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   BFH, 20.02.1992 - V R 107/87   

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BFH, 20.02.1992 - V R 107/87 (https://dejure.org/1992,1676)
BFH, Entscheidung vom 20.02.1992 - V R 107/87 (https://dejure.org/1992,1676)
BFH, Entscheidung vom 20. Februar 1992 - V R 107/87 (https://dejure.org/1992,1676)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 9, § 10 Abs. 1 Satz 3

  • Wolters Kluwer

    Apotheker - Zahlung an Hauseigentümer - Überlassung von Praxisräumen - Leistungsaustausch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zahlung eines Apothekers für Vermietung von Räumen an Arzt

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Leistungsaustausch, wenn Hauseigentümer gegen Entgelt veranlaßt wird, Räume an Dritten (Arzt) zu vermieten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 167, 567
  • BB 1992, 1482
  • DB 1992, 1612
  • BStBl II 1992, 705
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.02.1972 - V R 90/68

    Zuschuß - Entgelt - Kenntnis eines Mitarbeiters - Anrechnung beim FA

    Auszug aus BFH, 20.02.1992 - V R 107/87
    Nach denselben Grundsätzen hat der BFH bereits im Urteil vom 24. Februar 1972 V R 90/68 (BFHE 105, 190, BStBl II 1972, 558) entschieden.

    Daß die Leistungen miteinander zusammenhängen, hindert die Annahme zweier Leistungen an verschiedene Leistungsempfänger nicht (vgl. BFH in BFHE 105, 190, BStBl II 1972, 558).

  • BFH, 07.05.1981 - V R 47/76

    Kostenlose Beförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist nicht

    Auszug aus BFH, 20.02.1992 - V R 107/87
    Darüber hinaus ist eine entgeltliche Leistung i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1980 aber auch in sonstigen Fällen zu bejahen, in denen der Leistende eine Gegenleistung erwartet oder eine Leistung erbringt, die ihrer Art nach üblicherweise vergütet wird oder nach den Umständen eine Vergütung erwarten läßt (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. Mai 1981 V R 47/76, BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495).
  • BFH, 16.10.2013 - XI R 39/12

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Abgabe von "Gratis-Handys" durch einen

    ff) Eine abweichende rechtliche Beurteilung ergibt sich entgegen der Auffassung des FA nicht daraus, dass § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG in der Regel nur dann anwendbar ist, wenn ein unmittelbarer Leistungsaustausch zwischen dem Leistenden und dem Zahlenden zu verneinen ist (vgl. BFH-Urteil vom 20. Februar 1992 V R 107/87, BFHE 167, 567, BStBl II 1992, 705, unter II.3.).
  • BFH, 22.02.2017 - XI R 17/15

    Erschließung eines Baugebiets; Zahlungen der Grundstückserwerber an

    Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG gehört "zum Entgelt [auch], was ein anderer als der Leistungsempfänger dem Unternehmer für die Leistung gewährt" (zur Abgrenzung s. BFH-Urteil vom 20. Februar 1992 V R 107/87, BFHE 167, 567, BStBl II 1992, 705, unter II.3., Rz 23).
  • FG Hessen, 27.04.2017 - 6 K 1986/16

    § 1 Abs.1 Nr.1 UStG

    Eine steuerbare Leistung gegen Entgelt (sog. Leistungsaustausch) i. S. v. Art. 2 Abs. 1 lit. a und lit. c der MwStSystRL (Art. 2 Nr. 1 der 6. EG-Richtlinie) und § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG liegt vor, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung eine innere Verknüpfung besteht, weil der Leistende seine Leistung gerade um der Gegenleistung willen erbringt, wobei ausreicht, dass die Gegenleistung erwartet wird bzw. jedenfalls zu erwarten ist (BFH vom 07.05.1981 - V R 47/76, BStBl. II 1981, 495; BFH vom 22.06.1989 - V R 37/84, BStBl. II 1989, 913; BFH vom 20.02.1992 - V R 107/87, BStBl. II 1992, 705; BFH vom 13.11.1997 - V R 11/97, BStBl. II 1998, 169; BFH vom 22.07.1999 - V R 74/98, BFH/NV 2000, 240; BFH vom 26.10.2000 - V R 10/00, BFH/NV 2001, 400; vgl. EuGH vom 29.02.1996 - C-215/94 - Mohr, Slg. 1996, I-959).
  • FG Düsseldorf, 27.04.2015 - 1 K 3636/13

    Bundesligaverein bekommt im Streit um Vorsteuerabzug aus

    Soweit der BFH in anderem Zusammenhang ausgeführt hat, dass § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG in der Regel nur dann anwendbar sei, wenn kein unmittelbarer Leistungsaustausch zwischen dem Leistenden und dem Zahlenden vorliege (vgl. BFH, Urteile vom 20.02.1992 V R 107/87, BStBl II 1992, 705 und vom 16.10.2013 XI R 39/12, BStBl II 2014, 1024), steht auch dies einer Aufteilung im Streitfall nicht entgegen.
  • BFH, 15.10.2009 - XI R 82/07

    Keine Einbeziehung des an einen Vermieter gezahlten Entgelts für die Ansiedlung

    Die Zahlungen des Apothekers sind zwar vom FG zu Recht als steuerpflichtig behandelt worden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Februar 1992 V R 107/87, BFHE 167, 567, BStBl II 1992, 705).
  • FG Niedersachsen, 28.11.2013 - 16 K 247/12

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Wärmeabgabe einer Biogasanlage an andere

    Eine abweichende rechtliche Beurteilung ergibt sich auch nicht daraus, dass § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG in der Regel nur anwendbar ist, wenn ein unmittelbarer Leistungsaustausch zwischen dem Leistenden und dem Zahlenden zu verneinen ist (vgl. BFH-Urteil vom 20. Februar 1992 V R 107/87, BFHE 167, 567, BStBl II 1992, 705, unter II.3.).
  • FG Köln, 31.03.2004 - 4 K 4678/01

    Leistungsaustausch; Steuerbefreiung

    Die letztgenannte Vorschrift kommt in der Regel nur dann zum Zuge, wenn ein unmittelbarer Leistungsaustausch zwischen dem Leistenden (hier der Klägerin) und dem Zahlenden (hier dem Studentenwerk Stadt X) zu verneinen ist (vgl. BFH-Urteile vom 24.2.1972 V R 90/68, BFHE 105, 190, BStBl II 1972, 558 und vom 20.2.1992, V R 107/87, BStBl 1992 II S. 705).

    Dadurch unterscheidet sich der im Streitfall zu beurteilende Sachverhalt von denjenigen, welche den BFH- Urteilen vom 24.2.1972 V R 90/68, BFHE 105, 190, a.a.O. und vom 20.2.1992, V R 107/87, a.a.O. zugrunde lagen.

    Im Urteil vom 20.2.1992, V R 107/87, a.a.O. zahlte ein Apotheker einem Hauseigentümer dafür etwas, dass dieser Praxisräume einem Arzt überließ.

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2015 - 6 K 1251/14

    Minderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage durch Abschläge nach § 1

    Insofern liegt ein unmittelbarer Leistungsaustausch zwischen dem Leistenden und dem zahlenden Dritten regelmäßig nicht vor (BFH Urteil vom 20. Februar 1992, V R 107/87, BStBl. II 1992, 705).
  • FG Düsseldorf, 29.10.2010 - 1 K 4206/08

    Abzug von Vorsteuer aus Rechnungen von Spielervermittlern

    Allerdings hat der BFH entschieden, dass die Vorschrift des § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG in der Regel nur dann zum Zuge kommt, wenn ein unmittelbarer Leistungsaustausch zwischen dem Leistenden und dem Zahlenden zu verneinen ist (BFH-Urteil vom 20. Februar 1992 V R 107/87, BFHE 167, 567, BStBl II 1992, 705; ebenso Tehler in: Reiß/Kraeusel/Langer, UStG, § 10 Rn. 223; Radeisen in: Birkenfeld, UStG, § 118 Rn. 21).
  • FG Hessen, 28.09.2016 - 6 K 1911/14

    §§ 1 Abs.1 Nr.1, 10 Abs.1 S.3 UStG

    a) Eine steuerbare Leistung gegen Entgelt (sog. Leistungsaustausch) i. S. v. Art. 2 Abs. 1 lit. a und lit. c der MwStSystRL (Art. 2 Nr. 1 der 6. EG-Richtlinie) und § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG liegt vor, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung eine innere Verknüpfung besteht, weil der Leistende seine Leistung gerade um der Gegenleistung willen erbringt, wobei ausreicht, dass die Gegenleistung erwartet wird bzw. zumindest erwartbar ist (BFH vom 07.05.1981 - V R 47/76, BStBl. II 1981, 495; BFH vom 22.06.1989 - V R 37/84, BStBl. II 1989, 913; BFH vom 20.02.1992 - V R 107/87, BStBl. II 1992, 705; BFH vom 13.11.1997 - V R 11/97, BStBl. II 1998, 169; BFH vom 22.07.1999 - V R 74/98, BFH/NV 2000, 240; BFH vom 26.10.2000 - V R 10/00, BFH/NV 2001, 400; vgl. EuGH vom 29.02.1996 - C-215/94 "Mohr", Slg. 1996, I-959).

    Auch insoweit ist maßgeblich, ob das Verhalten des Leistenden gegenüber dem Leistungsempfänger unmittelbar auf den Erhalt der in dieser Konstellation vom Dritten zur Verfügung gestellten Gegenleistung gerichtet ist, wobei eine eigenständige Leistungsbeziehung zwischen dem Leistenden und dem zahlenden Dritten als Grundlage der Zahlung ausgeschlossen sein muss (BFH vom 20.02.1992 - V R 107/87, BStBl. II 1992, 705 unter II. 3.; Wagner in Sölch / Ringleb, UStG, Stand 6/2016, § 10 Rn. 186; Schuhmann in Rau / Dürrwächter, UStG, Stand 5/2016, § 10 Rn. 231; Tehler in Reiß / Kraeusel / Langer, UStG, Stand 11/2014, § 10 Rn. 122).

  • FG Düsseldorf, 26.05.2020 - 5 K 2892/17

    Umsatzsteuerbarkeit von Nachvergütungen an Drehbuchautoren nach § 32a Abs. 2 UrhG

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - 7 K 5054/05

    Regelsteuersatz für sog. refundierte Vorverkaufsgebühren

  • BFH, 05.05.1994 - V R 53/92

    Vorsteuerabzug für Bauleistungen in einer an Arzt vermieteten Praxis im Haus

  • FG Sachsen, 13.05.2009 - 1 K 939/03

    Umsatzsteuerpflichtigkeit einer Genossenschaft durch eine Wohnungsversorgung der

  • FG Düsseldorf, 24.04.2009 - 1 K 4135/07

    Bemessung des Vorsteuerabzugs einer GmbH aus Rechnungen von einer für die

  • FG Schleswig-Holstein, 06.02.2018 - 4 K 121/16

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Geldern, die ein Vermittler für einen

  • FG Hessen, 13.03.2023 - 6 K 1284/21

    Keine Anwendung des Reemtsma-Direktanspruchs bei fehlendem Leistungsaustausch und

  • BFH, 17.06.1993 - V B 185/92

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz

  • FG Rheinland-Pfalz, 21.06.1995 - 1 K 1064/94

    Umsatzsteuer; Vermittlungsleistungen bei Veräußerung eines Grundstücks

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