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   BFH, 26.06.1996 - II R 47/95   

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https://dejure.org/1996,240
BFH, 26.06.1996 - II R 47/95 (https://dejure.org/1996,240)
BFH, Entscheidung vom 26.06.1996 - II R 47/95 (https://dejure.org/1996,240)
BFH, Entscheidung vom 26. Juni 1996 - II R 47/95 (https://dejure.org/1996,240)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12, Art. 14 und Art. 105 Abs. 2a; SpStG Hamburg

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Rechtsnorm - Spielgeräte mit Geldgewinnmöglichkeit - Spielhalle - Monatliche Besteuerung - Unterschiedliche Aufstellungsorte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GG Art 12, SpStG (Hmbg) § 1
    Aufwandsteuer; Gesetzgebungskompetenz; Spielgerätesteuer; Verfassungsmäßigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 180, 497
  • NVwZ-RR 1997, 312
  • BB 1996, 1876
  • DB 1996, 1905
  • BStBl II 1996, 538
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (23)

  • BFH, 21.02.1990 - II B 98/89

    Hamburgische Spielgerätesteuer verfassungsgemäß

    Auszug aus BFH, 26.06.1996 - II R 47/95
    Diese Voraussetzungen treffen auf die Hamburger Spielgerätesteuer zu (vgl. Senatsbeschluß vom 21. Februar 1990 II B 98/89 in BFHE 160, 61, BStBl II 1990, 510).

    Das SpStG ist revisibles Recht, dessen Anwendung der Überprüfung durch den Senat unterliegt (vgl. Senatsbeschluß in BFHE 160, 61, BStBl II 1990, 510).

    Die Spielgerätesteuer hat die Grenze nicht überschritten, jenseits derer die Finanzfunktion der Abgabenerhebung in eine reine Verwaltungsfunktion mit Verbotscharakter (vgl. dazu BVerfGE 38, 61, 81) umschlägt (Senatsbeschluß in BFHE 160, 61, BStBl II 1990, 510, 512).

    Die Spielgerätesteuer verletzt auch nicht das Gleichartigkeitsverbot gegenüber einer bundesrechtlich geregelten Steuer (vgl. dazu Senatsentscheidung in BFHE 160, 61, BStBl II 1990, 512).

    Das Land Hamburg hat mit dem SpStG auch nicht unzulässig in die vom Bund bereits wahrgenommene Kompetenz für gewerberechtliche Regelung eingegriffen (vgl. dazu ebenfalls Senatsentscheidung in BFHE 160, 61, BStBl II 1990, 510, 513).

    Zur Begründung verweist der Senat auf seinen Beschluß in BFHE 160, 61, BStBl II 1990, 510, 513.

  • BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnspielgeräten in

    Auszug aus BFH, 26.06.1996 - II R 47/95
    Dazu genügt jedoch, da die Steuerüberwälzung ein wirtschaftlicher Vorgang ist (vgl. BVerfGE 14, 76, 96), "die Möglichkeit einer kalkulatorischen Überwälzung in dem Sinn, daß der Steuerpflichtige den von ihm gezahlten Betrag in die Kalkulation seiner Selbstkosten einsetzen und hiernach die zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens geeigneten Maßnahmen - Umsatzsteigerung oder Senkung der sonstigen Kosten - treffen kann" (vgl. BVerfGE 31, 8, 20).

    Diese Voraussetzung ist zumindest solange gegeben, wie der Spieleinsatz in der Regel noch Gewinn abwirft (vgl. BVerfGE 31, 8, 20; ebenso BVerwG-Beschluß vom 7. Juli 1993 8 B 46.93, Zeitschrift für Kommunalfinanzen - ZKF - 1994, 109; Verwaltungsgerichtshof - VGH - Baden-Württemberg, Urteil vom 3. November 1988 2 S 1170/88, Kommunale Steuer-Zeitschrift - KStZ - 1989, 54; kritisch Scholz/Aulehner, Betriebs-Berater - BB - 1991, 73).

    Dies könnte allenfalls dann angenommen werden, wenn die Steuerbelastung durch die Spielgerätesteuer die gewerberechtlich zugelassene Aufstellung von Gewinnspielgeräten in aller Regel wirtschaftlich unmöglich machen und diese erdrosselnde Wirkung dem steuerlichen Hauptzweck der Einnahmeerzielung geradezu zuwiderlaufen würde (vgl. BVerfGE 16, 147, 161; 29, 327, 331; 31, 8, 23).

    Im Rahmen des Art. 12 GG ist dabei nicht auf ertragsungünstige Betriebe (z. B. Klein- oder Kleinstbetriebe) abzustellen, zumal Art. 12 keinen Bestandsschutz für die Fortsetzung einer unwirtschaftlichen Betriebsführung gewährleistet (BVerfG in BVerfGE 31, 8, 30).

    Die zumindest grundsätzliche Vereinbarkeit eines landesrechtlichen Vergnügungssteuergesetzes, das eine Besteuerung von Geldgewinnspielgeräten vorsieht, mit dem GG wurde vom BVerfG bejaht (vgl. BVerfGE 14, 76 und 31, 8).

  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

    Auszug aus BFH, 26.06.1996 - II R 47/95
    Dazu genügt jedoch, da die Steuerüberwälzung ein wirtschaftlicher Vorgang ist (vgl. BVerfGE 14, 76, 96), "die Möglichkeit einer kalkulatorischen Überwälzung in dem Sinn, daß der Steuerpflichtige den von ihm gezahlten Betrag in die Kalkulation seiner Selbstkosten einsetzen und hiernach die zur Aufrechterhaltung der Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens geeigneten Maßnahmen - Umsatzsteigerung oder Senkung der sonstigen Kosten - treffen kann" (vgl. BVerfGE 31, 8, 20).

    Dazu hat das BVerfG in der Entscheidung vom 10. Mai 1962 1 BvL 31/58 (BVerfGE 14, 76, 101) ausgeführt, es erscheine nicht unangemessen, daß die Allgemeinheit durch eine höhere Steuer an dem Aufwand für das Vergnügen des Spielers beteiligt wird, auch wenn dadurch die Rentabilitätsgrenzen der Gewinnapparate herabgesetzt, die Zahl der Apparate also geringfügig vermindert worden sein sollte.

    Die zumindest grundsätzliche Vereinbarkeit eines landesrechtlichen Vergnügungssteuergesetzes, das eine Besteuerung von Geldgewinnspielgeräten vorsieht, mit dem GG wurde vom BVerfG bejaht (vgl. BVerfGE 14, 76 und 31, 8).

  • BVerwG, 07.07.1993 - 8 B 46.93

    Finanzwesen - Automatensteuer - Gleichheitssatz

    Auszug aus BFH, 26.06.1996 - II R 47/95
    Diese Voraussetzung ist zumindest solange gegeben, wie der Spieleinsatz in der Regel noch Gewinn abwirft (vgl. BVerfGE 31, 8, 20; ebenso BVerwG-Beschluß vom 7. Juli 1993 8 B 46.93, Zeitschrift für Kommunalfinanzen - ZKF - 1994, 109; Verwaltungsgerichtshof - VGH - Baden-Württemberg, Urteil vom 3. November 1988 2 S 1170/88, Kommunale Steuer-Zeitschrift - KStZ - 1989, 54; kritisch Scholz/Aulehner, Betriebs-Berater - BB - 1991, 73).

    Ein weiterer sachlicher Grund für eine Differenzierung besteht darin, daß die offensichtlich als Nebenzweck angestrebte Eindämmung der Spielhallen auch im Interesse des Jugendschutzes eine unterschiedliche steuerliche Behandlung rechtfertigt (so BVerwG-Beschluß vom 7. Juli 1993 8 B 46.93; ZKF 1994, 109).

  • BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69

    'Leberpfennig'

    Auszug aus BFH, 26.06.1996 - II R 47/95
    Selbst wenn dieser Zweck gegenüber dem Einnahmezweck in den Vordergrund tritt, ändert dies nichts an dem materiellen Gehalt als Steuer (vgl. BVerfGE 55, 274, 299; BVerfGE 38, 61, 80).

    Die Spielgerätesteuer hat die Grenze nicht überschritten, jenseits derer die Finanzfunktion der Abgabenerhebung in eine reine Verwaltungsfunktion mit Verbotscharakter (vgl. dazu BVerfGE 38, 61, 81) umschlägt (Senatsbeschluß in BFHE 160, 61, BStBl II 1990, 510, 512).

  • BFH, 07.12.1994 - II R 58/89

    Bei der Einheitsbewertung im Sachwertverfahren ist die Alterswertminderung des

    Auszug aus BFH, 26.06.1996 - II R 47/95
    Art. 3 Abs. 1 GG ist danach nur dann verletzt, wenn für die gleiche Behandlung verschiedener Sachverhalte - bezogen auf den in Rede stehenden Sachbereich in seiner Eigenart - ein vernünftiger einleuchtender Grund fehlt (BVerfG-Beschluß vom 23. März 1994 1 BvL 8/85, Arbeit und Arbeitsrecht, Zeitschrift für die betriebliche Praxis 1994, 334; vgl. auch Senatsurteil vom 7. Dezember 1994 II R 58/89, BFHE 176, 275, BStBl II 1995, 235).
  • BVerfG, 26.04.1978 - 1 BvL 29/76

    Lohnfortzahlung

    Auszug aus BFH, 26.06.1996 - II R 47/95
    Durchbrechungen des Gleichheitssatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen können durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität gerechtfertigt sein (BVerfGE 44, 283, BVerfGE 27, 375), solange die durch jede typisierende Regelung entstehende Ungerechtigkeit noch in einem angemessenen Verhältnis zu den steuerlichen Vorteilen der Typisierung steht (BVerfGE 48, 227).
  • BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei

    Auszug aus BFH, 26.06.1996 - II R 47/95
    Art. 3 Abs. 1 GG ist danach nur dann verletzt, wenn für die gleiche Behandlung verschiedener Sachverhalte - bezogen auf den in Rede stehenden Sachbereich in seiner Eigenart - ein vernünftiger einleuchtender Grund fehlt (BVerfG-Beschluß vom 23. März 1994 1 BvL 8/85, Arbeit und Arbeitsrecht, Zeitschrift für die betriebliche Praxis 1994, 334; vgl. auch Senatsurteil vom 7. Dezember 1994 II R 58/89, BFHE 176, 275, BStBl II 1995, 235).
  • BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 17/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Übergangsregelungen bei Wohngeld

    Auszug aus BFH, 26.06.1996 - II R 47/95
    Durchbrechungen des Gleichheitssatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen können durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität gerechtfertigt sein (BVerfGE 44, 283, BVerfGE 27, 375), solange die durch jede typisierende Regelung entstehende Ungerechtigkeit noch in einem angemessenen Verhältnis zu den steuerlichen Vorteilen der Typisierung steht (BVerfGE 48, 227).
  • BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 4/67

    Verfassungsmäßigkeit der Nachsteuer für Schaumwein und Branntwein

    Auszug aus BFH, 26.06.1996 - II R 47/95
    Durchbrechungen des Gleichheitssatzes durch Typisierungen und Pauschalierungen können durch Erwägungen der Verwaltungsvereinfachung und -praktikabilität gerechtfertigt sein (BVerfGE 44, 283, BVerfGE 27, 375), solange die durch jede typisierende Regelung entstehende Ungerechtigkeit noch in einem angemessenen Verhältnis zu den steuerlichen Vorteilen der Typisierung steht (BVerfGE 48, 227).
  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82

    Rechnungszinsfuß

  • BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 18/81

    Einheitswerte I

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.1995 - 6 M 72/93

    Bekanntmachung; Alternativregelung; Abgabensatzung; Rückwirkende Inkraftsetzung;

  • BVerwG, 25.01.1995 - 8 N 2.93

    Anforderungen an die Erhebung einer an der Zahl der Spielgeräte ausgerichteten

  • BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77

    Berufsausbildungsabgabe

  • BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56

    Werkfernverkehr

  • BVerfG, 08.12.1970 - 1 BvR 95/68

    Verfassungsmäßigkeit der Verdoppelung der Schankerlaubnissteuer für Zweitbetriebe

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

  • BVerwG, 30.11.1973 - VII C 78.72

    Abgaben zur Deckung gemeindlicher Wohnungsbaufolgekosten - Erhebung von Abgaben

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

  • BVerwG, 26.07.1979 - 7 C 53.77

    Zulässigkeit einer Zweitwohnungsteuer

  • BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

    Schankerlaubnissteuer

  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.1988 - 2 S 1170/88

    Vergnügungssteuer für Spiel- und Musikautomaten

  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem

    Die Spielgerätesteuer wird auch in Rechtsprechung (vgl. etwa BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. März 1997 - 2 BvR 1599/89 u.a. -, NVwZ 1997, S. 573 ; BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 1993 - BVerwG 8 B 46.93 -, Buchholz 401.68 Vergnügungsteuer Nr. 25; Beschluss vom 22. März 1994 - BVerwG 8 NB 3.93 -, Buchholz 401.68 Vergnügungsteuer Nr. 26; Beschluss vom 21. März 1997 - BVerwG 8 B 51.97 -, Buchholz 401.68 Vergnügungsteuer Nr. 30; BVerwGE 110, 237 ; 123, 218 ; BFH, Beschluss vom 21. Februar 1990 - II B 98/89 -, NVwZ 1990, S. 903 f.; Urteil vom 26. Juni 1996 - II R 47/95 -, NVwZ-RR 1997, S. 312 ; BFHE 217, 280 ) und Literatur (vgl. etwa Heintzen, in: v. Münch/Kunig, Grundgesetz-Kommentar, 4./5. Aufl. 2003, Art. 105 Rn. 57; Jachmann, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, Grundgesetz, 5. Aufl. 2005, Art. 105 Rn. 61; Englisch, in: Tipke/Lang, Steuerrecht, 19. Aufl. 2008, § 16 Rn. 17; Wolff, NVwZ 2005, S. 1241 ) übereinstimmend als Unterfall der Vergnügungsteuer und damit als Aufwandsteuer verstanden.
  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Die Beklagte wird bei der Neufassung ihrer Vergnügungssteuer daher beachten müssen, dass die Steuerbelastung es nicht unmöglich machen darf, den gewählten Beruf des Spielautomatenbetreibers ganz oder teilweise zur wirtschaftlichen Grundlage der Lebensführung zu machen (BVerfG, Beschluss vom 1. März 1997, a.a.O.; Beschluss vom 1. April 1971, a.a.O. S. 29), wobei insoweit ein durchschnittlicher Betreiber im Gemeindegebiet zum Maßstab zu nehmen ist (vgl. dazu BFH, Urteil vom 6. Dezember 2000 II R 36/98 - BFH/NV 2001, 650), da Art. 12 GG keinen Bestandsschutz für die Fortsetzung einer unwirtschaftlichen Betriebsführung gewährleistet (vgl. BFH, Urteil vom 26. Juni 1996 II R 47/95 BFHE 180, 497 ).
  • BVerwG, 10.12.2009 - 9 C 12.08

    Aufwandsteuer; Vergnügungsteuer; Aufwand; Vergnügungsaufwand; Steuermaßstab;

    Bei der Bewertung der Frage, ob die Höhe der Vergnügungsteuer noch einen wirtschaftlich sinnvollen Betrieb von Spielautomaten zulässt, kann auch der Entwicklung der Anzahl der entsprechenden Betriebe im Gemeindegebiet und der dort aufgestellten Spielgeräte seit Erlass der Vergnügungsteuersatzung im Jahre 2006 indizielle Bedeutung zukommen (vgl. BFH, Urteil vom 26. Juni 1996 - II R 47/95 - BFHE 180, 497 ).
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