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   BFH, 02.08.1961 - VII 4/60 U   

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https://dejure.org/1961,5615
BFH, 02.08.1961 - VII 4/60 U (https://dejure.org/1961,5615)
BFH, Entscheidung vom 02.08.1961 - VII 4/60 U (https://dejure.org/1961,5615)
BFH, Entscheidung vom 02. August 1961 - VII 4/60 U (https://dejure.org/1961,5615)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 73, 720
  • DB 1961, 1572
  • BStBl III 1961, 527
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 11.03.1959 - VII 205/55 U

    Bemessung des Zollwerts für leichtverderbliche Waren

    Auszug aus BFH, 02.08.1961 - VII 4/60 U
    Da somit die Höhe des am Tage der Abfertigung zum freien Verkehr für die Gesamtmenge erzielbaren Preises nicht feststeht, bleibt nur übrig, den Normalpreis für diese Menge und diesen Tag gemäß § 217 AO zu schätzen, wobei alle Umstände zu berücksichtigen sind, die für die Schätzung Bedeutung haben (Urteil des Bundesfinanzhofs VII 205/55 U vom 11. März 1959, Abs. 7 letzter Satz, BStBl 1959 III S. 209, BZBl 1959 S. 260, Slg. Bd. 68 S. 553).

    zu Recht hingewiesen hat, zeitlich zu weit vom maßgebenden Zeitpunkt der Bewertung entfernt liegen (Hinweis auf das vorerwähnte Urteil VII 205/55 U vom 11. März 1959).

  • BFH, 25.02.1959 - VII 102/58 S

    Höhe des Zollwertes bei der Einfuhr von urheberrechtlich geschützten

    Auszug aus BFH, 02.08.1961 - VII 4/60 U
    Scheidet aber der Rechnungspreis als Grundlage für die Zollwertermittlung aus, dann muß der Normalpreis theoretisch ermittelt werden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs VII 102, 114, 115/58 S vom 25. Februar 1959, Abschn. III Abs. 7, BStBl 1959 III S. 183, BZBl 1959 S. 236, Slg. Bd. 68 S. 483), also der Preis gesucht werden, der für die eingeführte Ware im Zeitpunkt ihrer Abfertigung zum freien Verkehr bei einem Verkauf zum freien Marktpreis zwischen unabhängigen Verkäufern und Käufern erzielt worden wäre.
  • BFH, 18.12.2002 - I R 92/01

    Ermittlung von Betriebsstättengewinnen

    a) Den streitbefangenen Geschäften liegt die Vereinbarung zwischen der OHG und dem Kläger zugrunde, einen nach einem bestimmten Schlüssel zu teilenden Gewinn dadurch zu erzielen, dass auf gewisse Zeit eine unbestimmte Zahl von Umsatzgeschäften im Innenverhältnis auf gemeinschaftliche Rechnung, nach außen hin aber von der OHG bzw. dem Kläger in eigenem Namen getätigt werden (Metageschäft: vgl. nur Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. August 1961 VII 4/60 U, BFHE 73, 720, BStBl III 1961, 527; Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 180 AO Rz. 182; Kunz in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 180 AO Rz. 36).
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