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BFH, 21.07.1967 - VI B 8/67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verpflichtung des Gerichts zur Gewährung ausreichender Zeit zur Beibringung der Beweismittel des Klägers
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 90, 90
- BStBl III 1967, 783
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 16.08.2005 - X B 26/05
Kostenentscheidung im erledigten Beschwerdeverfahren nach billigem Ermessen
Diese hat zur Folge, dass das FG nunmehr unter Mitwirkung der Beteiligten gemäß § 76 Abs. 1 FGO den relevanten Sachverhalt aufklärt (vgl. auch BFH-Beschluss vom 21. Juli 1967 VI B 8/67, BFHE 90, 90, BStBl III 1967, 783). - BFH, 23.02.1968 - VI 325/65
Die Verbindung und Trennung von Verfahren als prozessleitende Verfügungen - …
Nach den ab 1. Januar 1966 geltenden Vorschriften der FGO kann der BFH das Verfahren nur aussetzen, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits vom Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abhängt, das den Gegenstand eines anderen Rechtsstreits bildet (§§ 121, 74 FGO; Beschluß des Senats VI B 8/67 vom 21. Juli 1967, BFH 90, 90). - BFH, 22.06.1984 - VI B 46/83 NV: § 251 ZPO (Ruhen des Verfahrens) ist gemäß § 155 FGO auch auf Verfahren vor den Steuergerichten anzuwenden (vgl. BFH-Beschluß vom 21.7.1967 VI B 8/67).
- BFH, 23.11.1983 - II R 195/81 Da in den BFH-Beschlüssen vom 21.7.1967 VI B 8/67 und vom 15.9.1967 III B 32/67 die Anwendbarkeit nicht entscheidungserheblich war, trat eine Bindung anderer Senate nicht ein.2.