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   BFH, 28.10.1964 - IV 168/63 S   

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https://dejure.org/1964,110
BFH, 28.10.1964 - IV 168/63 S (https://dejure.org/1964,110)
BFH, Entscheidung vom 28.10.1964 - IV 168/63 S (https://dejure.org/1964,110)
BFH, Entscheidung vom 28. Oktober 1964 - IV 168/63 S (https://dejure.org/1964,110)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufwendungen für einzelne Räume einer Wohnung als Betriebsausgaben - Betriebsausgaben für Räume die privat und betrieblich genutzt werden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Betriebsausgaben für Räume die privat und betrieblich genutzt werden

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Absetzbarkeit des Arbeitszimmers

Papierfundstellen

  • BFHE 81, 45
  • NJW 1965, 655
  • BStBl III 1965, 16
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 24.01.1961 - I 256/60 U

    Aufwendungen für ein häusliches Büro eines Rechtsanwalts als Betriebsausgabe

    Auszug aus BFH, 28.10.1964 - IV 168/63 S
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, die sich besonders aus den Urteilen IV 309/55 U vom 8. November 1956 (BStBl 1957 III S. 56, Slg. Bd. 64 S. 147), VI 91/57 U vom 14. November 1958 (BStBl 1959 III S. 47, Slg. Bd. 68 S. 122) und I 256/60 U vom 24. Januar 1961 (BStBl 1961 III S. 187, Slg. Bd. 72 S. 513) ergebe, könnten die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer bei Gewerbetreibenden und bei Freiberuflern nur dann als Betriebsausgaben anerkannt werden, wenn nach der Art, nach dem Umfang und nach der Einrichtung des Zimmers jede private Benutzung des Zimmers so gut wie ausgeschlossen sei.
  • BFH, 08.11.1956 - IV 309/55 U

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer eines Richters

    Auszug aus BFH, 28.10.1964 - IV 168/63 S
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, die sich besonders aus den Urteilen IV 309/55 U vom 8. November 1956 (BStBl 1957 III S. 56, Slg. Bd. 64 S. 147), VI 91/57 U vom 14. November 1958 (BStBl 1959 III S. 47, Slg. Bd. 68 S. 122) und I 256/60 U vom 24. Januar 1961 (BStBl 1961 III S. 187, Slg. Bd. 72 S. 513) ergebe, könnten die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer bei Gewerbetreibenden und bei Freiberuflern nur dann als Betriebsausgaben anerkannt werden, wenn nach der Art, nach dem Umfang und nach der Einrichtung des Zimmers jede private Benutzung des Zimmers so gut wie ausgeschlossen sei.
  • BFH, 14.11.1958 - VI 91/57 U

    Beurteilung von häuslichen Verhältnissen bei der Besteuerung - Bewertung der

    Auszug aus BFH, 28.10.1964 - IV 168/63 S
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, die sich besonders aus den Urteilen IV 309/55 U vom 8. November 1956 (BStBl 1957 III S. 56, Slg. Bd. 64 S. 147), VI 91/57 U vom 14. November 1958 (BStBl 1959 III S. 47, Slg. Bd. 68 S. 122) und I 256/60 U vom 24. Januar 1961 (BStBl 1961 III S. 187, Slg. Bd. 72 S. 513) ergebe, könnten die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer bei Gewerbetreibenden und bei Freiberuflern nur dann als Betriebsausgaben anerkannt werden, wenn nach der Art, nach dem Umfang und nach der Einrichtung des Zimmers jede private Benutzung des Zimmers so gut wie ausgeschlossen sei.
  • BFH, 27.07.1961 - IV 403/60 U

    Teilweise Unterbringung eines Betriebes in Privatwohnung - Aufwendungen für

    Auszug aus BFH, 28.10.1964 - IV 168/63 S
    Der Fall des Bf. ähnele den in den Urteilen des Bundesfinanzhofs IV 195/59 vom 28. Juli 1960 (StRK, Einkommensteuergesetz, § 4, Rechtsspruch 384) und IV 403/60 U vom 27. Juli 1961 (BStBl 1961 III S. 465, Slg. Bd. 73 S. 548) behandelten Sachverhalten.
  • BFH, 18.05.1961 - IV 333/59 U

    Aufwendungen freiberuflich Tätiger oder Gewerbetreibender für Büroräume,

    Auszug aus BFH, 28.10.1964 - IV 168/63 S
    Die in den Urteilen des Bundesfinanzhofs IV 354/60 vom 10. Mai 1961 (Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz, § 4, Rechtsspruch 401) und IV 333/59 U vom 18. Mai 1961 (BStBl 1961 III S. 337, Slg. Bd. 73 S. 191) aufgestellten Grundsätze, wonach z.B. Schriftsteller und Gelehrte keine besonderen Arbeitsräume benötigen, halte die Kammer nicht für berechtigt.
  • FG Baden-Württemberg, 02.02.2011 - 7 K 2005/08

    Kein Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei einem

    Eine private Mitbenutzung ist lediglich dann unschädlich, wenn sie von untergeordneter Bedeutung ist (BFH-Urteile vom 28. Oktober 1964 IV 168/63 S, BFHE 81, 45, BStBl 1965 III S. 16; vom 28. September 1967 IV R 120/66, BFHE 90, 327, BStBl II 1968, 77, und BFH-Beschlüsse vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17, sowie GrS 3/70, BFHE 100, 317, BStBl II 1971, 21).

    c) Die Frage, ob ein Raum so gut wie ausschließlich betrieblich oder beruflich genutzt wird, ist anhand von bestimmten Beweisanzeichen zu entscheiden, die in dem Urteil in BFHE 81, 45, BStBl 1965 III S. 16 zusammengestellt worden sind.

  • BFH, 26.04.1985 - VI R 68/82

    Zu den Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung eines häuslichen

    Auch die Annahme, bei der Ermittlung der - in der Vergangenheit liegenden - tatsächlichen Benutzung des Raumes sei eine gewisse Typisierung häufig nicht vermeidbar, ist grundsätzlich richtig (BFH-Urteil vom 28. Oktober 1964 IV 168/63 S, BFHE 81, 45, BStBl III 1965, 16).

    Nach der Rechtsprechung des BFH (z. B. Urteil in BFHE 81, 45, BStBl III 1965, 16) hat das FG neben dem vorerwähnten Gesichtspunkt insbesondere weiter zu prüfen, ob der Familie für das Wohnbedürfnis genügend Raum zur Verfügung bleibt und deshalb eine gewisse Vermutung dafür spricht, daß der Arbeitsraum nicht privat genutzt wird; ob der Arbeitsraum von den Privaträumen getrennt liegt und deshalb eine private Nutzung nicht wahrscheinlich ist; ob der Arbeitsraum wie ein Privatraum eingerichtet ist und damit offenbar auch die private Benutzung ermöglicht und gefördert werden soll; ob die soziale und wirtschaftliche Stellung und die Größe der Familie für die Mitbenutzung des Arbeitsraumes sprechen.

  • BFH, 27.08.2002 - VI R 54/98

    Häusliches Arbeitszimmer: Durchgangszimmer

    Von den Kriterien, die der BFH (Urteil vom 28. Oktober 1964 IV 168/63 S, BFHE 81, 45, BStBl III 1965, 16) als Beweisanzeichen für eine berufliche oder betriebliche Nutzung eines Raumes aufgestellt habe, sei vorliegend nur der Umstand fraglich, dass das Arbeitszimmer der Klägerin durchquert werden müsse, um private Räumlichkeiten zu erreichen.

    Da der Umfang der in der Vergangenheit liegenden Nutzung nicht mehr unmittelbar festgestellt werden kann, müssen aus den objektiven Gegebenheiten des Falles auf die Art der Benutzung in der Vergangenheit entsprechende Schlüsse gezogen werden (BFH-Urteil in BFHE 81, 45, BStBl III 1965, 16).

  • BFH, 06.12.1991 - VI R 101/87

    Eine zum Wohnzimmer hin offene Galerie kann mangels räumlicher Trennung vom

    In dem Urteil vom 28. Oktober 1964 IV 168/63 S (BFHE 81, 45, BStBl III 1965, 16) hat der IV. Senat des BFH die tatsächlichen Kriterien zusammengestellt, die als Beweisanzeichen dafür zu würdigen sind, ob ein Raum so gut wie ausschließlich beruflich oder betrieblich genutzt wurde.
  • BFH, 19.08.1988 - VI R 69/85

    Kosten eines Durchgangszimmers ausnahmsweise als Aufwendungen für ein häusliches

    Nach dem Urteil des IV. Senats des BFH vom 28. Oktober 1964 IV 168/63 S (BFHE 81, 45, BStBl III 1965, 16) kommt es bei der auf tatsächlichem Gebiet liegenden Feststellung, ob ein Raum der Wohnung beruflich oder privat genutzt wird, auf alle Umstände des Einzelfalles an.
  • FG Berlin, 14.06.1977 - V 53/77
    Dies setzt voraus, daß der Stpfl. den Raum ausschließlich oder doch zumindest ganz überwiegend für berufliche Zwecke nutzt und demgegenüber eine etwaige Benutzung zu anderen als zu beruflichen Zwecken von untergeordneter Bedeutung wäre (BFH-Urteile vom 28.10.1964 IV 168/63 S, BFHE 81, 45, BStBl. III 1965, 16; vom 21.01.1966 VI 92/64, BFHE 85, 18, BStBl. III 1966, 219; Beschluß vom 10.03.1970 VI B 69/69, BFHE 98, 462, BStBl. II 1970, 458).

    Der Senat folgt auch der vom BFH vertretenen Rechtsauffassung, daß bei den Ermittlungen über den Umfang der in der Vergangenheit liegenden tatsächlichen Nutzung eines Raumes eine gewisse Typisierung schon deshalb nicht vermeidbar ist, weil die Lebenserfahrung dafür spricht, daß alle Räume einer einheitlichen Wohnung von der Familie auch für Wohnzwecke benutzt werden, und weil die Bedeutung der Steuerfrage im allgemeinen keine in die Privatsphäre des Stpfl. tief eindringenden Ermittlungen rechtfertigt (Urteil IV 168/63 S).

    Die ... teilweise Privatbenutzung des Arbeitszimmers durch Ablegen von Sachen ist gegenüber der so gut wie ausschließlich beruflichen Nutzung von untergeordneter Bedeutung und kann deshalb nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (Urteile IV 168/63 S; VI 92/64; Beschluß VI B 69/69) steuerlich außer Betracht bleiben.

  • BFH, 04.08.2006 - VI B 49/06

    Häusliches Arbeitszimmer - sog. Durchgangszimmer

    Ferner ist zu prüfen, ob der Raum von den Privatzimmern getrennt liegt (BFH-Urteile vom 28. Oktober 1964 IV 168/63 S, BFHE 81, 45, BStBl III 1965, 16; vom 21. Januar 1966 VI 92/64, BFHE 85, 18, BStBl III 1966, 219; vom 26. April 1985 VI R 68/82, BFHE 144, 31, BStBl II 1985, 467, und vom 28. August 1991 VI R 59/87, BFH/NV 1992, 34).
  • FG Köln, 22.01.2004 - 10 K 2312/00

    Arbeitszimmer

  • BFH, 30.03.1989 - IV R 45/87

    Aufwendungen für ein Arbeitszimmer zur Abwicklung vererbten Betriebsvermögens als

  • BFH, 27.08.2002 - VI R 55/98

    Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten -

  • FG Köln, 15.05.2013 - 4 K 1384/10

    Kein Aufteilungsverbot für häusliche Arbeitszimmer

  • BFH, 28.09.1967 - IV R 120/66

    Arbeitsraum - Kosten eines Arbeitsraums - Betriebsausgaben - Wohnung - Private

  • BFH, 18.03.1988 - VI R 49/85

    Anforderungen an die Würdigung eines Raumes als steuerlich anzuerkennendes

  • FG Niedersachsen, 26.11.1996 - VII 300/96

    Anerkennung der Aufwendungen für zwei häusliche Arbeitszimmer als Werbungskosten

  • BFH, 06.02.1992 - IV R 85/90

    Keine Betriebsausgaben mangels räumlicher Trennung einer Empore vom privaten

  • FG Köln, 03.11.2005 - 10 K 1129/02

    Anerkennung eines Arbeitszimmers zu Weiterbildungszwecken unter strengen

  • BFH, 07.09.1990 - VI R 141/86

    Anforderungen an die Feststellung der nur unwesentlich privaten Zwecken

  • BFH, 21.04.1994 - IV R 98/93

    Einkommensteuer; Arbeitszimmer bei nicht abgeschlossenen Räumen

  • FG Rheinland-Pfalz, 10.06.2013 - 2 K 2225/11

    Berufliches Arbeitszimmer in einem 30 qm großen Apartment

  • FG Köln, 15.05.2013 - 4 K 1242/13

    Kein Aufteilungsverbot für häusliche Arbeitszimmer

  • FG Hamburg, 08.12.2004 - II 120/04

    Zur Frage der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer

  • BFH, 05.05.1997 - V B 63/96

    Bezeichnung des leistenden Unternehmers in der Rechnung

  • FG Niedersachsen, 16.04.1997 - IX 547/94

    Steuerliche Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers ; Abziehbarkeit von

  • BFH, 12.10.1990 - VI R 117/87

    Revisionseinlegungsfrist bei Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung - Abzugsfähigkeit

  • BFH, 19.12.1972 - VIII R 65/70

    Einfamilienhaus - Notwendiges Betriebsvermögen - Eigenbetrieblich genutzte Räume

  • FG Niedersachsen, 21.01.1998 - IX 194/96

    Steuerliche Anerkennung eines Durchgangszimmers als Arbeitszimmer; Anerkennung

  • FG Baden-Württemberg, 19.11.1996 - 6 K 238/95

    Erhöhung eines Freibetrags auf Lohnsteuerkarte; Übersteigen des

  • BFH, 05.05.1997 - V B 57/96

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • FG Niedersachsen, 21.01.1998 - IX 582/97

    Zur Frage der privaten Mitbenutzung eines Arbeitszimmers als Durchgangszimmer;

  • BFH, 06.12.1991 - VI R 110/90

    Einkommensteuerrechtliche Anerkennung von Aufwendungen für ein häusliches

  • BFH, 10.03.1970 - VI B 69/69

    Abzugsfähigkeit der Aufwendungen eines Studienrats für ein häusliches

  • BVerwG, 07.05.1965 - III C 163.64

    Gegenstände der Berufsausübung des Vorstandsmitglieds und Direktors einer

  • BFH, 14.07.1966 - IV 389/62

    Teilwertabschreibung in Höhe des durch den Grundstückswert wegen Insolvenz nicht

  • FG Köln, 14.05.1997 - 10 K 4270/96

    Einkünftedienliche Nutzung eines Arbeitszimmers, Fahrtkosten Behinderter als

  • BFH, 14.08.1981 - VI R 190/78
  • BFH, 14.09.1965 - I 364/62
  • FG Rheinland-Pfalz, 07.03.1984 - 1 K 219/83
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