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   BFH, 01.07.1981 - VII R 84/80   

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https://dejure.org/1981,136
BFH, 01.07.1981 - VII R 84/80 (https://dejure.org/1981,136)
BFH, Entscheidung vom 01.07.1981 - VII R 84/80 (https://dejure.org/1981,136)
BFH, Entscheidung vom 01. Juli 1981 - VII R 84/80 (https://dejure.org/1981,136)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    FGO § 102; StBerG § 46 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 5, § 48 Abs. 1 Nr. 3

  • Wolters Kluwer

    Ermessensentscheidung - Verwaltung - Sachlage - Rechtslage - Gerichtliche Überprüfung - Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung - Widerruf der Bestellung zum Steuerberater - Eintritt der Rechtskraft - Rechtmäßigkeit der Widerrufsverfügung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 134, 79
  • BStBl II 1981, 740
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus BFH, 01.07.1981 - VII R 84/80
    Denn maßgeblicher Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit von Ermessensentscheidungen sei nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (vgl. Urteil vom 9. Oktober 1975 V R 6, 8-10/75, BFHE 117, 14, BStBl II 1976, 53; BVerwG-Urteil vom 12. März 1965 VII C 175.63, BVerwGE 20, 316; Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 12. November 1979 AnwZ (B) 16/79, Neue Juristische Wochenschrift 1980 S. 841 - NJW 1980, 841 - vgl. ferner auch Ossenbühl, Die maßgebliche Sach- und Rechtslage für die gerichtliche Beurteilung von Ermessensentscheidungen, Juristenzeitung 1970 S. 348 - JZ 1970, 348 -).

    Aus den dargelegten Gründen könne sich der Kläger auch nicht mit Erfolg auf den BGH-Beschluß in NJW 1980, 841 berufen, soweit dort der BGH zu dem Ergebnis gekommen sei, das Gericht habe im Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Rücknahme der Zulassung als Rechtsanwalt den Umstand noch zu berücksichtigen, daß der Rücknahmegrund für die Zulassung zur Anwaltschaft nach Erlaß der Rücknahmeverfügung zweifelsfrei weggefallen sei.

    Schließlich hielten auch die Ausführungen des FG zu dem BGH-Beschluß in NJW 1980, 841 einer Nachprüfung nicht stand.

    Unter diesem Gesichtspunkt hatte es auch die z. Z. seiner Entscheidung bestehende neue Sachlage berücksichtigen müssen, wenn sich aus dieser eine Rechtspflicht sofortigen Wiederbestellung des Klägers ergeben hätte; denn es wäre sinnlos, etwas zu nehmen, was sogleich wieder gewährt werden müßte (vgl. BVerwG-Urteil vom 25. Februar 1965 I C 74/62, Monatsschrift für Deutsches Recht 1965 S. 603; BGH-Beschluß in NJW 1980, 841).

  • BFH, 06.12.1978 - VII R 98/77

    Mündliche Verhandlung - Konkurseröffnung - Außergerichtliches

    Auszug aus BFH, 01.07.1981 - VII R 84/80
    Dem steht nicht entgegen, daß die Behörde zum Widerruf nicht verpflichtet, sondern nur befugt ist (vgl. BFH-Urteil vom 6. Dezember 1978 VII R 98/77, BFHE 126, 384, BStBl II 1979, 170).

    Für die Ermessensentscheidung der Verwaltung kommt es also darauf an, ob Umstände vorliegen, die erkennen lassen, daß die potentielle Gefährdung der Auftraggeber oder des Steueraufkommens durch die zerrütteten Vermögensverhältnisse des Berufsangehörigen relativ gering ist oder bald beendet sein wird, etwa weil mit einer baldigen Aufhebung der gerichtlichen Verfügungsbeschränkung zu rechnen ist oder der Berufsangehörige nicht unter die Verfügungsbeschränkung fallendes Vermögen besitzt oder Aussicht hat, daß ihm weiter finanzielle Mittel zufließen (vgl. BFHE 126, 384, BStBl II 1979, 170).

  • BVerwG, 12.03.1965 - VII C 175.63

    Entziehung der Befugnis zur Ausbildung von Lehrlingen wegen sittlicher

    Auszug aus BFH, 01.07.1981 - VII R 84/80
    Denn maßgeblicher Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit von Ermessensentscheidungen sei nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (vgl. Urteil vom 9. Oktober 1975 V R 6, 8-10/75, BFHE 117, 14, BStBl II 1976, 53; BVerwG-Urteil vom 12. März 1965 VII C 175.63, BVerwGE 20, 316; Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 12. November 1979 AnwZ (B) 16/79, Neue Juristische Wochenschrift 1980 S. 841 - NJW 1980, 841 - vgl. ferner auch Ossenbühl, Die maßgebliche Sach- und Rechtslage für die gerichtliche Beurteilung von Ermessensentscheidungen, Juristenzeitung 1970 S. 348 - JZ 1970, 348 -).

    Ermessensentscheidungen der Verwaltung sind grundsätzlich an Hand der Rechts- und Sachlage zu überprüfen, die im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung bestand (BVerwGE 20, 316).

  • BVerwG, 25.02.1965 - I C 74.62

    Eignung und Zuverlässigkeit zur Ausübung des Apothekerberufes

    Auszug aus BFH, 01.07.1981 - VII R 84/80
    Unter diesem Gesichtspunkt hatte es auch die z. Z. seiner Entscheidung bestehende neue Sachlage berücksichtigen müssen, wenn sich aus dieser eine Rechtspflicht sofortigen Wiederbestellung des Klägers ergeben hätte; denn es wäre sinnlos, etwas zu nehmen, was sogleich wieder gewährt werden müßte (vgl. BVerwG-Urteil vom 25. Februar 1965 I C 74/62, Monatsschrift für Deutsches Recht 1965 S. 603; BGH-Beschluß in NJW 1980, 841).
  • BFH, 09.10.1975 - V R 6/75

    Uneingeschränkt gewährte Aussetzung der Vollziehung - Gefährdung des

    Auszug aus BFH, 01.07.1981 - VII R 84/80
    Denn maßgeblicher Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit von Ermessensentscheidungen sei nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (vgl. Urteil vom 9. Oktober 1975 V R 6, 8-10/75, BFHE 117, 14, BStBl II 1976, 53; BVerwG-Urteil vom 12. März 1965 VII C 175.63, BVerwGE 20, 316; Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 12. November 1979 AnwZ (B) 16/79, Neue Juristische Wochenschrift 1980 S. 841 - NJW 1980, 841 - vgl. ferner auch Ossenbühl, Die maßgebliche Sach- und Rechtslage für die gerichtliche Beurteilung von Ermessensentscheidungen, Juristenzeitung 1970 S. 348 - JZ 1970, 348 -).
  • FG Köln, 06.03.2012 - 13 K 3006/11

    Negative verbindliche Auskunft des Finanzamtes unterliegt der vollen

    Ein Ermessensfehlgebrauch liegt demnach vor, wenn die Behörde bei ihrer Entscheidung Gesichtspunkte tatsächlicher oder rechtlicher Art berücksichtigt, die nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift oder allgemeinen Rechtsgrundsätzen bei der Entscheidung keine Rolle spielen können oder dürfen, oder umgekehrt Gesichtspunkte außer Acht lässt, die zu berücksichtigen wären (BFH-Urteil vom 1. Juli 1981 VII R 84/80, BFHE 134, 79, BStBl II 1981, 740).
  • BFH, 23.05.1985 - V R 124/79

    Beim Erlaß von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit ist zu

    Eine fehlerfreie Ermessensausübung setzt voraus, daß die Finanzbehörden ihre Entscheidung anhand des einwandfrei und erschöpfend ermittelten Sachverhalts treffen (vgl. BFH-Urteil vom 15. Juni 1983 I R 76/82, BFHE 139, 146, BStBl II 1983, 672 mit Nachweisen) und dabei die Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art berücksichtigen, die nach Sinn und Zweck der Norm, die das Ermessen einräumt, maßgeblich sind (vgl. BFH- Urteil vom 1. Juli 1981 VII R 84/80, BFHE 134, 79, BStBl II 1981, 740).
  • FG Köln, 08.05.2001 - 9 K 4175/99

    Ausübung des Auswahlermessens bei der Inanspruchnahme von Schenker oder

    Fehlerfreie Ermessensausübung setzt voraus, dass die Finanzbehörde ihre Entscheidung aufgrund einer einwandfreien und erschöpfenden Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhalts getroffen und die für die Ermessensausübung nach dem Zweck der Ermächtigungsnorm wesentlichen Gesichtspunkte tatsächlicher und rechtlicher Art. spätestens bis zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung berücksichtigt hat (BFH-Urteile vom 1. Juli 1981 VII R 84/80, BStBl. II 1981, 740, vom 15. Juni 1983 I R 76/82, BStBl. II 1983, 672, und vom 23. Mai 1985 V R 124/79, BStBl. II 1985, 489, 490, sowie Gräber/von Groll, a.a.O., § 102 Rz. 15, m.w.N.).
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