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   BFH, 24.11.1992 - V R 8/89   

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https://dejure.org/1992,798
BFH, 24.11.1992 - V R 8/89 (https://dejure.org/1992,798)
BFH, Entscheidung vom 24.11.1992 - V R 8/89 (https://dejure.org/1992,798)
BFH, Entscheidung vom 24. November 1992 - V R 8/89 (https://dejure.org/1992,798)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1973 § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Kunstsammlung - Erbe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1973) § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1, § 2 Abs. 1
    Nachhaltige Tätigkeit bei Veräußerung von Kunstsammlung durch Erben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 170, 275
  • BB 1993, 1273
  • BB 1993, 857
  • DB 1993, 1070
  • BStBl II 1993, 379
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 18.07.1991 - V R 86/87

    Angehörige von Automobilwerken sind beim Verkauf von sog. Jahreswagen

    Auszug aus BFH, 24.11.1992 - V R 8/89
    Die hier ausschlaggebende Nachhaltigkeit der Tätigkeit ist nach der neueren Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 18. Juli 1991 V R 86/87, BFHE 165, 116, BStBl II 1991, 776) anhand einer Reihe verschiedener Kriterien zu beurteilen, die je nach dem Einzelfall in unterschiedlicher Gewichtung für oder gegen Nachhaltigkeit sprechen.
  • BFH, 07.11.1991 - V R 116/86

    - Unternehmereigenschaft eines GbR-Gesellschafters durch Vermietung an

    Auszug aus BFH, 24.11.1992 - V R 8/89
    Die unternehmerische Tätigkeit i. S. des § 2 Abs. 1 UStG 1973 braucht im übrigen nicht hauptberuflich zu sein (vgl. z. B. Senatsurteil vom 7. November 1991 V R 116/86, BFHE 166, 195, BStBl II 1992, 269).
  • BFH, 26.04.2012 - V R 2/11

    Zur Unternehmereigenschaft beim Verkauf von Gegenständen über "ebay" - Auslegung

    Dass bereits beim Einkauf eine Wiederverkaufsabsicht bestanden hat, ist entgegen der Auffassung der Klägerin kein für die Nachhaltigkeit einer Tätigkeit alleinentscheidendes Merkmal (vgl. EuGH-Urteil Slaby und Kuæ in DStRE 2011, 1417 Rdnrn. 26 und 49; BFH-Urteile vom 7. September 2006 V R 6/05, BFHE 215, 331, BStBl II 2007, 148 zum Testamentsvollstrecker; vom 9. September 1993 V R 24/89, BFHE 172, 234, BStBl II 1994, 57 zur Veräußerung der einem Verein mehrfach von Todes wegen zugewandten Haushaltsgegenstände durch den Verein; vom 24. November 1992 V R 8/89, BFHE 170, 275, BStBl II 1993, 379 zur Veräußerung einer privaten Kunstsammlung durch den Erben eines Kunsthändlers).
  • BFH, 07.09.2006 - V R 6/05

    Umsatzsteuerpflicht der Umsätze aus der Tätigkeit als Testamentsvollstrecker und

    b) Das hier streitige Merkmal der gewerblichen oder beruflichen, d.h. nachhaltigen Tätigkeit ist nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile vom 24. November 1992 V R 8/89, BFHE 170, 275, BStBl II 1993, 379; vom 13. November 2003 V R 59/02, BFHE 203, 540, BStBl II 2004, 472, mit Nachweisen) aufgrund des Gesamtbildes der Verhältnisse anhand verschiedener Kriterien zu beurteilen, die im Einzelfall in unterschiedlicher Gewichtung heranzuziehen sind.
  • FG Baden-Württemberg, 22.09.2010 - 1 K 3016/08

    Umsatzsteuerpflichtigkeit von 1.200 über "ebay" getätigten Privatverkäufen

    Ob eine Betätigung hiernach als nachhaltig und damit als unternehmerisch einzuordnen ist, ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH anhand einer Reihe verschiedener Kriterien zu beurteilen, die je nach dem Einzelfall in unterschiedlicher Gewichtung für oder gegen Nachhaltigkeit sprechen (vgl. BFH-Entscheidungen in BFHE 165, 116, BStBl II 1991, 776, vom 24. November 1992 - V R 8/89, BFHE 170, 275, BStBl II 1993, 379, vom 15. März 2002 - V B 137/01, BFH/NV 2002, 1503, vom 7. September 2006 - V R 6/05, BFHE 215, 331, BStBl II 2007, 148, vom 11. April 2008 - V R 10/07, BFHE 221, 456, BStBl II 2009, 741, und vom 4. September 2008 - V R 10/06, BFH/NV 2009, 230).Dabei sind alle erheblichen Umstände des Sachverhalts einzubeziehen.

    Denn wie der BFH in seinem Urteil in BFHE 170, 275, BStBl II 1993, 379 deutlich gemacht hat, lässt sich die Nachhaltigkeit nicht entscheidend deshalb verneinen, weil es "an den für die Annahme einer Händlertätigkeit entscheidenden Einkäufen" gefehlt habe.

    cc) Daneben sieht sich der erkennende Senat auch deshalb daran gehindert, den Streitfall in gleicher Weise wie vom BFH durch dessen Urteile in BFHE 150, 218, BStBl II 1987, 744, und in BFHE 150, 224, BStBl II 1987, 752 entschieden zu beurteilen, weil die Unternehmereigenschaft nach der Rechtsprechung des BFH nicht allein ausschlaggebend unter Hinweis darauf verneint werden kann, dass es "an den für die Annahme einer Händlertätigkeit entscheidenden Einkäufen" gefehlt habe (BFH-Urteil in BFHE 170, 275, BStBl II 1993, 379; vgl. vorstehend unter 2.. b. cc.).

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