Rechtsprechung
   BFH, 30.01.1976 - III R 74/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,302
BFH, 30.01.1976 - III R 74/74 (https://dejure.org/1976,302)
BFH, Entscheidung vom 30.01.1976 - III R 74/74 (https://dejure.org/1976,302)
BFH, Entscheidung vom 30. Januar 1976 - III R 74/74 (https://dejure.org/1976,302)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,302) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gemeiner Wert nichtdotierter Anteile - Kapitalgesellschaft - Ableitung aus Verkäufen - Bewertungsstichtag - Zeitpunkt der Einigung - Formeller Vertragsabschluß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BewG (1965 i.d.F. vor dem VStRG 1974) § 11 Abs. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ableitung des gemeinen Werts nichtnotierter Aktien und Anteile an Kapitalgesellschaften aus Verkäufen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 118, 234
  • NJW 1976, 1336
  • DB 1976, 1847
  • BStBl II 1976, 280
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 16.07.1965 - III 209/61
    Auszug aus BFH, 30.01.1976 - III R 74/74
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, daß der gemeine Wert aus zeitnahen Verkäufen um den Bewertungsstichtag abzuleiten ist, d. h. auch aus Verkäufen, die verhältnismäßig kurze Zeit nach dem Stichtag durchgeführt worden sind (vgl. BFH-Entscheidungen vom 14. Februar 1969 III 88/65, BFHE 95, 334, BStBl II 1969, 395; vom 25. Juni 1965 III 384/60, HFR 1966, 1; vom 16. Juli 1965 III 209/61, HFR 1966, 4).

    Nur so ist es verständlich, daß der Senat in dem Urteil III 209/61 (a. a. O. S. 5) ausführte, die Einbeziehung von Verkäufen während des ganzen dem Stichtag folgenden Jahres scheine bedenklich; denn wenn zum Ende dieses Folgejahres eine neue Bewertung durchzuführen gewesen wäre, so wäre es nicht nur bedenklich, sondern offensichtlich der Rechtslage widersprechend, aus Verkäufen des ganzen dem Stichtag folgenden Kalenderjahres den gemeinen Wert an dem zurückliegenden Stichtag abzuleiten.

  • BFH, 14.02.1969 - III 88/65

    Anteile an Kapitalgesellschaft - Gemeiner Wert - Verkaufspreise - Objektive

    Auszug aus BFH, 30.01.1976 - III R 74/74
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, daß der gemeine Wert aus zeitnahen Verkäufen um den Bewertungsstichtag abzuleiten ist, d. h. auch aus Verkäufen, die verhältnismäßig kurze Zeit nach dem Stichtag durchgeführt worden sind (vgl. BFH-Entscheidungen vom 14. Februar 1969 III 88/65, BFHE 95, 334, BStBl II 1969, 395; vom 25. Juni 1965 III 384/60, HFR 1966, 1; vom 16. Juli 1965 III 209/61, HFR 1966, 4).
  • BFH, 26.07.1974 - III R 16/73

    Nichtansatz - Notierter Kurs - Amtlicher Handel - Geregelter Freiverkehr -

    Auszug aus BFH, 30.01.1976 - III R 74/74
    Aus der Fassung des Gesetzes ergibt sich, daß die Bewertung von nichtnotierten Anteilen an Kapitalgesellschaften aufgrund von Verkäufen den Vorrang vor der Schätzung des gemeinen Werts unter Berücksichtigung des Vermögens und der Ertragsaussichten hat (vgl. auch BFH-Entscheidung vom 26. Juli 1974 III R 16/73, BFHE 113, 59, BStBl II 1974, 656).
  • BFH, 25.06.1965 - III 384/60
    Auszug aus BFH, 30.01.1976 - III R 74/74
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, daß der gemeine Wert aus zeitnahen Verkäufen um den Bewertungsstichtag abzuleiten ist, d. h. auch aus Verkäufen, die verhältnismäßig kurze Zeit nach dem Stichtag durchgeführt worden sind (vgl. BFH-Entscheidungen vom 14. Februar 1969 III 88/65, BFHE 95, 334, BStBl II 1969, 395; vom 25. Juni 1965 III 384/60, HFR 1966, 1; vom 16. Juli 1965 III 209/61, HFR 1966, 4).
  • FG München, 13.07.2009 - 4 K 235/06

    Ermittlung des gemeinen Werts von GmbH-Geschäftsanteilen aus Verkäufen bei

    Die Einigung über den Kaufpreis kann mithin bereits vor dem förmlichen Vertragsschluss zustande gekommen sein (BFH-Urteile vom 2. November 1988 II R 52/85, BStBl II 1989, 80 und vom 30. Januar 1976 III R 74/74, BStBl II 1976, 280).

    Dabei trägt der BFH der Tatsache Rechnung, dass Verkaufsverhandlungen über nicht notierte Anteile an Kapitalgesellschaften nicht in wenigen Stunden vorbereitet und abgeschlossen werden können (BFH-Urteil vom 30. Januar 1976 III R 74/74, aaO.).

    (7) Dass sich die Vertragsparteien über die von den bisherigen Anteilseignern zu leistende Gewinngarantie, das Wettbewerbsverbot und die Mietverträge für die von Verwaltung und Produktion genutzten Gebäude noch nicht geeinigt hatten, ist im Streitfall unerheblich, da die Einigung über den Kaufpreis - unabhängig von diesen noch offenen Punkten- bereits vor dem förmlichen Vertragsschluss zustande gekommen ist (vgl. BFH-Urteile vom 2. November 1988 II R 52/85, aaO. und vom 30. Januar 1976 III R 74/74, aaO.).

    Gleiches gilt für den Umstand, dass für die letzten 30 % der Anteile zunächst nur eine Verkaufsoption der Anteilseigner der Z-GmbH vereinbart worden ist, da in den Verhandlungen auch über den Preisrahmen für die letzten 30 % der Anteile Einigung erzielt worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 30. Januar 1976 III R 74/74, aaO.).

    (4.3) Steuerberater Stb hat im Streitfall auch dadurch bedingt vorsätzlich gehandelt, dass er sich zum Zeitpunkt der Erstellung der Schenkungsteuererklärung der Klägerin nicht über die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Anteilsbewertung bei zeitnah späterem Verkauf (BFH-Urteile vom 30. Januar 1976 III R 74/74, aaO. und vom 2. November 1988 II R 52/85, aaO.) und deren Bedeutung für das Entstehen der Schenkungsteuer der Klägerin informiert hat.

  • BFH, 02.11.1988 - II R 52/85

    Ableitung des gemeinen Werts aus dem Kaufpreis eines kurz nach dem

    Eine Einigung über den Kaufpreis eines kurz nach dem Feststellungszeitpunkt abgeschlossenen Verkaufs von Geschäftsanteilen an einer GmbH ist auch dann vor dem Feststellungszeitpunkt zustande gekommen, wenn sich die Verhandlungen durch Festlegung eines Preisrahmens soweit verdichtet haben, daß der Kaufpreis durch den Kaufvertrag nur noch dokumentiert wird (Fortentwicklung BFHE 118, 234, BStBl II 1976, 280).

    Nur ausnahmsweise kann der gemeine Wert aus einem Verkaufsabschluß kurz nach dem Bewertungsstichtag abgeleitet werden, wenn die Einigung über den Kaufpreis schon am Bewertungsstichtag herbeigeführt war (BFH-Entscheidung vom 30. Januar 1976 III R 74/74, BFHE 118, 234, BStBl II 1976, 280).

    Nach dem Urteil in BFHE 118, 234, BStBl II 1976, 280 ist aufgrund Auslegung dieser Vorschrift nach Sinn und Zweck aber gerade ein erst nach dem Feststellungszeitpunkt verbindlich gewordener Verkauf als Bewertungsgrundlage anzusehen, wenn die Verhandlungen, die zu dem Verkauf führten, sich im Feststellungszeitpunkt bezüglich des Kaufpreises schon soweit verdichtet hatten, daß dieser Kaufpreis durch den kurz nach dem Bewertungsstichtag abgeschlossenen Kaufvertrag nur noch dokumentiert wird.

  • BFH, 22.06.2010 - II R 40/08

    Bewertung von schenkweise zugewendeten und anschließend verkauften Anteilen an

    Nur ausnahmsweise kann der gemeine Wert aus einem Verkaufsabschluss kurz nach dem Bewertungsstichtag abgeleitet werden, wenn die Einigung über den Kaufpreis schon am Bewertungsstichtag herbeigeführt war (BFH-Urteil vom 30. Januar 1976 III R 74/74, BFHE 118, 234, BStBl II 1976, 280).
  • FG Düsseldorf, 03.04.2019 - 4 K 2524/16

    Mindestwert bei der Bewertung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren ist der

    Dies ist ausnahmsweise nur dann möglich, wenn der formelle Vertragsabschluss kurz nach dem Stichtag liegt und die Einigung über den Kaufpreis schon am Bewertungsstichtag herbeigeführt war (BFH-Urteil vom 30.01.1976 III R 74/74, BStBl. II 1976, 280).
  • BFH, 22.01.2009 - II R 43/07

    Ableitung des gemeinen Werts nicht notierter Anteile an einer Kapitalgesellschaft

    Bei der Ableitung des Werts nicht notierter Anteile aus Verkäufen müssen grundsätzlich Verkäufe nach dem Stichtag außer Betracht bleiben (BFH-Urteil vom 30. Januar 1976 III R 74/74, BFHE 118, 234, BStBl II 1976, 280).
  • BFH, 16.05.2003 - II B 50/02

    Grundsätzliche Bedeutung; Anteile an Kapitalgesellschaften - Stuttgarter

    Damit ist eine Berücksichtigung von Verkäufen, die nach dem Bewertungsstichtag stattgefunden haben, kraft Gesetzes ausgeschlossen (vgl. BFH-Urteil vom 30. Januar 1976 III R 74/74, BFHE 118, 234, BStBl II 1976, 280).

    Zwar schränkt das Gesetz nur die Ableitung des gemeinen Werts auf vor dem Stichtag gelegene Verkäufe ein; verprobte man aber die Ergebnisse einer als nachrangig (BFHE 118, 234, BStBl II 1976, 280, unter 1.) vorgeschriebenen Schätzung mittels späterer Verkäufe, liefe dies auf eine Ableitung des gemeinen Werts aus eben diesen Verkäufen hinaus.

    Allerdings muss dabei der Vertragsabschluss "kurz" nach dem Bewertungsstichtag erfolgt sein, worunter eine nach Wochen zu bemessende Zeitspanne zu verstehen ist (vgl. BFH in BFHE 118, 234, BStBl II 1976, 280, unter 4., sowie vom 2. November 1988 II R 52/85, BFHE 155, 121, BStBl II 1989, 80, unter 2. b).

  • BFH, 23.06.1999 - X B 103/98

    Aufgabegewinn: Gemeiner Wert von GmbH-Geschäftsanteilen

    Diese Auffassung fußt auf der spezifisch bewertungsrechtlichen Erwägung, daß eine Berücksichtigung von Verkäufen nach dem Bewertungsstichtag deswegen nicht Rechtens sei, weil "damit ein zweiter Stichtag für die Anteilsbewertung geschaffen würde, der weder aus dem Gesetzeswortlaut noch aus der Systematik des Gesetzes begründet und zeitlich begrenzt werden könnte" (BFH-Urteil vom 30. Januar 1976 III R 74/74, BFHE 118, 234, BStBl II 1976, 280, unter 2. a.E.).

    Die Festlegung des Zeitpunkts, zu dem ein Preis als vereinbart anzusehen ist, der dann durch den Kaufvertrag verbindlich wird, ist Tatfrage (BFH-Urteile in BFHE 118, 234, BStBl II 1976, 280; vom 2. November 1988 II R 52/85, BFHE 155, 121, BStBl II 1989, 80; vom 11. November 1998 II R 59/96, GmbH-Rundschau --GmbHR-- 1999, 559, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge --ZEV-- 1999, 239).

    Die "Einigung über den Kaufpreis" kann mithin bereits vor dem förmlichen Vertragsschluß zustande gekommen sein (BFH-Urteil in BFHE 118, 234, BStBl II 1976, 280, unter 3.).

  • FG Nürnberg, 01.04.2008 - IV 86/06

    Bewertung der Schenkung eines Anteils an einer amerikanischen Gesellschaft mit

    Verkäufe nach dem Stichtag dürfen auf Grund des Wortlautes dieser Vorschrift grundsätzlich nicht verwendet werden (BFH-Urteil vom 30.01.1976 III R 74/74, BStBl. II 1976, 280).

    Liegt der formelle Vertragsabschluss kurz nach dem Stichtag und war die Einigung über den Kaufpreis schon am Bewertungsstichtag herbeigeführt, kann der gemeine Wert nichtnotierter Anteile an einer Kapitalgesellschaft ausnahmsweise aus diesem Verkauf abgeleitet werden (BFH-Urteil vom 30.01.1976 III R 74/74, BStBl. II 1976, 280).

    (1) Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 30.01.1976 III R 74/74 ausgeführt, dass die Verkaufsverhandlungen über nichtnotierte Anteile an Kapitalgesellschaften nicht in wenigen Stunden vorbereitet und abgeschlossen zu werden pflegen.

  • BFH, 23.02.1979 - III R 44/77

    Verkauf von Geschäftsanteilen - GmbH - Minderheitsbeteiligung -

    Nur dann, wenn zeitnahe Verkäufe vor dem Bewertungsstichtag nicht vorliegen, ist der gemeine Wert der Anteile unter Berücksichtigung des Vermögens und der Ertragsaussichten der Kapitalgesellschaft zu schätzen (§ 11 Abs. 2 BewG; BFH-Entscheidung vom 30. Januar 1976 III R 74/74, BFHE 118, 234, BStBl II 1976, 280).

    Dabei hat den Vorrang die Ableitung des gemeinen Werts aus Verkäufen (vgl. BFH-Entscheidung III R 74/74).

  • FG München, 26.01.2022 - 4 K 1283/20

    Ermittlung eines Werts aus Verkäufen für Erbschafts- und Schenkungssteuer

    Die im Urteil vom 30. Januar 1976 (III R 74/74) geäußerte Auffassung des Bundesfinanzhofes (BFH), wonach bei den Verkäufen nach dem Stichtag ein zweiter Stichtag geschaffen werden würde, sei nicht nachvollziehbar.

    Von diesem Grundsatz macht die Rechtsprechung nur dann eine Ausnahme, wenn der formelle Vertragsabschluss kurz nach dem Stichtag liegt und die Einigung über den Kaufpreis schon am Bewertungsstichtag herbeigeführt war (BFH-Urteil vom 30.01.1976 III R 74/74, BStBl. II 1976, 280).

  • BFH, 30.03.1994 - II R 101/90

    Ermittlung des gemeinen Werts von GmbH-Anteilen (§ 11 BewG )

  • FG Hessen, 30.05.2007 - 2 K 841/06

    Wert einer Vermögensbeteiligung - Ermittlung des gemeinen Werts - Verkäufe im

  • BFH, 11.11.1998 - II R 59/96

    Gemeiner Wert von Geschäftsanteilen; Ableitung aus Verkäufen

  • BFH, 07.12.1979 - III R 45/77

    Keine Ableitung des gemeinen Werts von GmbH-Anteilen als Verkäufen bei

  • BFH, 24.04.1985 - II R 231/84

    Körperschaftsteuerschuld - Betriebsvermögen - Einheitsbewertung

  • BFH, 06.05.1977 - III R 17/75

    Zum Begriff des geregelten Freiverkehrs bei der Aktienbewertung; Ableitung des

  • BFH, 07.12.1977 - II R 164/72

    Schätzung des Wertes nicht notierter Anteile - Streit über Schätzung -

  • BFH, 23.07.1999 - I B 171/98

    Wertzuwachs - Bestimmung des gemeinen Werts - Nichtnotierte Anteile an

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.11.1995 - 4 K 1486/95

    Wertansatz für nichtnotierte Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die zu einem

  • BFH, 08.05.1991 - I R 53/88
  • BFH, 25.02.1977 - III R 83/75

    Allgemeines politisches Risiko - Anteilsbewertung - Stuttgarter Verfahren -

  • BFH, 13.03.1985 - II R 237/81

    Steuerrechtliche Wirkungen des formellen Abschlusses eines Verkaufs von Anteilen

  • FG München, 22.09.1998 - 12 K 1776/94

    Bestimmung der Höhe des gemeinen Wertes von GmbH-Anteilen im Rahmen der sog.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht