Rechtsprechung
BFH, 01.12.1970 - VI R 358/69 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Einbauküchen - Wesentliche Bestandteile - Gebäude - Gebäudeteile - Seitenwände - Rückwand
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In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Grunderwerbsteuer
- Berechnung der Grunderwerbsteuer - Einzelheiten zur Bemessungsgrundlage
Papierfundstellen
- BFHE 101, 1
- DB 1971, 656
- BStBl II 1971, 162
Wird zitiert von ... (16) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 04.05.1962 - III 348/60 U
Definition des wesentlichen Bestandteils des Gebäudes
Auszug aus BFH, 01.12.1970 - VI R 358/69
Einbauküchen werden zu wesentlichen Bestandteilen des Gebäudes, wenn sie durch Einpassen in die für sie bestimmte Stelle mit den sie umschließenden Gebäudeteilen (Seitenwände und Rückwand) vereinigt werden (Zustimmung zum BFH-Urteil III 348/60 U vom 4. M 1962, BFH 75, 178, BStBl III 1962, 333).Daß die Küchenmöbel mit Ausnahme der hängenden Wandschränke und der Abwaschtische keine feste Verbindung mit dem Gebäude hätten, sondern nur auf dem Fußboden aufständen, sei unerheblich, wie sich aus dem Urteil des BFH III 348/60 U vom 4. Mai 1962 (BFH 75, 178, BStBl III 1962, 333) ergebe.
In dem ähnlich liegenden Fall des Urteils III 348/60 U vom 4. Mai 1962 (a. a. O.), das sog. Dassbach-Küchen betreffe, habe der BFH ebenfalls keine selbständigen beweglichen Wirtschaftgüter angenommen.
Mit der Revision weist die Revisionsklägerin darauf hin, daß im Falle des BFH-Urteils III 348/60 U, a. a. O., die Möbel keine Rückwände hätten, sondern die Wände des Gebäudes gleichzeitig als Rückwände benutzt wurden.
Im Urteil III 348/60 U vom 4. Mai 1962 (a. a. O.) hat der BFH herausgestellt, daß Küchenmöbel u. a. dann durch Einfügung zur Herstellung eines Gebäudes wesentliche Bestandteile des Gebäudes werden, wenn sie durch Einpassen in die für sie bestimmte Stelle mit den sie umschließenden Stücken des Gebäudes (Seitenwände und Rückwand) vereinigt und damit ihrer Zweckbestimmung zugeführt werden.
Während im Falle des Urteils III 348/60 U, a. a. O., bei den eingebauten Küchenmöbeln die Seiten- und Rückwände durch die Gebäudewände gebildet wurden, stellen die Möbel im Streitfall in sich voll ausgebildete Möbelstücke dar mit Seiten- und Rückwänden, die mit den übrigen Bestandteilen der Möbel fest und untrennbar, nicht aber mit dem Gebäude verbunden sind.
Wenn, wie der BFH bereits in dem Urteil III 348/60 U, a. a. O., ausgeführt hat, es auch als unerheblich anzusehen ist, daß die Küchenmöbel insgesamt keine feste Verbindung mit dem Gebäude haben, sondern nur auf dem Fußboden aufstehen, so genügt es für die Annahme, daß die Möbel zur Herstellung des Gebäudes eingefügt sind, jedoch nicht, daß sie nur den Maßen des Raumes angepaßt sind.
- BGH, 08.04.1954 - IV ZR 22/54
Rechtsmittel
Auszug aus BFH, 01.12.1970 - VI R 358/69
Dieser hat in der vom FG angeführten Entscheidung IV ZR 22/54 vom 8. April 1954 (Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs, § 93 BGB Nr. 2) eine mit Gewindestiften montierte Kegelbahnanlage nicht als zur Herstellung des Gebäudes eingefügt angesehen, weil die Anlage nicht mitgewirkt habe, das Gebäude mit dieser charakteristischen Eigenart als Baulichkeit erst als vollendet erscheinen zu lassen. - BFH, 01.12.1970 - VI R 170/69
Bewegliche Wirtschaftsgüter - Gebäude - Vorübergehende Zwecke - Grund und Boden - …
Auszug aus BFH, 01.12.1970 - VI R 358/69
Abweichungen, wie sie etwa mit der Beurteilung von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden (vgl. das BFH-Urteil VI R 170/69 vom 1. Dezember 1970, BStBl II 1971, 159) oder von in Gebäuden fest eingebauten Betriebsvorrichtungen (vgl. die in Abschn. 43 Abs. 2 EStR wiedergegebene Rechtsprechung) als bewegliche Wirtschaftsgüter gegeben sind, kommen im Streitfall nicht in Betracht. - BFH, 27.11.1962 - VI 240/61 S
Auslegung des Begriffs "Wohngebäude" gemäß § 7b Einkommensteuergesetz (EStG) - …
Auszug aus BFH, 01.12.1970 - VI R 358/69
Das Urteil des Senats VI 240/61 S vom 27. November 1962 (BFH 76, 313, BStBl III 1963, 115), nach dem besondere Anlagen wie Küchenmöbel nur dann zu einem Wohngebäude im Sinne des § 7b EStG zu rechnen sind, wenn sie üblich sind, setzt einen besonderen, aus dem Ziel und dem Zweck des § 7b EStG sich ergebenden Begriff des Wohngebäudes voraus. - BFH, 08.05.1953 - III 23/53 S
Einordnung als wesentliche Bestandteile im Einheitswert eines Einfamilienhauses - …
Auszug aus BFH, 01.12.1970 - VI R 358/69
Etwas Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus dem BFH-Urteil III 23/53 S vom 8. Mai 1953 (BFH 57, 495, BStBl III 1953, 192).
- BFH, 03.08.2016 - IX R 14/15
Zur steuerlichen Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer …
Abweichend von diesem Grundsatz wurden Einbauküchen nur dann als wesentliche Bestandteile des Gebäudes angesehen, wenn sie im Zuge des baulichen Einpassens in die für sie bestimmte Stelle mit den sie umschließenden Gebäudeteilen (Seitenwände und Rückwand) vereinigt und damit i.S. des § 94 Abs. 2 BGB zur "Herstellung eines Gebäudes eingefügt" wurden (vgl. BFH-Urteile vom 1. Dezember 1970 VI R 358/69, BFHE 101, 1, BStBl II 1971, 162, zu § 19 des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West); vom 4. Mai 1962 III 348/60 U, BFHE 75, 178, BStBl III 1962, 333).Danach sind die in einem zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzten Immobilienobjekt eingebaute Spüle sowie ein dort installierter Kochherd nach aktueller Verkehrsauffassung grundsätzlich nicht (mehr) als wesentlicher Bestandteil des Gebäudes, sondern als Scheinbestandteile (§ 95 Abs. 2 BGB) anzusehen, soweit sie im Einzelfall nicht i.S. des § 94 Abs. 2 BGB zur Herstellung des Gebäudes eingefügt wurden (vgl. BFH-Urteile in BFHE 101, 1, BStBl II 1971, 162, und in BFHE 75, 178, BStBl III 1962, 333).
Im Übrigen stellt der Senat die Aussage, wonach Einbauküchen in Einzelfällen zu wesentlichen Bestandteilen des Gebäudes werden können, wenn sie durch Einpassen in die für sie bestimmte Stelle mit den sie umschließenden Gebäudeteilen (Seitenwände und Rückwand) vereinigt werden (so BFH-Urteil in BFHE 101, 1, BStBl II 1971, 162) nicht infrage.
- FG Köln, 20.08.2003 - 5 K 3894/01
Einbeziehung des Wertes einer Markise in die Bemessungsgrundlage
Auch Einbaumöbel, soweit sie speziell auf das Gebäude abgestimmt wurden und/oder im Zusammenhang mit der Errichtung des Gebäudes aufgestellt wurden, werden nach der Verkehrsanschauung als wesentliche Bestandteile angesehen (so BFH-Urteil vom 10. Dezember 1970 IV 227/65, DB 1971, 656).Soweit Einbaumöbel aber Serienanfertigungen sind und jederzeit wieder an anderer Stelle aufgebaut werden können, sind sie nicht als "eingefügt" anzusehen (vgl. BFH-Urteile vom 1. Dezember 1970 VI R 358/69, BStBl. II 1971, 162; vom 29. Oktober 1976 VI R 127/73, BStBl. II 77, 152).
- OLG Düsseldorf, 19.01.1994 - 11 U 45/93
Zubehöreigenschaft einer Einbauküche
Hierfür kommt es darauf an, ob nach der Verkehrsanschauung erst ihre Einfügung dem Gebäude seine besondere Eigenart bzw. ein bestimmtes Gepräge gibt, ohne die das Gebäude nicht als fertiggestellt gilt, oder ob die Einbauküche dem Baukörper besonders angepaßt und deswegen mit ihm eine Einheit bildet (BGH NJW-RR 1990, 586, 587 und 914, 915; BFH DB 1971, 656).
- FG Berlin-Brandenburg, 22.11.2017 - 3 K 3170/17
Einheitsbewertung eines Einfamilienhauses im Ertragswertverfahren - Teilweise …
Bereits 1970 hat der BFH aber entschieden, dass Einbauküchen (nur) zu wesentlichen Bestandteilen des Gebäudes werden, wenn sie durch Einpassen in die für sie bestimmte Stelle mit den sie umschließenden Gebäudeteilen (Seitenwände und Rückwand) vereinigt werden (BFH, Urteil vom 01.12.1970 VI R 358/69, BStBl II 1971, 162, Juris, unter Zustimmung zum BFH-Urteil III 348/60 U vom 4. Mai 1962, BFH 75, 178, BStBl III 1962, 333). - BGH, 12.12.1989 - VI ZR 311/88
Umfang der Verwendungspflicht; Begriff des wesentlichen Bestandteils eines …
Die damit aufgeworfene Frage, ob eine Einbauküche ein wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes i.S. von § 94 Abs. 2 BGB ist, wird in der Rechtsprechung teils bejaht (vgl. z.B. OLG Hamburg, MDR 1978, 138 f. [OLG Hamburg 05.10.1977 - 5 U 108/77]; OLG Frankfurt, FamRZ 1982, 938; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1989, 84 [OLG Zweibrücken 11.10.1988 - 7 U 74/88]), teils verneint (vgl. z.B. OLG Köln, VersR 1980, 51; OLG Düsseldorf, MDR 1984, 51 und OLGZ 1983, 350; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1986, 19 [OLG Karlsruhe 15.03.1985 - 15 U 86/84]; OLG Frankfurt, ZMR 1988, 136; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 333; LG Köln, WM 1988, 425; LG Lübeck, VersR 1984, 477), teils differenzierend beantwortet (vgl. z.B. BFH DB 1971, 656; OLG Nürnberg, MDR 1973, 758 [OLG Nürnberg 15.03.1973 - 2 U 186/72]). - BFH, 29.10.1976 - VI R 127/73
Beschaffung von Einbaumöbeln als unschädlicher Verwendungszweck für Bausparmittel
Der Senat hat dies wiederholt ausgesprochen (z. B. Urteile vom 30. Oktober 1970 VI R 88/68, BFHE 100, 394, BStBl II 1971, 95; vom 1. Dezember 1970 VI R 358/69, BFHE 101, 1, BStBl II 1971 162).Der Senat hat sich im Urteil VI R 358/69 mit den Fragen befaßt, unter welchen Voraussetzungen Einbaumöbel zu wesentlichen Bestandteilen eines Gebäudes werden.
- Zu § 94 Abs. 2 BGB hat der Senat im Urteil VI R 358/69 auf die Entscheidung vom 4. Mai 1962 III 348/60 U (BFHE 75, 178, BStBl III 1962, 333) verwiesen.
- BGH, 06.06.1989 - VI ZR 281/88
Verwendung von Baugeld; Leistungen zur Herstellung des Baues
Es mag sein, daß Einbaumöbel zu wesentlichen Bestandteilen des Gebäudes werden, wenn sie an bestimmten Stellen fest eingepaßt und mit dem umgebenden Mauerwerk vereinigt sind (vgl. BFH DB 1971, 656, 657; BFH NJW 1977, 648; FG Düsseldorf DB 1972, 118; ablehnend für Schranktrennwand/Raumteiler: OLG Düsseldorf OLGZ 1988, 115, 117), oder wenn sie Bestandteil einer Einbauküche sind, ohne die das Gebäude nach der Verkehrsanschauung nicht fertiggestellt ist (vgl. OLG Hamburg MDR 1978, 138 f.; OLG Nürnberg MDR 1973, 758;… wesentlichen Bestandteil verneinen dagegen: OLG Düsseldorf aaO und OLGZ 1983, 350; OLG Karlsruhe NJW-RR 1986, 19; 1988, 459, 460; OLG Köln VersR 1980, 51, 52; LG Lübeck VersR 1984, 477; LG Köln WM 1988, 425 mit Anm. v. Rehbein in WuB IV A. § 94 BGB 2.88 m.w.N.). - BFH, 02.04.1974 - VIII R 96/69
Anschaffungskosten - Herstellungskosten - Mietwohngebäude - Appartementhaus - …
Wenn in der Entscheidung des erkennenden Senats eine Abweichung vom BFH-Urteil vom 1. Dezember 1970 VI R 358/69 (BFHE 101, 1, BStBl II 1971, 162) liegen sollte, bedarf es dennoch keiner Anrufung des Großen Senats nach § 11 Abs. 3 FGO.Denn das Urteil VI R 358/69 betrifft eine Investitionszulage nach § 19 Abs. 2 des Berlinhilfegesetzes 1964.
- OLG Köln, 06.05.1991 - 12 U 130/88
Werkmangel durch gegen die Gefahrstoffverordnung verstoßendes Material
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 07.10.2008 - VIII B 9/08
Verfahrensfehlerhafte Unterlassung der notwendigen Beiladung von Erben eines …
Wird die Gesellschaft ohne den Erben fortgesetzt, ist dieser wie ein ausgeschiedener Gesellschafter notwendig beizuladen, wenn der Rechtsstreit --wie hier-- den Zeitraum bis zum Erbfall betrifft (BFH-Urteil vom 23. Mai 1973 I R 121/71, BFHE 101, 1, BStBl II 1973, 746). - BFH, 20.03.1975 - IV R 16/72
Heizanlage eines Fabrikgebäudes ist unselbständiger Gebäudebestandteil
- BFH, 31.08.1971 - VIII R 61/68
Heizungsanlage - Fahrstuhlanlage - Be- und Entfüftungsanlage - AfA
- FG Schleswig-Holstein, 17.12.1997 - IV 919/97
Einbauküchen kein wesentlicher Gebäudebestandteil
- BFH, 28.11.1975 - III R 156/73
Bewegliches Wirtschaftsgut - Installierung eines Klimagerätes in Außenmauer - …
- BFH, 11.12.1973 - VIII R 174/71
Spüle - Kochherd - Abschreibungsbegünstigte Ausstattung - Einfamilienhaus - …
- BFH, 11.12.1973 - VIII R 207/71
Schranktrennwand - Aufwendungen - Raumteiler - Zweifamilienhaus - …