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   BFH, 05.02.1986 - II R 31/85   

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https://dejure.org/1986,1262
BFH, 05.02.1986 - II R 31/85 (https://dejure.org/1986,1262)
BFH, Entscheidung vom 05.02.1986 - II R 31/85 (https://dejure.org/1986,1262)
BFH, Entscheidung vom 05. Februar 1986 - II R 31/85 (https://dejure.org/1986,1262)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    BewG 1965 § 75

  • Wolters Kluwer

    Einfamilienhaus - Mitbenutzung eines Grundstücks - Mitbenutzung zu öffentlichen Zwecken - Mitbenutzung innerhalb der Wohnung - Selbständige Einheit - Natur des Begriffes des Einfamilienhauses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BewG (1965) § 75 Abs. 4, 5

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgrenzung Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus; keine "Wohnung" bei gewerblich genutzter Raumeinheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 146, 167
  • BB 1986, 932
  • BStBl II 1986, 448
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 07.12.1973 - III R 158/72

    Abgrenzung - Zweifamilienhaus - Gemischtgenutztes Grundstück - Mitbenutzung -

    Auszug aus BFH, 05.02.1986 - II R 31/85
    Die Frage der wesentlichen Beeinträchtigung durch die Mitbenutzung zu anderen als Wohnzwecken ist deshalb nicht nach der Verkehrsauffassung zu beantworten (insoweit Aufgabe des BFH-Urteils vom 7. Dezember 1973 III R 158/72, BFHE 111, 264, BStBl II 1974, 195).

    Ist ein Wohngrundstück weder ein Einfamilien- noch ein Zweifamilienhaus, so stellt sich erst die Frage, ob es ein Mietwohngrundstück oder ein gemischtgenutztes Grundstück ist (so schon Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. Dezember 1973 III R 158/72, BFHE 111, 264, 266, BStBl II 1974, 195, und auch Urteil vom 22. Februar 1985 III R 78/81, BFHE 142, 570, 572, BStBl II 1985, 284).

    An der Entscheidung des III. Senats in BFHE 111, 264, BStBl II 1974, 195 hält der nunmehr zuständige erkennende Senat insoweit nicht mehr fest.

  • BFH, 02.07.1976 - III R 54/75

    Bewertung einesWohngebäudes mit zwei Wohnungen und einer Rechtsanwaltspraxis als

    Auszug aus BFH, 05.02.1986 - II R 31/85
    Daraus folgt auch, daß es für die Einreihung eines Grundstücks mit nur einer Wohnung in die Grundstücksart Einfamilienhaus nach dem BewG ohne Bedeutung ist, ob sich die auf das Grundstück bezogene Mitbenutzung zu anderen als Wohnzwecken innerhalb der einen Wohnung des Einfamilienhauses oder in Räumen vollzieht, die zu selbständigen Einheiten innerhalb des Baukörpers zusammengefaßt sind (vgl. auch schon die Entscheidung des BFH vom 2. Juli 1976 III R 54/75, BFHE 119, 294, BStBl II 1976, 640; der gegenteiligen Auffassung von Schrimpf in Der Betrieb 1985, 2174 ff. vermag der Senat nicht zu folgen, weil sie der Systematik des BewG widerspricht).
  • BFH, 09.10.1985 - II R 249/81

    Abgrenzung von Einfamilienhäusern und gemischtgenutzten Grundstücken bei

    Auszug aus BFH, 05.02.1986 - II R 31/85
    Diese Frage ist in erster Linie nach dem äußeren Erscheinungsbild unter Berücksichtigung von bewertungsrechtlichen Einfamilienhäusern zu beantworten, die nicht zu öffentlichen, gewerblichen oder freiberuflichen Zwecken mitbenutzt werden (so auch Senatsurteil vom 9. Oktober 1985 II R 249/81, BFHE 145, 232, BStBl II 1986, 172).
  • BFH, 22.02.1985 - III R 78/81

    Freiberuflich genutzte Räumlichkeiten dienen nicht Wohnzwecken; zur Abgrenzung

    Auszug aus BFH, 05.02.1986 - II R 31/85
    Ist ein Wohngrundstück weder ein Einfamilien- noch ein Zweifamilienhaus, so stellt sich erst die Frage, ob es ein Mietwohngrundstück oder ein gemischtgenutztes Grundstück ist (so schon Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. Dezember 1973 III R 158/72, BFHE 111, 264, 266, BStBl II 1974, 195, und auch Urteil vom 22. Februar 1985 III R 78/81, BFHE 142, 570, 572, BStBl II 1985, 284).
  • BFH, 09.11.1988 - II R 61/87

    Grundstücksart "Einfamilienhaus" bei Mitbenutzung zu freiberuflichen Zwecken;

    Unerheblich für den Begriff der Mitbenutzung ist, daß die nicht zu Wohnzwecken genutzten Räume baulich von der Wohnung getrennt sind und innerhalb eines äußerlich einheitlich erscheinenden Gebäudes eine gewisse Selbständigkeit aufweisen (vgl. Senatsurteile in BFHE 145, 232, BStBl II 1986, 172, und vom 5. Februar 1986 II R 31/85 , BFHE 146, 167, BStBl II 1986, 448).

    Da der Begriff des Einfamilienhauses im bewertungsrechtlichen Sinne nicht ein von der Verkehrsanschauung bestimmter Begriff, sondern ein durch die Umschreibung in § 75 Abs. 5 BewG gekennzeichneter Rechtsbegriff ist (vgl. Senatsurteil in BFHE 146, 167, BStBl II 1986, 448), kann nicht von einer etwa bestehenden allgemeinen Vorstellung vom Erscheinungsbild eines Einfamilienhauses ausgegangen werden.

  • BFH, 12.11.1986 - II R 48/85

    Bewertungsrechtlicher Einfamilienhausbegriff nicht von der allgemeinen

    Der Senat hält daran fest, daß der bewertungsrechtliche Einfamilienhausbegriff nicht ein von der allgemeinen Verkehrsauffassung bestimmter Begriff ist (so schon Urteil vom 5. Februar 1986 II R 31/85, BFHE 146, 167, BStBl II 1986, 448).

    Denn der Begriff des Einfamilienhauses im bewertungsrechtlichen Sinn ist nicht ein von der Verkehrsauffassung bestimmter Begriff, sondern ein durch die Umschreibung in § 75 Abs. 5 BewG gekennzeichneter Rechtsbegriff, von dem ausgehend die Frage der wesentlichen Beeinträchtigung durch die Mitbenutzung zu anderen als Wohnzwecken zu beantworten ist (Senatsentscheidung vom 5. Februar 1986 II R 31/85, BFHE 146, 167, BStBl II 1986, 448).

  • FG Niedersachsen, 26.03.1996 - I 167/91
    Erst mit dem Urteil vom 05.01.1986 II R 31/85, BStBl 1986, II Seite 448 habe der BFH diese Rechtsprechung aufgegeben, sei von der Maßgeblichkeit der Verkehrsauffassung abgerückt und habe auf einen durch die Umschreibung in § 75 Abs. 5 BewG gekennzeichneten Rechtsbegriff abgestellt, wenn das Finanzamt in angemessener Frist die Frage der Fortschreibung geprüft hätte, so hätte die Beklagte nach dem damaligen Stand der gesicherten Rechtsprechung zur Bewertung des Grundstücks als Zweifamilienhaus kommen müssen.

    Für die Abgrenzung war nach dem Urteil des BFH vom 7. Dezember 1973 III R 158/72 , BStBl II 1974, 195 die Verkehrsauffassung maßgebend; nach dem Urteil des BFH vom 5. Februar 1986 II R 31/85 , BStBl II 1986, 448, ist nunmehr auf einen durch die Umschreibung in § 75 Abs. 5 BewG gekennzeichneten Rechtsbegriff abzustellen.

  • FG Sachsen-Anhalt, 04.03.2008 - 4 K 437/02

    Artfortschreibung bzw. Wertfortschreibung für ein Grundstück; Begriff des

    Auch der Bundesfinanzhof führt in seiner ständigen Rechsprechung zu § 72 Abs. 5 BewG aus, dass der Begriff des Einfamilienhauses im bewertungsrechtlichen Sinn nicht (mehr) ein von der Verkehrsauffassung, sondern ein durch die Umschreibung im Gesetz gekennzeichneter Rechtsbegriff sei, von dem ausgehend die Frage der wesentlichen Beeinträchtigung durch die Mitbenutzung zu anderen als Wohnzwecken zu beantworten sei (BFH Urteil vom 5. Februar 1986 - II R 31/85 BStBl. II 1986, 448).
  • BFH, 31.05.1989 - II R 91/87

    Anforderungen an das Tatbestandsmerkmal der "Mitbenutzung" gemäß § 75 Abs. 5 S. 4

    Da der Begriff des Einfamilienhauses im bewertungsrechtlichen Sinne nicht ein von der Verkehrsanschauung bestimmter Begriff, sondern ein durch die Umschreibung in § 75 Abs. 5 BewG gekennzeichneter Rechtsbegriff ist (vgl. Senatsurteile vom 5. Februar 1986 II R 31/85, BFHE 146, 167, BStBl II 1986, 448, sowie in BFHE 155, 128, 131, BStBl II 1989, 135, 136), kann nicht von einer etwa bestehenden allgemeinen Vorstellung vom Erscheinungsbild eines Einfamilienhauses ausgegangen werden.
  • BFH, 23.10.1991 - II R 45/89

    Anforderungen an die Feststellung einer "Mitbenutzung" im Sinne des § 75 Abs. 5

    Da der Begriff des Einfamilienhauses im bewertungsrechtlichen Sinne ein durch die Umschreibung in § 75 Abs. 5 BewG gekennzeichneter Rechtsbegriff ist (vgl. Senatsurteile vom 5. Februar 1986 II R 31/85, BFHE 146, 167, BStBl II 1986, 448, sowie in BFHE 155, 128, 131, BStBl II 1989, 135, 136), kann nicht von einer etwa bestehenden allgemeinen Vorstellung vom Erscheinungsbild eines Einfamilienhauses ausgegangen werden.
  • BFH, 06.07.1994 - II R 10/91

    Feststellung der Grundstücksart Einfamilienhaus trotz freiberuflicher

    Da der Begriff des Einfamilienhauses im bewertungsrechtlichen Sinne nicht ein von der Verkehrsanschauung bestimmter Begriff, sondern ein durch die Umschreibung in § 75 Abs. 5 BewG gekennzeichneter Rechtsbegriff ist (vgl. Senatsurteile vom 5. Februar 1986 II R 31/85, BFHE 146, 167, BStBl II 1986, 448, sowie in BFHE 155, 128, 131, BStBl II 1989, 135, 136, und in BFH/NV 1992, 644), kann nicht von einer etwa bestehenden allgemeinen Vorstellung über das Erscheinungsbild eines Einfamilienhauses ausgegangen werden.
  • BFH, 23.10.1991 - II R 103/88

    Kennzeichnende Merkmal von Wohngrundstücken und deren Bewertung

    Da der Begriff des Einfamilienhauses im bewertungsrechtlichen Sinne ein durch die Umschreibung in § 75 Abs. 5 BewG gekennzeichneter Rechtsbegriff ist (vgl. Senatsurteile vom 5. Februar 1986 II R 31/85, BFHE 146, 167, BStBl II 1986, 448 sowie in BFHE 155, 128, 131, BStBl II 1989, 135, 136), kann nicht von einer etwa bestehenden allgemeinen Vorstellung vom Erscheinungsbild eines Einfamilienhauses ausgegangen werden.
  • BFH, 17.04.1991 - II R 96/87

    Differenzierung zwischen Mietwohngrundstück und gemischtgenutztes Grundstück

    Diese Frage ist in erster Linie nach dem äußeren Erscheinungsbild des Grundstücks unter Berücksichtigung von bewertungsrechtlichen Einfamilienhäusern zu beantworten, die nicht zu öffentlichen, gewerblichen oder freiberuflichen Zwecken mitbenutzt werden (vgl. hierzu Senatsurteile vom 5. Februar 1986 II R 31/85, BFHE 146, 167, BStBl II 1986, 448, sowie in BFHE 155, 128, 131, BStBl II 1989, 135, 136).
  • BFH, 24.10.1990 - II R 101/87

    Grundstücksbewertung im Wege der Artfortschreibung als Einfamilienhaus

    Da der Begriff des Einfamilienhauses im bewertungsrechtlichen Sinne nicht ein von der Verkehrsanschauung bestimmter Begriff, sondern ein durch die Umschreibung in § 75 Abs. 5 BewG gekennzeichneter Rechtsbegriff ist (vgl. Senatsurteile vom 5. Februar 1986 II R 31/85, BFHE 146, 167, BStBl II 1986, 448, sowie in BFHE 155, 128, 131, BStBl II 1989, 135, 136), kann nicht von einer etwa bestehenden allgemeinen Vorstellung vom Erscheinungsbild eines Einfamilienhauses ausgegangen werden.
  • BFH, 31.10.1990 - II R 46/87

    Bewertung eines Grundstücks durch Artfortschreibung bei gleichzeitiger

  • BFH, 27.02.1991 - II R 64/89

    Voraussetzung für Einordnung eines Wohngrundstücks mit nur einer Wohnung als

  • BFH, 04.07.1990 - II S 1/90

    Anforderungen an Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines

  • BFH, 10.10.1990 - II B 87/90
  • FG Berlin, 23.09.1998 - 2 K 2239/96
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