Rechtsprechung
   BFH, 29.11.1965 - GrS 1/65 S   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 84, 392
  • NJW 1966, 1143
  • BStBl II 1966, 142
  • BStBl III 1966, 142



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (84)  

  • BFH, 19.01.1993 - VIII R 128/84  

    Gewinnfeststellung bei Konkurs

    a) Der Grundsatz des formellen Bilanzenzusammenhangs besagt, daß als "Betriebsvermögen am Schluß des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs" i. S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG das Betriebsvermögen anzusetzen ist, das tatsächlich der Gewinnermittlung für das Vorjahr und der darauf beruhenden Veranlagung (Feststellung) zugrunde gelegt worden ist (BFH-Beschluß vom 29. November 1965 GrS 1/65 S, BFHE 84, 392, BStBl III 1966, 142; Urteil in BFHE 168, 30, BStBl II 1992, 881, m. w. N.).

    Fehler, die in den vorangegangenen Jahren bei der Aufteilung des Betriebsvermögens auf die Gesellschafter der KG gemacht wurden, können in der (Anfangs-) Bilanz des Streitjahres deshalb nur noch insoweit korrigiert werden, als sie sich bisher auf die Höhe der festgestellten Gewinne und Gewinnanteile nicht ausgewirkt haben (BFH-Urteil vom 27. März 1962 I 136/60 S, BFHE 75, 10, BStBl III 1962, 273; Beschluß in BFHE 84, 392, BStBl III 1966, 142; Urteil vom 30. November 1967 IV R 96/67, BFHE 90, 430, BStBl II 1968, 144; BFHE 153, 26, 29, BStBl II 1988, 825, unter 4. m. w. N.).

  • BFH, 10.11.1997 - GrS 1/96  

    Bilanzberichtigung und widerstreitende Steuerfestsetzung

    Dies sei hier indes nach den Rechtsgrundsätzen über den formellen Bilanzenzusammenhang, wie sie im Beschluß des Großen Senats des BFH vom 29. November 1965 GrS 1/65 S (BFHE 84, 392, BStBl III 1966, 142) formuliert seien, nicht der Fall.

    Die von ihr, der Klägerin, befürwortete Anwendung des § 174 Abs. 4 AO 1977 sei auch vereinbar mit den vom Großen Senat des BFH in BFHE 84, 392, BStBl III 1966, 142 aufgestellten Grundsätzen, soweit dort verlangt werde, daß die vorangegangene Veranlagung noch geändert werden könne und geändert worden sei: Vor Inkrafttreten der AO 1977 sei es verfahrensrechtlich nicht möglich gewesen, die Bestandskraft einer widerstreitenden Steuerfestsetzung nachträglich zu durchbrechen.

    Diese Beurteilung, die nicht Gegenstand des Vorlageverfahrens ist, steht im Einklang mit den Rechtssätzen im Beschluß des Großen Senats in BFHE 84, 392, BStBl III 1966, 142.

  • BFH, 19.01.1982 - VIII R 21/77  

    EStG § 16, § 6 Abs. 1 Nr. 5, 6

    c) Die Grundsätze über den Bilanzenzusammenhang (BFH-Beschluß vom 29. November 1965 GrS 1/65 S, BFHE 84, 392, BStBl III 1966, 142) stehen in den soeben behandelten Fällen unter Nr. 1 3b) dem Ansatz der fortgeschriebenen Teilwerte der Wirtschaftsgüter in der Anfangsbilanz 1973 nicht entgegen, auch wenn der berichtigte Einkommensteuerbescheid 1972 nicht mehr gefährdet werden kann und nicht mehr geändert wird.

    Denn der Grundsatz von Treu und Glauben kann eine Durchbrechung des Bilanzenzusammenhangs gebieten mit der Folge, daß der Fehler zurück bis zur Anfangsbilanz des Jahres berichtigt wird, für das die Veranlagung noch nicht bestandskräftig ist (BFHE 84, 392, BStBl III 1966, 142; BFH-Urteil vom 27. März 1962 I 136/60 S, BFHE 75, 10 BStBl III 1962, 273; Klein-Flockermann-Kühr, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, 2. Aufl., § 4 Anm. 13b mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs - RFH -).

    Daher entsteht im Streitfall keine "Verzerrung der Gewinnermittlung" (BFHE 84, 392, BStBl III 1966, 142), wenn die Wirtschaftsgüter bereits in der Anfangsbilanz 1973 mit dem fortgeschriebenen Teilwert angesetzt werden mit der Folge, daß sich bereits im Streitjahr 1973 die Abschreibungen erhöhen (vgl. für den umgekehrten Fall der Ausbuchung eines Wirtschaftsguts BFH-Urteil vom 9. September 1980 VIII R 64/79, BFHE 131, 482, BStBl II 1981, 125 m. w. N. aus der Rechtsprechung).

mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht