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   BFH, 23.09.1969 - I R 71/67   

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https://dejure.org/1969,1396
BFH, 23.09.1969 - I R 71/67 (https://dejure.org/1969,1396)
BFH, Entscheidung vom 23.09.1969 - I R 71/67 (https://dejure.org/1969,1396)
BFH, Entscheidung vom 23. September 1969 - I R 71/67 (https://dejure.org/1969,1396)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beteiligung - Zulässigkeit einer Abschreibung - Neugründung eines Unternehmens - Einbringung eines Betriebes - Anlaufverluste - Teilwertabschreibung - Betriebswirtschaftliche Grundsätze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 97, 169
  • DB 1970, 90
  • BStBl II 1970, 87
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 20.05.1965 - IV 49/65 U

    Voraussetzungen einer Teilwertabschreibung

    Auszug aus BFH, 23.09.1969 - I R 71/67
    Wenn das FG in seiner Beurteilung des streitigen Sachverhalts nicht der Rechtsauffassung des Wirtschaftsprüfers Dr. G. und dem Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, sondern der des BFH (insbesondere im Urteil IV 49/65 U vom 20. Mai 1965, BFH 83, 5, BStBl III 1965, 503) gefolgt sei, so sei dabei von Anlaufverlusten keine Rede gewesen.

    Anlaufverluste neugegründeter Unternehmen liegen begrifflich dann vor, wenn der Betrieb nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen voraussehbar in naher Zukunft nachhaltig mit Gewinn arbeiten wird (BFH-Urteil I 46/65 vom 29. Mai 1968, BFH 93, 57, BStBl II 1968, 692); solche Anlaufverluste werden im Hinblick auf ihren alsbald zu erwartenden Ausgleich im normalen Geschäftsbetrieb in der Regel nicht als Indiz solcher Umstände angesehen und rechtfertigen deshalb eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert für gewöhnlich nicht (BFH-Urteil IV 49/65 U, a. a. O.).

  • BFH, 03.07.1963 - I 276/61 S

    Außer-Ansatz-Bleiben von Gewinnanteilen auf Schachtelbeteiligungen als sachliche

    Auszug aus BFH, 23.09.1969 - I R 71/67
    Werde die Teilwertabschreibung nicht anerkannt, so ergebe sich für das Jahr 1958 nach Abzug der Schachteleinnahmen ein Verlust von 59 140 DM, da nach dem Urteil des BFH I 276/61 S vom 3. Juli 1963 (BFH 77, 394, BStBl III 1963, 464) schachtelbegünstigte Einnahmen den abzugsfähigen Verlust der Obergesellschaft nicht mindern dürften.

    Sollte das FG aufgrund seiner Ermittlungen erneut zu der Auffassung gelangen, daß die Verluste der P.-GmbH im Streitfall eine Abschreibung der Beteiligung auf den niedrigeren Teilwert nicht rechtfertigten, wird es -- ohne daß es dazu eines besonderen Antrages der Steuerpflichtigen bedarf -- im Rahmen des vom FA festgesetzten und des von der Steuerpflichtigen beantragten Steuerbetrages die Verluste aus Schachtelbeteiligung im Streitjahr 1959 in Anwendung der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung (BFH-Urteil I 276/61 S vom 3. Juli 1963, BFH 77, 394, BStBl III 1963, 464) berücksichtigen.

  • BFH, 11.07.1961 - I 311/60 S

    Bedeutsamkeit von Ertragserwägungen für die Feststellung des Teilwertes bei dem

    Auszug aus BFH, 23.09.1969 - I R 71/67
    Da der Teilwert im Anschaffungszeitpunkt in der Regel den gezahlten Anschaffungskosten entspricht und im wesentlichen durch die Entwicklung des Anlagevermögens und weniger durch die Ertragsaussichten eines Unternehmens bestimmt wird (BFH-Urteile I 311/60 S vom 11. Juli 1961, BFH 73, 537, BStBl III 1961, 462; I 226/60 U vom 11. Juli 1961, BFH 73, 541, BStBl III 1961, 463), kann ein Indiz für das Vorliegen solcher Umstände in dem Verlust eines großen Teiles des Grund- oder Stammkapitals eines Unternehmens zu sehen sein, wenn ein alsbaldiger Ausgleich dieses Verlustes im normalen Geschäftsbetrieb ausgeschlossen erscheint.
  • BFH, 13.12.1966 - I R 6/66

    Begrenzung der Anfechtbarkeit von Berichtigungsbescheiden

    Auszug aus BFH, 23.09.1969 - I R 71/67
    Zudem sei es nach dem BFH-Urteil I R 6/66 vom 13. Dezember 1966 (BFH 87, 465, BStBl III 1967, 216) kein Verfahrensmangel, wenn das Gericht nicht zu allen Rechtsausführungen der Steuerpflichtigen Stellung nehme.
  • BFH, 28.10.1964 - IV 208/64 U

    Ausbuchung von eigenen Antilen der untergehenden Kapitalgesellschaft bei der

    Auszug aus BFH, 23.09.1969 - I R 71/67
    Die Abschreibung einer Beteiligung auf den niedrigeren Teilwert setzt voraus, daß -- soweit nicht nachweisbar eine Fehlmaßnahme die Aufwendung der gezahlten Anschaffungskosten bestimmte (BFH-Urteil I 386/61 U vom 22. April 1964, BFH 79, 358, BStBl III 1964, 362) -- zwischen dem Anschaffungszeitpunkt und dem Bilanzstichtag Umstände eingetreten sind, die es gerechtfertigt erscheinen lassen, davon auszugehen, daß am Bilanzstichtag die Wiederbeschaffungskosten der Beteiligung unter den seinerzeit aufgewendeten Anschaffungskosten liegen (BFH-Urteile IV 208/64 U vom 28. Oktober 1964, BFH 81, 166, BStBl III 1965, 59; IV 138/63 vom 13. Juli 1967, BFH 90, 125, BStBl II 1968, 11).
  • BFH, 29.05.1968 - I 46/65

    Höhe der Kozessionsabgabe bei einem aus mehreren Versorgungsbetrieben bestehenden

    Auszug aus BFH, 23.09.1969 - I R 71/67
    Anlaufverluste neugegründeter Unternehmen liegen begrifflich dann vor, wenn der Betrieb nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen voraussehbar in naher Zukunft nachhaltig mit Gewinn arbeiten wird (BFH-Urteil I 46/65 vom 29. Mai 1968, BFH 93, 57, BStBl II 1968, 692); solche Anlaufverluste werden im Hinblick auf ihren alsbald zu erwartenden Ausgleich im normalen Geschäftsbetrieb in der Regel nicht als Indiz solcher Umstände angesehen und rechtfertigen deshalb eine Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert für gewöhnlich nicht (BFH-Urteil IV 49/65 U, a. a. O.).
  • BFH, 27.03.1968 - I 133/65

    Bewertung einer Beteiligung bei Übernahme neuer Stammeinlagen im Wege einer

    Auszug aus BFH, 23.09.1969 - I R 71/67
    Das gilt auch für die Bewertung einer Beteiligung aus der Übernahme neuer Stammeinlagen bei Kapitalerhöhung zur Wiederherstellung der künftigen Rentabilität einer notleidenden Kapitalgesellschaft (BFH-Urteil I 133/65 vom 27. März 1968, BFH 92, 214, BStBl II 1968, 521).
  • BFH, 13.07.1967 - IV 138/63

    Berechnung des niedrigen Teilwerts bei einem Fabrikgebäude im Sinne des § 6 Abs.

    Auszug aus BFH, 23.09.1969 - I R 71/67
    Die Abschreibung einer Beteiligung auf den niedrigeren Teilwert setzt voraus, daß -- soweit nicht nachweisbar eine Fehlmaßnahme die Aufwendung der gezahlten Anschaffungskosten bestimmte (BFH-Urteil I 386/61 U vom 22. April 1964, BFH 79, 358, BStBl III 1964, 362) -- zwischen dem Anschaffungszeitpunkt und dem Bilanzstichtag Umstände eingetreten sind, die es gerechtfertigt erscheinen lassen, davon auszugehen, daß am Bilanzstichtag die Wiederbeschaffungskosten der Beteiligung unter den seinerzeit aufgewendeten Anschaffungskosten liegen (BFH-Urteile IV 208/64 U vom 28. Oktober 1964, BFH 81, 166, BStBl III 1965, 59; IV 138/63 vom 13. Juli 1967, BFH 90, 125, BStBl II 1968, 11).
  • BFH, 22.04.1964 - I 386/61 U

    Versagung einer Teilwertabschreibung bei frustrierten Erwartungen eines Kaufmanns

    Auszug aus BFH, 23.09.1969 - I R 71/67
    Die Abschreibung einer Beteiligung auf den niedrigeren Teilwert setzt voraus, daß -- soweit nicht nachweisbar eine Fehlmaßnahme die Aufwendung der gezahlten Anschaffungskosten bestimmte (BFH-Urteil I 386/61 U vom 22. April 1964, BFH 79, 358, BStBl III 1964, 362) -- zwischen dem Anschaffungszeitpunkt und dem Bilanzstichtag Umstände eingetreten sind, die es gerechtfertigt erscheinen lassen, davon auszugehen, daß am Bilanzstichtag die Wiederbeschaffungskosten der Beteiligung unter den seinerzeit aufgewendeten Anschaffungskosten liegen (BFH-Urteile IV 208/64 U vom 28. Oktober 1964, BFH 81, 166, BStBl III 1965, 59; IV 138/63 vom 13. Juli 1967, BFH 90, 125, BStBl II 1968, 11).
  • BFH, 11.07.1961 - I 226/60 U

    Nachweis eines Darlehensvertrags als Voraussetzung der Abzugsfähigkeit der

    Auszug aus BFH, 23.09.1969 - I R 71/67
    Da der Teilwert im Anschaffungszeitpunkt in der Regel den gezahlten Anschaffungskosten entspricht und im wesentlichen durch die Entwicklung des Anlagevermögens und weniger durch die Ertragsaussichten eines Unternehmens bestimmt wird (BFH-Urteile I 311/60 S vom 11. Juli 1961, BFH 73, 537, BStBl III 1961, 462; I 226/60 U vom 11. Juli 1961, BFH 73, 541, BStBl III 1961, 463), kann ein Indiz für das Vorliegen solcher Umstände in dem Verlust eines großen Teiles des Grund- oder Stammkapitals eines Unternehmens zu sehen sein, wenn ein alsbaldiger Ausgleich dieses Verlustes im normalen Geschäftsbetrieb ausgeschlossen erscheint.
  • BFH, 27.07.1988 - I R 104/84

    Vermutung - Beteiligung - Teilwert - Anschaffungskosten - Erwerb von Anteilen

    Die Vermutung kann nur durch den Nachweis entkräftet werden, daß die Anschaffung von vornherein eine Fehlmaßnahme war (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Februar 1956 I 239/54 U, BFHE 62, 274, BStBl III 1956, 102; vom 26. August 1958 I 80/57 U, BFHE 67, 382, BStBl III 1958, 420; vom 22. April 1964 I 386/61 U, BFHE 79, 358, BStBl III 1964, 362; vom 20. Mai 1965 IV 49/65 U, BFHE 83, 5, BStBl III 1965, 503; vom 27. März 1968 I 133/65, BFHE 92, 214, BStBl II 1968, 521; vom 23. September 1969 I R 71/67, BFHE 97, 169, BStBl II 1970, 87; vom 9. März 1977 I R 203/74, BFHE 122, 68, BStBl II 1977, 515; vom 31. Oktober 1978 VIII R 124/74, BFHE 126, 288, BStBl II 1979, 108).

    Die Voraussetzungen für eine Teilwertabschreibung sind deshalb in einem solchen Fall nur dann gegeben, wenn zwischen dem Anschaffungszeitpunkt und dem Bilanzstichtag Umstände eingetreten sind, die die Annahme rechtfertigen, daß die Wiederbeschaffungskosten unter den derzeitigen Anschaffungskosten liegen (vgl. Urteil in BFHE 97, 169, BStBl II 1970, 87).

  • BFH, 31.10.1978 - VIII R 124/74

    Betriebsvermögen - GmbH-Beteiligung - Teilwert der Beteiligung -

    Wie der erkennende Senat bereits in seinem ersten Urteil in dieser Sache unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. September 1969 I R 71/67 (BFHE 97, 169, BStBl II 1970, 87) dargelegt hat, setzt die Abschreibung einer Beteiligung auf den niedrigeren Teilwert - die Möglichkeit einer Fehlmaßnahme ausgeklammert - voraus, daß zwischen dem Anschaffungszeitpunkt und dem Bilanzstichtag Umstände eingetreten sind, die die Annahme gerechtfertigt erscheinen lassen, daß die Wiederbeschaffungskosten am Bilanzstichtag unter den seinerzeitigen Anschaffungskosten liegen.
  • FG Düsseldorf, 07.11.2006 - 6 K 3303/04
    Da die Vermutung besteht, dass der Teilwert im Zeitpunkt der Anschaffung den gezahlten Anschaffungskosten entspricht (BFH-Urteil vom 07.11.1990 I R 116/86, BStBl. II 1991, 342), kann ein Indiz für das Vorliegen teilwertmindernder Umstände in dem Verlust eines großen Teils des Grund- oder Stammkapitals eines Unternehmens zu sehen sein, wenn ein alsbaldiger Ausgleich dieses Verlustes im normalen Geschäftsbetrieb ausgeschlossen erscheint (vgl. BFH-Urteile vom 17.09.1969 I R 189/65, BStBl. II 1970, 107; vom 23.09.1969 I R 71/67, BStBl. II 1970, 87 und in BStBl. II 1972, 397).
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