Rechtsprechung
BFH, 23.10.1992 - VI R 1/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
FGO § 119 Nr. 1; EStG § 8 Abs. 2, § 19 Abs. 1 Nr. 1; LStR 1990 Abschn. 31 Abs. 7
- Wolters Kluwer
Anschaffungskosten - Pkw-Überlassung - Senatsbesetzung - Revision
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Überlassung eines Pkw zu Privatzwecken - Bei Ermittlung des Vorteils nach der 1 v.H.-Methode Abschläge unzulässig - Zur Vorteilsermittlung nach den ersparten Aufwendungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Arbeitnehmerzuschuß zur Anschaffung eines Firmenwagens
Papierfundstellen
- BFHE 169, 438
- BB 1993, 131
- DB 1993, 258
- BStBl II 1993, 195
Wird zitiert von ... (32) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 21.06.1963 - VI 306/61 U
Kostenlose Überlassung eines Pkw durch den Arbeitgeber zur privaten Nutzung des …
Auszug aus BFH, 23.10.1992 - VI R 1/92
Dieser Wert sei notfalls zu schätzen (§ 162 der Abgabenordnung - AO 1977 -), wobei von den Kosten auszugehen sei, die der Arbeitnehmer für die Haltung eines eigenen PKWs gleichen Typs erspare (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. Juni 1963 VI 306/61, BFHE 77, 191, BStBl III 1963, 387).Das sind die Kosten, die dem Arbeitnehmer erwachsen würden, wenn er einen eigenen PKW des gleichen Typs halten würde (BFH-Urteil in BFHE 77, 191, BStBl III 1963, 387).
Wird der geldwerte Vorteil dementsprechend nicht pauschal nach der 1-v. H.-Methode, sondern nach den Kosten ermittelt, die dem Arbeitnehmer erwachsen würden, wenn er einen PKW des gleichen Typs halten würde (vgl. BFH-Urteil in BFHE 77, 191, BStBl III 1963, 387), ist hinsichtlich der Absetzung für Abnutzung als Kostenfaktor von den Anschaffungskosten auszugehen, deren Wert der Arbeitgeber über die vermutliche Gesamtnutzungsdauer des PKW (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 165, 378, BStBl II 1992, 1000) dem Arbeitnehmer zuwendet, mithin grundsätzlich von den tatsächlichen, um die Zuzahlung des Arbeitnehmers geminderten Anschaffungskosten.
- BFH, 26.07.1991 - VI R 82/89
PKW - Anschaffungskosten - Nutzungsdauer - Jahresfahrleistung
Auszug aus BFH, 23.10.1992 - VI R 1/92
a) Da die Bewertung des Vorteils der Kfz-Überlassung nach der 1-v. H.-Methode nicht in einem Gesetz enthalten ist, kann sie von den Steuergerichten nur unter dem Gesichtspunkt der nach außen hin publizierten Selbstbindung der Verwaltung und im Hinblick auf das Prinzip der Gleichmäßigkeit der Besteuerung beachtet werden (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 26. Juli 1991 VI R 82/89, BFHE 165, 378, 384, BStBl II 1992, 1000).Wird der geldwerte Vorteil dementsprechend nicht pauschal nach der 1-v. H.-Methode, sondern nach den Kosten ermittelt, die dem Arbeitnehmer erwachsen würden, wenn er einen PKW des gleichen Typs halten würde (vgl. BFH-Urteil in BFHE 77, 191, BStBl III 1963, 387), ist hinsichtlich der Absetzung für Abnutzung als Kostenfaktor von den Anschaffungskosten auszugehen, deren Wert der Arbeitgeber über die vermutliche Gesamtnutzungsdauer des PKW (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 165, 378, BStBl II 1992, 1000) dem Arbeitnehmer zuwendet, mithin grundsätzlich von den tatsächlichen, um die Zuzahlung des Arbeitnehmers geminderten Anschaffungskosten.
- BFH, 18.08.1992 - VIII R 9/92
Wahl von ehrenamtlichen Richtern am Finanzgericht
Auszug aus BFH, 23.10.1992 - VI R 1/92
Der VI. Senat des BFH schließt sich dem BFH-Beschluß vom 18. August 1992 VIII R 9/92 (BFHE 168, 508) an, daß das FG Berlin wegen der im Dezember 1990 für eine Amtsperiode von vier Jahren durchgeführten Wahl der ehrenamtlichen Richter nicht vorschriftswidrig besetzt ist (§ 119 Nr. 1 FGO).Der VIII. Senat des BFH hat mit Beschluß vom 18. August 1992 VIII R 9/92 (BFHE 168, 508, BStBl II 1993, 55) entschieden, daß die im Dezember 1990 für eine Amtsperiode von vier Jahren durchgeführte Wahl der ehrenamtlichen Richter für das FG Berlin nicht als solche dazu führt, daß das Gericht fehlerhaft besetzt ist.
- BVerfG, 10.05.1992 - 2 BvR 528/92
Keine Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Anwendung der …
Auszug aus BFH, 23.10.1992 - VI R 1/92
Der erkennende Senat schließt sich dem an und verweist zur näheren Begründung auf obigen Beschluß (vgl. auch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 10. Mai 1992 2 BvR 528/92, Deutsch-Deutsche Rechtszeitschrift - DEZ - 1992, 281). - BFH, 07.04.1992 - VI R 113/88
Ermittlung von KfZ-Kosten aus Dienstreisen
Auszug aus BFH, 23.10.1992 - VI R 1/92
Von diesen Grundsätzen ist der Senat auch nicht im Urteil vom 7. April 1992 VI R 113/88 (BFHE 167, 421, BStBl II 1992, 854) abgerückt. - FG Berlin, 08.05.1991 - VI 552/89
Auszug aus BFH, 23.10.1992 - VI R 1/92
Das FG entschied vorab, daß es ordnungsgemäß besetzt sei, und verwies zur Begründung auf sein Urteil vom 8. Mai 1991 VI 552/89 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1991, 555). - BFH, 25.05.1992 - VI R 146/88
Höhe des geldwerten Vorteils bei Kfz-Benutzung durch Arbeitnehmer
Auszug aus BFH, 23.10.1992 - VI R 1/92
Statt dessen läßt die Rechtsprechung die Bewertung des Vorteils auch nach der sog. 1-v. H.-Methode zu (BFH-Urteil vom 25. Mai 1992 VI R 146/88, BFHE 168, 194, BStBl II 1992, 700).
- BFH, 20.08.1997 - VI B 83/97
1 %-Methode bei Barlohnumwandlung
Sofern Bedenken gegen diese Bewertungsmethode bestanden haben sollten (vgl. dazu BFH-Urteil vom 23. Oktober 1992 VI R 1/92, BFHE 169, 438, BStBl II 1993, 195), kann dies der Klägerin nicht entgegengehalten werden, weil eine Haftungsinanspruchnahme der Klägerin ermessensfehlerhaft wäre, wenn sie sich beim Lohnsteuerabzug an die allgemeinen Weisungen der zuständigen oberen Finanzbehörden der Länder oder des Bundes gehalten hat (BFH-Urteil vom 6. Dezember 1996 VI R 18/96, BFHE 182, 145, BStBl II 1997, 413). - FG Köln, 08.12.1999 - 11 K 3442/97
Kfz-Überlassung: Zuzahlung zu den Anschaffungskosten
Das sind die Kosten, die dem Arbeitnehmer erwachsen würden, wenn er einen eigenen PKW des gleichen Typs halten würde (Urteile des Bundesfinanzhofes - BFH - vom 21. Juni 1963 VI 306/61 U, BStBl III 1963, 387; vom 23. Oktober 1992 VI R 1/92, BStBl II 1993, 195).Hierbei handelt es sich um eine typisierende - die Verhältnisse des Einzelfalles weitestgehend außer Betracht lassende - Art der Wertermittlung (BFH-Urteil BStBl II 1993, 195).
Dies schließt nicht nur eine Minderung des der 1-v.H.-Regelung zugrundegelegten Listenpreises um eine etwaige Zuzahlung des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten des Dienstfahrzeuges aus (vgl. BStBl II 1993, 195), sondern auch eine anderweitige Berücksichtigung des Eigenanteils, die über den tatsächlich der Lohnsteuer unterworfenen Sachbezugswert hinausgeht.
Wird hingegen der geldwerte Vorteil nicht pauschal nach der 1-v.H.-Methode, sondern nach den Kosten ermittelt, die dem Arbeitnehmer erwachsen würden, wenn er einen Pkw gleichen Typs halten würde, so ist hinsichtlich der Absetzungen für Abnutzung (AfA) als Kostenfaktor von den Anschaffungskosten auszugehen, deren Wert der Arbeitgeber über die vermutliche Gesamtnutzungsdauer des PKW dem Arbeitnehmer zuwendet, mithin grundsätzlich von den tatsächlichen, um die Zuzahlung des Arbeitnehmers geminderten Anschaffungskosten (BFH-Urteil BStBl II 1993, 195; Schmidt in Heuermann/Wagner, Das gesamte Lohnsteuerrecht, D 128).
- FG München, 08.11.2000 - 1 K 3091/98
Garagenkosten eines Arbeitnehmers bei Anwendung der 1 v.H.-Methode keine …
Dies ergibt sich schon daraus, daß sie die individuellen Nutzungsverhältnisse, insbesondere den Umfang der privaten Nutzung (Fahrtleistung) und den Umfang der Kostenübernahme durch den Arbeitgeber (nur die festen oder auch die laufenden Kosten) vernachlässigt (BFH-Urteil vom 23.10.1992 VI R 1/92, BFHE 169, 438, BStBl II 1993, 195).Entscheidet sich jedoch der Steuerpflichtige, wie im Streitfall die Klägerin, für eine entsprechend pauschale Wertermittlung, kann diese nicht mit Elementen eines Einzelnachweises modifiziert werden (vgl. BFHE 169, 438, BStBl II 1993, 195 m.w.H.).
Dem steht eine vom BFH in Teilbereichen bejahte Schätzungsmöglichkeit nicht entgegen, da diese Teilschätzung im Rahmen eines Einzelnachweises und nicht bei Anwendung der Pauschalierungsmethode erfolgte (vgl. BFH-Urteile vom 7.4.1992 VI R 113/88, BFHE 167, 421 , BStBl II 1992, 854 und in BFHE 169, 438, BStBl II 1993, 195).
- FG Hessen, 26.03.2007 - 11 K 1844/05
Kein Ansatz eines höheren geldwerten Vorteils bei Pkw-Gestellung für Fahrten …
Soweit sie an die Anschaffungskosten des Pkw anknüpft, geht sie nicht von tatsächlich angefallenen Kosten aus, sondern vom abgerundeten Listenpreis, und zwar - auch bei einem gebraucht erworbenen Pkw - dem historischen Listenpreis bis zum Zeitpunkt der Erstzulassung (so auch FG Münster, Urteil vom 28.04.2004, 1 K 3214/01 E, a.a.O., unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 23.10.1992, VI R 1/92, BStBl. II 1993, 195). - FG München, 06.03.1996 - 1 K 1234/93
Zu versteuernder geldwerter Vorteil durch unentgeltliche Überlassung eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG München, 19.11.2004 - 8 K 2408/02
Keine Minderung des geldwerten Vorteils bei Kfz-Überlassung wegen Bezinkosten; …
Die von Kalmes (Betriebs-Berater 1992, 2194) angestellten Überlegungen, die 1 %-Regelung durch Komponenten eines Einzelnachweises zu modifizieren, seien durch das BFHUrteil vom 23.10.1992 VI R 1/92 (BStBl. II 1993, 195) überholt.Die anderslautenden Überlegungen von Kalmes (in Betriebs-Berater 1992, 2194) haben sich spätestens durch die gesetzliche Regelung der pauschalen Nutzungswertermittlung erübrigt (vgl. auch das BFH-Urteil vom 23.10.1992 VI R 1/92, BFHE 169, 438, BStBl II 1993, 195 ).
- FG München, 08.11.2000 - 1 K 1066/98
Mittelpunkt der betrieblichen Betätigung eines Servic-Technikers im häuslichen …
Es handelt sich hierbei nicht um den Abzug von Werbungskosten, dem § 12 EStG entgegenstehen könnte, sondern um die Kürzung des an den höheren Listenpreis anknüpfenden geldwerten Vorteils (vgl. Abschn. 31 Abs. 7 Nr. 4 Satz 3 Lohnsteuerrichtlinien 1996; BFH-Urteil vom 23.10.1992 - VI R 1/92 -, BFHE 169, 438, BStBl II 1993, 195).Zu Zuschüssen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten vgl. auch BFH v. 23.10.1992, BStBl. II 1993, 195.
- FG München, 19.06.2000 - 13 K 3435/96
Geldwerter Vorteil durch Überlassung eines betrieblichen Pkw's - …
Das sind die Kosten, die dem Arbeitnehmer erwachsen würden, wenn er einen eigenen Pkw des gleichen Typs halten würde (vgl. BFH- Urteile vom 21.6. 1963 VI 306/61 U, BStBl III 1963, 387 und vom 23.10.1992 VI R 1/92, BStBl II 1993, 195 ).Sie sind unter dem Gesichtspunkt der Selbstbindung der Verwaltung und dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung auch von den Steuergerichten zu beachten (vgl. BFH-Urteile vom 26.7. 1991 VI R 82/89, BStBl II 1992, 1000 und BStBl II 1993, 195 ).
- BFH, 07.06.2002 - VI R 24/00
Erstattungen des ArbG an den ArbN für Überlassung einer Garage
Es führt aus, ein Steuerpflichtiger, der sich der 1-v.H.-Methode bediene, müsse diese Verwaltungsvorschrift unverändert anwenden; er könne sie nicht mit Elementen eines Einzelnachweises modifizieren (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Oktober 1992 VI R 1/92, BFHE 169, 438, BStBl II 1993, 195). - FG Saarland, 12.06.2001 - 2 K 234/97
Erlass der Einkommensteuer wegen Unbilligkeit nach Eintritt der Bestandskraft des …
Dies ergibt sich schon daraus, dass sie die individuellen Nutzungsverhältnisse, insbesondere den Umfang der privaten Nutzung (Fahrtleistung) und den Umfang der Kostenübernahme durch den Arbeitgeber (nur die festen oder auch die laufenden Kosten) vernachlässigt (BFH, Urteil vom 23. Oktober 1992 VI R 1/92, BStBl II 1993, 195).Entscheidet sich der Steuerpflichtige - wie vorliegend der Kläger - für eine solch pauschale Wertermittlung, kann diese nicht mit Elementen eines Einzelnachweises modifiziert werden (BFH vom 23. Oktober 1992, a.a.O.).
- FG Münster, 28.04.2004 - 1 K 3214/01
Kfz-Gestellung als Arbeitslohn, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; 1 …
- FG Köln, 17.01.2001 - 11 K 795/99
Regelmäßige Arbeitsstätte und Arbeitslohn bei Abgeltung von Nebenleistungen des …
- FG Rheinland-Pfalz, 04.12.1998 - 3 K 1447/96
Anspruch auf Abänderung eines Einkommensteuerbescheides; Anforderungen an die …
- FG Nürnberg, 27.05.1998 - II 93/98
Bemessungsgrundlage für Kfz-Eigenverbrauch
- FG Schleswig-Holstein, 08.12.1999 - V 660/98
Tarifermäßigung für Hinzurechnungsbeträge
- FG Nürnberg, 14.07.1998 - II 168/98
- FG Köln, 24.08.2000 - 7 K 2853/94
Sachbezüge - Bewertung von als Sachbezüge gewährten Unikaten
- FG München, 05.04.2001 - 15 K 4247/00
Private Nutzung des vom Arbeitgeber gestellten Firmen-Kfz; Anforderung an ein …
- FG Hamburg, 13.09.2002 - VI 158/01
Dienstwagen
- FG Schleswig-Holstein, 13.10.1999 - I 331/95
Arbeitnehmerzuzahlung bei Firmenwagengestellung
- FG Köln, 10.08.1999 - 14 K 1049/97
Nichtanerkennung eines nachträglichen Fahrtenbuchs; Zufluß
- FG Baden-Württemberg, 23.01.1999 - 1 K 99/98
Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für Privatnutzung von betrieblichem Pkw; …
- FG Schleswig-Holstein, 01.09.1999 - I 331/95
Leistungen von Zuzahlungen eines Arbeitnehmers für ein Kraftfahrzeug als …
- FG Hamburg, 28.02.1999 - II 108/99
Lohnsteuerliche Behandlung von Garagenmietzahlungen des Arbeitgebers an seine …
- FG Köln, 09.09.1998 - 6 K 1949/94
Unentgeltliche Überlassung eines Kfz an den Arbeitsnehmer zu privaten Zwecken als …
- FG Thüringen, 04.03.1998 - I 84/98
Zu versteuernder geldwerter Vorteil aus der unentgeltlichen Überlassung eines …
- FG München, 03.04.1997 - 7 K 66/92
Ermittlung des geldwerten Vorteils aus Überlassung eines Pkw an Arbeitnehmer; …
- FG Baden-Württemberg, 28.11.1995 - 6 K 76/95
Schätzung des Umfangs der privaten Nutzung des einem Unternehmen zugeordneten Pkw …
- FG Baden-Württemberg, 28.09.1999 - 1 K 265/99
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Spende; Steuerliche Behandlung einer …
- FG Schleswig-Holstein, 21.03.1995 - III 506/91
- FG Rheinland-Pfalz, 11.03.2002 - 5 K 1716/00
Höhe der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei Nutzung eines firmeneigenen …
- FG Rheinland-Pfalz, 29.10.2004 - 1 K 2192/02