Rechtsprechung
BFH, 26.02.1987 - IV R 298/84 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
AO 1977 § 227 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Erlaß von Steuern - Ruhestand - Erwerbstätigkeit - Rentenversicherung - Billigkeitsgründe - Altersversorgung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO (1977) § 227 Abs. 1
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Erlaß von Steuern aus Billigkeitsgründen bei zukunftssichernden Maßnahmen bei einer wegen unzureichender Altersversorgung über die normalerweise geltende Altersgrenze hinausgehenden Erwerbstätigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Erlass
Papierfundstellen
- BFHE 149, 126
- NJW 1987, 2400 (Ls.)
- BB 1987, 1381
- BStBl II 1987, 612
Wird zitiert von ... (99) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 29.04.1981 - IV R 23/78
Betriebsaufgabe - Billigkeitsgründe - Steuererlaß
Auszug aus BFH, 26.02.1987 - IV R 298/84
Ihnen müsse wenigstens so viel von ihrem Vermögen belassen werden, daß sie damit für den Rest ihres Lebens eine bescheidene Lebensführung bestreiten können (BFH-Urteil vom 29. April 1981 IV R 23/78, BFHE 133, 489, BStBl II 1981, 726).Eine Unbilligkeit in der Sache könnte nach der Rechtsprechung des BFH in Betracht kommen, wenn die Tatsache der Besteuerung als solche, unabhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen unbillig ist (BFHE 133, 489, BStBl II 1981, 726).
Auch Unterhaltsleistungen für die mit dem Steuerpflichtigen in Hausgemeinschaft lebenden Angehörigen, soweit sie von ihm unterhalten werden müssen, rechnen dazu; das gilt insbesondere für den Unterhalt von erwachsenen Kindern, die wegen Krankheit nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten (BFHE 133, 489, BStBl II 1981, 726).
So ist nach der Rechtsprechung des BFH alten, nicht mehr erwerbsfähigen Steuerpflichtigen wenigstens so viel von ihrem Vermögen zu belassen, daß sie damit für den Rest ihres Lebens eine bescheidene Lebensführung bestreiten können (BFHE 133, 489, BStBl II 1981, 726).
- BFH, 30.04.1981 - VI R 169/78
Billigkeitsverfahren - Überprüfung der Steuerfestsetzung - Fehlerhafte …
Auszug aus BFH, 26.02.1987 - IV R 298/84
Der Billigkeitserlaß (bzw. die Billigkeitserstattung) ist grundsätzlich nicht dazu bestimmt, die Folgen schuldhafter Versäumung einer Rechtsbehelfsfrist auszugleichen (BFH-Urteil vom 30. April 1981 VI R 169/78, BFHE 133, 255, BStBl II 1981, 611, m. w. N.).Deshalb wird von der Rechtsprechung des BFH eine sachliche Überprüfung bestandskräftiger Steuerfestsetzungen im Billigkeitsverfahren lediglich dann zugelassen, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig falsch ist und wenn es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren (BFHE 133, 255, BStBl II 1981, 611).
- BFH, 24.09.1976 - I R 41/75
Uneinbringlichkeit der Kaufpreisforderung - Betriebsveräußerung - Auswirkung auf …
Auszug aus BFH, 26.02.1987 - IV R 298/84
Bei einem Erstattungsfall sei dabei auf die persönlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Entrichtung der Steuer abzustellen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. September 1976 I R 41/75, BFHE 120, 212, BStBl II 1977, 127, 130).Für den Fall, daß die geschuldeten Steuern bereits entrichtet sind, kommt es für die Billigkeitsprüfung auf die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen im Zeitpunkt der Entrichtung der Steuern an; für die Erstattung aus persönlichen Billigkeitsgründen ist sonach erforderlich und ausreichend, daß die Einziehung im Zeitpunkt der Zahlung der Steuern unbillig war (Urteil in BFHE 120, 212, BStBl II 1977, 127, 130, m. w. N.).
- GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70
Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters …
Auszug aus BFH, 26.02.1987 - IV R 298/84
Die Entscheidung über einen Erlaß-(Erstattungs-) Antrag aus Billigkeitsgründen ist eine Ermessensentscheidung (Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603), die im finanzgerichtlichen Verfahren nur dahin überprüft werden kann, ob der auf den Antrag ergangene Verwaltungsakt oder die Ablehnung des Verwaltungsakts rechtswidrig ist, weil die gesetzlichen Voraussetzungen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck des Ermessens nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht ist (§ 102 FGO).
- BFH, 16.03.2000 - IV R 3/99
Offenbare Unrichtigkeit bei verletzter Amtsermittlungspflicht?
Denn die für eine persönliche Unbilligkeit vorausgesetzte Gefährdung der wirtschaftlichen oder persönlichen Existenz des Steuerpflichtigen und der von ihm unterhaltenen Angehörigen setzt voraus, dass durch die Steuererhebung der notwendige Lebensunterhalt vorübergehend oder dauernd nicht mehr bestritten werden kann (vgl. Senatsurteil vom 26. Februar 1987 IV R 298/84, BFHE 149, 126, BStBl II 1987, 612).Bei der --auf den Zeitpunkt der Entrichtung der festgesetzten Steuer (Senatsurteil in BFHE 149, 126, BStBl II 1987, 612, unter 2. b) bezogenen-- Überprüfung ist die Versagung der beantragten Herabsetzung der Einkommensteuer 1986 auf null DM nicht zu beanstanden.
Eine Unbilligkeit aus in der Person des Steuerpflichtigen liegenden Gründen ist anzunehmen, wenn im Falle der Versagung des Erlasses dessen wirtschaftliche Existenz vernichtet oder ernsthaft gefährdet würde (vgl. Senatsurteil in BFHE 149, 126, BStBl II 1987, 612, sowie BFH-Beschluss vom 2. April 1996 III B 171/95, BFH/NV 1996, 728).
Die Kläger hätten daher selbst im Hinblick auf die Erwerbsunfähigkeit des Klägers im Einzelnen begründen müssen, warum die ihnen verbliebenen Mittel nicht zu einer bescheidenen Lebensführung ausreichten (vgl. Senatsurteile in BFHE 149, 126, BStBl II 1987, 612, und vom 29. April 1981 IV R 23/78, BFHE 133, 489, BStBl II 1981, 726).
- VG Würzburg, 06.05.2019 - W 8 K 18.1353
Kein Erlass der Grundsteuer
Die persönliche Unbilligkeit liegt nur dann vor, wenn die Steuererhebung die wirtschaftliche und persönliche Existenz des Steuerpflichtigen vernichten oder ernsthaft gefährden würde (BFH, U.v. 26.2.1987 - IV R 298/84 - BStBl. II S. 612). - BFH, 07.07.1999 - X R 87/96
Erlass von Säumniszuschlägen
Das ist der Fall, wenn ohne Billigkeitsmaßnahmen der notwendige Lebensunterhalt vorübergehend oder dauernd nicht mehr bestritten werden kann (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 26. Februar 1987 IV R 298/84, BFHE 149, 126, BStBl II 1987, 612; vom 29. April 1981 IV R 23/78, BFHE 133, 489, BStBl II 1981, 726;… BFH-Beschluß vom 24. Oktober 1988 X B 54/88, BFH/NV 1989, 285, m.w.N.).Aus demselben Grund kann ein Billigkeitserlaß nicht allein mit dem Hinweis auf Krankheit und hohes Alter beansprucht werden; solche Umstände können zwar bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Situation des Steuerpflichtigen unter dem Aspekt der Zumutbarkeit des Einsatzes vorhandener Mittel zur Tilgung von Steuerschulden von Bedeutung sein (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 133, 489, BStBl II 1981, 726; in BFHE 149, 126, BStBl II 1987, 612;… Tipke/Kruse, a.a.O., § 227 AO 1977 Rz. 47, m.w.N.;… von Groll, a.a.O., § 227 AO 1977 Rz. 303 ff., m.w.N).
- FG Niedersachsen, 18.02.2015 - 3 K 297/14
Voraussetzungen für den Abzug von Scheidungskosten als außergewöhnliche …
Der notwendige Lebensunterhalt umfasst Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Behandlung, sonst erforderliche Ausgaben des täglichen Lebens und Unterhaltsleistungen für die mit dem Steuerpflichtigen in Hausgemeinschaft lebenden Angehörigen, soweit Unterhaltspflicht besteht (BFH-Urteil vom 26. Februar 1987 IV R 298/84, BFHE 149, 126, BStBl II 1987, 612 zu §§ 163, 227 der Abgabenordnung (AO)). - FG Baden-Württemberg, 18.12.2012 - 4 K 1767/12
Ermessensfehlerfreie Ablehnung eines beantragten Erlasses von Einkommensteuer aus …
Dem Steuerpflichtigen ist allerdings zuzumuten, dass er zur Begleichung seiner Steuerschulden alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel - auch unter Inanspruchnahme eines Kredits - einsetzt (…BFH-Beschluss vom 30.09.1996 X B 131/96, BFH/NV 1997, 326; BFH-Urteil vom 26.02.1987 IV R 298/84, BStBI II 1987, 612).Grundsätzlich sei der Steuerpflichtige gehalten, zur Zahlung seiner Steuerschulden alle verfügbaren Mittel einzusetzen und auch seine Vermögenssubstanz anzugreifen (Urteil des BFH vom 26. Februar 1987 IV R 298/84, BStBI II 1987, 612; Urteil des FG Baden-Württemberg vom 28. März 1995 6 K 30/92, EFG 1995, 1000).
Unter den gleichen Voraussetzungen können bereits entrichtete Beträge erstattet oder angerechnet werden (Urteil des BFH vom 26. Februar 1987 IV R 298/84, BStBl II 1987, 612).
Eine sachliche Überprüfung bestandskräftiger Steuerfestsetzungen im Billigkeitsverfahren ist deshalb nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. die Urteile vom 30. April 1981 VI R 169/78, BStBI II 1981, 611, vom 26. Februar 1987 IV R 298/84, BStBI II 1987, 612, vom 29. Juni 1987 X R 22/81, BFH/NV 1987, 693, vom 04. Mai 1995 V R 83/93, BFH/NV 1996, 190, …und vom 17. Dezember 1997 III R 8/94, BFH/NV 1998, 935, sowie den Beschluss vom 26. Mai 2000 V B 28/00, BFH/NV 2000, 1326) nur dann zugelassen, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig falsch ist und es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar gewesen ist, sich gegen die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren.
So ist nach der Rechtsprechung des BFH alten, nicht mehr erwerbsfähigen Steuerpflichtigen wenigstens so viel von ihrem Vermögen zu belassen, dass sie damit für den Rest ihres Lebens eine bescheidene Lebensführung bestreiten können (Urteil des BFH vom 26. Februar 1987 IV R 298/84, a.a.O.).
Für den Fall, dass die geschuldeten Steuern bereits entrichtet sind, kommt es für die Billigkeitsprüfung auf die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen im Zeitpunkt der Entrichtung der Steuern an; für die Erstattung aus persönlichen Billigkeitsgründen ist sonach erforderlich und ausreichend, dass die Einziehung im Zeitpunkt der Zahlung der Steuern unbillig war (Urteil des BFH vom 26. Februar 1987 IV R 298/84, a.a.O.).
- BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 42.88
Voraussetzungen für einen Billigkeitserlaß der Gewerbesteuer
Ein Erlaßantrag wegen sachlicher Unbilligkeit kann nur ausnahmsweise zu einer sachlichen Überprüfung der Steuerfestsetzung führen, und zwar dann, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig falsch ist und wenn es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren (vgl. BFH, Urteile vom 30. April 1981 - VI R 169/78 - BStBl. 1981 II S. 611 und vom 26. Februar 1987 - IV R 298/84 - BStBl. 1987 II S. 612 ). - VGH Bayern, 18.02.2013 - 10 B 10.1028
Erlass von Verwaltungsgebühren wegen unbilliger Härte; Ermessensausübung; …
Gefährdet wäre die wirtschaftliche Existenz dabei dann gewesen, wenn ohne den Erlass der notwendige Lebensunterhalt vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr hätte bestritten werden können (…BVerwG, U.v. 23.8.1990 - 8 C 42.88 - juris Rn. 31;… BFH, U.v. 29.4.1981 - IV R 23/78 - juris Rn. 18; BFH, U.v. 26.2.1987 - IV R 298/84 - juris Rn. 21;… BFH, U.v. 27.9.2001 - X R 134/98 - juris Rn. 24).Zum notwendigen Lebensunterhalt gehören dabei die Mittel für Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Behandlung, Ausbildung, den notwendigen Hausrat und die sonstigen erforderlichen Gegenstände des täglichen Lebens (…vgl. BVerwG, U.v. 23.8.1990 - 8 C 42.88 - juris Rn. 31;… BFH, U.v. 29.4.1981 - IV R 23/78 - juris Rn. 20; BFH, U.v. 26.2.1987 - IV R 298/84 - juris Rn. 23) und Unterhaltsleistungen für die mit dem Gebührenschuldner in Hausgemeinschaft lebenden Angehörigen, soweit diese von ihm unterhalten werden müssen.
Insbesondere umfasst der notwendige Lebensunterhalt auch den Unterhalt von erwachsenen Kindern, die wegen Krankheit nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten (…BFH, U.v. 29.4.1981 - IV R 23/78 - juris Rn. 20; BFH, U.v. 26.2.1987 -IV R 298/84 - juris Rn. 23).
Nicht mehr erwerbsfähigen Schuldnern ist wenigstens so viel von ihrem Vermögen zu belassen, dass sie damit für den Rest ihres Lebens eine bescheidene Lebensführung bestreiten können (vgl. BFH, U.v. 26.2.1987 - IV R 298/84 - juris Rn. 24).
- FG Niedersachsen, 13.06.2017 - 8 K 167/16
Erlass von Einkommensteuer 2012
Da die Steuer bereits entrichtet worden sei, komme es für die Billigkeitsprüfung aufgrund persönlicher Gründe auf die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Zeitpunkt der Zahlung - hier also am 20. November 2012 - an (BFH-Urteil vom 26. Februar 1987 IV R 298/84, BFHE 149, 126, BStBl. II 1987, 612).Ist die Steuer, wie hier, bereits entrichtet, kommt es für die Billigkeitsprüfung auf die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen im Zeitpunkt der Entrichtung der Steuer an; für die Erstattung aus persönlichen Billigkeitsgründen ist sonach erforderlich und ausreichend, dass die Einziehung im Zeitpunkt der Zahlung der Steuern - hier also bei Einbehalt der Kapitalertragsteuer im November 2012 - unbillig war (BFH-Urteil vom 26. Februar 1987 IV R 298/84, BFHE 149, 126, BStBl. II 1987, 612).
Zum notwendigen Lebensunterhalt gehören die Mittel für Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Behandlung und für die sonst erforderlichen Ausgaben des täglichen Lebens, wie etwa zum Erwerb des notwendigen Hausrats und der sonst erforderlichen Gegenstände des täglichen Bedarfs (vgl. BFH-Urteil vom 27. September 2001 X R 134/98, BFHE 196, 400, BStBl. II 2002, BFH-Urteil vom 26. Februar 1987 IV R 298/84, BFHE 149, 126, BStBl. II 1987, 612;… Oellerich in Beermann/Gosch, AO/FGO, 130. Lieferung, § 163 AO Rn. 156).
Grundsätzlich ist der Steuerpflichtige gehalten, zur Zahlung seiner Steuerschulden alle verfügbaren Mittel einzusetzen und auch seine Vermögenssubstanz anzugreifen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 26. Februar 1987 IV R 198/84, BFH 149, 16, BStBl. II 1987, 612).
- BFH, 19.12.2000 - VII R 63/99
Haftung der Vertreter für Säumniszuschläge
Ein vollständiger Erlass von Säumniszuschlägen bzw. eine Nichtinanspruchnahme eines Haftungsschuldners kommt insbesondere in Betracht, wenn im Zeitpunkt der Fälligkeit der nicht pünktlich entrichteten Steuerforderung ein Steuererlass oder ein Verzicht auf Stundungszinsen wegen sachlicher Unbilligkeit gerechtfertigt gewesen wäre (…BFH-Urteile vom 8. März 1990 IV R 34/89, BFHE 160, 296, BStBl II 1990, 673, und in BFH/NV 2000, 161) oder wenn persönliche Billigkeitsgründe in der Person des Steuerschuldners vorliegen, die Steuererhebung also dessen wirtschaftliche oder persönliche Existenz vernichtet oder ernstlich gefährden würde (vgl. z.B. BFH-Entscheidungen vom 26. Februar 1987 IV R 298/84, BFHE 149, 126, BStBl II 1987, 612, …und vom 24. Oktober 1988 X B 54/88, BFH/NV 1989, 285). - BFH, 17.06.2004 - IV R 9/02
Offenbare Unrichtigkeit i.S. von § 129 AO
c) Obwohl ein Billigkeitserlass nicht dazu bestimmt ist, die Folgen der Nichteinlegung eines Rechtsbehelfs auszugleichen (…Senatsbeschluss vom 17. Dezember 1993 IV B 21/93, BFH/NV 1994, 606), sind nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. Senatsurteil vom 26. Februar 1987 IV R 298/84, BFHE 149, 126, BStBl II 1987, 612;… BFH-Urteil vom 9. September 1994 III R 17/93, BFHE 175, 395, BStBl II 1995, 8, sowie BFH-Beschluss vom 29. März 2000 XI B 147/99, BFH/NV 2000, 952, jeweils m.w.N.) selbst bestandskräftig festgesetzte Steuern ausnahmsweise sachlich zu überprüfen, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig unrichtig ist und es dem Steuerpflichtigen nicht möglich oder nicht zumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren. - BFH, 21.01.1992 - VIII R 51/88
Prüfungspflicht bei Nichtdurchführung des Einspruchverfahrens (§ 163 AO 1 1977)
- BFH, 11.08.1987 - VII R 121/84
Erlaß von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis: Zu den Voraussetzungen, die …
- FG Hamburg, 12.06.2020 - 5 K 160/17
Kein steuerfreier Sanierungsgewinn bei Erlass einer Forderung aus ausschließlich …
- VG Magdeburg, 22.02.2018 - 2 A 321/15
Billigkeitserlass der auf einen Sanierungsgewinn entfallenden Gewerbesteuer
- BFH, 26.01.1988 - VIII R 151/84
Erlass von Säumniszuschlägen wegen Unbilligkeit - Ordnungsgemäße Ermittlung und …
- BGH, 23.11.1995 - IX ZR 225/94
Haftungsausfüllende Kausalität bei anwaltlicher Pflichtverletzung; Abhängigkeit …
- BFH, 20.06.2005 - VII S 15/05
PKH: Einstellung der Vollstreckung gemäß § 258 AO
- VG Cottbus, 27.10.2016 - 6 K 667/12
Heranziehung zu einem Schmutzwasseranschlussbeitrag; Beitragsforderung ist …
- BFH, 30.09.1996 - X B 131/96
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2018 - 4 A 2426/15
- FG Baden-Württemberg, 12.11.2021 - 2 K 2982/19
Keine sachliche Unbilligkeit und kein Verstoß gegen Art. 3 Abs 1 GG bei …
- BFH, 27.05.1987 - X R 41/81
Unbilligkeit der Einziehung einer Steuer - Die gesetzlichen Grenzen des Ermessens
- BFH, 16.11.2004 - VII R 8/04
Haftung für Säumniszuschläge
- BFH, 17.12.1993 - IV B 21/93
Erlaß von Steuern aus Billigkeitsgründen (§ 227 AO )
- FG Münster, 17.09.2020 - 5 K 3356/17
Einkommensteuer - Wird eine Wertminderung auch dann im Zuzugsstaat i.S.v. § 6 …
- FG Baden-Württemberg, 06.10.2005 - 8 K 395/01
Fehlende sachliche und persönliche Billigkeit bei Antrag auf Erlass hinterzogener …
- FG Sachsen, 09.12.2020 - 4 K 198/18
Steuerbarkeit von erlangten Renovierungs- und Umbaumaßnahmen im Rahmen eines …
- VG Cottbus, 21.08.2018 - 6 K 1966/15
Abfallgebühren
- BFH, 18.08.1988 - V B 71/88
Schätzung der Besteuerungsgrundlagen unter Berücksichtigung der vorangemeldeten …
- BFH, 27.02.1991 - XI R 23/88
Gerichtliche Überprüfung einer Ermessensentscheidung anhand der letzten …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2013 - 2 K 62/11
Keine steuerfreie Kapitalrückzahlung nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG ohne …
- BFH, 21.10.1999 - V R 94/98
Vorsteuerabzug; Bezeichnung des Leistenden
- BFH, 13.03.1990 - VII S 3/90
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- VG Cottbus, 15.08.2018 - 6 K 831/16
Heranziehung zu Abfallgebühren
- VG Magdeburg, 13.12.2012 - 9 A 251/11
Erlass von Anschlussbeiträgen
- BFH, 14.03.2006 - X B 172/05
NZB: schwerwiegender materiell-rechtlicher Fehler des FG
- FG Baden-Württemberg, 30.01.1998 - 9 K 73/96
Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis; Nachprüfbarkeit von …
- FG Münster, 02.01.2017 - 7 K 2829/15
Rechtmäßige Ablehnung des Erlasses einer Kindergeldrückforderung nach einem …
- FG Hessen, 27.09.2007 - 1 K 700/06
Keine Berichtigung infolge offenbarer Unrichtigkeit nach Ablauf der …
- FG München, 29.07.2003 - 13 K 206/99
Erlass der Vermögensteuer; Erlass von Vermögensteuer 1993-1996
- BFH, 14.01.2002 - XI B 146/00
Prozeßkostenhilfe - Erlaß von Einkommensteuer - Erlaß von Säumniszuschlägen - …
- FG Bremen, 28.08.2014 - 3 K 9/14
Kein zwingender Erlass der Rückforderung von Kindergeld, das bei der Berechnung …
- FG Köln, 10.02.2011 - 13 K 2516/07
Unzulässige Versagung der Übertragung der von der Enkelorgangesellschaft in der …
- BFH, 16.07.2008 - X S 28/08
Neuregelung des Vertretungszwangs - Prozesskostenhilfe - Vorliegen der …
- BFH, 17.12.1997 - III R 8/94
Steuerfestsetzungen durch die Schätzungsbescheide - Offensichtliche Unrichtigkeit …
- FG Münster, 19.12.2012 - 11 K 4773/10
Berücksichtigung einer ursprünglich gewährten Steuerermäßigung für gewerbliche …
- FG Baden-Württemberg, 30.04.2009 - 7 K 737/09
Von Dritten an Arbeitnehmer gezahlte Schmiergelder als sonstige Einkünfte - …
- BFH, 29.10.2004 - IX B 81/04
Erlass von Säumniszuschlägen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
- FG Münster, 10.10.2019 - 5 K 1382/16
Ablehnung des Erlasses von Säumniszuschlägen bei fehlenden Voraussetzung für …
- BFH, 18.05.2005 - X B 153/04
Anforderungen an die schlüssige Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Rüge der …
- FG Baden-Württemberg, 23.03.2018 - 2 K 1854/17
Erlass einer Rückforderung von Kindergeld - Ermessensfehler - Prüfung der …
- BFH, 02.04.1996 - III B 171/95
Besteuerung des Wegfalls eines negativen Kapitalkontos
- BFH, 25.03.1988 - III R 186/84
Erlass von Steueransprüchen wegen Unbilligkeit - Vernichtung oder ernstliche …
- BFH, 10.02.2005 - X S 10/04
Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe in einem Verfahren vor …
- FG Niedersachsen, 19.08.2003 - 13 K 323/02
Voraussetzungen für einen Teilerlass der Einkommensteuer; Anforderungen an das …
- BFH, 20.03.1998 - V B 141/97
Anforderungen an einen Erlaßantrag wegen sachlicher Unbilligkeit
- VG Oldenburg, 14.09.2006 - 2 A 5247/02
Bauart; Bausubstanz; Bevollmächtigung; Bewertung; entschädigen; Erlass; …
- FG Köln, 29.09.2003 - 5 K 4216/02
Persönliche und sachliche Unbilligkeit
- BFH, 12.02.1991 - VII B 170/90
Einstweilige Anordnung mit dem Anordnungsanspruch auf Erlaß einer …
- FG München, 21.05.2013 - 10 K 1310/10
Erlass von Säumniszuschlägen
- FG Niedersachsen, 13.03.2009 - 15 K 400/07
Anwendung der Vorschrift über die Verzinsung von Steuernachforderungen und …
- FG Sachsen-Anhalt, 20.09.2007 - 1 K 542/07
Entscheidung über ein Erlassbegehren als der gerichtlichen Überprüfung zum …
- BFH, 06.06.1989 - VII B 25/89
Vorwegnahme der Hauptsache durch einstweilige Anordnung
- BFH, 11.03.1988 - III R 236/84
Voraussetzungen für den Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis
- FG München, 25.07.2018 - 4 K 1028/18
Keine sachliche Unbilligkeit bei Festsetzung von Erbschaftssteuer bei Erwerb des …
- FG München, 14.07.2009 - 13 K 3781/08
Sachliche Unbilligkeit für das weitere Entstehen von Säumniszuschlägen bei …
- FG Nürnberg, 28.11.2007 - III 230/05
Möglichkeit einer abweichenden Festsetzung einer Einkommensteuer aus …
- VG Würzburg, 26.08.2020 - W 8 E 20.854
Einstweiliger Rechtsschutz: Vollstreckung aus einem Grundsteuerbescheid
- FG Hamburg, 22.02.2012 - 3 K 165/11
Rückgängigmachung i. S. des § 16 Abs. 1 GrEStG bei Vorliegen eines gesetzlichen …
- BFH, 03.10.1988 - IV S 5/86
Erlass von Steuerschuld aus wirtschaftlichen Gründen bei nicht mehr …
- FG München, 19.07.2007 - 5 K 1289/05
Erlass von Säumniszuschlägen nach einem bereits gewährten Hälfteerlass; …
- FG Bremen, 11.04.2018 - 2 K 22/18
Berücksichtigung des Wohnsitzes des Kindes getrennt lebender Eltern bei der …
- BFH, 29.09.1994 - III S 5/94
Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Prozesskostenhilfe
- FG München, 02.08.2016 - 2 K 2532/14
Erlass von Vermögensteuer
- FG München, 11.11.2008 - 13 K 1418/07
Änderung einer bestandskräftigen Steuerfestsetzung im Billigkeitsverfahren
- BFH, 11.04.1989 - VII B 202/88
Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung auf Unterlassung der …
- FG München, 10.09.2007 - 5 K 1289/05
Erlass von Säumniszuschlägen nach einem bereits gewährten Hälfteerlass; …
- FG Hamburg, 22.05.1997 - II 137/96
Billigkeitserlass eines Säumniszuschlags zur Umsatzsteuer ; Eingang bei der …
- FG München, 09.12.2009 - 3 K 1332/07
Kein Billigkeitserlass für die Steuerschulden eines steuerlichen Laien bei …
- FG München, 19.02.2008 - 13 K 1062/06
Prüfung des Erlasses oder der Erstattung von Säumniszuschlägen aus sachlichen …
- FG München, 23.11.2005 - 9 K 604/05
Erlass der Einkommensteuer aus sachlichen und persönlichen Gründen; Erlass von …
- FG Hessen, 18.08.2000 - 4 K 6096/97
Möglichkeit des Erlasses von Zinsen zur Körperschaftssteuer
- FG Baden-Württemberg, 22.02.1999 - 9 K 49/99
Trennung eines Verfahrens wegen Festsetzung von Kindergeld und eines Verfahrens …
- FG Hamburg, 27.08.2003 - V 11/01
Erlass von Steuern und steuerlichen Nebenleistungen nach Bestandskraft der …
- FG Hamburg, 21.06.2001 - II 378/00
Keine Überprüfung bestandskräftiger Steuerbescheide im Billigkeitsverfahren
- FG Nürnberg, 23.04.2001 - II 538/00
Erlaß der entstandenen Umsatzsteuer bei unberechtigtem Steuerausweis gem. § 14 …
- FG München, 17.10.2000 - 13 K 2923/96
Erlaß von Nachforderungszinsen bei Rückwirkung eines Gesetzes; Zinsen zur …
- FG Hamburg, 29.06.2000 - II 509/99
Erlaß von Nachforderungszinsen
- FG München, 28.05.1998 - 13 K 1411/97
Betrieb eines Einzelhandels mit Gebraucht- und Unfallfahrzeugen; Anspruch auf …
- BFH, 16.12.1992 - I B 94/92
- FG Baden-Württemberg, 05.09.2012 - 14 K 432/10
Ermessensausübung: Erlass von Steuern und steuerlichen Nebenleistungen
- FG Nürnberg, 07.02.2002 - VI 288/98
Zur Frage der Zuständigkeit für den Erlaß einer Prüfungsanordnung
- FG Baden-Württemberg, 28.03.1995 - 6 K 30/92
Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis; Gerichtliche Überprüfung …
- BFH, 14.10.1993 - X B 158/92
Erlass der Erbschaftsteuer bei Gefährdung der Zukunftssicherung trotz …
- FG Nürnberg, 15.12.1992 - II 174/92
Anspruch auf Vorsteuerabzug aus sachlichen Billigkeitsgründen bei dem Erwerb …
- BFH, 05.09.1989 - VII B 110/89
Gerichtliche Überprüfbarkeit der Ablehnung eines Billigkeitserlasses
- BFH, 07.08.1987 - VI B 50/87
Anforderungen an die Gewährung von Prozesskostenhilfe
- VG Gelsenkirchen, 21.09.2009 - 18 K 794/07
Rechtmäßigkeit eines Zweitwohnungssteuerbescheides; Geltung des § 12 Abs. 1 Nr. 3 …
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.04.1990 - 13 L 158/89