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   BFH, 02.06.1999 - X R 84/97   

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BFH, 02.06.1999 - X R 84/97 (https://dejure.org/1999,990)
BFH, Entscheidung vom 02.06.1999 - X R 84/97 (https://dejure.org/1999,990)
BFH, Entscheidung vom 02. Juni 1999 - X R 84/97 (https://dejure.org/1999,990)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 10e

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Begünstigung nach § 10e EStG für eine ohne Baugenehmigung errichtete Wohnung erst ab Zeitpunkt der nachträglichen Genehmigungserteilung

  • Wolters Kluwer

    Steuerbegünstigung - Bauen ohne Baugenehmigung - Nachträgliche Erteilung der Baugenehmigung

  • Judicialis

    EStG § 10e

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10e
    Wohneigentumsförderung für Bauten ohne Baugenehmigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EStG § 10e
    Wohneigentumsförderungsgesetz - Abzugsbetrag nach § 10e EStG - Verhältnisse des jeweiligen Abzugszeitraums maßgebend - Keine Rückwirkung einer nachträglich eingeholten Baugenehmigung für Steuerbegünstigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Steuerbegünstigung erst ab nachträglich erteilter Baugenehmigung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine Wohnungseigentumsförderung ohne Baugenehmigung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Besteht Steuerbegünstigung nach § 10e EStG für ohne Baugenehmigung errichtete Wohnung? (IBR 1999, 606)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 1
    Baugenehmigung; Rückwirkung; Wohneigentumsförderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 189, 70
  • NJW 2000, 1440 (Ls.)
  • NZM 1999, 975
  • BB 1999, 1645 (Ls.)
  • DB 1999, 2144 (Ls.)
  • BStBl II 1999, 598
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 31.05.1995 - X R 245/93

    Keine Steuervergünstigungen für nichtgenehmigte Wohnbauten!

    Auszug aus BFH, 02.06.1999 - X R 84/97
    Wohnungen, Ausbauten oder Erweiterungen, die entgegen den baurechtlichen Vorschriften ohne Baugenehmigung errichtet wurden, sind nicht nach § 10e EStG begünstigt; eine nachträglich erteilte Baugenehmigung berechtigt nur für die Zukunft zur Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung (Fortführung des Senatsurteils vom 31. Mai 1995 X R 245/93, BFHE 178, 144, BStBl II 1995, 875).

    Nach dem Urteil des Senats vom 31. Mai 1995 X R 245/93 (BFHE 178, 144, BStBl II 1995, 875; vgl. auch Urteil vom 4. März 1998 X R 142/94, BFH/NV 1998, 965, unter B. 3. a) sind Wohnungen, die entgegen den baurechtlichen Vorschriften ohne Baugenehmigung errichtet wurden, nicht nach § 10e EStG begünstigt; der Nachweis für die (materielle) Baurechtmäßigkeit des Bauvorhabens kann nur durch eine Baugenehmigung oder eine Bescheinigung der zuständigen Behörde erbracht werden, daß eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist.

  • BVerwG, 09.11.1990 - 8 C 80.89

    Anerkennung als steuerbegünstigte Wohnung bei nachträglichem Ausbau des

    Auszug aus BFH, 02.06.1999 - X R 84/97
    Auch die insoweit erforderlichen Feststellungen sind nur unter Beteiligung der zuständigen Behörden zu treffen (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 9. November 1990 8 C 80.89, BVerwGE 87, 84, und vom 3. Juli 1992 8 C 52/90, Die Öffentliche Verwaltung --DÖV-- 1992, 1064).

    Aus der zum Bewertungsrecht ergangenen Entscheidung des II. Senats des BFH vom 10. Dezember 1997 II R 10/95 (BFH/NV 1998, 687), nach der es für die Beurteilung einer Raumeinheit als Wohnung allein auf die Genehmigungsfähigkeit ankommt, die ggf. auch aus einer nachträglich erteilten Baugenehmigung geschlossen werden kann (vgl. hierzu auch BVerwG in BVerwGE 87, 84, und in DÖV 1992, 1064), ergeben sich für die Auslegung des § 10e EStG insoweit keine Anknüpfungspunkte.

  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 52.90

    Sind nur genehmigte Wohnungen steuerbegünstigt?

    Auszug aus BFH, 02.06.1999 - X R 84/97
    Auch die insoweit erforderlichen Feststellungen sind nur unter Beteiligung der zuständigen Behörden zu treffen (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 9. November 1990 8 C 80.89, BVerwGE 87, 84, und vom 3. Juli 1992 8 C 52/90, Die Öffentliche Verwaltung --DÖV-- 1992, 1064).

    Aus der zum Bewertungsrecht ergangenen Entscheidung des II. Senats des BFH vom 10. Dezember 1997 II R 10/95 (BFH/NV 1998, 687), nach der es für die Beurteilung einer Raumeinheit als Wohnung allein auf die Genehmigungsfähigkeit ankommt, die ggf. auch aus einer nachträglich erteilten Baugenehmigung geschlossen werden kann (vgl. hierzu auch BVerwG in BVerwGE 87, 84, und in DÖV 1992, 1064), ergeben sich für die Auslegung des § 10e EStG insoweit keine Anknüpfungspunkte.

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 02.06.1999 - X R 84/97
    Ein nachträglich veränderter Sachverhalt kann anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes der Besteuerung nur zugrunde gelegt werden, wenn sich aus dem jeweils einschlägigen materiellen Recht ergibt, daß die Änderung des Sachverhaltes auch zu einer Korrektur bereits eingetretener steuerrechtlicher Rechtsfolgen berechtigt (vgl. Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897; BFH-Urteil vom 21. Dezember 1993 VIII R 69/88, BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 04.03.1998 - X R 142/94

    Begriff der "Wohnung" - Umbau eines Kellergeschosses zur Herstellung einer

    Auszug aus BFH, 02.06.1999 - X R 84/97
    Nach dem Urteil des Senats vom 31. Mai 1995 X R 245/93 (BFHE 178, 144, BStBl II 1995, 875; vgl. auch Urteil vom 4. März 1998 X R 142/94, BFH/NV 1998, 965, unter B. 3. a) sind Wohnungen, die entgegen den baurechtlichen Vorschriften ohne Baugenehmigung errichtet wurden, nicht nach § 10e EStG begünstigt; der Nachweis für die (materielle) Baurechtmäßigkeit des Bauvorhabens kann nur durch eine Baugenehmigung oder eine Bescheinigung der zuständigen Behörde erbracht werden, daß eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist.
  • BFH, 21.12.1993 - VIII R 69/88

    Rücktrittsvereinbarung als Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung auf den

    Auszug aus BFH, 02.06.1999 - X R 84/97
    Ein nachträglich veränderter Sachverhalt kann anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes der Besteuerung nur zugrunde gelegt werden, wenn sich aus dem jeweils einschlägigen materiellen Recht ergibt, daß die Änderung des Sachverhaltes auch zu einer Korrektur bereits eingetretener steuerrechtlicher Rechtsfolgen berechtigt (vgl. Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897; BFH-Urteil vom 21. Dezember 1993 VIII R 69/88, BFHE 174, 324, BStBl II 1994, 648, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 10.12.1997 - II R 10/95

    Voraussetzungen für die Bewertung seines Grundstücks als Zweifamilienhaus

    Auszug aus BFH, 02.06.1999 - X R 84/97
    Aus der zum Bewertungsrecht ergangenen Entscheidung des II. Senats des BFH vom 10. Dezember 1997 II R 10/95 (BFH/NV 1998, 687), nach der es für die Beurteilung einer Raumeinheit als Wohnung allein auf die Genehmigungsfähigkeit ankommt, die ggf. auch aus einer nachträglich erteilten Baugenehmigung geschlossen werden kann (vgl. hierzu auch BVerwG in BVerwGE 87, 84, und in DÖV 1992, 1064), ergeben sich für die Auslegung des § 10e EStG insoweit keine Anknüpfungspunkte.
  • BFH, 18.11.1998 - X R 110/95

    Wohneigentumsförderung für Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 02.06.1999 - X R 84/97
    Das bedeutet, daß sowohl hinsichtlich der Nutzungs- (BFH-Urteil vom 18. November 1998 X R 110/95, BFHE 187, 488, BStBl II 1999, 225) als auch hinsichtlich der Objektvoraussetzungen die Verhältnisse des jeweiligen Jahres des Abzugszeitraumes maßgebend sind.
  • BFH, 22.01.2004 - III R 52/01

    Eigenheimzulage für nicht genehmigtes Einfamilienhaus

    Der Nachweis für die (materielle) Baurechtmäßigkeit des Bauvorhabens kann danach nur durch eine Baugenehmigung oder eine Bescheinigung der zuständigen Behörde, dass eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist --so genannte Baufreistellungsbescheinigung-- erbracht werden (BFH-Urteil vom 2. Juni 1999 X R 84/97, BFHE 189, 70, BStBl II 1999, 598, m.w.N.).

    Anders als in den vom X. Senat des BFH entschiedenen Fällen der erst nachträglich genehmigten Errichtung bzw. Nutzung zum dauernden Wohnen (BFH-Urteil vom 18. November 1998 X R 110/95, BFHE 187, 488, BStBl II 1999, 225, und in BFHE 189, 70, BStBl II 1999, 598) ist die Eigenheimzulage nicht erst ab dem Jahr zu gewähren, in dem die nachträgliche Genehmigung erteilt wird.

  • FG Köln, 15.02.2000 - 13 K 6234/99

    Bauantragserfordernis für erhöhte Absetzungen bei

    Das Urteil des BFH vom 2.6.1999 - X R 84/97, BStBl II 1999, 598 , wonach eine nachträglich erteilte Baugenehmigung im Rahmen des § 10 e EStG keine Rückwirkung entfalte, könne nicht auf die Regelung des § 7 c EStG übertragen werden, weil die Vorschriften von unterschiedlichen Förderungsvoraussetzungen ausgingen.

    Zur Begründung verweist er im wesentlichen auf die Einspruchsentscheidung vom 12.8.1999 und das BFH-Urteil in BStBl II 1999, 598 .

    Der BFH hat in seinem Urteil vom 2.6.1999 in BStBl II 1999, 598 , zu § 10 e EStG entschieden, daß eine nachträglich erteilte Baugenehmigung entgegen einer vor allem im Schrifttum vertretenen Ansicht (Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz , 18. Aufl., § 10 e Rdnr. 11; Stephan in Littmann/Bitz/Hellwig, Das Einkommensteuerrecht, § 10 e EStG Rz. 16 a; a.A. Boeker in Lademann, Einkommensteuergesetz , § 10 e Rz. 48 b; Wacker in Eigenheimzulagengesetz , Kommentar, 2. Aufl., § 2 Rz. 41) nicht dazu führt, daß die Steuerbegünstigung für einen vor dem Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung liegenden Veranlagungszeitraum gewährt werden kann.

    Die Frage, ob eine nachträglich erteilte Baugenehmigung für vorausgegangene Veranlagungszeiträume berücksichtigt werden kann, ist von der Frage einer sogenannten Nachholung im Rahmen des § 10 e Abs. 3 EStG aber streng zu unterscheiden (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 1999, 598 ).

  • BFH, 22.01.2004 - III R 39/02

    Keine Eigenheimzulage für die Anschaffung eines im Außenbereich als Behelfsheim

    Der Nachweis für die (materielle) Baurechtmäßigkeit des Bauvorhabens kann danach nur durch eine Baugenehmigung oder eine Bescheinigung der zuständigen Behörde, dass eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist --so genannte Baufreistellungsbescheinigung-- erbracht werden (BFH-Urteil vom 2. Juni 1999 X R 84/97, BFHE 189, 70, BStBl II 1999, 598, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2017 - 11 A 1222/14

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung und die Zulassung des

    vgl. zur Versagung der Anerkennung als steuerbegünstigter Wohnraum: BVerwG, Urteile vom 27. März 1974 - 8 C 21.73 -, BVerwGE 45, 120, vom 9. November 1990 - 8 C 80.89 -, BVerwGE 87, 84, und vom 3. Juli 1992 - 8 C 52.90 -, DÖV 1992, 1064; BFH, Urteile vom 31. Mai 1995 - X R 245/93 -, NJW 1996, 152, und vom 2. Juni 1999 - X R 84/97 -, BFHE 189, 70; zur Versagung einer Mietbeihilfe: BVerwG, Beschluss vom 5. Dezember 1996 - 8 B 134.96 -, juris; zur Versagung von Wohngeld: BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1991 - 8 C 63.89 -, BVerwGE 87, 299.
  • FG Niedersachsen, 23.04.2008 - 2 K 99/07

    Inanspruchnahme der Eigenheimzulage bei bloßer Duldung eines Bauvorhabens;

    Der Nachweis für die (materielle) Baurechtmäßigkeit des Bauvorhabens kann danach nur durch eine Baugenehmigung oder eine Bescheinigung der zuständigen Behörde, dass eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist --so genannte Baufreistellungsbescheinigung-- erbracht werden (BFH-Urteil vom 2. Juni 1999, X R 84/97, BStBl II 1999, 598, m.w.N.).
  • FG Schleswig-Holstein, 12.09.2002 - 5 K 290/00

    Rechtzeitige Stellung des Bauantrags für Eigenheimzulage maßgeblich

    Angesichts dessen, dass § 19 Abs. 4 EigZulG , wie auch bereits § 19 Abs. 3 EigZulG in der Fassung vom 30. Januar 1996, hinsichtlich des Beginns der Herstellung ausschließlich -fiktiv - auf die Bauantragstellung abstellt und formell illegale Bauten, also Vorhaben, die zwar den materiell-rechtlichen Bestimmungen des Baurechts entsprechen, jedoch ohne die erforderliche Baugenehmigung ausgeführt werden, nicht begünstigt sind ( vgl. Wacker, EigZulG , 2. Aufl., § 2 Rn 40 mit Rechtsprechungshinweisen; Hausen/Kohlrust-Schulz, Eigenheimzulage, 2. Aufl., R. 630; vgl auch BFH-Urteil vom 2. Juni 1999 X R 84/97, BStBl II 1999, 598 zu § 10 e EStG ), konnte bei der Klin. kein schützenswertes Vertrauen darauf entstehen, mit der Bauvoranfrage bereits den ersten notwendigen Schritt zur Erlangung der Förderung vollzogen und mit dem erhaltenen Vorbescheid eine auch steuerrechtlichen nicht mehr entziehbare Position erlangt zu haben.
  • FG Nürnberg, 19.06.2008 - 4 K 1821/07

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Eigenheimzulage für eine Erweiterung

    Dem widerspricht auch nicht das vom Klägervertreter angeführte BFH-Urteil vom 02.06.1999 (Az.: X R 84/97 BStBl. II 1999, 598).
  • FG Hessen, 25.10.2006 - 13 K 1399/05

    Eigenheimzulage; Neuherstellung; Wohnung; Baugenehmigung; Gaube; Dachgeschoss -

    Eine Rückwirkung einer Baugenehmigung oder eines Nichtwiderspruchs der Gemeinde auf den Zeitpunkt des Baubeginns besteht nicht; diese bzw. dieser ist allein zukunftsgerichtet (BFH-Urteil vom 2. Juni 1999 X R 84/97, BStBl II 1999, 598 ; Wacker a. a. O. Tz. 41 je mit weiteren Nachweisen).
  • FG Niedersachsen, 10.12.2002 - 3 V 372/02

    Voraussetzungen für erhöhte Absetzung bei Baumaßnahmen an Gebäuden zur Schaffung

    Der BFH hat zu § 10e EStG entschieden, dass eine nachträglich erteilte Baugenehmigung nicht dazu führt, dass die Steuerbegünstigung für einen vor dem Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung liegenden Veranlagungszeitraum gewährt werden kann (BFH-Urteil vom 02.06.1999 X R 84/97, BStBl II 1999, 857; BFH-Beschluß vom 21.12.2000 X B 71/00, BFH/NV 2001, 772).
  • FG Sachsen, 14.02.2006 - 2 K 1949/05

    Voraussetzungen für die Weitergewährung einer Eigenheimzulage ab dem Jahr 2002;

    § 2 EigZulG begünstigt die Herstellung einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung, sowie Ausbauten und Erweiterungen nicht, wenn sie entgegen den baurechtlichen Vorschriften ohne Baugenehmigung errichtet wurden (vgl. BFH, BStBl. II 1999, 598 zu § 10e EStG).
  • FG Brandenburg, 02.06.2004 - 2 K 658/02

    Eigenheimzulage für angebauten Wintergarten; Genehmigungspflicht des

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 21.06.2000 - 1 K 98/99

    Beginn der Herstellung eines Objekts i.S.d. § 2 EigZulG bei Aufnahme der

  • FG Nürnberg, 07.02.2008 - VI 222/06

    Eigenheimzulage bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben - Beginn der Herstellung

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