Weitere Entscheidung unten: BFH, 13.03.1998

Rechtsprechung
   BFH, 28.04.1998 - VIII R 46/96   

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https://dejure.org/1998,507
BFH, 28.04.1998 - VIII R 46/96 (https://dejure.org/1998,507)
BFH, Entscheidung vom 28.04.1998 - VIII R 46/96 (https://dejure.org/1998,507)
BFH, Entscheidung vom 28. April 1998 - VIII R 46/96 (https://dejure.org/1998,507)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 1 Satz 1
    Formeller Bilanzenzusammenhang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 1 S 1, EStG § 5 Abs 1, AO 1977 § 169 Abs 1
    Bilanzenzusammenhang; Festsetzungsverjährung; Gewinnberichtigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 185, 492
  • NJW 1998, 3798
  • BB 1998, 1412
  • DB 1998, 1377
  • DB 1998, 1931
  • BStBl II 1998, 443
  • NZG 1998, 611
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 30.03.1994 - I B 81/93

    Verfahrensrecht; Berichtigung von Finanzierungsfehlern nach Verjährung

    Auszug aus BFH, 28.04.1998 - VIII R 46/96
    Diese, aus dem Prinzip des formellen Bilanzenzusammenhangs abzuleitenden Folgerungen gelten indes nicht ausnahmslos; vielmehr erfahren sie Durchbrechungen sowohl unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben als auch dann, wenn der fehlerhafte Bilanzansatz in den (bestandskräftigen) Vorjahren ohne Auswirkung auf die Höhe der festgesetzten Steuern geblieben ist (BFH-Urteile vom 29. Oktober 1991 VIII R 51/84, BFHE 166, 431, BStBl II 1992, 512, 516; vom 29. August 1996 VIII R 24/95, BFHE 182, 307; BFH-Beschluß vom 30. März 1994 I B 81/93, BFH/NV 1995, 192, jeweils m.w.N.; zur Frage der Änderbarkeit eines Veranlagungs- oder Gewinnfeststellungsbescheids nach § 174 Abs. 4 AO 1977 vgl. BFH-Beschluß vom 10. November 1997 GrS 1/96, BFHE 184, 1, BStBl II 1998, 83).

    Gründe dieser Art vermag der Senat nicht zu erkennen; insbesondere sind die angesprochenen Einwände in der Rechtsprechung des BFH mehrfach ausführlich erörtert und gewürdigt worden (vgl. auch BFH in BFH/NV 1995, 192).

  • BFH, 27.03.1962 - I 136/60 S

    Grundsatz des Bilanzenzusammenhangs, der Bilanzkontinuität und der

    Auszug aus BFH, 28.04.1998 - VIII R 46/96
    Hierzu hat bereits das BFH-Urteil vom 27. März 1962 I 136/60 S (BFHE 75, 10, BStBl III 1962, 273) eingehend Stellung genommen, und ausgeführt, daß unter dem Tatbestandsmerkmal "Betriebsvermögen am Schluß des vorangegangenen Wirtschaftsjahres" i.S. von § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG nicht nur das für die (materiell richtige) Ermittlung des Gewinns anzusetzende Vermögen, sondern --nach Bestandskraft der Steuerfestsetzung (oder des Feststellungsbescheids)-- auch das der Veranlagung tatsächlich zugrundeliegende und unter Umständen fehlerhaft ermittelte Betriebsverögen zu verstehen sei.

    b) Kommt somit --im Einklang mit dem Wortlaut des § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG-- dem Betriebsvermögen, das einem nicht mehr änderbaren Veranlagungs- oder Feststellungsbescheid (tatsächlich) zugrunde liegt, vorbehaltlich der zu Abschn. 1 der Gründe dargestellten Ausnahmen die rechtliche Qualität eines Tatbestandsmerkmals für die Gewinnermittlung des Folgejahres zu, so werden durch dieses Verständnis --entgegen der Kritik in der Literatur-- weder die Geltungsgrenzen der Bestandskraft (vgl. §§ 155 Abs. 1, 157 Abs. 2 AO 1977) verletzt, noch bereits verjährte Steueransprüche festgesetzt (vgl. hierzu auch BFH in BFHE 75, 10, BStBl III 1962, 273).

  • BFH, 07.06.1988 - VIII R 296/82

    1. Keine Rückstellung für die Verpflichtung zur Lohnfortzahlung - 2.

    Auszug aus BFH, 28.04.1998 - VIII R 46/96
    Denn gerade aufgrund des Umstands, daß auch fehlerhafte Bilanzansätze Teil des Betriebsvermögens des vorangegangenen Wirtschaftsjahres (§ 4 Abs. 1 Satz 1 EStG) sind und somit Eingang in die Anfangsbilanz des Folgejahres finden (formeller Bilanzenzusammenhang), entsteht der durch die Korrektur in der Schlußbilanz des Folgejahres ausgelöste Steueranspruch nicht im Vorjahr, sondern im Jahr des Fehlerausgleichs nach Maßgabe des in diesem (Folge-)Jahr aufgrund der berichtigten (Schluß-)Bilanz ausgewiesenen Gewinns (Senatsurteil vom 7. Juni 1988 VIII R 296/82, BFHE 153, 407, BStBl II 1988, 886, 888; vgl. auch Ruban in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtordnung, Vor § 169 AO 1977 Rz. 5).

    c) Die hiermit verbundene periodenübergreifende "Verlagerung" des durch die Fehlerkorrektur bedingten Einflusses auf die Ermittlung des Gewinns oder Verlusts ist --wie das Bundesverfassungsgericht in seinem zum Urteil des erkennenden Senats in BFHE 153, 407, BStBl II 1988, 886, 888 ergangenen Beschluß vom 18. Februar 1993 2 BvR 1196/88 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1993, 408) entschieden hat-- verfassungsrechtlich unbedenklich.

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 2/89

    1. Erbfall und Erbauseinandersetzung bilden für die Einkommensbesteuerung keine

    Auszug aus BFH, 28.04.1998 - VIII R 46/96
    Gleichwohl geben diese Erwägungen keine Veranlassung, von der langjährigen Rechtsprechung des BFH zum formellen Bilanzenzusammenhang abzurücken; letzteres wäre nur dann gerechtfertigt, wenn hierfür schwerwiegende sachliche Gründe erkennbar wären, die es geboten erscheinen lassen, die Rechtswerte der Rechtssicherheit sowie des Vertrauensschutzes zurückzustellen (BFH-Beschlüsse vom 5. Juli 1990 GrS 2/89, BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837, 846; vom 15. Juli 1991 GrS 1/90, BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78, 83).
  • BFH, 29.10.1991 - VIII R 51/84

    1. Zur Vererbung von Anteilen an einer Personengesellschaft bei einfacher und

    Auszug aus BFH, 28.04.1998 - VIII R 46/96
    Diese, aus dem Prinzip des formellen Bilanzenzusammenhangs abzuleitenden Folgerungen gelten indes nicht ausnahmslos; vielmehr erfahren sie Durchbrechungen sowohl unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben als auch dann, wenn der fehlerhafte Bilanzansatz in den (bestandskräftigen) Vorjahren ohne Auswirkung auf die Höhe der festgesetzten Steuern geblieben ist (BFH-Urteile vom 29. Oktober 1991 VIII R 51/84, BFHE 166, 431, BStBl II 1992, 512, 516; vom 29. August 1996 VIII R 24/95, BFHE 182, 307; BFH-Beschluß vom 30. März 1994 I B 81/93, BFH/NV 1995, 192, jeweils m.w.N.; zur Frage der Änderbarkeit eines Veranlagungs- oder Gewinnfeststellungsbescheids nach § 174 Abs. 4 AO 1977 vgl. BFH-Beschluß vom 10. November 1997 GrS 1/96, BFHE 184, 1, BStBl II 1998, 83).
  • BFH, 29.08.1996 - VIII R 24/95

    Trägerunternehmen - Unterstützungskasse - Zuwendungen - Rückzahlung

    Auszug aus BFH, 28.04.1998 - VIII R 46/96
    Diese, aus dem Prinzip des formellen Bilanzenzusammenhangs abzuleitenden Folgerungen gelten indes nicht ausnahmslos; vielmehr erfahren sie Durchbrechungen sowohl unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben als auch dann, wenn der fehlerhafte Bilanzansatz in den (bestandskräftigen) Vorjahren ohne Auswirkung auf die Höhe der festgesetzten Steuern geblieben ist (BFH-Urteile vom 29. Oktober 1991 VIII R 51/84, BFHE 166, 431, BStBl II 1992, 512, 516; vom 29. August 1996 VIII R 24/95, BFHE 182, 307; BFH-Beschluß vom 30. März 1994 I B 81/93, BFH/NV 1995, 192, jeweils m.w.N.; zur Frage der Änderbarkeit eines Veranlagungs- oder Gewinnfeststellungsbescheids nach § 174 Abs. 4 AO 1977 vgl. BFH-Beschluß vom 10. November 1997 GrS 1/96, BFHE 184, 1, BStBl II 1998, 83).
  • BVerfG, 18.02.1993 - 2 BvR 1196/88

    Grenzen des Rechtsstaatsgebots und des Vertrauensschutzes

    Auszug aus BFH, 28.04.1998 - VIII R 46/96
    c) Die hiermit verbundene periodenübergreifende "Verlagerung" des durch die Fehlerkorrektur bedingten Einflusses auf die Ermittlung des Gewinns oder Verlusts ist --wie das Bundesverfassungsgericht in seinem zum Urteil des erkennenden Senats in BFHE 153, 407, BStBl II 1988, 886, 888 ergangenen Beschluß vom 18. Februar 1993 2 BvR 1196/88 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1993, 408) entschieden hat-- verfassungsrechtlich unbedenklich.
  • BFH, 25.04.1990 - I R 78/85

    Steuerliche Behandlung einer Pensionszusage - Festsetzung von

    Auszug aus BFH, 28.04.1998 - VIII R 46/96
    Abgesehen davon, daß sie sich je Art des in Frage stehenden Bilanzierungsfehlers nicht nur zu Lasten, sondern auch zugunsten des Steuerpflichtigen auswirken kann, verstößt eine auf dem formellen Bilanzenzusammenhang beruhende Fehlerberichtigung insbesondere auch mit Blick auf diejenigen Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn durch eine Überschußrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, nicht gegen den Grundsatz der gleichmäßigen Besteuerung (Art. 3 des Grundgesetzes; vgl. BFH-Urteil vom 25. April 1990 I R 78/85, BFH/NV 1990, 630, m.w.N.).
  • BFH, 29.11.1965 - GrS 1/65

    Nachträgliche Berichtigung eines unrichtigen Bilanzsatzes in einer Anfangsbilanz

    Auszug aus BFH, 28.04.1998 - VIII R 46/96
    Diese Wortlautinterpretation ist nicht nur möglich und im Beschluß des Großen Senats des BFH vom 29. November 1965 GrS 1/65 S (BFHE 84, 392, BStBl III 1966, 142) ausdrücklich bestätigt worden; sie muß vielmehr --insbesondere unter Berücksichtigung der in diesen Entscheidungen dargelegten rechtspraktischen Erwägungen-- gegenüber dem Verständnis der genannten Literaturstimmen als zumindest gleichwertige Auslegung angesehen werden (gl.A. Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, § 4 EStG Anm. 77 c; Blümich/Wacker, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 4 EStG Rz. 336).
  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

    Auszug aus BFH, 28.04.1998 - VIII R 46/96
    Gleichwohl geben diese Erwägungen keine Veranlassung, von der langjährigen Rechtsprechung des BFH zum formellen Bilanzenzusammenhang abzurücken; letzteres wäre nur dann gerechtfertigt, wenn hierfür schwerwiegende sachliche Gründe erkennbar wären, die es geboten erscheinen lassen, die Rechtswerte der Rechtssicherheit sowie des Vertrauensschutzes zurückzustellen (BFH-Beschlüsse vom 5. Juli 1990 GrS 2/89, BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837, 846; vom 15. Juli 1991 GrS 1/90, BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78, 83).
  • BFH, 10.11.1997 - GrS 1/96

    Bilanzberichtigung und widerstreitende Steuerfestsetzung

  • BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvL 1/00

    Jubiläumsrückstellungen nach dem EStG verfassungsgemäß

    Wesentlicher Hintergrund für diese dem Bundesverfassungsgericht vorgelegte Regelung des § 52 Abs. 6 EStG a.F. war die Befürchtung, es werde ohne die Neuregelung infolge der Möglichkeit, Rückstellungen für in der Vergangenheit erteilte Zusagen im Anschluss an die neue Rechtsprechung nachzuholen (vgl. BFH BStBl II 1987, 845 = BFHE 149, 55; BStBl II 1998, 443 = BFHE 185, 492 ; Loose, in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, Bd. 4, § 5 Rn. 1832), zu erheblichen Steuerausfällen, möglicherweise bis zu 5 Milliarden DM, kommen (so Anders, INF 1987, S. 463 , zu entsprechenden Schätzungen des BMF; vgl. auch Mathiak, StuW 1987, S. 253 ).
  • BFH, 16.12.2014 - VIII R 45/12

    Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten bei gerichtlich geltend gemachten

    Wenn sich ein solcher Bilanzierungsfehler steuerlich bislang nicht ausgewirkt hat, ist der fehlerhafte Bilanzansatz unter Durchbrechung des formellen Bilanzenzusammenhangs jedoch in der Anfangsbilanz des ersten noch änderbaren Veranlagungszeitraumes gewinnneutral durch den richtigen zu ersetzen (BFH-Urteil vom 28. April 1998 VIII R 46/96, BFHE 185, 492, BStBl II 1998, 443; BFH-Beschluss vom 22. April 1998 IV B 107/97, BFH/NV 1999, 162, unter 3.a; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 31. Januar 2013 GrS 1/10, BFHE 240, 162, BStBl II 2013, 317, unter Rz 77, m.w.N.).
  • BFH, 30.03.2006 - IV R 25/04

    Pensionsrückstellung zugunsten eines Kommanditisten und Geschäftsführers der

    Diese Regeln gelten nicht ausnahmslos, sondern erfahren Durchbrechungen sowohl unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben als auch dann, wenn der fehlerhafte Bilanzansatz (bestandskräftig) in den Vorjahren ohne Auswirkung auf die Höhe der festgesetzten Steuern geblieben ist (vgl. BFH-Urteile vom 29. Oktober 1991 VIII R 51/84, BFHE 166, 431, BStBl II 1992, 512, 516; vom 29. August 1996 VIII R 24/95, BFHE 182, 307; vom 28. April 1998, VIII R 46/96, BFHE 185, 492, BStBl II 1998, 443, sowie BFH-Beschluss vom 30. März 1994 I B 81/93, BFH/NV 1995, 192, jeweils m.w.N.).

    b) Mit den Einwendungen, die in der Literatur gegen die früheren Entscheidungen erhoben werden, hat sich der VIII. Senat des BFH in seinem Urteil in BFHE 185, 492, BStBl II 1998, 443 auseinander gesetzt.

    Denn gerade aufgrund des Umstands, dass auch fehlerhafte Bilanzansätze Teil des Betriebsvermögens des vorangegangenen Wirtschaftsjahres (§ 4 Abs. 1 Satz 1 EStG) sind und somit Eingang in die Anfangsbilanz des Folgejahres finden (formeller Bilanzenzusammenhang), entsteht der durch die Korrektur in der Schlussbilanz des Folgejahres ausgelöste Steueranspruch nicht im Vorjahr, sondern im Jahr des Fehlerausgleichs nach Maßgabe des in diesem (Folge-)Jahr aufgrund der berichtigten (Schluss-) Bilanz ausgewiesenen Gewinns (BFH-Urteil in BFHE 185, 492, BStBl II 1998, 443).

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Rechtsprechung
   BFH, 13.03.1998 - VI R 27/97   

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https://dejure.org/1998,1311
BFH, 13.03.1998 - VI R 27/97 (https://dejure.org/1998,1311)
BFH, Entscheidung vom 13.03.1998 - VI R 27/97 (https://dejure.org/1998,1311)
BFH, Entscheidung vom 13. März 1998 - VI R 27/97 (https://dejure.org/1998,1311)
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Volltextveröffentlichungen (6)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Unfallkosten
    Unfall des Arbeitnehmers mit eigenem Pkw
    Unfallkosten

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 11, EStG § 7 Abs 1 S 5
    Abfluß; Absetzung für Abnutzung; Drittaufwand; Unfall

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 185, 439
  • NJW 1998, 2551
  • BB 1998, 1354
  • BB 1998, 1774
  • DB 1998, 1545
  • BStBl II 1998, 443
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.11.1968 - VI R 182/67

    Maßgeblicher Veranlagungszeitraum für die Absetzung einer Geltendmachung

    Auszug aus BFH, 13.03.1998 - VI R 27/97
    Es entschied, daß abweichend von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) in dem Urteil vom 22. November 1968 VI R 182/67 (BFHE 94, 325, BStBl II 1969, 160) Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung (AfaA) i.S. von § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG eines durch Unfall beschädigten PKW nur im Veranlagungszeitraum des Schadenseintritts vorgenommen werden könnten.

    Die Kläger rügen mit ihrer Revision eine Divergenz zu dem BFH-Urteil in BFHE 94, 325, BStBl II 1969, 160.

    An der davon abweichenden Rechtsprechung in dem Urteil in BFHE 94, 325, BStBl II 1969, 160, wonach dann, wenn vernünftige Gründe für die Annahme gegeben sind, daß dem Arbeitnehmer der Schaden voll ersetzt werden wird, die Absetzung für das Jahr vorgenommen werden kann, in dem sich herausstellt, daß der Arbeitnehmer den Schaden doch selbst tragen muß, wird nicht mehr festgehalten.

  • BFH, 01.12.1992 - IX R 189/85

    Zeitpunkt für Abzug von AfaA eines Mietwohnhauses als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 13.03.1998 - VI R 27/97
    AfaA eines durch Unfall beschädigten PKW sind nur im Veranlagungszeitraum des Schadenseintritts abziehbar (Anschluß an die Rechtsprechung im Urteil des BFH vom 1. Dezember 1992 IX R 189/85, BFHE 170, 111, BStBl II 1994, 11).

    Sie sind nach der Rechtsprechung des IX. Senats des BFH in den Urteilen vom 1. Dezember 1992 IX R 189/85 (BFHE 170, 111, BStBl II 1994, 11) und IX R 333/87 (BFHE 170, 113, BStBl II 1994, 12) grundsätzlich in dem Veranlagungszeitraum vorzunehmen, in dem der gesetzliche Tatbestand von § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG infolge einer außergewöhnlichen technischen oder wirtschaftlichen Abnutzung erfüllt ist, spätestens aber in dem Veranlagungszeitraum, in dem der Steuerpflichtige die außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung entdeckt hat.

  • BFH, 01.12.1992 - IX R 333/87

    Kein Wahlrecht des Zeitpunktes bei Inanspruchnahme der AfaA

    Auszug aus BFH, 13.03.1998 - VI R 27/97
    Sie sind nach der Rechtsprechung des IX. Senats des BFH in den Urteilen vom 1. Dezember 1992 IX R 189/85 (BFHE 170, 111, BStBl II 1994, 11) und IX R 333/87 (BFHE 170, 113, BStBl II 1994, 12) grundsätzlich in dem Veranlagungszeitraum vorzunehmen, in dem der gesetzliche Tatbestand von § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG infolge einer außergewöhnlichen technischen oder wirtschaftlichen Abnutzung erfüllt ist, spätestens aber in dem Veranlagungszeitraum, in dem der Steuerpflichtige die außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung entdeckt hat.
  • BFH, 09.12.2003 - VI R 185/97

    Restbuchwert einer vom Ehegatten entwendeten Violine als WK

    Im Streitfall fehlen Feststellungen dazu, ob der Verlust der Violine bereits im Streitjahr als endgültig eingetreten zu beurteilen ist (zum Absetzungszeitpunkt: s. BFH-Urteile vom 1. Dezember 1992 IX R 333/87, BFHE 170, 113, BStBl II 1994, 12; vom 13. März 1998 VI R 27/97, BFHE 185, 439, BStBl II 1998, 443).
  • BFH, 13.07.2000 - VI B 184/99

    Negative WK

    Die AfaA ist nach nunmehr einheitlicher Rechtsprechung in dem Veranlagungszeitraum des Eintritts des beeinträchtigenden Umstandes --wie vorliegend zutreffend im Unfalljahr 1995-- vorzunehmen (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 13. März 1998 VI R 27/97, BFHE 185, 439, BStBl II 1998, 443 mit Anmerkung in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1998, 739; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 19. Aufl. 2000, § 7 Rz. 128 und § 9 Rz. 66).
  • FG München, 27.05.2008 - 13 K 2693/06

    Regelungen über die beschränkte Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein

    Diese neue Rechtsprechung gilt auch für die Überschusseinkünfte (Schmidt/Drenseck, EStG, 26. Aufl. 2007, § 19 Rz. 60 "Unfallkosten"; vgl. z.B. BFH-Urteile vom 27. August 1993 VI R 7/92, BStBl II 1994, 235; vom 13. März 1998 VI R 27/97, BStBl II 1998, 443; BFH-Beschluss vom 13. Juli 2000 VI B 184/99, BFH/NV 2000, 1470).
  • FG Düsseldorf, 29.04.2010 - 11 K 3645/08

    Absetzbarkeit der außergewöhnlichen technischen oder wirtschaftlichen Abnutzung

    Die AfaA sei in dem Veranlagungszeitraum vorzunehmen, in dem der gesetzliche Tatbestand infolge einer außergewöhnlichen wirtschaftlichen Abnutzung erfüllt sei, spätestens aber in dem Veranlagungszeitraum, in dem der Steuerpflichtige die außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung entdeckt habe; ein Wahlrecht bestehe insofern nicht (BFH-Urteil vom 13. März 1998 VI R 27/97, BFHE 185, 439, BStBl II 1998, 443).

    Die AfaA ist grundsätzlich in dem Veranlagungszeitraum vorzunehmen, in dem der gesetzliche Tatbestand infolge einer außergewöhnlichen wirtschaftlichen Abnutzung erfüllt ist, spätestens aber in dem Veranlagungszeitraum, in dem der Steuerpflichtige die außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung entdeckt hat (BFH-Urteil vom 13. März 1998 VI R 27/97, BFHE 185, 439, BStBl II 1998, 443).

  • FG Hessen, 18.03.2005 - 9 K 113/01

    Gebäude; Abschreibung für außergewöhnliche Abnutzung; AfaA; baubehördliche

    In Übereinstimmung mit der einschlägigen Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 1. Dezember 1992 IX R 189/85 Bundessteuerblatt (BStBl) II 1994, 11; Urteil vom 1. Dezember 1992 IX R 333/87, BStBl II 1994, 12 ; Urteil vom 13. März 1998 VI R 27/97, BStBl II 1998, 443 ; Beschluss vom 13. Juli 2000, VI B 184/99, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2000, 1470 ; Urteil vom 1. Dezember 1992, IX R 165/87, BFH/NV 1993, 410), die auf einem Urteil des Reichsfinanzhofs vom 12. März 1930 - VI A 1039/29 - Reichssteuerblatt 1930, 270 beruht und die in der Kommentarliteratur durchweg übernommen worden ist (u.a. Schmidt/Drenseck a.a.O. § 7 EStG Rdnr. 128; Nolde in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz , § 7 EStG Rdnr. 258; Brandis in Blümich - EStG , KStG , GewStG , § 7 EStG Rdnr. 396; Werndl in Kirchhof/Söhn Einkommensteuergesetz § 7 EStG Rdnr. B 158) geht das Gericht davon aus, dass AfaA grundsätzlich in dem Veranlagungszeitraum vorzunehmen sind, in dem der gesetzliche Tatbestand des § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG in Folge einer außergewöhnlichen technischen oder wirtschaftlichen Abnutzung erfüllt ist, spätestens aber in dem Veranlagungszeitraum, in dem der Steuerpflichtige die außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung entdeckt hat - und das ist nach der Überzeugung des Gerichts bereits in 1995 der Fall gewesen.

    In dem Urteil vom 1. Dezember 1992 IX R 333/87 a.a.O. wurde lediglich der Dachstuhl eines Mietwohngrundstückes beschädigt, in dem Urteil vom 13. März 1998 VI R 27/97 a.a.O. ist ein durch einen Unfall lediglich beschädigter PKW Gegenstand der Prüfung gewesen.

  • FG Köln, 08.12.2004 - 14 K 2612/03

    Unfall-Totalschaden an betrieblich geleastem Kfz

    Zu den variablen Kosten gehören auch Unfallkosten für ein gemischt genutztes Kraftfahrzeug (vgl. zur Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung BFH-Urteil vom 13. März 1998 VI R 27/97, BStBl II 1998, 443; Beschluss vom 13. Juli 2000 VI B 184/99, BFH/NV 2000, 1470 m. w. N.).
  • FG Münster, 24.01.2013 - 11 K 4248/10

    Keine AfaA bei Rentabilitätsminderung einer Immobilie

    Die AfaA ist grundsätzlich in dem Veranlagungszeitraum vorzunehmen, in dem der gesetzliche Tatbestand infolge einer außergewöhnlichen wirtschaftlichen Abnutzung erfüllt ist, spätestens aber in dem Veranlagungszeitraum, in dem der Steuerpflichtige die außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung entdeckt hat (BFH Urteil vom 13. März 1998 VI R 27/97, BStBl II 1998, 443).
  • FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2008 - 4 K 2076/05

    Fahrtkosten zu sportlichen Wettkämpfen als berufsbedingte Werbungskosten

    Die erforderliche Korrektur sei erst im Erstattungsjahr in der Weise durchzuführen, dass die ersetzten Werbungskosten als steuerpflichtige Einnahmen derjenigen Einkunftsart zu erfassen seien, bei der sie zuvor als Werbungskosten abgezogen worden seien (vgl. BFH-Urteile vom 11. Oktober 1983 VIII R 61/81, BStBl II 1984, 267, 269; vom 22. September 1994 IX R 6/93, BFH/NV 1995, 499, 500, und vom 13. März 1998 VI R 27/97, BStBl II 1998, 443 ).
  • FG Köln, 01.09.1999 - 7 K 2838/98

    Nachträgliche Erstattung von Reisekosten durch den Arbeitgeber

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