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   BFH, 28.06.1995 - XI R 66/94   

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BFH, 28.06.1995 - XI R 66/94 (https://dejure.org/1995,1789)
BFH, Entscheidung vom 28.06.1995 - XI R 66/94 (https://dejure.org/1995,1789)
BFH, Entscheidung vom 28. Juni 1995 - XI R 66/94 (https://dejure.org/1995,1789)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b, § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Eigenverbrauch - Zuwendung - Preisnachlaß

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 178, 257
  • BB 1995, 2310
  • BB 1995, 2411
  • DB 1995, 2354
  • BStBl II 1995, 850
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 28.02.1980 - V R 138/72

    Behandlung der auf Privatfahrt angefallenen Unfallkosten bei der Bemessung des

    Auszug aus BFH, 28.06.1995 - XI R 66/94
    Diese gehen vielmehr in die Gesamtkosten als Bemessungsgrundlage für den Eigenverbrauch nach Maßgabe des Anteils der nichtunternehmerischen Verwendung ein (Bestätigung des BFH-Urteils vom 28. Februar 1980 V R 138/72, BFHE 130, 111, BStBl II 1980, 309).

    Nach dem BFH-Urteil vom 28. Februar 1980 V R 138/72 (BFHE 130, 111, BStBl II 1980, 309), auf das sich die Vorentscheidung bezieht, bestimmen sich die auf die nichtunternehmerische Verwendung eines Kraftfahrzeugs entfallenden Kosten als Maßstab für den zu besteuernden Eigenverbrauch (anteilig) anhand der Gesamtkosten dieses Kraftfahrzeugs im gesamten Besteuerungszeitraum.

    Die Änderung der für die Streitjahre anzuwendenden Vorschrift des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG 1980 gegenüber der des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG 1967/1973, die Gegenstand der Entscheidung in BFHE 130, 111, BStBl II 1980, 309 war, trug der Bestimmung des Art. 6 Abs. 2 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) Rechnung.

    Eine zusätzliche willentliche Entnahmehandlung ist daher für den unzerstörten Gegenstand nicht möglich (BFH-Urteil in BFHE 130, 111, BStBl II 1980, 309, 310) und kann für den Unfalltatbestand selbst erkennbar nicht verlangt werden (zur Behandlung der vom FA genannten besonderen Fallgestaltungen vgl. Weiß, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1980, 184).

    Die Kosten der Selbstversorgung sind aus der Kostenrechnung des Unternehmens im Sinne der - auch einkommensteuerrechtlich zugrundezulegenden - Selbstkosten abzuleiten (BFH-Urteil in BFHE 130, 111, BStBl II 1980, 309, 310; Hartmann/Metzenmacher, a. a. O., § 10 Anm. 509; Bunjes/Geist, a. a. O.).

  • BFH, 09.11.1994 - XI R 81/92

    Kein besonderer Leistungsaustausch durch Teilnahme an einem Verkaufswettbewerb;

    Auszug aus BFH, 28.06.1995 - XI R 66/94
    Sie kann jedoch als Preisnachlaß durch den Lieferanten zu behandeln sein (Anschluß an das Senatsurteil vom 9. November 1994 XI R 81/92, BFHE 176, 283, BStBl II 1995, 277).

    Zwar hat der erkennende Senat mit Urteil vom 9. November 1994 XI R 81/92 (BFHE 176, 283, BStBl II 1995, 277) entschieden, daß die Teilnahme eines Händlers an einem Verkaufswettbewerb seines Lieferanten, dessen Gegenstand die vertriebenen Produkte sind, regelmäßig keinen besonderen Leistungsaustausch begründet.

  • BFH, 05.04.1984 - V R 51/82

    Zum Eigenverbrauch sonstiger Leistungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG 1980

    Auszug aus BFH, 28.06.1995 - XI R 66/94
    Die Anwendung der Vorschrift wurde damit auf jede Wertabgabe für unternehmensfremde Zwecke erweitert, die sich nicht in der Entnahme eines Gegenstandes verkörpert (BFH-Urteil vom 5. April 1984 V R 51/82, BFHE 140, 393, BStBl II 1984, 499 mit Hinweisen auf die Gesetzesmaterialien).
  • BFH, 03.11.1983 - V R 4/73

    Eigenverbrauch bei Erwerbsgesellschaften: Änderung der Rechtsprechung

    Auszug aus BFH, 28.06.1995 - XI R 66/94
    Der Hinweis des FA auf die Realakttheorie (BFH-Urteil vom 3. November 1983 V R 4/73, BFHE 140, 115, BStBl II 1984, 169) führt zu keiner anderen Beurteilung.
  • BFH, 30.04.1987 - V R 154/78

    1. Vorsteuerabzug für die Errichtung eines für die Öffentlichkeit bestimmten

    Auszug aus BFH, 28.06.1995 - XI R 66/94
    Eine vorherige entsprechende Anwendung dieser Neufassung scheidet aus (BFH-Urteil vom 30. April 1987 V R 154/78, BFHE 150, 178, BStBl II 1987, 688, 690).
  • FG Hamburg, 09.10.2003 - I 199/99

    Umsatzsteuer: Warenrabatte als Zugaben zu entgeltlichen Lieferungen

    Er hält an seiner Auffassung fest, dass in der Zuwendung der Gegenstände mangels Leistungsaustauschs ein Preisnachlass durch den Leistenden für bereits getätigte Umsätze zu sehen sei und stützt sich auf die Urteile des BFH vom 09.11.1994 (BStBl. II 1995, 277) und vom 28.06.1995 (BStBl. II 1995, 850) sowie auf die Verfügung der OFD Hamburg vom 28.05.1997 (S 7330-2/95-St 331 b).

    Die Rechtsprechung hat auch Zuwendungen eines Lieferanten an einen Abnehmer als Belohnung für Warenbezüge in einer bestimmten Größenordnung als Preisnachlass durch den Lieferanten angesehen (Urteile des BFH vom 09.11.1994 XI R 81/92, BStBl. II 1955, 277 und vom 28.06.1995 XI R 66/94, BStBl. II 1995, 850).

    Insoweit unterscheidet sich der hier zu beurteilende Sachverhalt, von denen, die den BFH-Urteilen vom 09.11.1994 XI R 81/92, BStBl. II 1955, 277 und vom 28.06.1995 XI R 66/94, BStBl. II 1995, 850 zugrunde lagen.

  • FG Berlin-Brandenburg, 11.12.2013 - 9 K 9224/10

    Haftung für Lohnsteuer Januar 2005 bis Dezember 2008

    Nach Überzeugung des Senats sind grundsätzlich nur die als Betriebsausgaben tatsächlich abgesetzten Aufwendungen i.S.v. § 4 Abs. 4 EStG bei der Bemessungsgrundlage für die Pkw-Nutzungsentnahme zu erfassen (vgl. Urteile des BFH vom 26.01.1994, X R 1/92, BStBl. II 1994, 353 und vom 28.06.1995, XI R 66/99, BStBl. II 1995, 850).
  • FG Hamburg, 23.05.2000 - I 196/98

    Durch Privatfahrt verursachte Unfallkosten als Betriebsausgaben

    Die Rechtsprechung ist für Besteuerungszeiträume bis 1989 davon ausgegangen, dass die Unfallkosten bei einem sowohl unternehmerisch als auch nichtunternehmerisch genutzten Fahrzeug in die Gesamtkosten einfließen und daher nur anteilig der Eigenverbrauchsbesteuerung unterliegen (BFH-Urteile vom 28.02.1980 V R 138/72, BStBl II 1980, 309 und vom 28.06.1995 XI R 66/94, BStBl II 1995, 705); auch die Umsatzsteuer-Richtlinien ( UStR ) 1988 gingen in Abschnitt 155 Abs. 2 davon aus, dass unternehmerisch oder nichtunternehmerisch veranlasste Unfallkosten zu den Gesamtkosten des Kraftfahrzeugs zählen, die die Bemessungsgrundlage für die bei der Ausführung der Leistung entstandenen Kosten i. S. des 10 Abs. 4 Sazu1 Nr. 2 UStG 1980 bilden.

    Die Nutzung des zum Betriebsvermögen gehörenden Kraftfahrzeug zu privaten Zwecken ist kein Fall des Aufwendungseigenverbrauchs, sondern führt nach ständiger Rechtsprechung zum Leistungseigenverbrauch nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b UStG 1980 (so schon BFH-Urteil vom 28.02.1980 a.a.O.; auch BFH-Urteil vom 24.5.1989 I R 213/85, BStBl II 1990, 8 - Nutzungsentnahme - ebenso BFH-Urteil vom 28.06.1995 a.a.O. - Verwendungseigenverbrauch).

  • FG Münster, 11.12.2008 - 5 K 1252/03

    Leistungsbeziehungen in Form von Sachzuwendungen im Rahmen von Umsatzwettbewerben

    Dieser Sichtweise steht die Rechtsprechung des BFH nicht entgegen, wonach die Teilnahme eines Händlers am Verkaufswettbewerb seines Lieferanten regelmäßig keinen besonderen Leistungsaustausch begründet, da die Teilnahme am Wettbewerb in erster Linie im eigenen Geschäftsinteresse des Händlers liegt und das Auslobungsziel nicht von vornherein absehbar ist (BFH, Urteile vom 9. November 1994 XI R 81/92, BStBl. II 1995, 277 und vom 28. Juni 1995 XI R 66/94, BStBl. II 1995, 850).
  • FG Schleswig-Holstein, 27.11.2012 - 4 K 184/08

    Keine Minderung der Bemessungsgrundlage für Umsätze eines pharmazeutischen

    Maßgeblich für die Frage, ob eine Entgeltminderung vorliegt, ist, ob die Zuwendung des Leistungserbringers in einem unmittelbaren Zusammenhang zu seiner Leistung bzw. zu seinen Leistungen steht, wobei eine Änderung der Bemessungsgrundlage auch in Form eines Gesamtnachlasses möglich ist, der auf alle Lieferungen eines bestimmten Artikels während einer bestimmten Zeit abstellt und sich nach allen für diesen Artikel gezahlten Entgelten errechnet (BFH-Urteile vom 09.11.1994 XI R 81/92, BFHE 176, 283, BStBl II 1995, 277; vom 28.06.1995 XI R 66/94, BFHE 178, 257, BStBl II 1995, 705).
  • FG Münster, 11.12.2008 - 5 K 2357/08

    Leistungsbeziehungen in Form von Sachzuwendungen i.R.v. Umsatzwettbewerben und

    Dieser Sichtweise steht die Rechtsprechung des BFH nicht entgegen, wonach die Teilnahme eines Händlers am Verkaufswettbewerb seines Lieferanten regelmäßig keinen besonderen Leistungsaustausch begründet, da die Teilnahme am Wettbewerb in erster Linie im eigenen Geschäftsinteresse des Händlers liegt und das Auslobungsziel nicht von vornherein absehbar ist (BFH, Urteile vom 9. November 1994 XI R 81/92, BStBl. II 1995, 277 und vom 28. Juni 1995 XI R 66/94, BStBl. II 1995, 850).
  • FG Hamburg, 10.10.2002 - VI 88/00

    Berücksichtigung von Leasingsonderzahlungen bei Ermittlung des Eigenverbrauches:

    Die tatsächlich als Betriebsausgaben abgesetzten Aufwendungen i.S.v. § 4 Abs. 4 EStG sind sonach Bemessungsgrundlage für die Pkw-Nutzungsentnahme (BFH Urteil vom 26.01.1994 X R 1/92, BStBl II 1994, 353 ; BFH Urteil vom 28.06.1995 XI R 66/99, BStBl II 1995, 850 ).
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