Weitere Entscheidung unten: BFH, 30.03.1967

Rechtsprechung
   BFH, 13.04.1967 - V 57/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,1426
BFH, 13.04.1967 - V 57/65 (https://dejure.org/1967,1426)
BFH, Entscheidung vom 13.04.1967 - V 57/65 (https://dejure.org/1967,1426)
BFH, Entscheidung vom 13. April 1967 - V 57/65 (https://dejure.org/1967,1426)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,1426) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berichtigungsfähigkeit einer Umsatzsteuerveranlagung bei einem Irrtum über das Bestehen einer Unternehmereinheit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 88, 540
  • BStBl III 1967, 519
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • FG Hessen, 09.12.2008 - 1 K 1169/06

    Änderung zu Gunsten des Steuerpflichtigen gem. § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO:

    Im Rahmen des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO kann deshalb eine Tatsache nicht als bekannt gelten, wenn sie der zuständige Bearbeiter lediglich hätte kennen können oder kennen müssen (Urteile des BFH vom 13.04.1967 V 57/65, BStBl III 1967, 519, und in BStBl II 1997, 422; AEAO zu § 173, Nr. 2.3.6 und 4.2; abweichend aber reichlich wirr das Urteil des FG Münster vom 10.08.2005 1 K 5419/02 E, EFG 2006, 7, mit zu Recht ablehnender Anm. von Adamek).

    Unklar bleibt aber auch hiernach, ob damit zugleich die Geltung des Grundsatzes zu a) im Rahmen des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO in Frage gestellt werden sollte, zumal sich das in Bezug genommene Urteil des BFH in BStBl III 1967, 519, ausdrücklich nur zur Frage des Bekanntseins von Tatsachen, die sich nicht ausdrücklich aus den Akten ergeben, auslässt.

    Mit dieser selbstverständlichen Verpflichtung sei es nicht zu vereinbaren, wenn das Finanzamt die Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids zugunsten des Steuerpflichtigen mit der Begründung verweigere, die die Änderung rechtfertigenden Tatsachen oder Beweismittel seien nicht neu, weil sie ihm bei pflichtgemäßer Sachaufklärung bereits im Zeitpunkt der Veranlagung hätten bekannt sein müssen (BFH-Urteil in BStBl III 1967, 519).

    Insoweit trifft die Begründung des BFH in den Urteilen in BStBl III 1967, 519, und in BStBl II 1997, 422, für beide Grundsätze uneingeschränkt zu, so dass auch der Grundsatz zu a) im Rahmen des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO keine Geltung beanspruchen kann.

  • BFH, 26.11.1996 - IX R 77/95

    Im Rahmen des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO gilt eine Tatsache nicht als bekannt, die der

    Im Rahmen des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 kann eine Tatsache dagegen nicht als bekannt gelten, die der zuständige Beamte lediglich hätte kennen können oder kennen müssen; das FA kann sich nicht zum Nachteil der Steuerpflichtigen auf sein eigenes Versäumnis oder Verschulden berufen (vgl. BFH-Urteile vom 13. April 1967 V 57/65, BFHE 88, 540, BStBl III 1967, 519, zu § 222 Abs. 1 Ziff. 1 der Reichsabgabenordnung, und vom 9. August 1991 VVV E 24/97 [richtig: III R 24/87 - d. Red.] , BFHE 165, 454, BStBl II 1992, 65).
  • BFH, 26.08.1987 - I R 144/86

    Grobes Verschulden - Sorgfaltspflichten - Nachträglich bekanntwerdende Tatsachen

    d) Entgegen der Auffassung des Klägers wird das ihm zuzurechnende Verschulden seines steuerlichen Beraters am nachträglichen Bekanntwerden dieser Ausgaben auch nicht dadurch unbeachtlich, daß das FA möglicherweise seine diesbezüglichen Aufklärungspflichten nicht erfüllt hat (Urteil in BFHE 148, 208, BStBl II 1987, 161; vgl. auch BFH-Urteil vom 13. April 1967 V 57/65, BFHE 88, 540, BStBl III 1967, 519).
  • BFH, 27.11.2001 - VIII R 3/01

    Neue Tatsache; Nichtbeachtung eines maschinellen Prüfhinweises

    Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des BFH und der herrschenden Lehre im Rahmen des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 --anders als im Anwendungsbereich des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977-- eine der organisatorisch zur Bearbeitung des Steuerfalles berufenen Dienststelle (zur Maßgeblichkeit der Kenntnis der organisatorisch zuständigen Dienststelle vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 143, 520, BStBl II 1985, 492, unter 1. a, und in BFHE 138, 313, BStBl II 1983, 548, unter 1.) unbekannt gebliebene Tatsache nach dem Grundsatz von Treu und Glauben nicht als bekannt fingiert werden kann, wenn sie die zuständigen Beamten des FA bei gehöriger Erfüllung ihrer Ermittlungspflicht hätten kennen können bzw. kennen müssen (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 182, 2, BStBl II 1997, 422; vgl. ferner schon BFH-Urteil vom 13. April 1967 V 57/65, BFHE 88, 540, BStBl III 1967, 519, betreffend § 222 Abs. 1 Nr. 2 der Reichsabgabenordnung --AO--).
  • FG Düsseldorf, 26.03.1999 - 18 K 3768/96

    Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer; Voraussetzungen für die

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Thüringen, 16.07.1997 - I 90/96

    Zeitpunkt des Bekanntwerdens einer Tatsache; Nachträgliches Bekanntwerden einer

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 30.03.1967 - IV 394/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,6615
BFH, 30.03.1967 - IV 394/62 (https://dejure.org/1967,6615)
BFH, Entscheidung vom 30.03.1967 - IV 394/62 (https://dejure.org/1967,6615)
BFH, Entscheidung vom 30. März 1967 - IV 394/62 (https://dejure.org/1967,6615)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,6615) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 69, 18
  • BFHE 89, 18
  • DB 1967, 1527
  • BStBl III 1967, 519
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BFH, 17.08.1967 - IV R 80/67

    Gewerbebetrieb - Entgeltlicher Erwerb - Unwirksamkeit des Erwerbvorgangs -

    Dann aber sind ihm auch die Gewinne aus dieser gewerblichen Betätigung zuzurechnen (vgl. Urteil des Senats IV 394/62 vom 30. März 1967, BFH 89, 18, BStBl III 1967, 519).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht