Rechtsprechung
| BFH, 29.05.1996 - I R 118/93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
KStG § 8 Abs. 1 und 3 Satz 2, § 27 Abs. 3 Satz 2, § 29 Abs. 1, § 47 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a; EStG § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 und 6
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Rückgängigmachung einer verdeckten Gewinnausschüttung - Gewinnmäßige Behandlung als Einlage - Erfassung der Forderung im EK 04 - Erhöhung des EK 04 erst im Zeitpunkt der Forderungserfüllung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zum Anspruch auf Rückgewähr von verdeckter Gewinnausschüttung
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Verdeckte Gewinnausschüttung
Kurzfassungen/Presse
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 19.01.1993 - I 173/92
- BFH, 29.05.1996 - I R 118/93
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 180, 405
- NJW-RR 1997, 96
- BB 1996, 1921
- DB 1996, 2157
- BStBl II 1997, 92
Wird zitiert von ... (49)
- BFH, 25.05.2004 - VIII R 4/01
Überhöhte Rabatte für den Gewerbebetrieb der Ehefrau eines Minderheits-GGf
Der I. Senat des BFH hat deshalb in inzwischen ständiger Rechtsprechung ausgeführt, dass zivilrechtliche Ansprüche der Gesellschaft gegen den Gesellschafter, die sich aus einem als vGA zu qualifizierenden Vorgang ergeben, stets als Einlageforderung gegen den Gesellschafter zu behandeln sind, die erfolgsneutral zu aktivieren und somit nicht geeignet ist, die durch die vorangegangene vGA eintretende Vermögensminderung auszugleichen (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 13. September 1989 I R 41/86, BFHE 158, 338, BStBl II 1989, 1029; vom 29. Mai 1996 I R 118/93, BFHE 180, 405, BStBl II 1997, 92, m.w.N.;… Beschluss vom 13. Oktober 1999 I B 164/88, BFH/NV 2000, 749, und die weiteren Beispiele bei Blümich/Rengers, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, Kommentar, § 8 KStG Rz. 450).Sie ergibt sich jedoch --und dem stimmt der erkennende Senat zu-- aus dem diese Ausführungen ergänzenden Hinweis, dass ein Ersatzanspruch, der der Rückgängigmachung einer vGA diene, eine Einlageforderung darstelle, die das Einkommen der Gesellschaft nicht erhöhe und aus diesem Grund der Annahme einer Vermögensminderung auf Seiten der Gesellschaft nicht entgegenstehe (vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 180, 405, BStBl II 1997, 92, und BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 1456).
- BFH, 17.10.2001 - I R 103/00
Veranlagungszeitraum
Soweit die Zuschüsse nur dem Ausgleich erzielter Verluste dienten, die im Gesellschaftsverhältnis veranlasst waren, stellen sie sich als Rückgewähr vGA dar, die nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung als Einlagen zu behandeln und im EK 04 auszuweisen sind (vgl. BFH-Urteile vom 29. April 1987 I R 176/83, BFHE 150, 337, BStBl II 1987, 733; vom 14. März 1989 I R 105/88, BFHE 157, 72, BStBl II 1989, 741;… vom 18. Juli 1990 I R 173/87, BFH/NV 1991, 190; vom 29. Mai 1996 I R 118/93, BFHE 180, 405, BStBl II 1997, 92;… vom 15. Oktober 1997 I R 80/96, BFH/NV 1998, 624; vom 21. Juli 1999 I R 57/98, BFHE 190, 103; vom 29. August 2000 VIII R 7/99, DB 2000, 2352). - BFH, 31.03.2004 - I R 72/03
Einlageforderung: gliederungsrechtliche Erfassung
Das Senatsurteil vom 29. Mai 1996 I R 118/93 (BFHE 180, 405, BStBl II 1997, 92), das nicht auf den Zeitpunkt der bilanziellen Erfassung, sondern des tatsächlichen Zuflusses abstelle, widerspreche dem nicht, da es (nur) für einen als Einlage zu behandelnden Anspruch auf Rückgewähr einer vGA ergangen sei.Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung (seit dem Urteil in BFHE 180, 405, BStBl II 1997, 92) entschieden hat, richtet sich der Ansatz einer Einlageforderung im vEK nicht nach Bilanzrecht.
Wegen der Einzelheiten der Begründung verweist der Senat auf sein Urteil in BFHE 180, 405, BStBl II 1997, 92.
Sie hält diese allerdings im Streitfall nicht für anwendbar, weil hier nicht --wie im Senatsurteil in BFHE 180, 405, BStBl II 1997, 92-- über die als Einlageforderung zu behandelnde Rückgewähr einer vGA, sondern um eine "originäre" (verdeckte) Einlageforderung zu urteilen ist.
Das FA war nicht durch Gründe der Vertrauensschutzgewährung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Satz 1 Nr. 3 der Abgabenordnung (AO 1977) gehindert, das Senatsurteil in BFHE 180, 405, BStBl II 1997, 92 anzuwenden.
In Anbetracht dessen sind die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 176 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Satz 1 Nr. 3 AO 1977 nicht erfüllt, ohne dass es noch auf die Frage ankäme, ob das FA den ursprünglichen Steuerfestsetzungen und -feststellungen aufgrund der abgegebenen Erklärungen mutmaßlich noch die bisherige Rechtsprechung oder aber bereits das Senatsurteil in BFHE 180, 405, BStBl II 1997, 92 zugrunde gelegt hätte.
- BFH, 18.12.1996 - I R 26/95
Aktivierung von Forderungen gegen Gesellschafter-Geschäftsführer
Ist die Forderung dagegen eine Einlageforderung, so ist die Anwendung des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG dann nicht ausgeschlossen, wenn sie der Rückgängigmachung einer vGA dient (vgl. BFH-Urteil vom 29. Mai 1996 I R 118/93, BFHE 180, 405 ). - BFH, 25.05.1999 - VIII R 59/97
Schuldzinsen für Rückgewähr einer vGA
Diese Beurteilung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des I. Senats, der in seinem --gleichfalls zu einer Satzungsklausel ergangenen-- Urteil vom 29. Mai 1996 I R 118/93 (BFHE 180, 405, BStBl II 1997, 92) entschieden hat, daß der Rückgewähranspruch weder der Annahme einer (vorherigen) vGA i.S. von § 8 Abs. 3 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) noch einer anderen Ausschüttung i.S. von § 27 Abs. 3 Satz 2 KStG entgegenstehe (vgl. auch Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. April 1987 I R 176/83, BFHE 150, 337, BStBl II 1987, 733; vom 13. September 1989 I R 41/86, BFHE 158, 338, BStBl II 1989, 1029).In seinem Urteil in BFHE 180, 405, BStBl II 1997, 92 (m.w.N.) hat er hierzu ausgeführt, daß die Bestimmungen der §§ 8 Abs. 1 KStG, 4 Abs. 1 Satz 1 EStG zur Berücksichtigung von Einlagen deshalb einen erfolgswirksamen Ansatz des Rückgewähranspruchs in der Steuerbilanz der Kapitalgesellschaft ausschließen, weil er durch die Erfüllung der Verbindlichkeit entstehe, die als vGA (i.S. von § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG) zu beurteilen sei, und deshalb (notwendigerweise) die nämliche --im Gesellschaftsverhältnis wurzelnde-- Veranlassung haben müsse; demgemäß sei der Anspruch steuerrechtlich als Einlage zu behandeln und im Zeitpunkt seiner Erfüllung im EK 04 der Gliederungsrechnung zu erfassen (vgl. auch BFHE 150, 337, BStBl II 1987, 733 zu Abschn. II. 4.: Rückforderung als "contrarius actus" der vGA; zur Verfassungsmäßigkeit s. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Dezember 1992 1 BvR 326/89, Betriebs-Berater --BB-- 1993, 1409).
- BFH, 13.11.1996 - I R 126/95
Bilanzielle Behandlung von Zahlungsansprüchen einer GmbH gegen ihren …
Ist die Forderung dagegen eine Einlageforderung, so ist die Anwendung des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG dann nicht ausgeschlossen, wenn sie der Rückgängigmachung einer vGA dient (vgl. BFH-Urteil vom 29. Mai 1996 I R 118/93, BFHE 180, 405, BStBl II 1997, 92).Resultiert aber der Anspruch aus der "Rückgängigmachung einer verdeckten Gewinnausschüttung", dann ist er steuerlich als Einlageforderung zu beurteilen ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 180, 405, BStBl II 1997, 92).
Zur Begründung verweist der Senat wiederum auf sein Urteil in BFHE 180, 405, BStBl II 1997, 92 unter II. 3. Fehlt es aber an einem Abfluß von vEK, so fehlt es auch an einer anderen Ausschüttung mit der Folge, daß die Ausschüttungsbelastung im Streitfall nicht hergestellt werden durfte.
- BFH, 29.04.2008 - I R 67/06
Verdeckte Gewinnausschüttung bei irrtümlicher Annahme einer Leistungspflicht - …
Der Erstattungsanspruch darf schon deshalb nicht berücksichtigt werden, weil zivilrechtliche Ansprüche der Gesellschaft gegen den Gesellschafter, die sich aus einem als vGA zu qualifizierenden Vorgang ergeben, stets als Einlageforderung gegen den Gesellschafter zu behandeln sind, die erfolgsneutral zu aktivieren und somit nicht geeignet ist, die durch die vorangegangene vGA eintretende Vermögensminderung auszugleichen (vgl. Senatsurteile vom 13. September 1989 I R 41/86, BFHE 158, 338, BStBl II 1989, 1029; vom 29. Mai 1996 I R 118/93, BFHE 180, 405, BStBl II 1997, 92;… Beschluss vom 13. Oktober 1999 I B 164/98, BFH/NV 2000, 749; BFH-Urteil vom 25. Mai 2004 VIII R 4/01, BFHE 207, 103). - BFH, 21.07.1999 - I R 57/98
Sonderabschreibungen und Ansparrücklage nach § 7 g EStG : …
Wird der Sachverhalt zu einem späteren Zeitpunkt dadurch "rückgängig" gemacht, daß der Gewinnverteilungsbeschluß aufgehoben wird und die Gewinnanteile zurückgefordert werden, so ist die Rückzahlung steuerrechtlich als Einlage zu behandeln (z.B. Senatsurteil vom 29. Mai 1996 I R 118/93, BFHE 180, 405, BStBl II 1997, 92), allerdings, was die Klägerin im Hinblick auf die Frage nach der Verwendung des EK 04 gemäß § 40 Nr. 2 KStG übersieht, erst in jenem Jahr, in dem sie tatsächlich erfolgt.Diese Rechtsfolge ist grundsätzlich unabhängig davon, aus welchen Gründen die Ausschüttung zurückgefordert wird, insbesondere auch davon, ob entsprechende (schuld- oder gesellschaftsrechtliche) Rückforderungsansprüche bestehen und die Ausschüttung insoweit eine zunächst nur vorläufige war (Urteil in BFHE 180, 405, BStBl II 1997, 92).
- BFH, 14.07.1998 - VIII B 38/98
Schadenersatz und vGA
ee) Die mithin gegebenen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Änderungsbescheide werden entgegen der Ansicht der Vorinstanz nicht dadurch ausgeräumt, daß der I. Senat mit Urteil vom 29. Mai 1996 I R 118/93 (BFHE 180, 405, BStBl II 1997, 92) an seiner bisherigen Rechtsprechung festgehalten hat, nach der die Annahme einer vGA nicht durch die Verpflichtung zur Rückgewähr des erlangten Vorteils ausgeschlossen wird. - BFH, 30.11.2005 - I R 3/04
Aufgeld bei Optionsanleihe - Einlagen im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 5 EStG
Daher braucht nicht abschließend auf die Frage eingegangen zu werden, ob das Steuerrecht eine Definition der Einlage enthält, die bereits systematisch über den handelsrechtlichen Einlagebegriff hinausreicht (vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. Mai 1996 I R 118/93, BFHE 180, 405, BStBl II 1997, 92; Wassermeyer, Steuerberater-Jahrbuch --StbJb-- 1985/1986, 213, 221; Döllerer, Die Aktiengesellschaft --AG-- 1986, 237, 242; Knobbe-Keuk, ZGR 1987, 312, 313); dies hätte zur Folge, dass im Falle einer Einlage im handelsrechtlichen Sinne jedenfalls auch eine solche im Sinne des Steuerrechts zu bejahen wäre. - BFH, 01.04.2003 - I R 51/02
Ausschüttungsbelastung bei überhöhter Vorabausschüttung
- BFH, 29.08.2000 - VIII R 7/99
Rückzahlung einer offenen Gewinnausschüttung
- BFH, 31.05.2005 - I R 35/04
Sonderposten mit Rücklageanteil in der Handelsbilanz kein Schuldposten
- FG Brandenburg, 05.06.2002 - 2 K 2992/00
Rechtsbehelfsfrist bei Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens über das …
- BFH, 08.05.2000 - VIII B 78/99
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; nachträgliche AK für GmbH-Anteil durch …
- BFH, 05.09.2001 - I R 60/00
Berichtigung der Kapitalertragsteuer nach einer überhöhten Vorabausschüttung, die …
- BFH, 07.11.2001 - I R 11/01
Ausschüttungsbelastung
- BFH, 10.09.2003 - I B 64/02
KSt: Ausschüttungsbelastung
- BFH, 14.07.2009 - VIII R 10/07
Rückgewähr einer verdeckten Gewinnausschüttung - Vertrauensschutz bei Änderung …
- BFH, 05.09.2001 - I R 61/00
- BFH, 24.03.1998 - I R 88/97
Keine vGA bei irrtümlicher Fehlbuchung
- FG Niedersachsen, 18.01.2000 - 6 K 98/96
Ausschüttungsbelastung bei überhöhter Vorabausschüttung
- BFH, 30.11.2005 - I R 26/04
Aufgeld bei Ausgabe von Optionsanleihen - bilanzielle Zuordnung
- BFH, 09.06.2010 - I R 43/09
Verwendung des steuerlichen Einlagekontos bei Ausschüttungen, die noch unter das …
- FG Hamburg, 21.09.1999 - VI 120/98
Folgen einer überhöhten Vorabausschüttung
- BFH, 22.10.2003 - I R 23/03
Bilanzberichtigung; vGA
- FG Münster, 02.09.1999 - 9 K 4200/96
Ausschüttungsbelastung bei Vorabausschüttung unter einer Bedingung
- BFH, 30.05.2001 - I B 176/00
- BFH, 11.02.1997 - I R 42/96
Übernahme der Gründungskosten durch GmbH als vGA
- FG Münster, 19.08.2005 - 9 K 5138/02
Finanzunternehmen i.S.d. § 8b KStG
- BFH, 02.05.2008 - I B 206/07
Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegungsvoraussetzungen
- BFH, 13.10.1999 - I B 164/98
VGA auch bei Rückforderungsanspruch
- BFH, 09.03.2000 - VIII B 113/99
- FG Köln, 10.05.2006 - 13 K 67/03
Drohverlustrückstellung eines Personenbeförderungsunternehmens
- BFH, 19.07.1996 - I B 29/95
Anspruch auf Rückgewähr einer vGA
- FG Saarland, 05.02.2003 - 1 K 49/99
Bilanzberichtigung und verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8 Abs. 3 KStG, § …
- FG Hamburg, 04.09.2006 - 2 K 247/04
Verdeckte Gewinnausschüttung durch Zahlung überhöhter Preise an ausländische …
- FG Münster, 21.03.2005 - 9 K 4368/00
Behandlung von Ansprüchen ausgeschiedener Genossen auf Rückzahlung ihrer …
- FG Hessen, 13.04.2011 - 4 V 1964/10
Beratervertrag; Nichtigkeit; verdeckte Gewinnausschüttung
- FG Niedersachsen, 24.03.2004 - 2 K 532/00
Rechtsbehelfsbefugnis, Beteiligtenstellung des Erben trotz Nachlassverwaltung und …
- FG Baden-Württemberg, 24.07.2006 - 6 K 178/03
Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekontos gem. § 27 KStG n.F. bei …
- FG Berlin-Brandenburg, 07.09.2007 - 6 K 2320/03
Vorsteuererstattungsanspruch als sog. verdeckte Sacheinlage - …
- FG München, 04.02.2004 - 7 K 4666/01
Steuerliche Behandlung des bei der Ausgabe von Optionsanleihen vereinnahmten …
- FG München, 10.02.1998 - 16 K 3583/95
- FG München, 01.03.2001 - 10 K 1517/93
Zurechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen als Einkünfte aus Kapitalvermögen; …
- FG Berlin, 23.07.2003 - 9 B 9393/02
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Veranlagung des Gesellschafters trotz formeller …
- FG Sachsen-Anhalt, 28.05.2003 - 2 K 1615/00
Einlagefähige Wirtschaftsgüter; Gliederungsrechtliche Behandlung verdeckter …
- FG Düsseldorf, 10.07.1997 - 15 K 5063/94
- FG Sachsen, 28.05.2003 - 2 K 1615/00
