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BFH, 06.10.1961 - VI 244/61 U |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Gewährung einer Steuerermäßigung bei Beschäftigung einer Mutter im Haushalt ihrer Tochter als Haushaltsgehilfin
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 73, 777
- NJW 1962, 79
- DB 1961, 1539
- BStBl III 1961, 549
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 20.02.1959 - VI 147/58 U
Steuerliche Beurteilung von Arbeitsverhältnissen zwischen Ehegatten
Auszug aus BFH, 06.10.1961 - VI 244/61 U
Der Senat, der in der Entscheidung VI 147/58 U vom 20. Februar 1959 (BStBl 1959 III S. 172, Slg. Bd. 68 S. 451) der Rechtsprechung des I. Senats in der Beurteilung von Arbeitsverhältnissen zwischen Ehegatten beigetreten ist, sieht keine Veranlassung, hier darauf einzugehen, da die steuerliche Behandlung der Arbeitsverhältnisse zwischen Ehegatten eine Sonderfrage der Ehegattenbesteuerung im betrieblichen Bereich ist, die ihr besonderes Gepräge nicht zuletzt dadurch erhalten hat, daß durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 1957 betreffend die Nichtigkeit des § 26 EStG a. F. eine jahrzehntealte Rechtspraxis rückwirkend zweifelhaft wurde. - BFH, 13.02.1959 - VI 260/57 U
Voraussetzungen für die Bejahung einer "Hausgehilfinneneigenschaft" nach …
Auszug aus BFH, 06.10.1961 - VI 244/61 U
Damit sei jedoch ein Arbeitsverhältnis als Hausgehilfin noch nicht dargetan (Urteil des Bundesfinanzhofs VI 260/57 U vom 13. Februar 1959, BStBl 1959 III S. 170, Slg. Bd. 68 S. 443). - BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvL 23/57
Ehegatten-Mitwirkungsverträge
Auszug aus BFH, 06.10.1961 - VI 244/61 U
Es führte im wesentlichen aus: Verträge zwischen nahen Angehörigen würden steuerlich nur anerkannt, wenn einwandfreie Vereinbarungen getroffen und vollzogen worden seien (Urteil des Bundesfinanzhofs I 30/59 U vom 5. Mai/29. September 1959, BStBl 1960 III S. 44, Slg. Bd. 70 S. 114; Beschluß des Bundesverfassungsgerichts 1 BvL 23/57; 1 BvL 34/57 vom 14. April 1959, BStBl 1959 I S. 204).
- BFH, 06.12.1955 - I 193/55 U
Steuerliche Anerkennbarkeit von Arbeitsverhältnissen zwischen Kindern und Eltern …
Auszug aus BFH, 06.10.1961 - VI 244/61 U
Für den betrieblichen Bereich werden ernsthafte Arbeitsverhältnisse zwischen Eltern und Kindern steuerlich anerkannt (Urteile des Bundesfinanzhofs IV 520/53 U vom 17. Februar 1955, BStBl 1955 III S. 102, Slg. Bd. 60 S. 262; I 193/55 U vom 6. Dezember 1955, BStBl 1956 III S. 17, Slg. Bd. 62 S. 43). - BFH, 17.02.1955 - IV 520/53 U
Arbeitsverhältnisse zwischen Eltern und Kindern in der Landwirtschaft - Absetzung …
Auszug aus BFH, 06.10.1961 - VI 244/61 U
Für den betrieblichen Bereich werden ernsthafte Arbeitsverhältnisse zwischen Eltern und Kindern steuerlich anerkannt (Urteile des Bundesfinanzhofs IV 520/53 U vom 17. Februar 1955, BStBl 1955 III S. 102, Slg. Bd. 60 S. 262; I 193/55 U vom 6. Dezember 1955, BStBl 1956 III S. 17, Slg. Bd. 62 S. 43). - BFH, 29.09.1959 - I 30/59 U
Steuerlich anzuerkennendes Mitunternehmerverhältnis zwischen Ehegatten - …
Auszug aus BFH, 06.10.1961 - VI 244/61 U
Es führte im wesentlichen aus: Verträge zwischen nahen Angehörigen würden steuerlich nur anerkannt, wenn einwandfreie Vereinbarungen getroffen und vollzogen worden seien (Urteil des Bundesfinanzhofs I 30/59 U vom 5. Mai/29. September 1959, BStBl 1960 III S. 44, Slg. Bd. 70 S. 114; Beschluß des Bundesverfassungsgerichts 1 BvL 23/57; 1 BvL 34/57 vom 14. April 1959, BStBl 1959 I S. 204).
- BFH, 21.01.1999 - IV R 15/98
Arbeitsvertrag zwischen nahen Angehörigen
Das FG wird u.a. aufzuklären haben, ob es neben den vom Kläger selbst ausgeführten Arbeiten genügend Aufgaben für seinen Vater gab, die dessen Beschäftigung auf arbeitsvertraglicher Grundlage rechtfertigten, m.a.W., ob der Vater des Klägers eine fremde Arbeitskraft ersetzt hat (vgl. BFH-Urteile vom 6. Oktober 1961 VI 244/61 U, BFHE 73, 777, BStBl III 1961, 549, und vom 27. Oktober 1978 VI R 166, 173, 174/76, BFHE 126, 285, BStBl II 1979, 80, und Beschluß vom 27. November 1989 GrS 1/88, BFHE 158, 563, BStBl II 1990, 160;… Söhn, a.a.O., § 4 Rdnr. E 1031).Der Kläger hat ferner --vom FA unwidersprochen-- vorgetragen, daß sein Vater die Lohnzahlungen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit versteuert habe, was ebenfalls dafür spricht, daß die Vertragsparteien einen Arbeitsvertrag als Grundlage für die strittigen Zahlungen angesehen haben (vgl. BFH-Urteil in BFHE 73, 777, BStBl III 1961, 549).
- BFH, 19.01.1979 - VI R 28/77
Auch Aufwendungen für einen Fensterputzer, der innerhalb eines Kleinunternehmens …
Die Grundsätze des Bundesfinanzhofs (BFH), der als Hausgehilfin nur einen Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen ansehe (Urteile vom 13. Februar 1959 VI 260/57 U, BFHE 68, 443, BStBl III 1959, 170; vom 6. Oktober 1961 VI 244/61 U, BFHE 73, 777, BStBl III 1961, 549), seien für den Fall der Beschäftigung einer Haushaltshilfe entsprechend anzuwenden.Hinsichtlich des Freibetrages für die Beschäftigung einer Hausgehilfin hat der BFH zwar entschieden, daß zwischen dem Steuerpflichtigen und der Hausgehilfin ein Arbeitsverhältnis bestehen muß (Urteil VI 244/61 U), wobei die Betonung in dieser Entscheidung mehr auf dem Erfordernis eines ernsthaften Vertragsverhältnisses lag.
In der Entscheidung VI R 144/69, die sowohl Hausgehilfinnen als auch Haushaltshilfen betrifft, hat der BFH unter Bezug auf die Entscheidung VI 244/61 U ausgeführt, der Gesetzeswortlaut des § 33 a Abs. 3 EStG stelle darauf ab, daß zwischen dem Steuerpflichtigen und der Hausgehilfin ein Dienstvertrag - speziell bezüglich der hauswirtschaftlichen Tätigkeiten - besteht, was in jenem Streitfall jedoch nicht gegeben war.
- BFH, 13.01.2000 - III R 36/95
Ußergewöhnliche Belastung; Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für …
Die Finanzverwaltung (vgl. BMF-Schreiben in BStBl I 1990, 147, unter Bezugnahme auf die BFH-Entscheidung vom 6. Oktober 1961 VI 244/61 U, BFHE 73, 777, BStBl III 1961, 549) vertritt demgegenüber die Auffassung, dass bei der Beschäftigung eines Lebenspartners im gemeinsamen Haushalt dieser ebenso wie im Haushalt lebende Angehörige nicht als Haushaltshilfe anerkannt werden könne, weil der Lebenspartner insoweit auch den eigenen Haushalt führe.
- BFH, 24.11.1961 - VI 183/59 S
Berechnung des Lohnsteuerabzugs bei Aushilfskräften
Im Sozialversicherungsrecht ist die Interessenlage teilweise anders (Urteil des Bundesfinanzhofs VI 244/61 U vom 6. Oktober 1961, Slg. Bd. 73 S. 777) Die Begriffe "Arbeitnehmer" im Steuerrecht und "Beschäftigungsverhältnis" im Sozialversicherungsrecht stimmen zwar im wesentlichen überein. - BSG, 29.03.1962 - 3 RK 83/59
Pflicht zur Entrichtung der Beiträge zur Krankenversicherung und …
Wie auch in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs betont wird (Urteil von 17.2.1955 in NJW 1955, 1615, vgl. auch zur Frage des Arbeitsverhältnisses zwischen Eltern und Kindern Urteil vom 6.10.1961 in NJW 1962, 79), können zwischen dem Hofbesitzer und den mitarbeitenden Familienangehörigen echte Arbeitsverhältnisse und damit versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse bestehen, und häufig wird die Interessenlage der Beteiligten dafür sprechen, daß die Mitarbeit des Sohnes oder der Tochter oder sonstiger Anverwandter im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses unter dem damit gegebenen Versicherungsschutz geleistet wird. - LSG Berlin, 25.11.2002 - L 16 RJ 27/01
Gewährung von Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit; Rechtswirksamkeit …
Dies ist aber überhaupt nur dann möglich, wenn die Hilfe im Haushalt nicht auf familienrechtlicher Grundlage erfolgt (vgl. BFH BStBl. 1961 III S. 549). - BFH, 27.06.1978 - VIII R 184/75
Selbständig tätiger Rundfunkermittler ist Gewerbetreibender
Die sozialversicherungsrechtliche Entscheidung über ein entgeltliches Beschäftigungsverhältnis ist kein uneingeschränktes Merkmal auch für die Annahme eines steuerrechtlichen Arbeitnehmerverhältnisses (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 6. Oktober 1961 VI 244/61 U, BFHE 73, 777, BStBl III 1961, 549). - BFH, 30.08.1972 - VI R 144/69
Bewohner eines Altersheims - Steuerermäßigung - Beschäftigung einer Hausgehilfin …
Dies folgt aus dem Gesetzeswortlaut, der Aufwendungen voraussetzt, die dem Steuerpflichtigen durch die Beschäftigung einer Hausgehilfin erwachsen (Urteil des BFH VI 244/61 U vom 6. Oktober 1961, BFH 73, 777, BStBl III 1961, 549). - BSG, 29.03.1962 - 3 RK 85/59
Pflicht zur Entrichtung der Beiträge zur Krankenversicherung und …
Zwischen dem Hofeigentümer und seinen mitarbeitenden Familienangehörigen können, wie auch der Bundesfinanzhof in seiner Rechtsprechung betont (Urteil von 17.2.1955 in NJW 1955, 1615, vgl. auch zur Frage des Arbeitsverhältnisses zwischen Eltern und Kindern Urteil vom 6.10.1961 in NJW 1962, 79), Arbeitsverhältnisse und damit versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse bestehen, und häufig wird die Interessenlage der Beteiligten dafür sprechen, daß die Mitarbeit der Söhne oder sonstiger Anverwandten in Rahmen eines Arbeitsverhältnisses unter den damit gegebenen gesetzlichen Versicherungsschutz geleistet wird.