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   BFH, 13.12.1962 - V 87/60 S   

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https://dejure.org/1962,2313
BFH, 13.12.1962 - V 87/60 S (https://dejure.org/1962,2313)
BFH, Entscheidung vom 13.12.1962 - V 87/60 S (https://dejure.org/1962,2313)
BFH, Entscheidung vom 13. Dezember 1962 - V 87/60 S (https://dejure.org/1962,2313)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des Umsatzsteuergesetzes - Entstehen einer Steuerpflicht von Anzahlungen bei der Istbesteuerung und die Zulässigkeit der Aufspaltung einer Werklieferung in eine Großhandelslieferung und in eine sonstige Leistung - Verfassungsmäßigkeit der ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 76, 204
  • NJW 1963, 684
  • DB 1963, 156
  • BStBl III 1963, 72
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 07.04.1960 - V 231/54 S

    Nichtigkeit einer Zusatzsteuer in der Textilwirtschaft mangels einer gültigen

    Auszug aus BFH, 13.12.1962 - V 87/60 S
    Das GG hat sich nicht für ein bestimmtes Wirtschaftssystem entschieden, so daß der Gesetzgeber darin frei ist, die ihm sachgemäß erscheinende Wirtschaftspolitik zu treiben (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs V 231/54 S vom 7. April 1960, BStBl 1960 III S. 339, Slg. Bd. 71 S. 244).

    Hinzu kommt, daß der Gesetzgeber weitere Ausgleichsmaßnahmen für die Textilwirtschaft, die nach dem damaligen Stand der Erkenntnisse einer solchen Regelung besonders bedurfte, getroffen hat (vgl. das oben angeführte Urteil V 231/54 S vom 7. April 1960).

  • BVerfG, 21.07.1955 - 1 BvL 33/51

    Junktimklausel

    Auszug aus BFH, 13.12.1962 - V 87/60 S
    Eine Verletzung des Art. 3 liegt demnach nur vor, wenn keine sachlichen Gründe für die etwaige Ungleichheit bestehen (vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts 1 BvL 33/51 vom 21. Juli 1955, BVerfGE 4 S. 219, 243/44, und 2 BvF 4/56 vom 5. März 1958, BVerfGE 7 S. 305, 318).
  • BFH, 25.09.1953 - V 69/53 S

    Umsatzsteuerpflichtiger, der die Umsatzsteuer nicht überwälzen kann - Verstoß

    Auszug aus BFH, 13.12.1962 - V 87/60 S
    Dazu kommt, daß eine als Verkehrsteuer ausgestaltete Steuer, die an Vorgänge des Rechtsverkehrs anknüpft, erst recht eine Verbrauchsteuer, schon ihrer Natur nach die Auswirkung auf den Steuerschuldner nur in ganz beschränktem Maße berücksichtigen kann (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs V 69/53 S vom 25. September 1953, BStBl 1953 III S. 332, 334, Slg. Bd. 58 S. 109, und V 45/53 S vom 10. Juni 1954, BStBl 1954 III S. 238, Slg. Bd. 59 S. 77).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BFH, 13.12.1962 - V 87/60 S
    Der Senat kommt nach allem, insbesondere auch nach den aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewonnenen Erkenntnissen (vgl. außer den eingangs erwähnten Entscheidungen besonders noch 1 BvR 147/52 vom 17. Dezember 1953, BVerfGE 3 S. 58 ff., 135, 136) zu der Überzeugung, daß das geltende Umsatzsteuersystem, insbesondere die §§ 2 und 3 UStG nicht gegen das GG verstoßen.
  • BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54

    Abgeordneten-Entschädigung

    Auszug aus BFH, 13.12.1962 - V 87/60 S
    Dabei ist davon auszugehen, daß der Gesetzgeber an den allgemeinen Gleichheitssatz nur in dem Sinn gebunden ist, daß er weder wesentlich Gleiches willkürlich ungleich noch wesentlich Ungleiches willkürlich gleichbehandeln darf (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2 BvK 1/54 vom 16. März 1955, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE - Bd. 4 S. 145, 155).
  • BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvF 4/56

    Rechtsverhältnisse der Flüchtlinge

    Auszug aus BFH, 13.12.1962 - V 87/60 S
    Eine Verletzung des Art. 3 liegt demnach nur vor, wenn keine sachlichen Gründe für die etwaige Ungleichheit bestehen (vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts 1 BvL 33/51 vom 21. Juli 1955, BVerfGE 4 S. 219, 243/44, und 2 BvF 4/56 vom 5. März 1958, BVerfGE 7 S. 305, 318).
  • BFH, 10.06.1954 - V 45/53 S

    Verfassungsmäßigkeit der Heranziehung der Umsätze eines total kriegsgeschädigten

    Auszug aus BFH, 13.12.1962 - V 87/60 S
    Dazu kommt, daß eine als Verkehrsteuer ausgestaltete Steuer, die an Vorgänge des Rechtsverkehrs anknüpft, erst recht eine Verbrauchsteuer, schon ihrer Natur nach die Auswirkung auf den Steuerschuldner nur in ganz beschränktem Maße berücksichtigen kann (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs V 69/53 S vom 25. September 1953, BStBl 1953 III S. 332, 334, Slg. Bd. 58 S. 109, und V 45/53 S vom 10. Juni 1954, BStBl 1954 III S. 238, Slg. Bd. 59 S. 77).
  • BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvL 18/56

    lex Salamander

    Auszug aus BFH, 13.12.1962 - V 87/60 S
    Hinzu tritt die Erwägung, daß es nach den vom Bundesverfassungsgericht angestellten Erörterungen, die zu dem Urteil 2 BvL 18/56 vom 5. März 1958 (BVerfGE 7 S. 282 ff., 293) geführt haben, gar nicht möglich ist, die vorhandenen Unternehmenstypen der Gruppe der einstufigen und der mehrstufigen Unternehmungen zuzuordnen.
  • RFH, 24.08.1938 - V 306/37
    Auszug aus BFH, 13.12.1962 - V 87/60 S
    Sie hat also, obwohl als Verkehrsteuer ausgestaltet, die Wirkung einer allgemeinen Verbrauchsabgabe (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs V 306/37 vom 24. August 1938, RStBl 1938 S. 903, Slg. Bd. 44 S. 328).
  • RFH, 12.08.1927 - V A 348/27
    Auszug aus BFH, 13.12.1962 - V 87/60 S
    meint, daß die einheitliche Beurteilung ihrer als Großhandelslieferungen und Montageleistungen versteuerten Werklieferungen gegen das GG verstoße, ist darauf hinzuweisen, daß nach der Rechtsprechung Umsatzgeschäfte, die nach dem Willen der Vertragschließenden, dem tatsächlichen Geschehensablauf und ihrem wirtschaftlichen Gehalt Werklieferungen sind, auch als solche zur Versteuerung heranzuziehen sind, selbst wenn sie künstlich in reine Lieferungen und in sonstige Leistungen aufgespalten worden sind, um zu gewährleisten, daß wirtschaftlich gleichliegende Vorgänge auch steuerlich gleichbehandelt werden (vgl. schon Urteile des Reichsfinanzhofs V A 348/27 vom 12. August 1927, Slg. Bd. 22 S. 22, RStBl 1927 S. 207, und V A 588/26 vom 19. November 1926, Slg. Bd. 20 S. 103, und Gr. S. 5/24 vom 24. Januar 1925, Slg. Bd. 15 S. 282, insbesondere S. 285).
  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57

    Allphasenumsatzsteuer

    Der Bundesfinanzhof hat in seinem gegen die Beschwerdeführerin zu II ergangenen Urteil (BStBl. 1963 III S. 72 = Slg. Bd. 76, 204) die Verfassungsmäßigkeit des geltenden Umsatzsteuersystems, insbesondere der geringeren Belastung der mehrstufigen Unternehmen, mit der folgenden Begründung bejaht:.
  • BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57

    Wettbewerbsbenachteiligung durch Umsatzbesteuerung

    Dieser hat durch sein mit der Verfassungsbeschwerde angefochtenes Urteil vom 13. Dezember 1962 -- V 87/60 S -- (BStBl. 1963 III S. 72) die in den gegenwärtigen Verfassungsbeschwerden gegen die Verfassungsmäßigkeit des Umsatzsteuergesetzes erhobenen Bedenken im einzelnen geprüft und für unbegründet erklärt.
  • BFH, 27.06.1968 - V R 128/66

    Umstrittene Umsatzsteuer

    Obwohl die Umsatzsteuer nicht als Personensteuer ausgestaltet ist und sie deshalb auf persönliche Verhältnisse wie etwa die Einkommensteuer oder die Vermögensteuer keine Rücksicht nimmt (BFH-Urteil V 87/60 S vom 13. Dezember 1962, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 76 S. 204, 206 - BFH 76, 204, 206 -, BStBl III 1963, 72), trägt sie gleichwohl den besonderen Verhältnissen der freiberuflichen Tätigkeit dadurch Rechnung, daß Umsätze aus dieser Tätigkeit, wenn der Gesamtumsatz 120 000 DM nicht übersteigt, im Betrag von 20 000 DM steuerfrei sind (vgl. § 7a Abs. 2 UStG).
  • BFH, 14.03.1968 - V R 109/66

    Steuerpflicht von Beförderungen auf Wasserstraßen als Teilleistung oder

    Wie der Senat bereits im Urteil V 87/60 S vom 13. Dezember 1962 (BFH 76, 204, BStBl III 1963, 72) ausgeführt hat, muß das bis zum 31. Dezember 1967 geltende Umsatzsteuerrecht als Ganzes und in seinem Zusammenhang mit dem gesamten Steuersystem gesehen werden.
  • BFH, 31.01.1963 - V 157/60 U

    Steuerfreiheit für Entgelte aus Großhandelslieferungen mit Eisenschrott

    Er hat diese Auffassung zuletzt in dem Grundsatzurteil V 87/60 S vom 13. Dezember 1962 (BStBl 1963 III S. 72) vertreten.
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