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BFH, 26.04.1963 - I 220/61 U |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Veranlagung zur Steuer unter Beachtung der Verfassungswidrigkeit einer Norm
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 77, 66
- NJW 1963, 1646
- BStBl III 1963, 341
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 845/58
Personenbezogene Kapitalgesellschaften
Auszug aus BFH, 26.04.1963 - I 220/61 U
Diese Zurechnung war unzulässig, weil diese Vorschrift nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1 BvR 845/58 vom 24. Januar 1962 (BStBl 1962 I S. 500) dem Grundgesetz widerspricht und nichtig ist. - BFH, 19.02.1953 - IV 319/52 U
Abführung einbehaltener Steuern und Währungsnotopfern - Haftungsvoraussetzungen …
Auszug aus BFH, 26.04.1963 - I 220/61 U
Sie hat zutreffend festgestellt, daß für den Geschäftsführer und Liquidator einer GmbH zwar keine Verpflichtung besteht, alle vorhandenen Mittel in erster Linie für die Zahlung von Steuern zu verwenden, daß aber seine Sorgfalt bei Erfüllung der steuerlichen Pflichten nicht geringer sein darf als bei der Erfüllung seiner sonstigen Obliegenheiten, insbesondere der Befriedigung seiner anderen Gläubiger (vgl. Entscheidung des Bundesfinanzhofs IV 319/52 U vom 19. Februar 1953, BStBl 1953 III S. 161, Slg. Bd. 57 S. 412).
- BGH, 22.01.1964 - V ZR 25/62
Zurückbehaltungsrecht bei Grundbuchberichtigungsanspruch
Bei ihrem Einwand, es komme nicht entscheidend auf die Nichtigerklärung des § 26 EStG durch das Bundesverfassungsgericht an (vgl. dazu immerhin BFH JZ 1964, 69), sondern auf die Rechtsbeziehungen der Ehegatten, wie sie bei tatsächlicher Anwendung dieser Gesetzesvorschrift damals bestanden, übersieht die Revision, daß letzteres auch vom Berufungsgericht nicht verkannt worden ist; denn es stellt maßgeblich auf das Innenverhältnis ab, für das, wie bereits dargelegt, die Form, in der die Eheleute D. dem Finanzamt gegenüber hafteten, ohne Belang war. - BFH, 11.08.2005 - VII B 312/04
Haftungsbescheid; Mitverschulden des FA
Hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine die Erstschuld begründende Steuerrechtsnorm für nichtig erklärt, schlägt dieser Rechtsmangel auf den Haftungsbescheid mit der Folge durch, dass von dem Haftungsschuldner keine Steuern angefordert werden dürfen, die bei einer Veranlagung unter Beachtung der Verfassungswidrigkeit der Vorschrift nicht angefallen wären (BFH-Urteil vom 26. April 1963 I 220/61 U, BFHE 77, 66, BStBl III 1963, 341). - BFH, 30.08.2006 - VIII B 347/04
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; kumulative Begründung des Urteils; …
Auch ist der Kläger in diesem Zusammenhang weder auf die Rechtsprechung des BFH zu dieser Problematik eingegangen (vgl. BFH-Urteile vom 26. April 1963 I 220/61 U, BFHE 77, 66, BStBl III 1963, 341, und vom 18. Juli 1973 I R 250/70, BFHE 110, 53, BStBl II 1973, 787), noch hat er das Problem der Bindungswirkung (vgl. § 182 der Abgabenordnung --AO 1977--) eines bestandskräftigen aber rechts- oder verfassungswidrigen Feststellungsbescheides für den Folgebescheid im Hinblick auf die sich aus § 79 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG) ergebenden Folgen beleuchtet und dabei dargelegt, wie sich die auf dem --Verfassungsrang genießenden Prinzip-- der Rechtssicherheit beruhende Bestandskraft eines Feststellungsbescheides zu § 79 Abs. 2 Satz 1 und 2 BVerfGG verhält.