1191)
BFH, Entscheidung vom 16. Oktober 1953 - III 145/52 U (https://dejure.org/1953,1191)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erteilung eines Abrechnungsbescheides - Antrag auf Erstattung überzahlter Steuern - Verlust des Erstattungsanspruchs durch Unterlassen der Beantragung einer Erteilung des Abrechnungsbescheides - Übergang in das Erstattungsverfahren nach Einziehung der ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 58, 215
  • BStBl III 1953, 373
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • RFH, 03.05.1933 - IV A 289/32
    Auszug aus BFH, 16.10.1953 - III 145/52 U
    Denn das Abrechnungsverfahren geht, wie der Reichsfinanzhof in mehrfachen Entscheidungen ausgesprochen hat (vgl. Urteil vom 3. Mai 1933 - IV A 289/32 - Amtl. Slg. Bd. 33 S. 152), nach der Einziehung der umstrittenen Steuerbeträge in das Erstattungsverfahren gemäß §§ 150 ff. AO über.
  • BFH, 12.08.1999 - VII R 92/98

    Abrechnungsbescheid über Säumniszuschläge

    Das Verlangen nach weitgehender Konkretisierung der Ansprüche, über die eine Abrechnung nach § 125 AO begehrt wurde, war auch dadurch gerechtfertigt, daß die Möglichkeit, einen Abrechnungsbescheid nach § 125 AO zu beantragen, dem Steuerpflichtigen einen zusätzlichen Rechtsbehelf eröffnet hat (vgl. BFH-Urteil vom 16. Oktober 1953 III 145/52 U, BStBl III 1953, 373, 374), während der Verwaltungsakt nach § 218 Abs. 2 Satz 1 AO 1977 für den Steuerpflichtigen hinsichtlich der Entstehung und des Fortbestehens der nicht festsetzungsbedürftigen Säumniszuschläge die einzige Möglichkeit bedeutet, ein Rechtsbehelfsverfahren einzuleiten.
  • BFH, 01.08.1979 - VII R 115/76

    Zuständigkeitsänderung des FA - Beteiligte am Verfahren - Anforderungen an

    Sinn und Zweck der Vorschrift ist es, dem Steuerpflichtigen in derartigen Fällen einen zusätzlichen Rechtsbehelf zu gewähren (vgl. Hübschmann-Hepp-Spitaler, a. a. O., § 125 AO Anm. 1, und die zitierte RFH-Entscheidung; BFH-Urteil vom 16. Oktober 1953 III 145/52 U, BFHE 58, 215, BStBl III 1953, 373, 374).
  • BFH, 09.12.1959 - II 189/56 U

    Anspruch auf Erstattung von Steuern, die unter Zugrundelegung eines

    entschieden hat (vgl. dazu auch das Urteil des Bundesfinanzhofs III 145/52 U vom 16. Oktober 1953, BStBl 1953 III S. 373, Slg. Bd. 58 S. 215).
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