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   BFH, 07.08.1967 - VI R 25/67   

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https://dejure.org/1967,1000
BFH, 07.08.1967 - VI R 25/67 (https://dejure.org/1967,1000)
BFH, Entscheidung vom 07.08.1967 - VI R 25/67 (https://dejure.org/1967,1000)
BFH, Entscheidung vom 07. August 1967 - VI R 25/67 (https://dejure.org/1967,1000)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung von Habilitationskosten eines wissenschaftlichen Assistenten als Werbungskosten im ausgeübten Beruf

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 90, 32
  • NJW 1968, 672
  • DB 1967, 2013
  • BStBl III 1967, 778
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 07.08.1967 - VI R 88/66

    Geltendmachung von Promotionskosten als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 07.08.1967 - VI R 25/67
    Auch die Promotion gehört, wie der Senat in den Grundsatzurteilen VI R 63/67 (BStBl III 1967, 779 und VI R 88/66 vom 7. August 1967 (BStBl III 1967, S. 777) erneut bestätigt hat, zu den die akademische Ausbildung abschließenden Prüfungen.
  • BFH, 28.06.1963 - VI 45/63 U

    Aufwendungen eines Geistlichen für Fachbücher und Mikrofilme von

    Auszug aus BFH, 07.08.1967 - VI R 25/67
    Nach dem Urteil des BFH VI 45/63 U vom 28. Juni 1963 (BFH 77, 313, BStBl III 1963, 435) seien Aufwendungen zur Fortbildung im ausgeübten Beruf Werbungskosten, auch wenn der Steuerpflichtige dadurch zugleich einen Berufswechsel anstrebe.
  • BFH, 13.10.1961 - VI 118/61 U
    Auszug aus BFH, 07.08.1967 - VI R 25/67
    Dementsprechend habe der BFH im Urteil VI 118/61 U vom 13. Oktober 1961 (BFH 74, 124, BStBl III 1962, 48) die Aufwendungen eines Handwerksgesellen für die Meisterprüfung als Werbungskosten anerkannt.
  • BFH, 07.08.1967 - VI R 63/67

    Behandlung von Aufwendungen für die Doktorprüfung (Promotionskosten)

    Auszug aus BFH, 07.08.1967 - VI R 25/67
    Auch die Promotion gehört, wie der Senat in den Grundsatzurteilen VI R 63/67 (BStBl III 1967, 779 und VI R 88/66 vom 7. August 1967 (BStBl III 1967, S. 777) erneut bestätigt hat, zu den die akademische Ausbildung abschließenden Prüfungen.
  • BFH, 25.11.1966 - VI 72/65

    Kosten eines Referendars für die zweite juristische Staatsprüfung und die

    Auszug aus BFH, 07.08.1967 - VI R 25/67
    Nach der Rechtsprechung des Senats wird die akademische Ausbildung mit den abschließenden Prüfungen beendet, die in einem Staatsexamen (Urteil VI 72/65 vom 25. November 1966, BFH 88, 162, BStBl III 1967, 340), einer Diplomprüfung (Urteil VI 94/64 vom 9. April 1965, HFR 1965, 507) oder einer ähnlichen Prüfung bestehen.
  • BFH, 23.10.2019 - VI R 1/18

    Vorab entstandene Werbungskosten bei doppelter Haushaltsführung

    (3) Das FG hat auch nicht festgestellt, dass die Tätigkeit der Klägerin im Rahmen des Forschungsprojekts Teil ihrer Habilitation war und die Aufwendungen für die Wohnung in X daher unter diesem Gesichtspunkt als (vorab entstandene) Werbungskosten abziehbar sein könnten (s. dazu Senatsurteile vom 07.08.1967 - VI R 25/67, BFHE 90, 32, BStBl III 1967, 778, und vom 19.09.2012 - VI R 78/10, BFHE 239, 80, BStBl II 2013, 284).
  • BFH, 04.05.1972 - IV 133/64

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Beihilfen an einen Habilitanden

    Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil VI R 25/67 vom 7. August 1967, BFH 90, 32, BStBl III 1967, 778) meint er, daß der Steuerpflichtige nicht mehr in Ausbildung befindlich sei.

    Im BFH-Urteil VI R 25/67 vom 7. August 1967 (BFH 90, 32, BStBl III 1967, 778) wurde ausgesprochen, daß Aufwendungen, die ein wissenschaftlicher Assistent an einer Hochschule für seine Habilitation machte, Werbungskosten im Sinne des § 9 EStG seien, da es sich bei der Habilitation eines Assistenten nicht um einen Berufswechsel in Verbindung mit einer neuen Berufsausbildung, sondern um eine Berufsfortbildung handle.

  • BFH, 02.03.1978 - IV R 45/73

    Keine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG bei nicht buchführungspflichtigem

    Besondere Gründe, die die Promotion ausnahmsweise als unabdingbare Voraussetzung für die weitere Berufsausübung erscheinen lassen (vgl. hierzu das BFH-Urteil vom 7. August 1967 VI R 25/67, BFHE 90, 32, BStBl III 1967, 778, betr. Habilitationskosten), liegen nicht vor.
  • FG Münster, 13.10.2017 - 4 K 1891/14

    Einkommensteuer: Ist die Vermittlungsprovision für eine ausländische

    Er verwies auf die Behandlung der Kosten für eine Habilitation (Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 7. August 1967 VI R 25/67, BFHE 90, 32, BStBl III 1967, 778).
  • BFH, 26.05.1971 - VI R 63/69

    Besuch eines Lehrganges - Fortbildungskosten - Werbungskosten - Erweiterung der

    Der BFH habe durch die Urteile VI R 25/67 vom 7. August 1967 (BFH 90, 32, BStBl III 1967, 778) und VI R 135/67 vom 18. August 1967 (BFH 90, 40, BStBl III 1967, 792) in den vergleichbaren Fällen der Habilitation des wissenschaftlichen Hochschulassistenten und der Vorbereitung eines Verwaltungsangestellten auf die Inspektorenprüfung jeweils einen Berufswechsel verneint und ausgesprochen, daß es sich um eine natürliche Steigerung der bisherigen Tätigkeit bzw. um ein Aufsteigen im eingeschlagenen Beruf handle.

    Auch in den vom Kläger erwähnten Fällen der Habilitation des wissenschaftlichen Assistenten und der Vorbereitung des Verwaltungsangestellten auf die Inspektorenprüfung (BFH-Entscheidungen VI R 25/67 vom 7. August 1967 und VI R 135/67 vom 18. August 1967, a. a. O.) war für die Anerkennung der Aufwendungen als Fortbildungskosten nur der Umstand maßgebend, daß durch die Habilitation bzw. die Vorbereitung auf die Inspektorenprüfung fachliche Kenntnisse erworben wurden, die der bereits ausgeübten Tätigkeit als Assistent bzw. als Verwaltungsangestellter zugute kamen.

  • BFH, 07.08.1967 - VI R 88/66
    Für den als wissenschaftlichen Universitätsassistenten tätigen Stpfl. bedeutet die Professur zweifellos einen Aufstieg im ausgeübten Beruf (vgl. Urteil VI R 25/67 vom 7. August 1967, BStBl III 1967, 778).

    Aufwendungen zur Erlangung einer Professur sind als Werbungskosten nur anzuerkennen, wenn sie den Bereich der allgemeinen Ausbildungskosten überschreiten und in eine ganz konkrete Beziehung zu dem erstrebten Beruf treten, wie der Senat es z. B. im Urteil VI R 25/67 (a. a. O.) für die Kosten der Habilitation eines wissenschaftlichen Assistenten anerkannt hat.

  • BFH, 15.07.1996 - IV R 70/95

    Steuerliche Bewertung von wissenschaftlichen Arbeiten bei Einkünften aus

    Im Streitfall geht es auch nicht wie in dem von den Klägern angeführten BFH-Urteil vom 7. August 1967 VI R 25/67 (BFHE 90, 32, BStBl III 1967, 788) darum, ob Kosten für die Herstellung einer Habilitationsschrift als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzugsfähig sind, sondern um die wirtschaftliche Verwertung von wissenschaft lichen Arbeiten.
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