Weitere Entscheidung unten: BFH, 22.08.1951

Rechtsprechung
   BFH, 29.11.1960 - I 117/60 S   

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BFH, 29.11.1960 - I 117/60 S (https://dejure.org/1960,325)
BFH, Entscheidung vom 29.11.1960 - I 117/60 S (https://dejure.org/1960,325)
BFH, Entscheidung vom 29. November 1960 - I 117/60 S (https://dejure.org/1960,325)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Überlassung eines zum Betriebsvermögen gehörenden Einfamilienhaus für private Wohnzwecke durch eine Personengesellschaft als Entnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 72, 500
  • DB 1961, 558
  • BStBl III 1961, 183
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 14.01.1958 - I 159/57 U

    Sogenannte Bilanzbündeltheorie bei Personengesellschaften

    Auszug aus BFH, 29.11.1960 - I 117/60 S
    Schon im Urteil des Bundesfinanzhofs I 159/57 U vom 14. Januar 1958 (BStBl 1958 III S. 75, Slg. Bd. 66 S. 193) sei aber eine starre Anwendung dieser Theorie abgelehnt worden.

    Wie der Senat aber in der vom Finanzgericht angezogenen Entscheidung I 159/57 U (a.a.O.) schon dargelegt hat, darf die grundsätzlich richtige Rechtsfigur der Bilanzbündeltheorie nicht durch starre Anwendung und konstruktive Überspitzungen zu Ergebnissen führen, die, ohne daß steuerrechtliche Besonderheiten es gebieten, dem bürgerlichen Recht und dem Handelsrecht widersprechen.

  • BFH, 09.10.1953 - IV 536/52 U

    Benutzung eines zum Betriebsvermögen gehörender Personenkraftwagen auch zu

    Auszug aus BFH, 29.11.1960 - I 117/60 S
    Entnimmt der Gesellschafter die Nutzung eines betrieblichen Gegenstandes, indem er zum Beispiel einen betrieblichen Kraftwagen für Privatfahrten entnimmt, so besteht der Entnahmewert im Sinne des § 6 Ziff. 4 EStG 1951 in den anteiligen Selbstkosten (Urteil des Bundesfinanzhofs IV 536/52 U vom 9. Oktober 1953, BStBl 1953 III S. 337, Slg. Bd. 58 S. 120).
  • BFH, 26.10.1987 - GrS 2/86

    Zur unentgeltlichen Überlassung von Nutzungsvorteilen

    Die abweichende Rechtsprechung zur Nutzung eines Betriebsgrundstücks für private Wohnzwecke (BFH-Urteile vom 29. November 1960 I 117/60 S, BFHE 72, 500, BStBl III 1961, 183; vom 23. März 1961 IV 381/58, StRK, Einkommensteuergesetz, § 52 Rechtsspruch 11; vom 2. April 1980 IV R 60/77, NV) beruht auf den Besonderheiten des letztmals für den Veranlagungszeitraum 1986 geltenden § 21 Abs. 2 EStG.
  • BFH, 28.09.1995 - IV R 39/94

    Gesamttreuhandvermögen - Entnahmegewinn - Betriebsaufgabe - Betriebsunterbrechung

    Hiergegen richtet sich die vom Finanzgericht (FG) wegen Divergenz zu den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 31. März 1977 IV R 58/73 (BFHE 122, 85, BStBl II 1977, 823) und vom 29. November 1960 I 117/60 S (BFHE 72, 500, BStBl III 1961, 183) zugelassene Revision der Klägerin, mit der die Verletzung materiellen Rechts gerügt wird.

    Mit seiner Entscheidung weicht der Senat nicht von der Entscheidung des I. Senats in BFHE 72, 500, BStBl III 1961, 183 ab.

  • BFH, 30.06.1987 - VIII R 353/82

    Entnahme eines Betriebsgrundstücks durch private Bebauung bei einer

    Entsprechend der früheren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteil vom 29. November 1960 I 117/60 S, BFHE 72, 500, BStBl III 1961, 183) sei in Abschn. 14 Abs. 9 der Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) 1972 bestimmt worden, daß zum Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft gehörende Grundstücke oder Grundstücksteile auch dann zum Betriebsvermögen der Personengesellschaft gehörten, wenn sie einem Gesellschafter zum privaten Gebrauch überlassen werden, so daß nur die laufenden Nutzungen durch den nutzenden Gesellschafter entnommen würden.

    Soweit der I. Senat des BFH in dem Urteil vom 29. November 1960 I 117/60 S (BFHE 72, 500, BStBl III 1961, 183) noch anders entschieden hat, ist diese Entscheidung durch sein späteres Urteil in BFHE 109, 519, BStBl II 1973, 705 überholt.

  • BFH, 21.09.1995 - IV R 50/93

    Steuerliche Beurteilung der Überlassung eines zum Gesamthandsvermögen einer

    Überläßt eine Personengesellschaft ein zu ihrem Gesamthandsvermögen i. S. des § 718 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gehörendes Wohnhaus einem Gesellschafter für private Wohnzwecke, so lag darin nach früherer steuerrechtlicher Beurteilung, wie sie insbesondere in dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. November 1960 I 117/60 S (BFHE 72, 500, BStBl III 1961, 183) zum Ausdruck gekommen ist, nicht ohne weiteres eine Entnahme des Wohnhauses.

    An dieser Handhabung konnte nach dem Urteil in BFHE 72, 500, BStBl III 1961, 183 auch festgehalten werden, als die Wohnnutzung durch B im Jahre 1959 auf das gesamte Haus ausgedehnt wurde und jegliche betriebliche Nutzung entfiel.

    Aus dieser rechtlichen Sicht, die von der des Urteils in BFHE 72, 500, BStBl III 1961, 183 abweicht, wurde das Grundstück somit spätestens im Jahre 1959 aus dem Betriebsvermögen entnommen und ist steuerlich zu Privatvermögen der Klägerin geworden.

  • BFH, 09.06.1994 - IV R 47/92

    Körperschaftsteuer; Verdeckte Gewinnausschüttung an den Gesellschafter einer

    Entnahmen aus dem Gesamthandsvermögen sind grundsätzlich dem Mitunternehmer zuzurechnen, dem sie zugute kommen (BFH-Urteil vom 29. November 1960 1 117/60 5, BFHE 72, 500, BStBl III 1961, 183; Herrmann/ Heuer/Raupach, a.a.O., § 4 EStG Anm.42 d (2).
  • BFH, 31.01.1964 - VI 337/62 S

    Behandlung einer Übertragung eines Teils des Betriebsgrundstücks durch einen

    Der Bundesfinanzhof lehne Überspannungen der Bilanzbündeltheorie ab und betone in Grenzfällen das handelsrechtliche Wesen der Personengesellschaft als gesamthänderisch gebundenes Sondervermögen, z.B. im Urteil I 117/60 S vom 29. November 1960 (BStBl 1961 III S. 183, Slg. Bd. 72 S. 500).

    zutreffend bemerkt, schon bisher mehrfach, z.B. in den Entscheidungen I 159/57 U vom 14. Januar 1958 (BStBl 1958 III S. 75, Slg. Bd. 66 S. 193) und I 117/60 S (a.a.O.) darauf hingewiesen, daß die Bilanzbündeltheorie zwar grundsätzlich richtig ist, daß sie aber nicht durch eine zu starre Handhabung zu konstruktiven Überspitzungen führen darf.

  • BFH, 21.06.1972 - I R 189/69

    Wirtschaftsgüter - Notwendiges Privatvermögen - Bilanzierung als Betriebsvermögen

    Denn die eigenen Wohnräume sind stets dem notwendigen Privatvermögen zuzurechnen und können daher in der Regel nicht zum gewillkürten Betriebsvermögen gemacht werden (vgl. BFH-Urteile I 117/60 S vom 29. November 1960, BFH 72, 500, BStBl III 1961, 183; IV 99/63 S vom 12. November 1964, BFH 81, 128, BStBl III 1965, 46; IV R 192/67, a. a. O.).
  • BFH, 27.04.1990 - X B 11/89

    Berichtigung des Buchwertansatzes für Grundbesitz auf Grund von Umständen die

    Nach damaligem Rechtsverständnis wurden insoweit lediglich die Nutzungen entnommen, ohne daß die Zugehörigkeit des Grundbesitzes zum Betriebsvermögen der OHG berührt worden wäre (BFH-Urteil vom 29. November 1960 I 117/60 S, BFHE 72, 500, BStBl III 1961, 183; Abschn. 14 Abs. 9 der Einkommensteuer-Richtlinien 1961 - EStR 1961 -).
  • BFH, 31.03.1977 - IV R 58/73

    Übertragung eines Wirtschaftsguts - Voraussetzungen der Übertragung -

    b) Dieser Entnahmegewinn wäre entgegen der Ansicht der Revision allein dem Gesellschafter M senior zuzurechnen, weil sich alle Gesellschafter darin einig waren, daß die Grundstücke unmittelbar in das Privatvermögen des M senior übertragen werden sollten (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 29. November 1960 I 117/60 S, BFHE 72, 500, BStBl III 1961, 183) und weil weder dargetan noch ersichtlich ist, daß die Gesellschafter der Klägerin über die Zurechnung des Entnahmegewinns wirtschaftlich motiviert etwas Abweichendes vereinbaren wollten (siehe Herrmann/Heuer, a. a. O., EStG § 4 Anm. 42 d [2]).
  • BFH, 28.03.1966 - VI 43/65
    Der Bundesfinanzhof (BFH) betone immer die grundsätzliche Richtigkeit dieser Auffassung (Urteile I 117/60 S vom 29. November 1960, BStBl 1961 III S. 183, Slg. Bd. 72 S. 500; VI 337/62 S vom 31. Januar 1964, BStBl 1964 III S. 240. Slg. Bd. 79 S. 19).
  • BFH, 08.07.1976 - IV R 100/72

    Kosten einer Zweitwohnung am Sitz des Betriebs sind keine Betriebsausgaben

  • BFH, 12.11.1964 - IV 99/63 S

    Ausweisung eines Wohnhauses als Betriebsvermögen - Rechtfertigung der Aufteilung

  • BFH, 11.05.1962 - VI 55/61 U

    Maßgeblichkeit einer von den Steuerpflichtigen bürgerlich-rechtlich ernsthaft

  • FG Düsseldorf, 11.11.1999 - 11 K 4375/96

    Firmenfahrzeug; Ersatzleistung; Garagenmiete; Arbeitsohn; 1%- Pauschale -

  • BFH, 10.02.1988 - VIII R 28/86

    Gebäude als wirtschaftliches Eigentum einer OHG

  • BFH, 05.07.1963 - VI 333/61 U

    Gewinnverwirklichung bei Einrichtung von Einzelunternehmen und Fortführung der

  • BFH, 02.10.1962 - I 256/61 U

    Möglichkeit der Fortführung der Buchwerte bei Aufteilung des Vermögens mehrerer

  • BFH, 14.03.1985 - IV R 2/83

    Bemessung des Nutzungswerts einer eigengenutzten Wohnung

  • BFH, 12.07.1973 - IV R 205/69

    Einzelunternehmer einer GmbH - Betriebsgrundstück - Unentgeltliche Überlassung -

  • BFH, 21.11.1989 - VIII R 173/85

    Revision wegen einer Bilanzberichtigung einer OHG bei nicht fehlerhafter Bilanz

  • BFH, 18.03.1964 - IV 284/63 U

    Umstellung des Wirtschaftsjahrs auf einen vom Kalenderjahr abweichenden Zeitraum

  • BFH, 06.05.1965 - IV 391/62 U

    Einkommensteuerliche Einordnung von Aufwendungen für den Bau eines eigenen

  • BFH, 29.11.1960 - I 179/60
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Rechtsprechung
   BFH, 22.08.1951 - IV 147/50 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,502
BFH, 22.08.1951 - IV 147/50 U (https://dejure.org/1951,502)
BFH, Entscheidung vom 22.08.1951 - IV 147/50 U (https://dejure.org/1951,502)
BFH, Entscheidung vom 22. August 1951 - IV 147/50 U (https://dejure.org/1951,502)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 55, 455
  • DB 1951, 1000
  • BStBl III 1951, 183
  • BStBl III 1961, 183
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 20.02.1958 - IV 552/54 S

    Steuerrechtliche Bahandlung der Gewinne aus außerordentlichen Waldnutzungen

    Unter Hinweis auf den Zweck der VOL-Besteuerung, wie er im Erlaß des Reichsministers der Finanzen vom 31. Dezember 1936 (Reichssteuerblatt - RStBl - 1937 S. 35) dargelegt wird, und die Ausführungen im Urteil des Bundesfinanzhofs IV 147/50 U vom 22. August 1951 (Slg. Bd. 55 S. 455, Bundessteuerblatt - BStBl - 1951 III S. 183) hat das Finanzgericht wie folgt Stellung genommen: Die aus den Holzeinschlägen erzielten Reingewinne von rund 5 500 DM und 65 000 DM seien gegenüber dem sich aus dem Teileinheitswert von 1 475 DM ergebenden Durchschnittsgewinn so hoch, daß sie auf normale Schwankungen der Betriebseinnahmen nicht zurückgeführt werden könnten; derartige Gewinne beruhten vielmehr auf außergewöhnlichen, bei der Einheitsbewertvng nicht berücksichtigten Umständen, die darin zu erblicken seien, daß ein 80- bis 100jähriger Bestand (3 bis 4 ha) vorhanden gewesen und innerhalb von drei Jahren geschlagen worden sei.

    Das seien unnormale, in objektiven Merkmalen des Betriebes sich äußernde Verhältnisse im Sinne des Urteils IV 147/50 U; es komme noch hinzu, daß der Holzbestand durch Zuwachs bedeutend wertvoller geworden sei als zur Zeit der Einheitsbewertung, und daß die Holzpreise ständig gestiegen seien.

    Zur Frage der Zulässigkeit eines Sonderzuschlages wegen Holznutzung gemäß § 9 Abs. 2 VOL hat der Senat in dem auch vom Steuerpflichtigen angeführten Urteil IV 450/53 S vom 10. Juni 1954 (Slg. Bd. 59 S. 58, BStBl 1954 III S. 231) dahin Stellung genommen, daß zwar unter den in der Entscheidung IV 147/50 U angegebenen besonderen Umständen auch wegen außergewöhnlicher Einnahmen aus Holznutzung für ein einzelnes Jahr nach § 9 Abs. 2 VOL ein Zuschlag in Betracht kommen könne, grundsätzlich sei er jedoch im Hinblick auf die in der VOL erstrebte Vereinfachung nicht zulässig, um so weniger, als auch künftig der aus dem Einheitswert der Forstwirtschaft ermittelte Ertrag zu versteuern sei, selbst bei Fortschreibung des Einheitswertes sei in diesem nach dem Kahlhieb immer noch die Grundfläche bzw. der neue, jahrelang einen Gewinn kaum abwerfende junge Bestand enthalten und erhöhe den Durchschnittsgewinn.

    Hierbei ist in Übereinstimmung mit dem Urteil IV 147/50 U und dem Finanzgericht davon auszugehen, daß auch nach § 9 Abs. 2 VOL wie bei § 7 a.a.O. nur die Betriebseinnahmen zu erfassen sind, die bei der Feststellung des Einheitswertes nicht oder nicht hinreichend berücksichtigt worden sind.

  • BFH, 03.02.1955 - IV 31/54 U

    Sonderzuschläge bei Fällung von einzelstehenden Bäumen im Rahmen

    Das gleiche gelte für einmalige Sondereinnahmen (Urteil des Bundesfinanzhofs IV 147/50 U vom 22. August 1951, Slg. Bd. 55, S. 455, Bundessteuerblatt - BStBl. - III S. 183).

    In dem vom Finanzgericht angeführten Urteil IV 147/50 U vom 22. August 1951 (Slg.Bd. 55 S. 455, BStBl. III S. 183) hat der Senat ausgesprochen, daß, wie bei § 7 VOL, auch bei § 9 Abs. 2 VOL Zuschläge nur für Betriebseinnahmen in Betracht kommen, die bei der Feststellung des Einheitswerts nicht oder nicht hinreichend berücksichtigt worden sind.

  • BFH, 15.10.1970 - IV R 134/70

    Gewinnbeteiligung - Elterliches Unternehmen - Beteiligung als Kommanditist -

    Denn die Fragen der steuerlichen Anerkennung des Bestehens einer Gesellschaft und der Angemessenheit ihrer Gewinnverteilung sind unabhängig voneinander zu entscheiden, wie der Senat schon damals aussprach (vgl. a. a. O., BStBl III 1951, 183 vorletzter Absatz).
  • BFH, 16.05.1963 - IV 321/59 U

    Berücksichtigung der Betriebseinnahmen aus dem Verkauf eines Zuchttieres als

    Der Senat hat bereits in der Entscheidung IV 147/50 U vom 22. August 1951 (BStBl 1951 III S. 183, Slg. Bd. 55 S. 455) ausgesprochen, daß die in § 7 VOL enthaltene Zweckbestimmung, Zuschläge zu machen, wenn bei der Feststellung des Einheitswertes Einnahmen nicht oder nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend hinreichend berücksichtigt worden sind, gleichermaßen auch für Sonderzuschläge nach § 9 Abs. 2 VOL zu gelten habe.
  • BFH, 05.09.1963 - IV 277/57 S

    Berücksichtigung der Einkünfte aus einem Anteil einer Jahrschaft

    Im Grundbetrag werden nur solche nachhaltigen Erträge des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs erfaßt, die ihrerseits auf die Feststellung des Einheitswerts des landwirtschaftlichen Betriebs von Einfluß waren (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs IV 147/50 U vom 22. August 1951, BStBl 1951 III S. 183, Slg. Bd. 55 S. 455).
  • BFH, 10.06.1954 - IV 450/53 S

    Zulässigkeit eines Sonderzuschlags für eine außergewöhnlichen Holzeinnahme nach

    Nach dem Urteil des Senats IV 147/50 U vom 22. August 1951 (Slg.Bd. 55 S. 455, Bundessteuerblatt - BStBl. - III S. 183) kann zwar unter besonderen Umständen auch wegen außergewöhnlicher Einnahmen aus Holznutzung für ein einzelnes Jahr ein Zuschlag gemäß § 9 Abs. 2 VOL in Betracht kommen.
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