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Rechtsprechung
   BFH, 30.11.1960 - II 154/59 U   

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BFH, 30.11.1960 - II 154/59 U (https://dejure.org/1960,1456)
BFH, Entscheidung vom 30.11.1960 - II 154/59 U (https://dejure.org/1960,1456)
BFH, Entscheidung vom 30. November 1960 - II 154/59 U (https://dejure.org/1960,1456)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 72, 54
  • DB 1961, 121
  • BStBl III 1961, 21
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 11.11.1955 - III 126/55 S

    Folgen der Umgehung der Steuerpflicht für Zuwendungen an Kinder

    Auszug aus BFH, 30.11.1960 - II 154/59 U
    Auf das Urteil des Bundesfinanzhofs III 126/55 S vom 11. November 1955 (BStBl 1955 III S. 395, Slg. Bd. 61 S. 509) können sich die Vorinstanzen nicht berufen.
  • BFH, 16.12.2015 - II R 49/14

    Grunderwerbsteuerbefreiung für Erwerb von Miteigentumsanteilen von Geschwistern

    aa) Ein Gestaltungsmissbrauch i.S. des § 42 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 AO kann vorliegen, wenn bei einer beabsichtigten Grundstücksübertragung zwischen Geschwistern die Grundstücke zunächst auf die Eltern übertragen werden, um eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 6 GrEStG zu erreichen (vgl. BFH-Urteil vom 30. November 1960 II 154/59 U, BFHE 72, 54, BStBl III 1961, 21), und hierfür kein außerhalb der Steuerersparnis liegender beachtlicher Grund vorhanden ist (vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 1963 II 198/61, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1964, 246; Pahlke, GrEStG, 5. Aufl., Vorb §§ 3 bis 7 Rz 11).

    cc) Zudem ist von der Rechtsprechung anerkannt, dass sich im Rahmen der Gestaltung einer vorweggenommenen Erbfolge ein beachtlicher Grund für die gewählte Gestaltung aus dem Interesse eines Elternteils ergeben kann, gegenüber einem begünstigten Kind selbst als Schenker aufzutreten (BFH-Urteil in BFHE 72, 54, BStBl III 1961, 21; BFH-Beschluss in BFH/NV 2015, 5, Rz 18).

  • BFH, 11.08.2014 - II B 131/13

    Grundstücksübertragung zwischen Geschwistern aufgrund schenkungsvertraglicher

    Ein beachtlicher Grund für die gewählte Gestaltung kann sich aber bei einer (Neu-)Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge aus dem Interesse eines Elternteils ergeben, gegenüber einem begünstigten Kind selbst als Schenker aufzutreten (BFH-Urteil vom 30. November 1960 II 154/59 U, BFHE 72, 54, BStBl III 1961, 21).
  • FG Nürnberg, 23.11.2020 - 4 K 1100/19

    Übertragung eines hälftigen Miteigentumsanteils

    Ein beachtlicher Grund für die gewählte Gestaltung kann sich aber bei einer (Neu-) Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge aus dem Interesse eines Elternteils ergeben, gegenüber einem begünstigten Kind selbst als Schenker aufzutreten (vgl. BFH-Urteil vom 30.11.1960 II 154/59 U, BFHE 72, 54, BStBl III 1961, 21).
  • FG Münster, 28.05.2008 - 8 K 1597/06

    Befreiung einer durch Auflage angeordneten und vollzogenen Grundstücksübertragung

    Zwar kann die Absicht, gegenüber dem zu Begünstigenden selbst als Schenker aufzutreten, als zu beachtender außersteuerlicher Grund i.S. des § 42 AO anzuerkennen sein (BFH-Urteile vom 30. November 1960 II 154/59 U, BFHE 72, 54, BStBl III 1961, 21; sowie in HFR 1964, 246; FG Münster in EFG 1991, 346).
  • BFH, 14.10.1964 - II 175/61 U

    Bestehen einer Versicherungssteuerpflicht in Höhe der vollen Prämie bei einer

    Wie zwar andererseits die Anwendbarkeit des § 6 StAnpG nicht voraussetzt, daß die Steuerumgehungsabsicht der einzige Zweck der gewählten Rechtsgestaltung ist, es vielmehr auch genügen kann, wenn sie maßgeblich mitbestimmend war, so kann gleichwohl nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ein Gestaltungsmißbrauch nicht angenommen werden, wenn der an sich ungewöhnliche Weg durch beachtliche Gründe nicht steuerlicher Art veranlaßt wurde (vgl. Urteile II 154/59 U vom 30. November 1960, BStBl 1961 III S. 21, 22 linke Spalte unten, Slg. Bd. 72 S. 54, 58; II 198/61 vom 18. Dezember 1963, HFR 1964 Nr. 223 S. 246).
  • BFH, 14.03.1962 - II 218/59 U

    Einheitlicher Steuerbescheid gegen mehrere Beschenkte

    bezieht sich insofern mit Recht auf das Urteil des erkennenden Senats II 154/59 U vom 30. November 1960 (BStBl 1961 III S. 21, Slg. Bd. 72 S. 54).
  • BFH, 01.04.1969 - II 7/64

    Vorliegen eines Gestaltungsmissbrauchs bei Aufhebnung eines Vertrags zur

    Gelangten die Ehegatten nachträglich - jedoch noch innerhalb der durch § 17 GrEStG eingeräumten Frist - zu der Erkenntnis, es sei besser, daß die Kinder das Wohnungseigentum nicht nur sofort, sondern auch statt nach entbehrlich gewordener Zwischenschaltung des Vaters unmittelbar von der Mutter erhalten sollten, so entziehen sich solche familien- und erbrechtlichen Erwägungen - jedenfalls in bezug auf die Frage eines Gestaltungsmißbrauchs - der steuerrechtlichen Überprüfung auf "Zweckmäßigkeit" (vgl. - wenn auch auf dem Gebiet des Erbschaftsteuerrechts - für einen Fall, in dem der Vater selbst statt der Schwester nach Vertragsaufhebung als Schenker auftreten wollte, das Urteil des Senats II 154/59 U vom 30. November 1960, BFH 72, 54, BStBl III 1961, 21).
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Rechtsprechung
   BFH, 01.12.1950 - IV 90/50 U   

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BFH, Entscheidung vom 01. Dezember 1950 - IV 90/50 U (https://dejure.org/1950,61)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verlustabzug und Verlustausgleich; Zweck und Bedeutung des Verlustabzugs (Verlustvortrag); Reihenfolge des Augleichs mit Verlusten und des Abzugs von Sonderausgaben

Papierfundstellen

  • BFHE 55, 54
  • DB 1951, 90
  • BStBl III 1951, 21
  • BStBl III 1961, 21
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • RFH, 08.08.1930 - VI A 1268/30
    Auszug aus BFH, 01.12.1950 - IV 90/50 U
    Das Finanzgericht führt hierzu folgendes aus: Entsprechend dem Zweck des Verlustvortrages habe der Reichsfinanzhof in dem Urteil VI A 1268/30 vom 8. August 1930 (Amtl. Sammlung Bd. 27 S. 107 = Reichssteuerblatt - RStBl. - 1930 S. 680) zugelassen, den Verlustvortrag vor dem Ausgleich positiver Einkünfte mit neuen Verlusten des gleichen Jahres vorzunehmen.
  • RFH, 02.12.1941 - I 246/41
    Auszug aus BFH, 01.12.1950 - IV 90/50 U
    Die vortragsfähigen Verluste des laufenden Jahres müssen sich zunächst im Zusammenhang mit den vortragsfähigen Verlusten der Vorjahre (Verlustabzüge) auswirken, und zwar entsprechend dem bereits vom Reichsfinanzhof aufgestellten Grundsatz, daß ältere Verluste zuerst zu berücksichtigen sind (vgl. Urteil des RFH I 246/41 vom 2. Dezember 1941, Slg. Bd. 51 S. 126).
  • BFH, 04.11.1960 - VI 122/60 U

    Voraussetzungen und Inhalt eines Verlustausgleichs

    Wenn die Bf. sich zur Begründung ihrer Auffassung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs IV 90/50 U vom 1. Dezember 1950 (BStBl 1951 III S. 21, Slg. Bd. 55 S. 54) berufen, so ist dabei, wie schon das Finanzgericht ausgeführt hat, übersehen, daß das Urteil sich nur zu der Frage äußert, wie der Verlustabzug durchzuführen ist, und also lediglich die Veranlagung nicht des Jahres der Entstehung des Verlustes, sondern der folgenden Jahre betrifft, ganz abgesehen davon, daß die in dem Urteil vertretene Auffassung mit der des Gutachtens des Bundesfinanzhofs I D 4/50 S vom 25. Januar 1951 (BStBl 1951 III S. 68, Slg. Bd. 55 S. 182) in Widerspruch steht.
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