Rechtsprechung
BFH, 22.04.1997 - IX R 17/96 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 21 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Gewinnerzielungsabsicht im Fall einer langfristigen Vermietung oder eines kurzfristigen Verkaufs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 21 Abs. 1
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
EStG § 21 Abs. 1
Kein Wegfall der Einkünfteerzielungsabsicht bei Erwerb zweiter Eigentumswohnung im Bauherrenmodell mit Rückkaufangebot hinsichtlich ersterworbener Eigentumswohnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Köln, 30.10.1995 - 9 K 2135/91
- BFH, 22.04.1997 - IX R 17/96
Papierfundstellen
- BFHE 183, 142
- NJW 1998, 1512 (Ls.)
- BB 1997, 1462
- BB 1997, 2310
- DB 1997, 1495
- BStBl II 1997, 650
Wird zitiert von ... (59) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 14.09.1994 - IX R 71/93
Werbungskosten bei Rückkaufsangebot im Bauherrenmodell?
Auszug aus BFH, 22.04.1997 - IX R 17/96
Als Indiz dafür hat der erkennende Senat die beim Erwerb getroffene Vereinbarung eines Rückkaufsrechts oder einer Rückkaufgarantie angesehen, wenn sie für den Zeitraum gelten, in dem planmäßig nur Werbungskostenüberschüsse erwirtschaftet werden und der vereinbarte Preis in etwa den Gesamtkosten entspricht oder sie sogar übersteigt (BFH-Urteil vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416, 419, BStBl II 1995, 116; Beschluß vom 14. September 1994 IX B 97/93, BFHE 175, 541).Weitere Voraussetzung der Indizwirkung ist, daß das Recht auf Wunsch des Steuerpflichtigen eingeräumt wurde oder sonst erkennbar ist, daß die Einräumung dieses Rechts für die Erwerbsentscheidung bedeutsam war (BFH in BFHE 175, 541, 544, und Urteil in BFHE 175, 416, 419, BStBl II 1995, 116).
Generell liegt die Feststellungslast für das Vorhandensein der Überschußerzielungsabsicht beim Steuerpflichtigen (BFH-Urteile in BFH/NV 1994, 301, und in BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116, zu 2.).
Das Rückkaufangebot war zwar entscheidend für den Entschluß der Kläger, eine zweite Wohnung zu erwerben (vgl. zu dieser Voraussetzung BFH-Beschluß in BFHE 175, 541, 544, und BFH-Urteil in BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116).
Dieser Vorbehalt ist wesentlich verschieden von dem, den der BFH in den zitierten Entscheidungen (vgl. BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116; BFHE 175, 541; BFHE 177, 95, BStBl II 1995, 462) beschreibt.
Das FG durfte dabei im Rahmen seiner Gesamtwürdigung auch in Erwägung ziehen, daß die Kläger die Wohnung 12 Jahre nach ihrem Erwerb noch nicht veräußert hatten (vgl. BFH-Beschluß in BFHE 141, 405, 436, BStBl II 1984, 751); als entscheidend hat das FG diesen Umstand nicht angesehen (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116; BFHE 177, 95, BStBl II 1995, 462; Beschluß in BFHE 175, 541).
- BFH, 14.09.1994 - IX B 97/93
Rückkaufangebot bei Bauherrenmodell
Auszug aus BFH, 22.04.1997 - IX R 17/96
Als Indiz dafür hat der erkennende Senat die beim Erwerb getroffene Vereinbarung eines Rückkaufsrechts oder einer Rückkaufgarantie angesehen, wenn sie für den Zeitraum gelten, in dem planmäßig nur Werbungskostenüberschüsse erwirtschaftet werden und der vereinbarte Preis in etwa den Gesamtkosten entspricht oder sie sogar übersteigt (BFH-Urteil vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416, 419, BStBl II 1995, 116; Beschluß vom 14. September 1994 IX B 97/93, BFHE 175, 541).Weitere Voraussetzung der Indizwirkung ist, daß das Recht auf Wunsch des Steuerpflichtigen eingeräumt wurde oder sonst erkennbar ist, daß die Einräumung dieses Rechts für die Erwerbsentscheidung bedeutsam war (BFH in BFHE 175, 541, 544, und Urteil in BFHE 175, 416, 419, BStBl II 1995, 116).
Das Rückkaufangebot war zwar entscheidend für den Entschluß der Kläger, eine zweite Wohnung zu erwerben (vgl. zu dieser Voraussetzung BFH-Beschluß in BFHE 175, 541, 544, und BFH-Urteil in BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116).
Dieser Vorbehalt ist wesentlich verschieden von dem, den der BFH in den zitierten Entscheidungen (vgl. BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116; BFHE 175, 541; BFHE 177, 95, BStBl II 1995, 462) beschreibt.
Das FG durfte dabei im Rahmen seiner Gesamtwürdigung auch in Erwägung ziehen, daß die Kläger die Wohnung 12 Jahre nach ihrem Erwerb noch nicht veräußert hatten (vgl. BFH-Beschluß in BFHE 141, 405, 436, BStBl II 1984, 751); als entscheidend hat das FG diesen Umstand nicht angesehen (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116; BFHE 177, 95, BStBl II 1995, 462; Beschluß in BFHE 175, 541).
- BFH, 14.02.1995 - IX R 95/93
Zahlung eines Entgelts für die Zusage des Immobilienverkäufers, den Verkauf der …
Auszug aus BFH, 22.04.1997 - IX R 17/96
Das Revisionsgericht kann die Feststellungen des FG nur darauf prüfen, ob sie gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen; die Schlußfolgerungen des FG sind rechtmäßig, wenn sie zwar nicht zwingend, aber möglich sind (vgl. BFH-Urteile vom 14. Februar 1995 IX R 95/93, BFHE 177, 95, BStBl II 1995, 462, und in BFH/NV 1994, 301).Es ist dann seine Sache darzulegen und ggf. zu beweisen, daß er entgegen diesem Indiz das Objekt langfristig vermieten und positive Einkünfte erzielen wollte (BFH-Urteil in BFHE 177, 95, 98, BStBl II 1995, 462).
Dieser Vorbehalt ist wesentlich verschieden von dem, den der BFH in den zitierten Entscheidungen (vgl. BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116; BFHE 175, 541; BFHE 177, 95, BStBl II 1995, 462) beschreibt.
Das FG durfte dabei im Rahmen seiner Gesamtwürdigung auch in Erwägung ziehen, daß die Kläger die Wohnung 12 Jahre nach ihrem Erwerb noch nicht veräußert hatten (vgl. BFH-Beschluß in BFHE 141, 405, 436, BStBl II 1984, 751); als entscheidend hat das FG diesen Umstand nicht angesehen (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116; BFHE 177, 95, BStBl II 1995, 462; Beschluß in BFHE 175, 541).
- BFH, 15.09.1992 - IX R 15/91
Einkünfteerzielungsabsicht bei Mietkaufmodellen (§ 2 EStG )
Auszug aus BFH, 22.04.1997 - IX R 17/96
Die Absicht, einen Überschuß zu erzielen, fehlt dann, wenn der Steuerpflichtige sich noch nicht entschieden hat, ob er das Grundstück langfristig vermieten oder kurzfristig verkaufen will (BFH in BFHE 171, 45, BStBl II 1993, 658; und Urteil vom 15. September 1992 IX R 15/91, BFH/NV 1994, 301).Generell liegt die Feststellungslast für das Vorhandensein der Überschußerzielungsabsicht beim Steuerpflichtigen (BFH-Urteile in BFH/NV 1994, 301, und in BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116, zu 2.).
Das Revisionsgericht kann die Feststellungen des FG nur darauf prüfen, ob sie gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen; die Schlußfolgerungen des FG sind rechtmäßig, wenn sie zwar nicht zwingend, aber möglich sind (vgl. BFH-Urteile vom 14. Februar 1995 IX R 95/93, BFHE 177, 95, BStBl II 1995, 462, und in BFH/NV 1994, 301).
- BFH, 09.02.1993 - IX R 42/90
Keine Einkunftserzielungsabsicht bei Beteiligung an einem Mietkaufmodell, wenn …
Auszug aus BFH, 22.04.1997 - IX R 17/96
Dieser Entschluß muß endgültig gefaßt sein (BFH-Urteil vom 9. Februar 1993 IX R 42/90, BFHE 171, 45, BStBl II 1993, 658, m. w. N.).Die Absicht, einen Überschuß zu erzielen, fehlt dann, wenn der Steuerpflichtige sich noch nicht entschieden hat, ob er das Grundstück langfristig vermieten oder kurzfristig verkaufen will (BFH in BFHE 171, 45, BStBl II 1993, 658; …und Urteil vom 15. September 1992 IX R 15/91, BFH/NV 1994, 301).
- BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG
Auszug aus BFH, 22.04.1997 - IX R 17/96
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überläßt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751).Das FG durfte dabei im Rahmen seiner Gesamtwürdigung auch in Erwägung ziehen, daß die Kläger die Wohnung 12 Jahre nach ihrem Erwerb noch nicht veräußert hatten (vgl. BFH-Beschluß in BFHE 141, 405, 436, BStBl II 1984, 751); als entscheidend hat das FG diesen Umstand nicht angesehen (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116; BFHE 177, 95, BStBl II 1995, 462; Beschluß in BFHE 175, 541).
- FG Schleswig-Holstein, 28.02.1995 - III 973/94
Auszug aus BFH, 22.04.1997 - IX R 17/96
Nach erfolglosen Einsprüchen erhoben die Kläger Klage, der das Finanzgericht (FG) stattgab (vgl. Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1996, 590).
- BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94
Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur dann, wenn aufgrund besonderer Umstände der Beweis des ersten Anscheins oder Beweisanzeichen (Indizien) gegen das Vorliegen einer Überschußerzielungsabsicht sprechen, zum Beispiel, wenn der Steuerpflichtige sich nicht zu einer langfristigen Vermietung entschlossen hat, wie bei der Beteiligung an einem Mietkaufmodell (Senatsurteil vom 9. Februar 1993 IX R 42/90, BFHE 171, 45, BStBl II 1993, 658) oder einem Bauherrenmodell mit Rückkaufangebot oder Verkaufsgarantie (Senatsurteil in BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116; Beschluß vom 14. September 1994 IX B 97/93, BFHE 175, 541; Senatsurteil vom 22. April 1997 IX R 17/96, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1997, 668). - BFH, 05.09.2000 - IX R 33/97
A)
Die Feststellung, ob im Einzelfall eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt, hat das FG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung als Tatfrage zu entscheiden (Senatsurteil vom 22. April 1997 IX R 17/96, BFHE 183, 142, BStBl II 1997, 650;… Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 118 FGO Rz. 95, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen). - BFH, 14.09.1999 - IX R 59/96
Einkünfteerzielungsabsicht bei Wiederverkaufsgarantie
Unschädlich ist, wenn der Steuerpflichtige sich die Veräußerung des erworbenen Grundstücks für den Fall vorbehält, daß die Änderung äußerer Umstände und Bedingungen ihn dazu zwingen (BFH-Urteil vom 22. April 1997 IX R 17/96, BFHE 183, 142, BStBl II 1997, 650).Indiz dafür, daß der Steuerpflichtige sich diese Entscheidung unabhängig davon offenhalten will, ist die beim Erwerb getroffene Vereinbarung eines Rückkaufsrechts, einer Rückkaufsgarantie oder --wie hier-- einer "Wiederverkaufsgarantie", wenn sie für den Zeitraum gilt, in dem planmäßig nur Werbungskostenüberschüsse erwirtschaftet werden oder der vereinbarte Preis in etwa den Gesamtkosten entspricht oder sie sogar übersteigt (BFH-Urteile in BFHE 183, 142, BStBl II 1997, 650, und in BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116).
Dabei hat es alle Indizien, die für oder gegen die Einkünfteerzielungsabsicht sprechen, zu berücksichtigen und in eine Gesamtwürdigung einzubeziehen (BFH-Urteil in BFHE 183, 142, BStBl II 1997, 650).
Sie bietet ihm eine gewisse Sicherheit, falls unvorhergesehene äußere Umstände ihn zu einer Änderung seines Entschlusses zwingen sollten (vgl. BFH-Urteil in BFHE 183, 142, BStBl II 1997, 650).
- BFH, 31.07.2007 - IX R 30/05
Längerer Leerstand eines Ferienhauses und Einkünfteerzielungsabsicht
Dabei sind --entgegen der Ansicht des FG-- auch spätere Tatsachen und Ereignisse zu berücksichtigen (…vgl. BFH-Beschluss vom 11. Februar 1999 IX S 10/98, BFH/NV 1999, 925; BFH-Urteile vom 22. April 1997 IX R 17/96, BFHE 183, 142, BStBl II 1997, 650;… vom 8. März 2006 IX R 19/04, BFH/NV 2006, 1637, unter II. 2., a.E.). - BFH, 07.12.1999 - VIII R 8/98
Überschusserzielungsabsicht bei Kapitalanlagen; Abfluss von Schuldzinsen durch …
Hierzu hat der Kläger, der für das Vorhandensein der Überschusserzielungsabsicht die Feststellungslast trägt (vgl. BFH-Urteil vom 22. April 1997 IX R 17/96, BFHE 183, 142, BStBl II 1997, 650, m.w.N.), objektive Umstände vorzutragen, aufgrund derer er zu Beginn der Kapitalanlagen erwarten konnte, dass er mit jeder einzelnen Lebensversicherung auf Dauer gesehen einen Gesamtüberschuss erzielen würde. - BFH, 25.03.2003 - IX R 56/00
Einkünfteerzielungsabsicht - Bauherrenmodell mit Wiederkaufsgarantie
a) Als Indiz dafür hat der BFH die beim Erwerb getroffene Vereinbarung eines Rückkaufsrechts, einer Rückkaufgarantie oder --wie hier-- einer Wiederverkaufsgarantie angesehen, wenn sie für den Zeitraum gilt, in dem planmäßig nur Werbungskostenüberschüsse erwirtschaftet werden und der vereinbarte Preis in etwa den Gesamtkosten entspricht oder sie sogar übersteigt (BFH-Urteile vom 14. September 1999 IX R 59/96, BFHE 189, 428, BStBl II 2000, 67; vom 22. April 1997 IX R 17/96, BFHE 183, 142, BStBl II 1997, 650, und vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116).Es muss dabei auch spätere Ereignisse und Tatsachen im Rahmen seiner Gesamtwürdigung berücksichtigen (…BFH-Beschlüsse vom 11. Februar 1999 IX S 10/98, BFH/NV 1999, 925, und vom 14. September 1994 IX B 97/93, BFHE 175, 541; BFH-Urteil in BFHE 183, 142, BStBl II 1997, 650).
Sie bietet ihnen eine gewisse Sicherheit, falls unvorhergesehene äußere Umstände sie zu einer Änderung ihres Entschlusses zwingen sollten (vgl. BFH-Urteil in BFHE 183, 142, BStBl II 1997, 650).
- FG Rheinland-Pfalz, 27.04.2005 - 3 K 1458/01
Einkünfteerzielungsabsicht eines Immobilienfonds in der Rechtsform einer KG
Dieser Sondersituation trage der BFH mit Urteil vom 22. April 1997 (BStBl II 1997, 650) Rechnung, indem er feststelle, dass eine Einkunftserzielungsabsicht nicht auszuschließen sei, wenn feststehe, dass die auf einen Verkauf gerichteten Handlungen durch äußere Umstände erzwungen werden müssten.Die Absicht, einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen, kann, auch wenn sie zunächst vorhanden war, später wegfallen (z.B. BFH, Urteil vom 22. April 1997 IX R 17/96, BStBl II 1997, 650, m.w.N.).
Diese - bei Erwerb der Immobilie in 1994 für die Klägerin nicht vorhersehbare - Entwicklung hat aber keine Auswirkungen darauf, dass die Klägerin, wie sich aus den dargelegten Indizien ergibt, bereits bei Erwerb der Immobilie die Absicht hatte, sie alsbald zu veräußern; die Indizien sprechen nach allem gegen die Behauptung der Klägerin, dass sie erst auf Grund späterer äußerer Umstände zum Verkauf der Immobilie gezwungen wurde; daher geht auch ihr Hinweis auf die Entscheidung des BFH vom 22. April 1997 (IX R 17/96, BStBl II 1997, 650) fehl.
- BFH, 19.11.2014 - VIII R 23/11
Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung - Begriff der …
Zutreffend geht das FG deshalb davon aus, dass im Hinblick auf das Vorhandensein der Überschusserzielungsabsicht der Klägerin bestehende Unsicherheiten zu ihren Lasten gehen, da sie insoweit die Feststellungslast trägt (vgl. BFH-Urteil vom 22. April 1997 IX R 17/96, BFHE 183, 142, BStBl II 1997, 650). - BFH, 25.03.2003 - IX R 21/99
Einkünfteerzielungsabsicht - Bauherrenmodell mit Wiederkaufsgarantie
a) Als Indiz dafür hat der BFH die beim Erwerb getroffene Vereinbarung eines Rückkaufsrechts, einer Rückkaufgarantie oder --wie hier-- einer Wiederverkaufsgarantie angesehen, wenn sie für den Zeitraum gilt, in dem planmäßig nur Werbungskostenüberschüsse erwirtschaftet werden und der vereinbarte Preis in etwa den Gesamtkosten entspricht oder sie sogar übersteigt (BFH-Urteile vom 14. September 1999 IX R 59/96, BFHE 189, 428, BStBl II 2000, 67; vom 22. April 1997 IX R 17/96, BFHE 183, 142, BStBl II 1997, 650, und vom 14. September 1994 IX R 71/93, BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116).Es muss dabei auch spätere Ereignisse und Tatsachen im Rahmen seiner Gesamtwürdigung berücksichtigen (…BFH-Beschlüsse vom 11. Februar 1999 IX S 10/98, BFH/NV 1999, 925, und vom 14. September 1994 IX B 97/93, BFHE 175, 541; BFH-Urteil in BFHE 183, 142, BStBl II 1997, 650).
Sie bietet ihm eine gewisse Sicherheit, falls unvorhergesehene äußere Umstände ihn zu einer Änderung seines Entschlusses zwingen sollten (vgl. BFH-Urteil in BFHE 183, 142, BStBl II 1997, 650).
- BFH, 21.11.2000 - IX R 2/96
Einkünfteerzielungsabsicht bei Immobilienfonds
Die Feststellung, ob im Einzelfall eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt, hat das FG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung als Tatfrage zu entscheiden (Senatsurteil vom 22. April 1997 IX R 17/96, BFHE 183, 142, BStBl II 1997, 650;… Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 118 FGO Rz. 95, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen). - FG Saarland, 23.05.2006 - 1 K 443/02
Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietungseinkünften trotz längerem Leerstand (§§ …
- FG Saarland, 17.12.2008 - 1 K 2011/04
Einkommensteuer; Schätzung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG; …
- FG München, 10.12.1999 - 8 K 2603/97
Einkunftserzielungsabsicht bei Beteiligung an einem Mietkaufmodell; Angabe einer …
- BFH, 15.10.2002 - IX R 29/99
Geschlossener Immobilienfonds, Einkünfteerzielungsabsicht
- FG München, 22.04.2009 - 9 K 162/07
Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht durch Totalüberschussprognose bei …
- BFH, 11.02.1999 - IX S 10/98
Divergenz; Einkünfteerzielungsabsicht; Weitervermittlungsgarantie
- BFH, 27.03.2000 - IX S 3/00
Divergenz
- FG Berlin, 11.03.1998 - 6 K 6305/93
- BFH, 28.10.2009 - IX R 30/08
Überschussprognose bei nur halbjähriger Ferienvermietung
- BFH, 28.05.2009 - VIII B 76/08
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Liebhaberei, Tatsachenwürdigung
- BFH, 10.10.2000 - IX R 52/97
Einkünfteerzielungsabsicht; Verkaufsgarantie
- FG Hamburg, 16.05.2000 - II 497/99
Keine Einkunftserzielungsabsicht bei gleichzeitigem Bemühen
- BFH, 08.03.2006 - IX R 19/04
Immobilienfonds; Verkaufsgarantie; Einkünfteerzielungsabsicht
- FG Baden-Württemberg, 16.04.2010 - 5 K 5173/08
Steuerrechtliche Anerkennung eines Mietverhältnisses mit dem ehemaligen …
- FG Düsseldorf, 14.11.2002 - 14 K 2707/01
Einkunftserzielungsabsicht; Totalüberschuss; Vermietung und Verpachtung; …
- FG Düsseldorf, 05.04.2006 - 14 K 1526/02
Änderungsbefugnis bei Vorläufigkeitsvermerk; Einkünfteerzielungsabsicht bei …
- FG Münster, 20.01.2004 - 6 K 5226/00
Urteilsberichtigung bei falscher Rechtsmittelbelehrung
- BFH, 19.10.1999 - IX R 80/97
Mietverträge mit Kindern
- BFH, 16.12.1998 - X R 125/97
Verlustausgleichsverbot bei sonstigen Einkünften
- FG Düsseldorf, 26.04.2006 - 14 K 1526/02
Rechtmäßigkeit des Erlasses eines negativen Feststellungsbescheides auf der …
- BFH, 09.01.2001 - IX R 31/98
Einkommensteuer - Grundstück - Nutzungswert - Kostenmiete - Einliegerwohnung - …
- FG Bremen, 20.10.2016 - 3 K 5/16
Gewerbesteuerpflichtige Einkünfte aus dem Verkauf von bebauten Grundstücken
- FG Düsseldorf, 04.04.2006 - 14 K 1526/02
Rechtmäßigkeit des Erlasses eines negativen Feststellungsbescheides auf der …
- FG Baden-Württemberg, 02.11.2000 - 10 K 224/99
Kein Werbungskostenabzug für leerstehende Wohnung bei parallel geschalteten …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 04.04.2001 - 1 K 72/99
Überschusserzielungsabsicht bei Errichtung, Vermietung und Veräußerung von zwei …
- BFH, 26.01.2000 - IX R 77/98
Vercharterung einer Segelyacht; Einnahmeerzielungsabsicht und Verlustverrechnung
- FG Nürnberg, 26.09.2013 - 6 K 325/13
Vermietungsabsicht bezüglich einer leerstehenden Wohnung
- FG Nürnberg, 29.11.2006 - III 98/05
Fehlende Einkunftserzielungsabsicht - Renten- und Sozialversicherungsbeiträge …
- BFH, 14.07.2003 - IX B 59/03
NZB: Einkünfteerzielungsabsicht
- FG Nürnberg, 11.10.2012 - 6 K 680/11
Keine Vermietungsabsicht bei jahrelangem Leerstand
- BFH, 07.06.2000 - IX B 35/00
Einkünfteerzielungsabsicht - Innere Tatsache - Gesamtwürdigung - Umstände des …
- FG Schleswig-Holstein, 09.02.2000 - IV 1256/96
Zur Einkünfteerzielungsabsicht
- BFH, 11.05.1999 - IX B 166/98
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage
- BFH, 14.04.1999 - IX B 37/99
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
- BFH, 28.07.1999 - IX B 28/99
Zulassungsgrund - Darlegungsanforderungen - Grundsätzliche Bedeutung - …
- FG Schleswig-Holstein, 07.05.1998 - V 972/97
Anspruch auf Feststellung der für eine Grundstücksgemeinschaft erklärten …
- FG Saarland, 05.12.2002 - 1 K 215/99
Einkunftserzielungsabsicht bei gewerblichen oder privaten Grundstücksverkäufen (§ …
- FG Schleswig-Holstein, 28.06.2000 - I 210/99
Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung von Ferienwohnungen
- FG Saarland, 05.09.2006 - 1 K 222/03
Mietverträge unter nahen Angehörigen (§§ 12 Nr. 1, 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG)
- FG Hamburg, 26.02.2003 - VII 207/99
Gewinnerzielungsabsicht
- FG Niedersachsen, 25.03.1998 - IX 579/91
- FG Hamburg, 03.06.2003 - II 39/02
Abbruchkosten eines Gebäudes als Werbungskosten
- FG Baden-Württemberg, 31.08.1999 - 4 K 143/96
Überschusserzielungs-Prognosezeitraum für eine Ferienwohnung; Einkommensteuer …
- FG Baden-Württemberg, 18.02.2004 - 11 K 237/00
Vorhandensein einer Einkunftserzielungsabsicht trotz Bestehens einer …
- FG Düsseldorf, 27.01.1999 - 13 K 5544/93
Bedeutung der Einkünfteerzielungsabsicht für den Anspruch auf Feststellung des …
- FG Köln, 25.07.2000 - 13 K 2033/91
Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Nachweis der …
- FG Rheinland-Pfalz, 03.05.2004 - 5 K 2253/01
Kein Werbungskostenabzug bei mangelnder Glaubhaftmachung einer Vermietungsabsicht
- FG Thüringen, 25.11.1999 - II 217/98
Steuerliche Anerkennung eines Mietvertrages mit der Mutter über die Vermietung …
- FG Niedersachsen, 30.07.1998 - XIV 407/96
Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung; …