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   BFH, 14.12.1988 - I R 44/83   

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https://dejure.org/1988,744
BFH, 14.12.1988 - I R 44/83 (https://dejure.org/1988,744)
BFH, Entscheidung vom 14.12.1988 - I R 44/83 (https://dejure.org/1988,744)
BFH, Entscheidung vom 14. Dezember 1988 - I R 44/83 (https://dejure.org/1988,744)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 5 Abs. 1, § 4 Abs. 1; BetrAVG § 17

  • Wolters Kluwer

    Pension - Pensionszusage - Unverfallbare Anwartschaft - Aktivierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 17; EStG § 5 Abs. 1, § 4 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Aktivierung von Pensionszusagen nach dem Betriebsrentengesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Aktivierung der vom U an HV gewährten und von § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG erfassten Pensionsanwartschaften und Pensionsansprüche, Pensionszusage, VV, VU

Papierfundstellen

  • BFHE 155, 368
  • BB 1989, 619
  • BB 1989, 676
  • DB 1989, 757
  • BStBl II 1989, 323
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 04.11.1965 - IV 5/65 U

    Verpflichtung zur Aktivierung einer, im Wege einer Beratungstätigkeit eines

    Auszug aus BFH, 14.12.1988 - I R 44/83
    Soweit der Senat von dem Urteil vom 4. November 1965 IV 5/64 U (BFHE 84, 183, BStBl III 1966, 67) abweichen sollte, ist eine Anrufung des Großen Senats nicht erforderlich; denn die Entscheidung ist nicht gemäß § 64 der Reichsabgabenordnung veröffentlicht (§ 181 Nr. 5 FGO).
  • BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 64/84

    Billigkeitskontrolle einer ablösenden Versorgungsordnung

    Auszug aus BFH, 14.12.1988 - I R 44/83
    Die erdiente Anwartschaft kann nur in seltenen Ausnahmefällen durch Maßnahmen des Unternehmens in Wegfall gebracht werden, das sich zu den Versorgungsleistungen verpflichtet hat (Urteil des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 17. März 1987 3 AzR 64/84, BAGE 54, 261).
  • BFH, 29.11.1973 - IV R 181/71

    Gewinnverwirklichung aus wegen Formmangels nichtigem Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus BFH, 14.12.1988 - I R 44/83
    Es besagt, daß Gewinne handelsrechtlich ausgewiesen werden dürfen - steuerrechtlich allerdings ausgewiesen werden müssen (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 3. Februar 1969 GrS 2/68, BFHE 95, 31, BStBl II 1969, 291) -, wenn sie durch den Umsatzprozeß in Erscheinung getreten sind (BFH-Urteil vom 29. November 1973 IV R 181/71, BFHE 111, 89, BStBl II 1974, 202).
  • BFH, 26.02.1975 - I R 72/73

    Aktivierung von Bierlieferungsrechten

    Auszug aus BFH, 14.12.1988 - I R 44/83
    Gegen eine Aktivierung der Anwartschaft sprechen auch nicht die von der Klägerin angeführten BFH-Urteile vom 26. Februar 1975 I R 72/73 (BFHE 115, 243, BStBl II 1976, 13), vom 18. Juni 1975 I R 24/73 (BFHE 116, 474, BStBl II 1975, 809) und vom 23. November 1978 IV R 20/75 (BFHE 126, 448, BStBl II 1979, 143); denn diese Urteile betreffen nicht den Gewinnausweis im Rahmen eines gegenseitigen Vertrages, sondern die Frage, ob ein Wirtschaftsgut infolge einer Anschaffung zu aktivieren ist.
  • BFH, 23.11.1978 - IV R 20/75

    Zur Aktivierung fertigungsbezogener Vorbereitungskosten als Herstellungskosten

    Auszug aus BFH, 14.12.1988 - I R 44/83
    Gegen eine Aktivierung der Anwartschaft sprechen auch nicht die von der Klägerin angeführten BFH-Urteile vom 26. Februar 1975 I R 72/73 (BFHE 115, 243, BStBl II 1976, 13), vom 18. Juni 1975 I R 24/73 (BFHE 116, 474, BStBl II 1975, 809) und vom 23. November 1978 IV R 20/75 (BFHE 126, 448, BStBl II 1979, 143); denn diese Urteile betreffen nicht den Gewinnausweis im Rahmen eines gegenseitigen Vertrages, sondern die Frage, ob ein Wirtschaftsgut infolge einer Anschaffung zu aktivieren ist.
  • BFH, 20.01.1959 - I 200/58 U

    Abgrenzung von Kaufpreisraten und laufenden Bezügen mit Rentencharakter bei der

    Auszug aus BFH, 14.12.1988 - I R 44/83
    Das Wahlrecht wird gewährt, wenn der Kaufpreis in Form von Zahlungen geleistet wird, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken und die für den Veräußerer mit einem Wagnis verbunden sind (BFH-Urteile vom 12. Juni 1968 IV 254/62, BFHE 92, 561, BStBl II 1968, 653, und vom 26. Juli 1984 IV R 137/82, BFHE 141, 525, BStBl II 1984, 829), die ratenweise Zahlung des Kaufpreises hauptsächlich vereinbart wird, um zugleich die Versorgung des Berechtigten zu sichern (Urteil in BFHE 92, 561, BStBl II 1968, 653, und BFH-Urteile vom 23. Januar 1964 IV 85/62 U, BFHE 79, 16, BStBl III 1964, 239, und vom 20. Januar 1959 I 200/58 U, BFHE 68, 500, BStBl III 1959, 192), oder der Kaufpreis durch Zahlungen geleistet wird, die durch eine Sachwertklausel des Inhalts gesichert ist, daß den laufenden, ihrer Höhe nach ungewissen Preissteigerungen in einer Branche oder bei einem bestimmten Stoff oder Erzeugnis durch Erhöhung des Nennbetrags der Geldzahlungen Rechnung getragen wird (BFH-Urteil vom 16. Juli 1964 IV 377/62 U, BFHE 80, 410, BStBl III 1964, 622).
  • BFH, 27.02.1986 - IV R 52/83

    Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Veräußerungsgeschäften

    Auszug aus BFH, 14.12.1988 - I R 44/83
    Dies geschieht, sobald der Leistungsverpflichtete die vereinbarte Leistung erbracht hat; denn damit reduziert sich das Risiko des Leistungsverpflichteten darauf, daß der Vertragspartner den Anspruch mindernde Umstände geltend macht oder sich als zahlungsunfähig erweist (so für den vergleichbaren Fall der Gewinnverwirklichung bei einem Veräußerungsgeschäft; BFH-Urteil vom 27. Februar 1986 IV R 52/83, BFHE 146, 383, BStBl II 1986, 552).
  • BGH, 28.04.1980 - II ZR 254/78

    Insolvenzsicherung einer Geschäftsführerpension

    Auszug aus BFH, 14.12.1988 - I R 44/83
    § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG findet auch auf Personen Anwendung, die nicht dem Bild eines sozial abhängigen, arbeitnehmerähnlichen Dienstvertragspartner entsprechen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 28. April 1980 II ZR 254/78, BGHZ 77, 94, wonach § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG neben Handelsvertretern und selbständigen Handwerkern auch Rechtsanwälte und Steuerberater betreffen kann).
  • BFH, 20.01.1971 - I R 147/69

    Betriebsinhaber - Veräußerung eines Wirtschaftsguts - Gewährung eines

    Auszug aus BFH, 14.12.1988 - I R 44/83
    Dies entspricht der Rechtsprechung, die im Falle der Veräußerung eines im Betriebsvermögen befindlichen Wirtschaftsgutes gegen eine Leibrente den Gewinnausweis fordert (vgl. BFH-Urteile vom 20. Januar 1971 I R 147/69, BFHE 101, 218, BStBl II 1971, 302, und vom 14. Januar 1982 IV R 76/79, nicht veröffentlicht - NV -).
  • BVerfG, 16.02.1965 - 1 BvL 20/64

    Verfassungswidrigkeit des § 52 Abs. 2 AVAVG

    Auszug aus BFH, 14.12.1988 - I R 44/83
    Wenn der Gesetzgeber aus sozialen Gründen mit § 17 BetrAVG einen bestimmten Personenkreis den Arbeitnehmern hinsichtlich der Versorgungszusage gleichstellt, liegt es im Rahmen der von ihm vorgegebenen Sachgesetzlichkeit, bei der Besteuerung entsprechend zu verfahren (vgl. die auf die vom Gesetzgeber geschaffene Sachgesetzlichkeit abstellenden Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 14. März 1963 1 BvL 28/62, BVerfGE 15, 313/318, und vom 16. Februar 1965 1 BvL 20/64, BVerfGE 18, 366/372).
  • BFH, 12.06.1968 - IV 254/62

    Erfassen von Kaufpreisratenzahlungen für einen Gewerbebetrieb als laufende Bezüge

  • BFH, 14.01.1982 - IV R 76/79
  • BFH, 26.07.1984 - IV R 137/82

    Zum Besteuerungswahlrecht bei Veräußerung eines Teilbetriebs gegen Zeitrente

  • BFH, 03.02.1969 - GrS 2/68

    Immaterielle Wirtschaftsgüter - Unentgeltlicher Erwerb - Verbot des Ausweises -

  • BFH, 23.01.1964 - IV 85/62 U

    Abgrenzung von Kaufpreisraten und laufenden Bezügen mit Rentencharakter bei der

  • BFH, 16.07.1964 - IV 377/62 U

    Behandlung der Einkünfte aus der Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft als

  • BGH, 27.02.1961 - II ZR 292/59

    Bilanzierung von Pensionsanwartschaften

  • BFH, 18.06.1975 - I R 24/73

    Redaktionskosten - Herstellung von Druckvorlagen - Zeitschrift - Unfertiges

  • BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung einer rückwirkend begünstigenden

  • BFH, 09.06.1997 - GrS 1/94

    Personengesellschaften - Verzicht des Gesellschafters auf Forderungen gegenüber

    Die Anwartschaft wird im Zeitablauf als Vergütung für erbrachte Leistungen verdient und muß deshalb, sofern der Gesellschafter die Leistungen in seinem Betrieb erbringt, grundsätzlich aktiviert werden, so daß ihr Zugang und ihre Vermehrung im betrieblichen Gewinn versteuert werden (BFH-Urteil vom 14. Dezember 1988 I R 44/83, BFHE 155, 368, BStBl II 1989, 323).
  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 8/01

    Veräußerung eines Mitunternehmeranteils gegen gewinnabhängigen Kaufpreis

    Es trägt vor allem dem Umstand Rechnung, dass einerseits die Leibrentenforderung mit ihrem Gegenwartswert zu bewerten ist und damit der Veräußerungsgewinn bereits im Zeitpunkt der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an den wesentlichen Betriebsgrundlagen verwirklicht wird (BFH-Urteile in BFHE 141, 525, BStBl II 1984, 829; vom 14. Dezember 1988 I R 44/83, BFHE 155, 368, BStBl II 1989, 323), andererseits jedoch der --gemessen an der statistischen Wahrscheinlichkeit-- vorzeitige Tod des (oder der) Rentenberechtigten nicht zu einer (rückwirkenden) Korrektur des Veräußerungsgewinns führt (BFH-Urteil vom 19. August 1999 IV R 67/98, BFHE 190, 150, BStBl II 2000, 179) und deshalb dessen Ansatz mit der Folge verbunden sein kann, dass der Veräußerer Gewinne zu versteuern hat, die er tatsächlich niemals erzielt (dazu BFH-Urteil vom 20. Januar 1971 I R 147/69, BFHE 101, 218, BStBl II 1971, 302).

    Tragend hierfür ist, dass der Gegenwartswert des Leibrentenrechts ausgehend von der statistischen Lebenserwartung des Rentenberechtigten bestimmbar ist (BFH-Urteile in BFHE 101, 218, BStBl II 1971, 302; in BFHE 155, 368, BStBl II 1989, 323).

  • FG Baden-Württemberg, 05.11.1997 - 12 K 168/96

    So werden Versorgungszahlungen besteuert - Zahlungen des

    Soweit nach § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG einem selbständigen Handelsvertreter eine unverfallbare Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung zusteht - wie im vorliegenden Fall - sind die Ansprüche beim Handelsvertreter nicht sofort zu aktivieren, sondern mit dem Zufluß zu versteuern (BFH-Urteil vom 14. Dezember 1988 I R 44/83, BStBl II 1989, 323), weil ungewiß ist, ob er je in den Genuß der Versorgungsleistung kommen wird.
  • BFH, 17.07.2013 - X R 40/10

    Im Anwendungsbereich des § 18 Abs. 4 UmwStG 1995 Gewerbesteuerpflicht auch bei

    Indes betrifft die zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung der Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge entwickelte höchstrichterliche Rechtsprechung --auch soweit der Steuerpflichtige das Wahlrecht zur Zuflussbesteuerung ausübt-- nicht die laufende Gewinnermittlung, sondern allein den Veräußerungsgewinn (BFH-Urteil vom 14. Dezember 1988 I R 44/83, BFHE 155, 368, BStBl II 1989, 323, unter 5.2.).

    Diese Erwägung findet sich bereits in der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil in BFHE 155, 368, BStBl II 1989, 323, unter 5.1.).

  • FG Düsseldorf, 31.07.2008 - 14 K 1167/05

    Aktivierung einer vom Betriebsunternehmen erteilten Pensionszusage im

    Dies gelte um so mehr, als der BFH mit Urteil vom 14.12.1988 (BStBl II 1989, 323) für eine Einzelunternehmerin eine Aktivierung des Anwartschaftsrechts im Hinblick auf § 17 BetrAVG abgelehnt habe.

    Eine unverfallbare Pensionsanwartschaft ist nach der Rechtsprechung des BFH ein aktivierungsfähiges Wirtschaftsgut (vgl. BFH Großer Senat - Beschuss vom 09.06.1997 GrS 1/94, BStBl II 1998, 307 ([...]Rn. 60); BFH-Urteil vom 14.12.1988 I R 44/83, BStBl II 1989, 323).

    Denn das potentielle Risiko der Zahlungsunfähigkeit steht einem Gewinnausweis nicht entgegen (vgl. BFH-Urteil vom 14.12.1988 I R 44/83, BFHE 155, 368, BStBl. II 1989, 323).

    Dem Zweck der Regelung entspricht es nach der Rechtsprechung des BFH, den erfassten Personenkreis auch hinsichtlich der Besteuerung den Arbeitnehmern jedenfalls insoweit gleichzustellen, als sich die Regelung auf die Besteuerung auswirkt (vgl. BFH-Urteil vom 14.12.1988 I R 44/83, BStBl. II 1989, 323).

  • BFH, 01.10.1993 - III R 32/92

    Zahlungen einer Beratungsgesellschaft zugunsten ihrer selbständig tätigen Berater

    Es sei im übrigen zu prüfen, ob ein Zufluß nicht allenfalls erst dann in Betracht komme, wenn aus der Aufbauversorgung Versorgungsleistungen gewährt würden (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Dezember 1988 I R 44/83, BFHE 155, 368, BStBl II 1989, 323, 325).

    Damit steht die vorliegende Versorgungsregelung einer Direktversicherung (zu dieser Art der Zukunftssicherung insbesondere von Arbeitnehmern s. z. B. Herrmann/Heuer/Raupach, a. a. O., § 19 EStG Anm. 275 ff., mit zahlreichen Hinweisen) weit näher als einer Pensionszusage im Sinne des vom Kläger genannten Urteils in BFHE 155, 368, BStBl II 1989, 323.

  • BFH, 26.11.2014 - I R 37/13

    Überdotierung einer Gruppenunterstützungskasse; kassenbezogene Beurteilung -

    Demgemäß ist es nicht korrekturbedürftig und widerspricht es --entgegen der Einschätzung des Klägers-- nicht einer durch die Abzugsbegrenzung des § 4d EStG 1997/2002 vorgegebenen Sachgesetzlichkeit (vgl. hierzu Senatsurteil vom 14. Dezember 1988 I R 44/83, BFHE 155, 368, BStBl II 1989, 323), wenn sich der Gesetzgeber auch im Hinblick auf eine mögliche Überdotierung der Kasse gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e Satz 2 KStG 1999/2002 und § 6 Abs. 5 und 6 KStG 1999/2002 von seiner Grundentscheidung zugunsten der körperschaftsteuerrechtlichen Rechtssubjektivität der Kasse leiten lässt und eine einheitliche Behandlung des Kassenvermögens anordnet.
  • BFH, 02.12.1997 - VIII R 15/96

    Bilanzsteuerrechtliche Behandlung von Sondervergütungen

    Es kann deshalb auch offenbleiben, ob nach diesen Grundsätzen eine Pensionsanwartschaft oder --nach Eintritt des Versorgungsfalles-- ein Pensionsanspruch aktiviert werden müßte (vgl. dazu BFH-Urteil vom 14. Dezember 1988 I R 44/83, BFHE 155, 368, BStBl II 1989, 323, und Beschluß vom 9. Juni 1997 GrS 1/94, BFHE 183, 187, BStBl II 1998, ..., unter C. II. 3. der Gründe).

    Der BFH hat der mit dieser Regelung beabsichtigten Gleichstellung von unselbständig und selbständig Tätigen für den Bereich der Pensionsanwartschaften auch steuerrechtliche Bedeutung beigemessen und in seinem Urteil in BFHE 155, 368, BStBl II 1989, 323 für einen Einzelgewerbetreibenden, der seinen Gewinn nach § 5 Abs. 1 EStG ermittelt, entschieden, daß die Pensionsanwartschaft nicht zu aktivieren sei; vielmehr sei das Realisationsprinzip durch eine am Gleichheitssatz orientierte Auslegung einzuschränken und die Versorgungsbezüge entsprechend ihrem Zufluß zu versteuern.

  • FG Thüringen, 28.09.2017 - 2 K 266/16

    Nachträgliche gewerbliche Einkünfte bei Übertragung einer Versorgungszusage -

    Das Urteil des BFH vom 14.12.1988 (I R 44/83) sei ein Beleg dafür, dass der Personenkreis der Nicht-Arbeitnehmer i.S.v. § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG nicht nur arbeits-, sondern auch steuerrechtlich den Arbeitnehmern gleichzustellen ist.

    Das von den Klägern angeführte Urteil des BFH vom 14.12.1998 (I R 44/83) sei nicht einschlägig.

    Die Kläger können sich nicht mit Erfolg auf das BFH-Urteil vom 14.12.1988 (I R 44/83; BFHE 155, 368, BStBl II 1989, 323) berufen.

  • BFH, 23.03.2011 - X R 42/08

    Keine Aktivierung von aufschiebend bedingten Anwartschaften auf

    g) Offenbleiben kann, ob das Unterbleiben der Aktivierung auch auf eine im Wege wertender Betrachtung vorzunehmende Gleichstellung von Arbeitnehmern und Betriebsinhabern im Bereich der Altersversorgung gestützt werden könnte (vgl. BFH-Urteil vom 14. Dezember 1988 I R 44/83, BFHE 155, 368, BStBl II 1989, 323, unter 4.2.
  • FG Rheinland-Pfalz, 28.11.1995 - 2 K 2328/95
  • BFH, 25.10.1994 - VIII R 65/91

    Gewinneutrale Behandlung von vorausgezahlten Entgelten für das Aneignungsrecht an

  • FG Baden-Württemberg, 22.12.2015 - 8 K 380/13

    Verdeckte Einlage und Zufluss von Arbeitslohn bei teilweisem Verzicht des

  • BFH, 26.04.2018 - III R 12/17

    Änderung von Antrags- und Wahlrechten

  • BFH, 29.03.2007 - XI B 56/06

    Veräußerungsgewinn; Kaufpreiszahlung in Raten; Versteuerung

  • BFH, 29.06.2022 - X R 6/20

    Wahlrecht zwischen Sofort- und Zuflussbesteuerung auch bei Veräußerung von

  • FG Köln, 16.11.2005 - 13 K 3009/04

    Anwartschaftswerte einer Hinterbliebenenversicherung Gewinn erhöhend zu

  • BFH, 23.06.1993 - X B 134/91

    Reichweite der Aufhebung der Vollziehung (Vorlage an den Großen Senat)

  • FG Münster, 15.06.2000 - 13 K 4051/98

    Bilanzierung von Pensionsanwartschaften

  • FG Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 9 K 198/93

    Kürzung des Vorwegabzugs bei wertlosen, aber ohne eigene Beitragsleistung

  • BFH, 03.07.1997 - IV R 49/96

    Bilanzsteuerliche Behandlung von Druckbeihilfen, die unter bestimmten

  • FG Baden-Württemberg, 11.07.2001 - 2 K 364/99

    Als vGA einzustufende Pensionszahlungen einer GmbH als nachträgliche, dem

  • BFH, 18.09.1995 - X B 134/91

    Zugangsvoraussetzungen für einen Antrag auf Aufhebung der Vollziehung -

  • FG Köln, 18.11.2003 - 1 K 4035/00

    Grundstück als wesentliche Betriebsgrundlage

  • FG Köln, 15.12.2009 - 12 K 4435/07

    Betriebsveräußerung gegen Leibrente

  • BFH, 11.09.1997 - VIII B 101/96
  • OLG Stuttgart, 29.09.2000 - 2 W 61/00

    Unzulässige Zugabe im Pharmagroßhandel - Umwandlung des Rabattanspruchs in

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