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   BFH, 17.02.1998 - IX R 30/96   

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https://dejure.org/1998,256
BFH, 17.02.1998 - IX R 30/96 (https://dejure.org/1998,256)
BFH, Entscheidung vom 17.02.1998 - IX R 30/96 (https://dejure.org/1998,256)
BFH, Entscheidung vom 17. Februar 1998 - IX R 30/96 (https://dejure.org/1998,256)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    AO 1977 § 41 Abs. 2; ; EStG § 12; ; EStG § 21 Abs. 1; ; EStG § 21a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nebenkosten bei Mietvertrag mit Angehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21a Abs 1 Nr 1, EStG § 21 Abs 1 Nr 1, EStG § 52 Abs 21 S 2, AO 1977 § 42
    Fremdvergleich; Mietverhältnis; Nebenkosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 185, 397
  • NJW 1998, 3520 (Ls.)
  • NZM 1998, 687
  • BB 1998, 1091
  • DB 1998, 1063
  • BStBl II 1998, 349
 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 07.05.1996 - IX R 69/94

    Nicht jede Abweichung vom Üblichen schließt die Anerkennung von Mietverträgen

    Auszug aus BFH, 17.02.1998 - IX R 30/96
    Wegen der Einzelheiten verweist der Senat hierzu zur Vermeidung von Wiederholungen auf sein Urteil vom 7. Mai 1996 IX R 69/94 (BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196 unter 1.).
  • BFH, 22.06.1993 - IX R 19/89

    Zulässigkeit der Pauschalierung des Nutzungswerts der Wohnung im eigenen Haus im

    Auszug aus BFH, 17.02.1998 - IX R 30/96
    Mit Recht geht das FG zwar davon aus, daß Unklarheiten, die die Zahlung der Nebenabgaben insgesamt betreffen, bei der zunehmenden (finanziellen) Bedeutung der Nebenabgaben gewichtige Anzeichen für die private Veranlassung der Wohnungsüberlassung sein können (vgl. BFH-Urteile vom 22. Juni 1993 IX R 19/89, BFH/NV 1994, 96, und vom 20. Dezember 1994 IX R 88/92, BFH/NV 1995, 674).
  • BFH, 15.10.1996 - IX R 6/95

    Mietverträge zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 17.02.1998 - IX R 30/96
    So hat der Senat in zwei Fällen ein Mietverhältnis ausnahmsweise steuerrechtlich anerkannt, obwohl eine schriftliche Vereinbarung hinsichtlich der Nebenkosten nicht getroffen worden war (Urteile vom 15. Oktober 1996 IX R 6/95, BFH/NV 1997, 285, und vom 21. Oktober 1997 IX R 57/96, BStBl II 1998, 108).
  • BFH, 20.10.1997 - IX R 38/97

    Mietvertrag zwischen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 17.02.1998 - IX R 30/96
    Voraussetzung für die Anerkennung ist jedenfalls, daß die Hauptpflichten der Vertragsparteien, wie das Überlassen einer bestimmten Mietsache zur Nutzung und die Höhe der zu entrichtenden Miete (vgl. § 535 BGB), klar und eindeutig vereinbart worden sind und entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt werden (BFH-Urteil vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BStBl 1998, 106).
  • BFH, 20.12.1994 - IX R 88/92

    Mietverträge zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 17.02.1998 - IX R 30/96
    Mit Recht geht das FG zwar davon aus, daß Unklarheiten, die die Zahlung der Nebenabgaben insgesamt betreffen, bei der zunehmenden (finanziellen) Bedeutung der Nebenabgaben gewichtige Anzeichen für die private Veranlassung der Wohnungsüberlassung sein können (vgl. BFH-Urteile vom 22. Juni 1993 IX R 19/89, BFH/NV 1994, 96, und vom 20. Dezember 1994 IX R 88/92, BFH/NV 1995, 674).
  • BFH, 21.10.1997 - IX R 57/96

    Mietverhältnis bei bestehendem Wohnrecht

    Auszug aus BFH, 17.02.1998 - IX R 30/96
    So hat der Senat in zwei Fällen ein Mietverhältnis ausnahmsweise steuerrechtlich anerkannt, obwohl eine schriftliche Vereinbarung hinsichtlich der Nebenkosten nicht getroffen worden war (Urteile vom 15. Oktober 1996 IX R 6/95, BFH/NV 1997, 285, und vom 21. Oktober 1997 IX R 57/96, BStBl II 1998, 108).
  • BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99

    Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern

    Die neuere Rechtsprechung des Senats setzt dabei zumindest voraus, daß die Hauptpflichten der Vertragsparteien, wie das Überlassen einer bestimmten Mietsache zur Nutzung und die Höhe der zu entrichtenden Miete (vgl. § 535 BGB), klar und eindeutig vereinbart worden sind und entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt werden (z.B. Senatsurteile vom 20. Oktober 1997 IX R 38/97, BFHE 184, 463, BStBl II 1998, 106, und vom 17. Februar 1998 IX R 30/96, BFHE 185, 397, BStBl II 1998, 349).
  • BFH, 09.11.2011 - X R 60/09

    Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft bei vorheriger

    (1) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind Verträge zwischen nahen Angehörigen ertragsteuerrechtlich nur anzuerkennen, wenn die Vereinbarungen zivilrechtlich wirksam, klar und eindeutig sind, ihre Gestaltung dem zwischen Fremden Üblichen entspricht und sie auch tatsächlich durchgeführt werden (BFH-Urteile vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196; vom 17. Februar 1998 IX R 30/96, BFHE 185, 397, BStBl II 1998, 349, und vom 3. März 2004 X R 14/01, BFHE 205, 261, BStBl II 2004, 826, m.w.N.).
  • BFH, 03.03.2004 - X R 14/01

    Wertsicherungsklausel bei Vermögensübertragung

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind Verträge zwischen nahen Angehörigen ertragsteuerrechtlich nur anzuerkennen, wenn die Vereinbarungen zivilrechtlich wirksam, klar und eindeutig sind, ihre Gestaltung dem zwischen Fremden Üblichen entspricht und sie auch tatsächlich durchgeführt werden (BFH-Urteile vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196 unter 1.; vom 17. Februar 1998 IX R 30/96, BFHE 185, 397, BStBl II 1998, 349 unter 1.).

    Auch in zahlreichen BFH-Entscheidungen sind einzelne Abweichungen der tatsächlichen Durchführung vom Vereinbarten dahin gehend gewürdigt worden, dass sie der steuerlichen Anerkennung des Vertrages allein nicht entgegenstehen (vgl. nur BFH-Urteile in BFHE 180, 377, BStBl II 1997, 196 unter 2. b zur unregelmäßigen Barzahlung der Miete trotz mietvertraglich vereinbarter Überweisung; in BFH/NV 1997, 182 unter 1. a: unpünktliche Lohnzahlung; in BFHE 185, 397, BStBl II 1998, 349: Nichtzahlung der in einem Mietvertrag vereinbarten Nebenkosten; BFH-Beschluss in BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188 unter II.: Unregelmäßigkeit von Versorgungsleistungen).

    Denn jedenfalls in den ersten Jahren einer unterbleibenden Anpassung an die geänderte Bezugsgröße ist die Beeinflussung des Zahlbetrags zu gering, um die Wertsicherungsklausel als allein entscheidendes Indiz qualifizieren zu können; der aufgrund der Wertsicherungsklausel zu zahlende Mehr- oder Minderbetrag liegt zunächst deutlich unterhalb derjenigen Beträge, die etwa bei Mietverhältnissen üblicherweise an Nebenkosten zusätzlich zur Miete zu zahlen sind, deren nicht vertragsgemäße Zahlung jedoch für sich genommen die steuerrechtliche Anerkennung auch nicht ausschließt (BFH-Urteil in BFHE 185, 397, BStBl II 1998, 349).

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